Rechtsprechung
BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 17 Abs. 1, 2 und 4
- Wolters Kluwer
Darlehnsgewährung - Krisenfinanzierung - Anschaffungskosten an der Beteiligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17 Abs. 1, 2, 4
Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beteiligungsveräußerung
- Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
- Veräußerungsgewinn
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 23.11.1993 - 6 K 355/90
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94
Papierfundstellen
- BFHE 183, 402
- NJW RR 1998, 106
- NJW-RR 1998, 106
- BB 1997, 2414
- DB 1997, 2408
- BStBl II 1999, 339
Wird zitiert von ... (87)
- BFH, 09.07.2019 - X R 9/17
Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen
Denn ein Darlehen ist durch das Gesellschaftsverhältnis u.a. dann veranlasst, wenn im Zeitpunkt seiner Gewährung die Rückzahlung angesichts der finanziellen Situation der Gesellschaft in dem Maße gefährdet ist, dass ein ordentlicher Kaufmann das Risiko einer Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie der Gesellschafter nicht mehr eingegangen wäre (sog. Krise, BFH-Urteil vom 24.04.1997 - VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II.3.b). - BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98
Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 1. der Gründe, m.w.N.).b) Die Entstehung eines gemäß § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes setzt des Weiteren voraus, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (Senatsurteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.).
Unter diesen Voraussetzungen zählt zu diesen Aufwendungen auch die Wertminderung des Rückzahlungsanspruchs aus einem der Gesellschaft gewährten Darlehen (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 3. a der Gründe).
d) Eine Veranlassung der Darlehensgewährung "durch das Gesellschaftsverhältnis" hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung dann angenommen, wenn das Darlehen nach zivilrechtlichen Grundsätzen eigenkapitalersetzenden Charakter hat (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, und vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BFHE 189, 390, BStBl II 1999, 724).
Zutreffend ist das FG zwar davon ausgegangen, dass es für die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten bei einem "stehen gelassenen" Darlehen auf den Wert des Darlehens in dem Zeitpunkt ankommt, in dem es der Gesellschafter mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abgezogen hat (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 3. b der Gründe, m.w.N.).
Der in diesem Urteil (unter 2. b, aa der Gründe) enthaltene Satz, dass "im Allgemeinen vom Nennwert auszugehen sei, wenn der Gesellschafter über die Entwicklung des Unternehmens unterrichtet sei und von vornherein keine Anzeichen dafür sprächen, dass er beabsichtige, das Darlehen abzuziehen", darf --wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 4. der Gründe, klargestellt hat-- nicht auf alle in der Krise stehen gelassenen Gesellschafter-Darlehen bezogen werden.
- BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96
Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters
Der Senat hat dies --im Anschluß an die zu kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)-- hinsichtlich des Umqualifizierungsgrundes der Kreditunwürdigkeit danach beurteilt, ob die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten noch einen Kredit zu marktüblichen Bedingungen erhalten hätte (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1997, 1805).Diese Beurteilung beruht auf der Erwägung, daß Wertverluste bis zu diesem Zeitpunkt die Privatsphäre des Gesellschafters belasten (BFH-Urteil in BFHE 183, 402, DStR 1997, 1805, m.w.N.).
Fällt der Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft mit einem solchen "krisenbestimmten" Darlehen aus, führt das im allgemeinen zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung in Höhe des Nennwerts des Darlehens (vgl. dazu --allgemein für krisenbestimmte Darlehen-- BFH-Urteil in BFHE 183, 402, DStR 1997, 1805, unter II. 4. der genannten Gründe und --für sog. Finanzplandarlehen-- BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, DStR 1998, 73, 75, m.w.N.).
- FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
Einkommensteuer: Behandlung des Forderungsausfalls aus einem …
Dies ist hinsichtlich des Umqualifizierungsgrundes der Kreditunwürdigkeit danach beurteilen, ob die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten noch einen Kredit zu marktüblichen Bedingungen erhalten hätte (BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339). - BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00
Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes …
Hierfür wäre erforderlich gewesen, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen konnte und dass feststand, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 332, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.; vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348). - BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
Die Entstehung eines nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts setzt neben der zivilrechtlichen Auflösung der Gesellschaft weiter voraus, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr rechnen kann; es muss ferner feststehen, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten anfallen werden sowie welche im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Aufgabekosten der Gesellschafter noch zu tragen hat (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Oktober 1992 VIII R 87/89, BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 2. der Gründe; vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348).Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Gesellschaft nach den bei Gewährung des Darlehens oder der Bürgschaft bestehenden Verhältnissen von einem Dritten keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen mehr erhalten hätte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339).
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 4 K 2792/97
Zur Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten nach Auflösung einer GmbH sowie …
Zum einen lag im gesellschaftsrechtlichen Sinne nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ein Auflösungsgrund vor, zum anderen war im Sinne des § 17 Abs. 4 EStG nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen im Sinne des § 72 GmbHG zu rechnen und es stand fest, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339).Diesbezüglich versäumten die Kläger darzulegen, dass die Bürgschaftsverpflichtung und die Darlehensverpflichtungen zu einem Zeitpunkt erfolgten, als ein ordentlicher Kaufmann das Risiko einer Kreditgewährung zu denselben Bedingungen wie ein Gesellschafter nicht mehr eingegangen wäre bzw. von Anfang an für die Krise des ... bestimmt waren bzw. sie die Darlehen wie auch die Bürgschaft in der Krise stehen ließen, obwohl sie sie hätten zurückfordern können (…vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001 S-761…, vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BStBl II 1999, S. 817 sowie vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339).
Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Bürgschaftsübernahme bzw. die Darlehensgewährung Eigenkapital ersetzend, wenn die Bürgschaft zu einem Zeitpunkt übernommen wird, in dem sich die Gesellschaft bereits in der so genannten Krise bestimmt sind oder wenn der Gesellschafter das Darlehen stehen lässt, obwohl er es hätte abziehen können und es angesichts der veränderten finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, dass die Rückzahlung gefährdet sein wird (BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339).
Im Fall eines stehen gelassenen Darlehens ist der Wert zu berücksichtigen, den das Darlehen in dem Zeitpunkt hat, in dem es der Gesellschafter mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis nicht abzieht (BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339).
Dass die Bürgschaft bzw. die beiden Darlehen, die anfänglich Fremdkapitalcharakter hatten, von Anfang an für den Fall der Krise bestimmt waren, haben die Kläger ebenfalls nicht dargelegt (BFH-Urteile vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BStBl II 1999, S. 339 und 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001 S. 761 ).
Außerdem stand fest, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige gemäß § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen würden (BFH v. 24.4.1997, BStBl II 1999, 339).
Zu den nachträglichen Anschaffungskosten i.S. des § 17 Abs. 2 EStG gehören auch eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahmen (BFH v. 24.4.1997, a.a.O.).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92
Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters
Erforderlich ist hierfür, dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter nicht mehr mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen rechnen kann und dass feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende Veräußerungs- oder Aufgabekosten anfallen werden (vgl. dazu u.a. BFH-Urteile in BFHE 170, 53, BStBl II 1993, 340; vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.; vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BFHE 187, 480, BStBl II 1999, 348). - BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98
Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung
Die Entstehung eines im Jahre 1984 gemäß § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes setzt weiter voraus, daß mit Zuteilungen und Rückzahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.). - BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00
Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer …
Demgemäß ist nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats der werthaltige Teil eines in der Krise stehen gelassenen Darlehens zur Bestimmung der Anschaffungskosten i.S. von § 17 EStG nach dem gemeinen Wert der Forderung zu ermitteln (Urteile vom 24. April 1997 VIII R 23/93, BFHE 183, 397, BStBl II 1999, 342; vom 24. April 1997 VIII R 16/94, BFHE 183, 402, BStBl II 1999, 339). - BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05
Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung
- BFH, 21.10.1999 - I R 43/98
Rückübertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer ausländischen …
- BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98
Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93
GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen
- FG Düsseldorf, 10.03.2015 - 9 K 962/14
Auflösungsverlust aus einer GmbH-Beteiligung sowie gesellschaftsrechtlich …
- BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96
Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften
- BFH, 24.04.1997 - VIII R 23/93
Wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaft
- BFH, 26.01.1999 - VIII R 50/98
Darlehensverlust bei wesentlicher Beteiligung
- FG Niedersachsen, 13.01.1999 - II 319/96
Steuerrechtliche Behandlung nachträglicher Aufwendungen des Anteilseigners als …
- FG Düsseldorf, 05.07.2012 - 11 K 4602/10
Eigenkapitalersetzendes Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft …
- FG Köln, 09.10.2003 - 10 K 2759/99
Nachträgliche Anschaffungskosten durch krisenbestimmtes Darlehen
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2007 - 2 K 30021/04
Nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG aufgrund von Zahlungen aus …
- FG Düsseldorf, 28.01.2008 - 16 K 1393/07
Nachträgliche Anschaffungskosten bei wesentlicher Beteiligung; …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 34/94
Bürgschaftsverluste eines Nichtgesellschafters als nachträgliche AK
- FG Niedersachsen, 13.01.1999 - II 529/96
Streit über die Höhe eines Verlustes aus der Veräußerung einer wesentlichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1225/06
Zeitpunkt der Verlustrealisierung
- BFH, 25.05.2011 - IX R 54/10
Nachträgliche Anschaffungskosten
- FG Düsseldorf, 17.10.2005 - 11 K 2558/04
Das zivilrechtliche Sanierungsprivileg des § 32a Abs. 3 Satz 3 GmbHG hindert …
- BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04
Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze
- FG Köln, 25.06.2009 - 10 K 456/06
Anforderungen an die Hinzuziehbarkeit des Rückkaufwertes von zur Sicherung der …
- FG Köln, 25.06.2009 - 10 K 266/06
Steuerrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung von Darlehenverlusten als …
- FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 2347/99
Darlehensverzicht des Alleingesellschafters einer GmbH
- FG Niedersachsen, 21.01.2005 - 11 K 621/03
Berücksichtigung des Auflösungsverlusts im Jahr der Eröffnung des …
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 342/09
Möglichkeit der Berücksichtigung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an …
- FG Nürnberg, 30.06.2010 - 3 K 1417/08
Voraussetzungen eines Finanzplandarlehens - objektive Beweislast für das …
- FG Düsseldorf, 27.05.2004 - 14 K 6167/00
Liquidationsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Nachträgliche …
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- BFH, 08.03.1999 - VIII B 35/97
Krisenbestimmtes Gesellschafter-Darlehen; nachträgliche AK
- BFH, 19.02.1999 - VIII B 77/98
Nachträgliche AK; Bürgschaftsinanspruchnahme und Darlehensverluste
- FG München, 04.10.2006 - 1 K 893/06
Uneinbringlichkeit einer Darlehensforderung nach Veräußerung des …
- FG München, 22.11.1999 - 7 K 1806/98
Vermögensmehreung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) durch …
- FG Düsseldorf, 15.01.1998 - 11 K 7125/94
Verluste aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft als nachträgliche …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2015 - 2 K 2506/13
