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   BFH, 09.04.1997 - II R 95/94   

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https://dejure.org/1997,1492
BFH, 09.04.1997 - II R 95/94 (https://dejure.org/1997,1492)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1997 - II R 95/94 (https://dejure.org/1997,1492)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1997 - II R 95/94 (https://dejure.org/1997,1492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 94 Abs 1, BGB § 95, BewG § 89, BewG § 72
    Außenanlagen; Grundstücksbestandteil; Parkplatz; Scheinbestandteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 373
  • BB 1997, 1246
  • BB 1997, 2365
  • DB 1997, 1751
  • BStBl II 1997, 452
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.10.1952 - V ZR 36/51

    Behelfsheim auf fremdem Grundstück

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Verbindet ein Mieter, Pächter oder in ähnlicher Weise ein schuldrechtlich Berechtigter Sachen mit dem Grund und Boden, so spricht nach feststehender Rechtsprechung des BGH regelmäßig eine Vermutung dafür, daß dies mangels besonderer Vereinbarungen nur in seinem Interesse für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit zu einem vorübergehenden Zweck geschieht (vgl. z. B. BGH-Urteil vom 31. Oktober 1952 V ZR 36/51, BGHZ 8, 1, 5).

    Ein vom Mieter oder Pächter eines Grundstücks errichtetes massives Gebäude fällt nicht in das Eigentum des Grundstückseigentümers, wenn der Miet- oder Pachtvertrag bestimmt, daß der Mieter oder Pächter die von ihm errichteten Gebäude nach Beendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses zu entfernen und den früheren Zustand wiederherzustellen hat (BGH in BGHZ 8, 1, 6) und der tatsächliche Vollzug einer solchen vertraglichen Verpflichtung von den Beteiligten von Anfang an ernstlich gewollt ist.

    Dies aber wäre Voraussetzung für die Annahme einer nicht nur vorübergehenden Verbindung (vgl. z. B. BGH-Urteil in NJW 1959, 1487, 1488, und in BGHZ 8, 1, 5).

    Selbst nach der - in einem obiter dictum vertretenen - Auffassung des VI. Senats des BFH in dem BFH-Urteil in BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165, dürfte dieser Umstand allenfalls im Rahmen der Würdigung der "Gesamtheit aller Umstände" zur Ermittlung des wahren Willens der Beteiligten von Bedeutung sein (vgl. aber in diesem Zusammenhang die BGH-Rechtsprechung, nach der eine massive Bauart des Bauwerks und mithin dessen Zerstörung bei einer Entfernung der Annahme eines Scheinbestandteils regelmäßig nicht entgegensteht, z. B. BGH in BGHZ 8, 1, 5, und in NJW 1996, 916).

  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 173/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Ob eine bewegliche Sache nach diesen Grundsätzen nur zu vorübergehenden Zwecken mit einem Grundstück verbunden worden ist, ist anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden (BGH-Urteil vom 27. Mai 1959 V ZR 173/57, NJW 1959, 1487, 1488).

    Dies aber wäre Voraussetzung für die Annahme einer nicht nur vorübergehenden Verbindung (vgl. z. B. BGH-Urteil in NJW 1959, 1487, 1488, und in BGHZ 8, 1, 5).

  • BFH, 04.12.1970 - VI R 157/68

    Sachen - Vorübergehender Zweck - Einfügung in Gebäude - Bewegliche

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Die Frage, welche Folge es hat, wenn die Lebensdauer der eingefügten Sachen nicht länger ist als die Zeitspanne, für die sie eingefügt wird (vgl. BFH-Urteil vom 4. Dezember 1970 VI R 157/68, BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165), kann offenbleiben, da diese Sachverhaltskonstellation nach Auffassung des FG nicht vorliegt.

    Selbst nach der - in einem obiter dictum vertretenen - Auffassung des VI. Senats des BFH in dem BFH-Urteil in BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165, dürfte dieser Umstand allenfalls im Rahmen der Würdigung der "Gesamtheit aller Umstände" zur Ermittlung des wahren Willens der Beteiligten von Bedeutung sein (vgl. aber in diesem Zusammenhang die BGH-Rechtsprechung, nach der eine massive Bauart des Bauwerks und mithin dessen Zerstörung bei einer Entfernung der Annahme eines Scheinbestandteils regelmäßig nicht entgegensteht, z. B. BGH in BGHZ 8, 1, 5, und in NJW 1996, 916).

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 334/94

    Rechtliche Behandlung eines vor Entstehung der ehemaligen DDR auf fremdem Grund

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Diese Vermutung wird nicht schon bei einer massiven Bauart des Bauwerks oder bei langer Dauer des Vertrags entkräftet (ständige BGH-Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 22. Dezember 1995 V ZR 334/94, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1996, 916, 917, m. w. N.).

    Selbst nach der - in einem obiter dictum vertretenen - Auffassung des VI. Senats des BFH in dem BFH-Urteil in BFHE 101, 5, BStBl II 1971, 165, dürfte dieser Umstand allenfalls im Rahmen der Würdigung der "Gesamtheit aller Umstände" zur Ermittlung des wahren Willens der Beteiligten von Bedeutung sein (vgl. aber in diesem Zusammenhang die BGH-Rechtsprechung, nach der eine massive Bauart des Bauwerks und mithin dessen Zerstörung bei einer Entfernung der Annahme eines Scheinbestandteils regelmäßig nicht entgegensteht, z. B. BGH in BGHZ 8, 1, 5, und in NJW 1996, 916).

  • BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83

    Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Ob eine Sache zu einem vorübergehenden Zweck mit einem Grundstück verbunden ist, beurteilt sich zivilrechtlich in erster Linie nach dem Willen des Herstellers, sofern dieser mit dem nach Außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt in Einklang zu bringen ist (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Juli 1984 VIII ZR 270/83, BGHZ 92, 70, 73, m. w. N.).
  • BFH, 05.03.1971 - III R 90/69

    Personenaufzüge - Rolltreppen - Warenhaus - Betriebsvorrichtungen des

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Der Begriff der Betriebsvorrichtung setzt Gegenstände voraus, die in besonderer und unmittelbarer Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen und denen in bezug auf die Ausübung des Gewerbebetriebs eine ähnliche Funktion wie Maschinen zukommt (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1971 III R 90/69, BFHE 102, 107, BStBl II 1971, 455; vom 18. März 1987 II R 222/84, BFHE 150, 62, BStBl II 1987, 551).
  • BFH, 25.05.1984 - III R 103/81

    Vom Mieter auf fremdem Grundstück vorgenommene Einbauten und Umbauten als

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Vom Mieter eines Grundstücks vorgenommene Einbauten und Umbauten sind dann in die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens des Vermieters eingegangen, wenn sie weder eine Betriebsvorrichtung i. S. von § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG noch ein Scheinbestandteil i. S. von § 95 BGB sind (BFH-Urteil vom 25. Mai 1984 III R 103/81, BFHE 141, 289, 293, BStBl II 1984, 617).
  • BFH, 18.03.1987 - II R 222/84

    Vollautomatisches Hochregallager ist Betriebsvorrichtung

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Der Begriff der Betriebsvorrichtung setzt Gegenstände voraus, die in besonderer und unmittelbarer Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen und denen in bezug auf die Ausübung des Gewerbebetriebs eine ähnliche Funktion wie Maschinen zukommt (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 1971 III R 90/69, BFHE 102, 107, BStBl II 1971, 455; vom 18. März 1987 II R 222/84, BFHE 150, 62, BStBl II 1987, 551).
  • BFH, 22.10.1965 - III 145/62 U

    Zurechnung von baulichen Veränderungen eines Gebäudes durch einen Pächter bei der

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Da der Einheitswert den Verkehrswert (nach den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964) darstellen solle, sei bei der Wertfindung darauf abzustellen, daß ein Käufer des Grundstücks die wieder zu beseitigenden baulichen Veränderungen weder als solche vergüten, noch für deren Vorhandensein während der Vertragsdauer eine Leistung erbringen würde, weil deren Vorhandensein in der Höhe der Miete nicht zum Ausdruck komme (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Oktober 1965 III 145/62 U, BFHE 84, 12, BStBl III 1966, 5).
  • BFH, 18.06.1971 - III R 10/69

    Bebautes Grundstück - Umbauten - Bestandteil - Einheitsbewertung nach

    Auszug aus BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
    Auch die Frage, ob ein Scheinbestandteil vorliegt, ist ausschließlich nach bürgerlichem Recht zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1971 III R 10/69, BFHE 102, 298, 300, BStBl II 1971, 618).
  • FG Hessen, 06.12.2016 - 8 K 1064/13

    § 9 Abs.1 Nr.2 GewStG, § 68 BewG

    Erforderlich ist vielmehr, dass die Anlage in einer besonderen und unmittelbaren Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht und dass ihr in Bezug auf die Ausübung des Gewerbebetriebs eine ähnliche Funktion wie Maschinen zukommt, dass der Gewerbebetrieb unmittelbar mit ihr betrieben wird (vgl. nur BFH-Urteile vom 09.04.1997, II R 95/94, BStBl II 1997, 457 und vom 28.02.2013 III R 35/12, BStBl II 2013, 606).
  • BFH, 25.01.2022 - II R 36/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

    Einem vorübergehenden Zweck steht es weder entgegen, wenn die spätere Wiedertrennung erst nach langer Dauer zu erwarten ist (BGH-Urteil vom 16.11.1973 - V ZR 1/72, Monatsschrift für Deutsches Recht 1974, 298, unter II.B.) noch, wenn sie wegen der Art der eingefügten Sachen zwangsläufig zu deren Zerstörung führt (BGH-Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94, BGHZ 131, 368, NJW 1996, 916, unter II.1.a; BFH-Urteil vom 09.04.1997 - II R 95/94, BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452, unter II.4.; beide betreffend massiv errichtete Gebäude).
  • FG Münster, 11.08.1998 - 3 K 1091/96

    Anforderungen an eine Einheitsbewertung; Anspruch auf Abänderung eines

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  • BFH, 14.01.2004 - IX R 54/99

    Grundstücksüberlassung: Entgelt in Gestalt einer Sachleistung

    Diese Vermutung wird nicht schon durch massive Bauweise oder lange Dauer des Nutzungsvertrages entkräftet (h.M. und ständige Rechtsprechung: z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Dezember 1995 V ZR 334/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 916; BFH-Urteil vom 9. April 1997 II R 95/94, BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452; z.B. Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 63. Aufl. 2004, § 95 Rz. 2, 3; Erman/Michalski, Bürgerliches Gesetzbuch Bd. I, 10. Aufl. 2000, § 95 Rdz. 3, 4).

    a) Entweder sind die von T auf dem Grundstück des Klägers errichteten Lagerhallen aufgrund der tatsächlichen Vermutung (vgl. BGH in NJW 1996, 916; BFH in BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452) als Scheinbestandteile i.S. des § 95 Abs. 1 BGB und damit als zivilrechtliches Eigentum der T anzusehen, oder aber T war wirtschaftliche Eigentümerin der Lagerhallen, weil sie die tatsächliche Sachherrschaft ausübte und ihr allein Substanz und Ertrag der Gebäude für deren voraussichtliche Nutzungsdauer zustanden (vgl. BFH in BFHE 196, 145, 147 f., BStBl II 2002, 281, und in BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).

  • FG Hamburg, 29.01.2016 - 3 K 95/15

    Bewertungsgesetz: Containerbauten als zweckbestimmte ortsfeste Gebäude?

    Soweit die Container aufgrund Vermietung bzw. Leasing im Betrieb oder in der Einrichtung bzw. auf dem Gelände eines Kunden des Eigentümers aufgestellt werden, kommt es für die Qualifizierung als Gebäude - auf fremdem Grund und Boden (§ 94 BewG) - auf die Prüfung von Erscheinungsbild und Zweckbestimmung auf dem dortigen Grundstück und im dortigen Unternehmen gemäß dessen Unterlagen an; und zwar im Wesentlichen nicht anders als im Vergleichsfall einer entsprechenden dortigen Nutzung aufgrund Eigentums (BFH-Beschluss vom 07.06.2000 III B 32/00, BFH/NV 2001, 45, Juris Rz. 5 a. E., vorgehend FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.1999 I 360/96, EFG 2000, 646) oder wirtschaftlichen Eigentums (vgl. BFH-Urteile vom 18.09.2003 X R 54/01, HFR 2004, 193, BFH/NV 2004, 474; vom 09.04.1997 II R 95/94, BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452).
  • BFH, 23.02.2022 - II R 45/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumpflanzung

    Einem vorübergehenden Zweck steht es weder entgegen, wenn die spätere Wiedertrennung erst nach langer Dauer zu erwarten ist (BGH-Urteil vom 16.11.1973 - V ZR 1/72, MDR 1974, 298, unter II.B.) noch, wenn sie wegen der Art der eingefügten Sachen zwangsläufig zu deren Zerstörung führt (BGH-Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94, BGHZ 131, 368, NJW 1996, 916, unter II.1.a; BFH-Urteil vom 09.04.1997 - II R 95/94, BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452, unter II.4.; beide betreffend massiv errichtete Gebäude).
  • BFH, 31.05.2000 - X B 111/99

    Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil

    Denn Objektverbrauch tritt auch ein, wenn der Steuerpflichtige die Vergünstigung nicht für den gesamten Begünstigungszeitraum, sondern nur für einige Jahre in Anspruch genommen hat; maßgebend ist allein, ob sich die Vergünstigung steuerlich ausgewirkt hat und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1996 X B 243/95, BFH/NV 1997, 287, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2012 - II B 45/12

    Eigentum an einem von einem Nießbraucher errichteten Gebäude; Darlegung von

    Die Frage, ob ein Scheinbestandteil i.S. des § 95 BGB vorliegt, ist auch für bewertungsrechtliche Zwecke ausschließlich nach bürgerlichem Recht zu entscheiden (BFH-Urteil vom 9. April 1997 II R 95/94, BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2001 - II 4/97

    Einheitsbewertung des Grundvermögens; Mole als Scheinbestandteil bzw.

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  • BFH, 30.09.1998 - VIII B 58/98

    Divergenz

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist das FG auch nicht von dem folgenden, im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. April 1997 II R 95/94 (BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452) enthaltenen Rechtssatz abgewichen:.
  • FG Baden-Württemberg, 01.02.2001 - 3 K 188/97

    Bewertungsrechtliche Zurechnung eines vom Pächter errichteten Gebäudes bei

  • FG München, 24.09.1998 - 14 K 5102/97
  • FG Sachsen, 20.03.2002 - 5 K 1064/97

    Investitionszulage für eine Platzbefestigung; Selbstständiges bewertbares

  • FG Thüringen, 08.11.2000 - III 341/98

    Einordnung von Wanderwegesystemen eines Kurbetriebes als unbewegliches

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.03.2002 - 5 K 1064/97

    Stapelplatz eines Herstellers von Kalksandsteinen zur Lagerung der Steine nicht

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