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   BFH, 12.11.1996 - III R 17/96   

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https://dejure.org/1996,754
BFH, 12.11.1996 - III R 17/96 (https://dejure.org/1996,754)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1996 - III R 17/96 (https://dejure.org/1996,754)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1996 - III R 17/96 (https://dejure.org/1996,754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Investitionszulage - Eintragung in Handwerksrolle - Übergangszeit

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2 S 1 Ziff 2a, InvZulG § 5 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 38
    Handwerksrolle; Immaterielles Wirtschaftsgut; Software

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 230
  • BB 1997, 876
  • DB 1997, 1014
  • BStBl II 1998, 29
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.07.1976 - III R 166/73

    Verarbeitende gewerbliche Tätigkeit - Überwiegen in gemischtem Betrieb -

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 17/96
    In Anlehnung an das zum Strukturwandel bei einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes ergangenen Senatsurteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 199, 549, BStBl II 1976, 705) sieht die Finanzverwaltung ferner vom Erfordernis der vorherigen Eintragung in die Handwerksrolle für die Zulagenförderung in den Fällen ab, in denen sich der Betrieb in einem Strukturwandel zu einem Handwerksbetrieb befindet.

    Es kann nicht Sinn einer Gesetzesauslegung sein, auf solche Weise in die unternehmerische Planung einzugreifen (vgl. Senatsurteil in BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705 ).

  • BFH, 11.03.1988 - III R 113/82

    Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter, die vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 17/96
    Die Zulagengewährung in solchen Fällen ist deshalb gerechtfertigt, weil Investitionen naturgemäß besonders konzentriert in der Gründungsphase eines Unternehmens anfallen und dabei ebenso förderungswürdig sind wie Investitionen während des laufenden Geschäftsbetriebs (s. dazu auch das Urteil des Senats vom 11. März 1988 III R 113/82, BFHE 153, 191, BStBl II 1988, 636; Zitzmann, Zulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern, 5. Aufl., Rz. 166).
  • BFH, 03.04.1973 - VIII R 31/71

    Erhöhte Investitionszulage - Betrieb des verarbeitenden Gewerbes - Jahr der

    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 17/96
    Die Verwaltung beruft sich insoweit zu Recht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. April 1973 VIII R 31/71 (BFHE 109, 292, BStBl II 1973, 578), mit dem zur Frage der Investitionsförderung bei einem entstehenden Betrieb des verarbeitenden Gewerbes i. S. von § 19 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) 1970 entsprechend entschieden worden ist.
  • Drs-Bund, 14.10.1992 - BT-Drs 12/3432
    Auszug aus BFH, 12.11.1996 - III R 17/96
    Die Entstehungsgeschichte des InvZulG 1993 zeigt ferner, daß damit eine noch raschere und umfassendere Investitionstätigkeit privater Unternehmen in den neuen Bundesländern erreicht werden sollte (s. Begründung des Gesetzentwurfs; BTDrucks 12/3432, 69).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 2/03

    Eintragung einer GmbH

    Der Senat hat es für eine Übergangszeit allerdings auch als ausreichend anerkannt, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle von dem schon tätigen Unternehmen bereits im Investitionsjahr beantragt, jedoch erst im Folgejahr von der Handwerkskammer vorgenommen worden ist (grundlegend BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29, seither ständige Rechtsprechung).

    Die Finanzverwaltung sollte auf diese Weise von der Prüfung der Frage freigestellt werden, ob ein Betrieb die Kriterien gemäß §§ 6 ff. HwO für einen eintragungsfähigen Handwerksbetrieb erfüllt (BFH-Urteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

    Ebenso wenig hat er es als ausreichend für die Gewährung der erhöhten Investitionszulage beurteilt, wenn die KG tatsächlich handwerkliche Leistungen --jedoch ohne Eintragung-- erbringt (BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; vom 26. März 1997 III R 6/96, BFH/NV 1997, 710; BFH-Beschluss vom 16. März 2000 III B 42/99, BFH/NV 2000, 1139).

    Befindet sich ein Betrieb in einem Strukturwandel zu einem erhöht begünstigten Betrieb, so ist die erhöhte Investitionszulage nach Tz. 13 Satz 2 des BMF-Schreibens in BStBl I 1993, 904 in Anlehnung an das zum Strukturwandel in einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes ergangene Senatsurteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705) auch für diejenigen Investitionen zu gewähren, die im Wirtschaftsjahr des Strukturwandels und im vorhergehenden Wirtschaftsjahr abgeschlossen worden sind und den Strukturwandel bewirken (BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; in BFH/NV 2001, 1453).

  • BFH, 10.05.2001 - III R 68/97

    Elektroinstallateur - Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) könne im Einzelfall eine Investitionszulage auch dann gewährt werden, wenn der Betrieb im Zeitpunkt der Anschaffung der Wirtschaftsgüter, für die eine Zulage beantragt sei, zwar noch nicht in die Handwerksrolle eingetragen sei, die Eintragung aber nach der Anschaffung erfolge (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

    Zwar habe der BFH in der vom FG angeführten Entscheidung in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29 entschieden, dass eine erhöhte Investitionszulage jedenfalls für eine Übergangszeit auch dann zu gewähren sei, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle von dem schon tätigen Unternehmen im Investitionsjahr beantragt worden, aber aufgrund eines Bearbeitungsrückstands bei den Handwerkskammern im Beitrittsgebiet erst im Folgejahr erfolgt sei.

    Wegen der Sachnähe soll diese Prüfung durch die Handwerkskammer als Fachbehörde erfolgen (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29, und vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144).

    Denn wegen des Bearbeitungsrückstands bei den Behörden hatte sich die Eintragung der Gewerbetreibenden in die Handwerksrolle unverhältnismäßig lange verzögert (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29; vom 14. September 1999 III R 38/98, BFH/NV 2000, 223, und vom 20. September 1999 III R 33/97, BFHE 190, 266, BStBl II 2000, 208).

    Befindet sich ein Betrieb in einem Strukturwandel zu einem erhöht begünstigten Betrieb, ist die erhöhte Investitionszulage nach Tz. 13 Satz 2 des BMF-Schreibens im BStBl I 1993, 904 in Anlehnung an das zum Strukturwandel bei einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes ergangene Senatsurteil vom 23. Juli 1976 III R 166/73 (BFHE 119, 549, BStBl II 1976, 705) auch für diejenigen Investitionen zu gewähren, die im Wirtschaftsjahr des Strukturwandels und im vorhergehenden Wirtschaftsjahr abgeschlossen worden sind und den Strukturwandel bewirken (vgl. das BFH-Urteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Zutreffend weise die Klägerin auf den Zweck des InvZulG 1993 hin, umfassendere und raschere Investionen privater Unternehmen in den neuen Bundesländern zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

    Ebenso beurteile der BFH im Urteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29 die Rechtsfrage.

    Anders als hinsichtlich des Erfordernisses der Eintragung in die Handwerksrolle, auf dessen Zeitpunkt angesichts der verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten in der Aufbauphase in den neuen Bundesländern die einzelnen Anspruchsberechtigten regelmäßig keinen Einfluß hatten (s. dazu Urteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29), liegt es hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 c InvZulG 1993 weitgehend in der Hand der Anspruchsberechtigten, rechtzeitig vor Abschluß der begünstigten Investitionen für entsprechende Beteiligungsverhältnisse zu sorgen.

  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Wegen der Sachnähe soll diese Prüfung durch die Handwerkskammer als Fachbehörde erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29 unter Ziff. 1. der Gründe).
  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Die erhöhte Investitionszulage wird grundsätzlich nur gewährt, wenn der Anspruchsberechtigte zum Zeitpunkt der Investition in die Handwerksrolle eingetragen war oder zumindest schon die Eintragung beantragt hatte (Senatsurteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).
  • BFH, 14.09.1999 - III R 38/98

    Eintragung in die Handwerksrolle; InvZul

    a) Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96 (BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29) die Auffassung vertreten, daß sich aus dem Wortlaut des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a, 1. Alternative InvZulG 1993 nicht herleiten lasse, daß die Eintragung des Anspruchsberechtigten bereits im Zeitpunkt der Investition gegeben sein müsse; die erhöhte Investitionszulage sei vielmehr --jedenfalls für eine Übergangszeit-- auch dann zu gewähren, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle im Jahr der Vornahme der Investition zwar beantragt sei, aber erst später durchgeführt werde.

    Eine Ausweitung des dem Senatsurteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29 zugrundeliegenden Rechtsgedankens auf Fälle, in denen der Unternehmer im Jahr der Investition einen Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle noch nicht gestellt hat, kommt nicht in Betracht.

    Das Eintragungserfordernis des § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 a, 1. Alternative InvZulG 1993 bezieht sich auf den Betrieb, in dem begünstigte Investitionen getätigt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29, Ziff. 1 3. Absatz der Entscheidungsgründe).

  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer

    Die Regelung des Eintragungserfordernisses ist nach der Rspr. des BFH (Urteile vom 12. November 1996 III R 17/96, BFH/NV 1997, 226 und vom 26. März 1997 III R 6/96, BFH/NV 1997, 710), der der Senat folgt, nicht dahin zu verstehen, dass der investierende Betrieb für die Gewährung der erhöhten Zulage schon im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter in die Handwerksrolle eingetragen sein muss.

    Wenn die Finanzverwaltung bei einem Strukturwandel zu einem Handwerksbetrieb vom Erfordernis einer vorherigen Eintragung in die Handwerksrolle absieht, muss dies erst recht gelten, wenn nur ein bloßer Formwechsel vorliegt und die vorherige Firma eingetragen worden war, zumal der BFH im Urteil vom 12. November 1996 ( III R 17/96 aaO) ausgeführt hat, von der gesetzgeberischen Zielbestimmung ausgehend erscheine es gerechtfertigt, die einzelnen Fördertatbestände nicht zu eng auszulegen.

  • BFH, 22.06.2001 - III B 76/00

    GmbH &Co. KG - Handwerksrolle - Handelsregister - Baugewerbe - Investitionszulage

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für eine Übergangszeit die erhöhte Investitionszulage zwar auch dann zu gewähren, wenn die Eintragung in die Handwerksrolle von dem schon tätigen Unternehmen bereits im Investitionsjahr beantragt, aber erst im Folgejahr von der Handwerkskammer vorgenommen wurde (BFH-Urteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

    Die Ausnahme vom Erfordernis der vorherigen Eintragung in die Handwerksrolle gilt nur für die Fälle, in denen sich ein Betrieb in einem Strukturwandel zu einem Handwerksbetrieb befindet (Urteil des Senats in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 8/02

    Erhöhte Investitionszulage für überlassene Wirtschaftsgüter

    Zumindest aber muss der Anspruchsberechtigte die Eintragung beantragt haben und die Bearbeitung des Antrags muss sich aus Gründen verzögert haben, die der Anspruchsberechtigte nicht beeinflussen kann (Senatsurteil vom 12. November 1996 III R 17/96, BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29).
  • BFH, 03.12.1998 - III R 132/95

    Revisionsverfahren; InvZul-Änderungsbescheid

    Während des Revisionsverfahrens erließ das FA im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. November 1996 III R 17/96 (BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29), mit dem der BFH die verzögerte Eintragung in die Handwerksrolle für Fälle wie den vorliegenden als zulagenunschädlich angesehen hat, einen Änderungsbescheid.

    Das FA geht zwar nunmehr zutreffend davon aus, daß nach dem Urteil des Senats in BFHE 182, 230, BStBl II 1998, 29 die verzögerte Eintragung der Klägerin in die Handwerksrolle der Gewährung einer erhöhten Investitionszulage nicht entgegenstünde.

  • BFH, 07.11.2000 - III R 19/98

    Investitionszulage: Anschaffung vor Betriebseröffnung

  • FG Sachsen, 23.04.1997 - 1 K 289/96
  • FG Thüringen, 30.07.1997 - I 45/96

    Anspruch auf Gewährung erhöhter Investitionszulage ; Begünstigung von

  • FG Thüringen, 17.12.1997 - III 191/96

    Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für Gerüstbauteile; Hinzuziehung des

  • BFH, 24.01.2005 - III B 29/04

    Klassifikation von Wirtschaftszweigen; InvZul; Verletzung der

  • FG Sachsen, 26.07.2001 - 3 K 354/97

    Ohne Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle keine erhöhte

  • BFH, 09.03.1998 - III B 209/96

    Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit

  • FG Thüringen, 09.10.2002 - IV 512/00

    Eintrag in die Handwerksrolle als Voraussetzung für Anspruch auf die erhöhte

  • BFH, 16.03.2000 - III B 42/99

    Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung der

  • BFH, 04.08.1999 - III B 30/99

    Richterablehnung wegen Befangenheit

  • FG Sachsen, 26.07.1991 - 3 K 354/97

    Ohne Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle keine erhöhte

  • FG Sachsen, 07.07.1998 - 2 K 246/96

    Ausschluss eines Handelsbetriebes von der Investitionszulage; Nachweis für die

  • BFH, 26.03.1997 - III R 6/96

    Voraussetzungen zur Gewährung einer erhöhten Investitionszulage

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2004 - 2 K 416/00

    Speiseeisproduktion bei Selbstvertrieb über Verkaufswagen bzw. eigenes Eiscafe

  • FG München, 23.04.2001 - 13 V 389/01

    Zur Bedeutung der Eintragung in die Handwerksrolle als Voraussetzung für die

  • FG Berlin, 28.05.1997 - II 113/95

    Keine erhöhte Investitionszulage für Anschaffung vor Eintragung des Unternehmens

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