Berücksichtigung von Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten …
- FG Düsseldorf, 23.07.2009 - 16 K 3510/08
Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen bei der …
- FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 11 K 2442/03
Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Bürgschaft; Nachträgliche …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 K 1437/03
Zeitliche Zuordnung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 2 EStG
- FG Münster, 13.03.2013 - 12 K 1528/11
Nachträgliche Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Anwendung des …
- FG Niedersachsen, 28.04.1998 - XI 23/94
Höhe eines Verlustvortrags ; Voraussetzungen für die Einordnung des Gewinns aus …
- FG München, 19.09.2016 - 7 K 1926/15
Anschaffungskosten, Bundesfinanzhof, Darlehensverträge, Krisenbestimmtes …
- FG München, 05.11.2008 - 1 K 5361/08
- FG Düsseldorf, 19.10.1999 - 13 K 7553/95
Auflösungsverlust; Kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen; Krise - …
- FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 7 K 1982/05
Wesentliche Beteiligung; Darlehen; Nachträgliche Anschaffungskosten; …
- FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 680/01
Auflösungsverlust bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter
- FG Nürnberg, 29.06.2006 - VI 220/03
Berufliche Veranlassung einer Darlehensgewährung an Gesellschafter der …
- FG München, 26.01.2000 - 2 K 381/00
Umwandlung einer Darlehensforderung gegen ein notleidendes Unternehmen in eine …
- BFH, 04.11.1997 - VIII R 43/96
Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 2547/00
Voraussetzung für Finanzplankredit als Eigenkapital ersetzendes Darlehen
- FG Köln, 10.02.1999 - 10 K 862/95
Einkommensteuer; kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen
- FG Köln, 19.11.1998 - 14 K 7699/96
Gewinnmindernde Teilwertabschreibung bei eigenkapitalersetzenden Darlehen; …
- FG Düsseldorf, 21.06.2000 - 7 K 3185/97
Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Fahrtaufwendungen; Anschaffungskosten; …
- BFH, 26.01.1999 - VIII R 79/96
Nachträgliche AK; Darlehen in der Krise
- FG Hamburg, 19.11.1998 - VI 4/97
Höhe des Ansatzes eines kapitalersetzenden Darlehens in Form eines …
- FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01
Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater …
- FG München, 05.11.2007 - 1 K 5361/04
Berücksichtigung des einer GmbH gewährten Gesellschafterdarlehens als …
- BFH, 21.10.1999 - I R 44/98
Wirtschaftsgut - Wirtschaftliches Eigentum - Übergang auf den Erwerber - …
- BFH, 22.06.1998 - VIII B 26/98
Forderungsverzicht durch GmbH-Gesellschafter
- FG Schleswig-Holstein, 16.04.2003 - 3 K 247/01
Zuordnung der Anschaffungskosten beim Halten von mehreren Anteilen an einer …
- FG Münster, 31.01.2001 - 8 K 1010/99
Gesellschafter-Geschäftsführer: Wertbestimmung von Darlehen
- FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 8318/97
Refinanzierung eines Gesellschafterdarlehens
- FG Düsseldorf, 16.09.2016 - 3 K 3438/14
Veräußerungsverlust aus GmbH-Beteiligung
- FG Münster, 20.01.2010 - 7 K 5023/07
Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 EStG
- FG Köln, 04.07.2001 - 13 V 1430/01
Einlagewert bei Verzicht auf Darlehen mit eigenkapitalersetzendem Charakter
- FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
Berücksichtigung von Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten bei der …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- FG Münster, 22.04.1999 - 8 K 859/96
Zeitliche Zuordnung des Auflösungsverlusts bei wesentlicher Beteiligung
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04
Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an seine …
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 121/02
Missbräuchlichkeit des Hinzuerwerbs eines GmbH-Minianteils zum Erreichen einer …
- FG Hamburg, 14.12.2004 - III 423/03
Einkommensteuerrecht: Zu den Voraussetzungen eigenkapitalersetzender Darlehen
- FG Sachsen, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes; Auflösung der Gesellschaft wegen …
- FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 110/99
Finanzplandarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung
- FG Köln, 28.07.1999 - 13 K 2452/98
Steuerbegünstigte Wohnungsbaugenossenschaft; Errichtung von Wohnungen zur …
- FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
- FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Realisation eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei Eröffnung des …
- FG München, 25.10.2016 - 2 K 191/14
Abgewiesene Klage im Streit um Ablehnungsbescheid
- FG Hamburg, 30.05.2000 - VII 27/97
Inanspruchnahme aus Bürgschaft als nachträgliche
- FG Bremen, 06.05.2021 - 1 K 140/20
Schuldzinsen für einen vom alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer …