Rechtsprechung
BFH, 26.02.1997 - X R 31/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 16 Abs. 3; BewG § 9 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Gewinn aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs als Einkunft aus Gewerbebetrieb - Einstellung der werbenden gewerblichen Tätigkeit eines Unternehmens als Betriebsaufgabe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 16 Abs. 3; BewG § 9 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 2 Satz 2
Aufgabegewinn - Betriebsunterbrechung keine Aufgabe - Möglichkeit jederzeitiger Betriebswiederaufnahme entscheidend - Bei umgestalteten wesentlichen Betriebsgrundlagen keine Wiederaufnahme möglich - Gemeiner Wert maßgebend bei Überführung von Wirtschaftsgütern ins ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsunterbrechung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 20.12.1994 - 2 K 169/92
- BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Papierfundstellen
- BFHE 183, 65
- NJW-RR 1997, 1319
- BB 1997, 1350
- BB 1997, 1621
- DB 1997, 1444
- BStBl II 1997, 561
Wird zitiert von ... (83) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94
Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung …
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Eine Betriebsunterbrechung und damit ein Aufschub der nach § 16 Abs. 3 EStG für den Fall der Betriebsaufgabe vorgeschriebenen Aufdeckung stiller Reserven kommt nicht in Betracht, wenn der Unternehmer seine werbende Tätigkeit einstellt und keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr vorhanden sind, die einem später identitätswahrend fortgeführten Betrieb dienen könnten (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).Die Einstellung kann sich auch als Betriebsunterbrechung darstellen, die den Fortbestand des Betriebs unberührt läßt (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).
Die Rechtsprechung lehnt es indes ab, dem Steuerpflichtigen "ewiges Betriebsvermögen" zu belassen (Urteile in BFH/NV 1996, 877, und in BFHE 179, 75, 79, BStBl II 1996, 276, unter 1.).
Hierzu hat der IV. Senat in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 klargestellt, daß den bislang höchstrichterlich entschiedenen Fällen Sachverhalte zugrundegelegen haben, bei denen wesentliche Betriebsgrundlagen zerstört, veräußert oder aufgegeben worden waren.
Die Möglichkeit einer Fortführung ist im Regelfall gegeben, wenn "steuerverhaftetes" und jederzeit verwertbares Vermögen eines gewerblichen Grundstückshandels vorhanden ist; so lag es in dem vom IV. Senat in seinem Urteil in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276 entschiedenen Fall.
- BFH, 27.02.1985 - I R 235/80
Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit …
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Er müsse sich an seinen diesbezüglichen Erklärungen in seinen Schreiben vom 17. Februar 1988 und vom 5. April 1988 sowie in seiner Einkommensteuererklärung 1987 festhalten lassen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, 438, BStBl II 1985, 456, 457).Die Einstellung kann sich auch als Betriebsunterbrechung darstellen, die den Fortbestand des Betriebs unberührt läßt (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276).
Das "Ruhen des Betriebs" - die Betriebsunterbrechung im engeren Sinne - setzt voraus, daß bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der (wieder-) eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II. 2., m. w. N.).
Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG wird auch für Zwecke der ertragsteuerrechtlichen Bewertung (§ 1 Abs. 2 BewG; vgl. Urteil in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456) der gemeine Wert eines Wirtschaftsguts durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.
- BFH, 15.10.1987 - IV R 66/86
Betriebsaufgabe eines verpachteten land- und forstwirtschafltlichen Betriebes …
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Das "Ruhen des Betriebs" - die Betriebsunterbrechung im engeren Sinne - setzt voraus, daß bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der (wieder-) eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II. 2., m. w. N.).Auch das sog. Verpächterwahlrecht (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) setzt voraus, daß der Verpächter die objektive Möglichkeit hat, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb wieder aufzunehmen und fortzuführen (BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260;… vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227, 228).
Werden diese so umgestaltet, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, entfällt die Möglichkeit der Betriebsfortführung; der Verpächter stellt die unternehmerische Tätigkeit endgültig ein (Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 1.); der Pächter eröffnet dann einen neuen Betrieb (BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412).
- BFH, 17.04.1996 - X R 128/94
Betriebsveräußerung unter Zurückbehaltung nicht wesentlicher Betriebsgrundlagen
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Die Aufgabe eines Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) führt notwendigerweise dazu, daß eine im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung an einer GmbH entnommen wird (Senatsurteil vom 17. April 1996 X R 128/94, BFH/NV 1996, 877).Die Rechtsprechung lehnt es indes ab, dem Steuerpflichtigen "ewiges Betriebsvermögen" zu belassen (Urteile in BFH/NV 1996, 877, und in BFHE 179, 75, 79, BStBl II 1996, 276, unter 1.).
- BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89
Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger …
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Das FG hat unter zutreffender Anwendung der in den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Januar 1990 III R 31/87 (BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383) und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) enthaltenen Rechtsgrundsätze angenommen, daß das Einzelunternehmen des Klägers bis Mitte des Jahres 1988 als ruhender Gewerbebetrieb fortbestanden hat.Das "Ruhen des Betriebs" - die Betriebsunterbrechung im engeren Sinne - setzt voraus, daß bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht und die Verwirklichung der Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so daß der stillgelegte und der (wieder-) eröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (BFH-Urteile in BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, und in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, unter II. 2., m. w. N.).
- BFH, 19.01.1983 - I R 84/79
Verpachtung - Gewerbebetrieb - Aufgabe des Gewerbebetriebs - Stille Reserve
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Werden diese so umgestaltet, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, entfällt die Möglichkeit der Betriebsfortführung; der Verpächter stellt die unternehmerische Tätigkeit endgültig ein (Urteil in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 1.); der Pächter eröffnet dann einen neuen Betrieb (BFH-Urteil vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412). - BFH, 26.03.1991 - VIII R 73/87
Einbeziehung des Gewinns aus Aufgabe eines Gewerbebetriebes zu den Einkünften aus …
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Auch das sog. Verpächterwahlrecht (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) setzt voraus, daß der Verpächter die objektive Möglichkeit hat, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb wieder aufzunehmen und fortzuführen (BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260; vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227, 228). - BFH, 24.06.1976 - IV R 200/72
Zur Abgrenzung zwischen tarifbegünstigter Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Denn dem Kläger sei es möglich gewesen, seine bisherigen Aktivitäten wieder aufzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672). - BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Auch das sog. Verpächterwahlrecht (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) setzt voraus, daß der Verpächter die objektive Möglichkeit hat, den "vorübergehend" eingestellten Betrieb wieder aufzunehmen und fortzuführen (BFH-Urteile in BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260;… vom 26. März 1991 VIII R 73/87, BFH/NV 1992, 227, 228). - BFH, 19.01.1990 - III R 31/87
Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 26.02.1997 - X R 31/95
Das FG hat unter zutreffender Anwendung der in den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Januar 1990 III R 31/87 (BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383) und vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89 (BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392) enthaltenen Rechtsgrundsätze angenommen, daß das Einzelunternehmen des Klägers bis Mitte des Jahres 1988 als ruhender Gewerbebetrieb fortbestanden hat. - BFH, 05.02.1992 - II R 185/87
Ausgabe neuer GmbH-Anteile als Verkauf i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 2 BewG
- BFH, 25.01.2017 - X R 59/14
Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines …
Auch die Einstellung jedweder Tätigkeit, selbst einer Verpachtungstätigkeit, lasse die Betriebseigenschaft des verbliebenen Betriebsvermögens unberührt, wenn nach den erkennbaren Umständen die Wirtschaftsgüter jederzeit die Wiederaufnahme des Betriebs gestatteten und wahrscheinlich sei, dass die werbende Tätigkeit innerhalb einer überschaubaren Zeit wieder aufgenommen werde (Senatsurteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561). - FG Hamburg, 12.01.2007 - 1 V 216/06
Finanzgerichtsordnung/Einkommensteuer: Betriebsunterbrechung durch Verkauf und …
Auch das vom Ast zugunsten der A GmbH eingegangene Wettbewerbsverbot allein trägt eine endgültige Aufgabe nicht, da nach dessen Ablauf eine Fortsetzung der gewerblichen Tätigkeit des Ast grundsätzlich denkbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).Eine Betriebsunterbrechung und damit ein Aufschub der nach § 16 Abs. 3 EStG für den Fall der Betriebsaufgabe vorgeschriebenen Aufdeckung stiller Reserven kommt dann nicht in Betracht, wenn der Unternehmer seine werbende Tätigkeit einstellt und keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr vorhanden sind, die einem später identitätswahrend fortgeführten Betrieb dienen könnten (BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).
Mit dieser Veräußerung sämtlicher (wesentlichen) Wirtschaftsgüter des Betriebes an mehrere Abnehmer ist dann aber - ungeachtet subjektiver Einschätzungen des Ast - von einer endgültigen Einstellung der gewerblichen Tätigkeit auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).
Es kommt hinzu, dass das Reinvestitionsvolumen für das neue, der A GmbH als Betriebsfläche überlassene Grundstück, Z-Straße 1, mit DM 2.900.000 nicht einmal 50 vom Hundert des für das ausgeschiedene Betriebsgrundstück X-Weg 1 und 2 erzielten Wertes (Kaufpreis DM 7.900.000) bzw. nur etwa die Hälfte der zum 31.12.1997 gebildeten Rücklage von DM 5.506.847,70 ausmachte (vgl. BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).
Die Gerichte sind auch nicht befugt, die spezialgesetzlichen Vorschriften des Umwandlungssteuerrechts oder die zum Strukturwandel eines Betriebs und zu Einbringungsvorgängen entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden (siehe BFH-Urteil vom 26.02.1997 - X R 31/95 - BStBl II 1997, 561).
- BFH, 18.09.2002 - X R 28/00
Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel
dd) Das FG hat übersehen, dass die vom Kläger im Jahr 1990 vorgenommene Umgestaltung der zuvor auf die spezifischen Bedürfnisse des Gasstätten- und Saunabetriebs zugeschnittenen Erdgeschossräume in zwei Wohnungen nach den von der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Betriebsverpachtung im Ganzen entwickelten Grundsätzen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 1. der Gründe, m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3. a und b der Gründe, m.w.N., …und vom 21. August 1996 X R 78/93, BFH/NV 1997, 226, unter III. 2. b der Gründe;… vgl. ferner auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2000 X B 142/99, BFH/NV 2001, 16, unter 2. c der Gründe, mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH;… Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 700, m.w.N.) zwangsläufig zu einer "Betriebsaufgabe" geführt hat.
- BFH, 18.03.1999 - IV R 65/98
Umfang eines landwirtschaftlichen Betriebs
b) Die Rechtsprechung sieht in der Verpachtung eines vollständigen Betriebes eine Betriebsunterbrechung im weiteren Sinne (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276; siehe dazu zuletzt die BFH-Urteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561; vom 17. April 1997 VIII R 2/95, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388).Deshalb müssen der eingestellte und der wiedereröffnete Betrieb wirtschaftlich als identisch anzusehen sein (Senatsurteile vom 24. Juni 1976 IV R 200/72, BFHE 119, 430, BStBl II 1976, 672, sowie in BFHE 179, 75, BStBl II 1976, 276, und in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
Die Identität ist jedoch nicht gewahrt, wenn die wesentlichen Grundlagen des Betriebes so umgestaltet werden, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 19. Januar 1983 I R 84/79, BFHE 138, 50, BStBl II 1983, 412; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561).
- BFH, 14.03.2006 - VIII R 80/03
Betriebsunterbrechung bei dem vormaligen Besitzunternehmen
(2) Für die Betriebsunterbrechung im engeren Sinne (grundlegend dazu: BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561) gilt nichts anderes.aa) Die Annahme eines ruhenden Gewerbebetriebs außerhalb der Betriebsverpachtung setzt voraus, dass bei Einstellung der werbenden Tätigkeit oder beim Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung die Absicht des Steuerpflichtigen besteht, den Betrieb später fortzuführen und dass die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter es erlauben, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561; in BFHE 188, 397, BStBl II 2002, 722, m.w.N., …und vom 20. Juni 2000 VIII R 18/99, BFH/NV 2001, 31).
- BFH, 17.04.2002 - X R 8/00
Verpächterwahlrecht bei Beendigung der Betriebsaufspaltung
Zutreffend daran ist zwar, dass die Rechtsprechung des BFH die Gewährung des Verpächterwahlrechts stets davon abhängig gemacht hat, dass der Verpächter (oder sein unentgeltlicher Rechtsnachfolger) den verpachteten Betrieb nach Beendigung des Pachtverhältnisses "identitätswahrend" fortführen könnte (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3. b der Gründe; BFH-Urteil in BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388, unter II. 2. a der Gründe;… vgl. auch Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 692, m.w.N. pro und contra). - BFH, 19.03.2009 - IV R 45/06
Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die …
Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet, dass sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, entfällt die Möglichkeit der Betriebsfortführung; der Verpächter stellt die unternehmerische Tätigkeit endgültig ein (BFH-Urteile vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.b der Gründe; vom 15. Oktober 1987 IV R 66/86, BFHE 152, 62, BStBl II 1988, 260, unter 1. der Gründe). - BFH, 09.11.2017 - IV R 37/14
Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb - Qualifikation der Einkünfte einer …
Es soll so vermieden werden, dem Steuerpflichtigen "ewiges Betriebsvermögen" zu belassen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter II.3.a). - BFH, 11.05.1999 - VIII R 72/96
Ruhender Betrieb bei fehlgeschlagener Betriebsaufspaltung
Das ist nicht nur dann anzunehmen, wenn die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung vorliegen, sondern u.a. auch dann, wenn ein Gewerbetreibender den seinem bisherigen Betrieb das Gepräge gebenden Grundbesitz vermögensverwaltend vorhält (vgl. --für Personengesellschaft-- BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, und --für Einzelunternehmer-- vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561) oder die Vermietung von bisher zum Betriebsvermögen gehörendem Grundbesitz wie bisher fortführt und sich weder aus den äußerlich erkennbaren Umständen eindeutig ergibt, daß der Betrieb endgültig aufgegeben werden soll, noch eine eindeutige Erklärung dieses Inhalts gegenüber dem FA abgegeben worden ist (BFH-Urteile vom 25. Mai 1977 I R 93/75, BFHE 122, 296, BStBl II 1977, 660, und vom 16. Dezember 1997 VIII R 11/95, BFHE 185, 205, BStBl II 1998, 379).Voraussetzung für die Annahme eines ruhenden Gewerbebetriebs außerhalb der Betriebsverpachtung ist, daß bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht, den Betrieb später fortzuführen (subjektives Tatbestandsmerkmal) und die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter es erlauben, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wiederaufzunehmen (objektives Tatbestandsmerkmal, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 27. Februar 1985 I R 235/80, BFHE 143, 436, BStBl II 1985, 456; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3. a der Gründe, m.w.N.;… in BFH/NV 1999, 350, m.w.N.).
- BFH, 18.07.2018 - X R 36/17
Voraussetzungen für die Annahme einer Zwangsbetriebsaufgabe bzw. …
aa) Eine derartige Betriebsunterbrechung wurde von der älteren Rechtsprechung angenommen, wenn bei Einstellung der werbenden Tätigkeit die Absicht besteht und die Verwirklichung dieser Absicht nach den äußerlich erkennbaren Umständen wahrscheinlich ist, den Betrieb innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in gleichartiger oder ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, so dass der stillgelegte und der wiedereröffnete Betrieb als identisch anzusehen sind (so Senatsurteil vom 26. Februar 1997 X R 31/95, BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.a, m.w.N.).Mit dieser neueren Rechtsprechung ist die --vom FA und FG in den Vordergrund ihrer Argumentation gestellte-- Formulierung aus dem Senatsurteil in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561 (unter 3.b), die richterrechtlich entwickelten Ausnahmen vom Betriebsaufgabetatbestand seien eng auszulegen, überholt.
Allerdings kommt es weiterhin nicht in Betracht, dem Steuerpflichtigen ein freies Wahlrecht auf Fortführung "ewigen Betriebsvermögens" zuzugestehen (hierzu BFH-Urteile vom 28. September 1995 IV R 39/94, BFHE 179, 75, BStBl II 1996, 276, unter 1.; in BFHE 183, 65, BStBl II 1997, 561, unter 3.a, m.w.N., und vom 9. November 2017 IV R 37/14, BFHE 259, 545, BStBl II 2018, 227, Rz 26).
- FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11
Voraussetzungen für die Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes im Wege der …
- FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 1 K 2399/12
Anwendungsbereich und Bedeutung der sog. 3.000 qm Grenze
- BFH, 07.11.2013 - X R 21/11
Betriebsverpachtung im Ganzen bei Überlassung des für den Betrieb eines …
- BFH, 15.11.2006 - XI R 6/06
Verhältnis Betriebsvermögen/Privatvermögen bei Tod eines Selbstständigen; …
- FG Hessen, 09.12.2004 - 4 K 3458/03
Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung von Unternehmen nach Einstellung des …
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines …
- BFH, 01.04.1998 - X R 150/95
Gemeiner Grundstückswert bei späterem Altlastenverdacht
- BFH, 13.12.2000 - X B 112/99
Verpächterwahlrecht - Rechtliches Gehör - Rechtsmittel - Begründung
- FG Düsseldorf, 14.08.2003 - 11 K 3786/00
Aufgabegewinn; Betriebsverpachtung; Betriebsaufspaltung; Identitätswahrende …
- BFH, 11.02.1999 - III R 112/96
Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen; Betriebsaufgabe?
- FG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 7 K 7195/10
Gewerbesteuermessbetrag 2002; gesonderter und einheitlicher Feststellung von …
- BFH, 16.12.1997 - VIII R 11/95
Sonderbetriebsvermögen bei ruhendem Gewerbebetrieb
- BFH, 19.12.2007 - II R 22/06
Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund …
- FG Hamburg, 26.03.2019 - 6 K 9/18
Betriebsunterbrechung bei Nutzungsüberlassung des Betriebsgrundstückes während …
- FG Baden-Württemberg, 10.02.2016 - 12 K 2840/13
Klagebefugnis bei Formwechsel - Beendigung einer Betriebsaufspaltung - …
- BFH, 04.04.2007 - I R 55/06
Hinzurechnung der Hälfte der Pachtzinsen beim Gewerbeertrag des Pächters eines …
- BFH, 11.03.2003 - IX R 77/99
Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungen außerhalb des 5-Jahres-Zeitraums
- FG Düsseldorf, 27.07.2017 - 11 K 142/15
Prüfung des Vorliegens einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsunterbrechung …
- BFH, 08.05.2000 - X B 142/99
Mangelnde Sachaufklärung des Gerichts; Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- BFH, 01.03.2005 - X B 53/04
Wahlrecht zwischen Aufgabe und Fortführung des Betriebs bei der Verpachtung eines …
- BFH, 03.04.2001 - X B 87/00
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Bezeichnung …
- FG Nürnberg, 13.09.2000 - V 479/98
Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung
- BFH, 19.08.1998 - X R 176/96
Verpächterwahlrecht bei vorweggenommener Erbfolge
- BFH, 20.12.2000 - XI R 26/00
Betriebsaufgabe; verpachteter Gaststättenbetrieb
- FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16
Erbschaftsteuer: Keine Verrechnung des positiven Kapitalkontos des Erblassers mit …
- BFH, 07.04.2009 - III B 54/07
Abgrenzung von Betriebsaufgabe und Betriebsunterbrechung
- BFH, 20.01.1999 - IV B 99/98
Betriebsfortführung trotz Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen
- FG Düsseldorf, 01.03.2017 - 7 K 2053/14
Ermittlung der Abschreibung für die neu in die Gesellschaft eingetretene …
- BFH, 22.04.2008 - X B 19/07
Nichtöffentliche Vereidigung eines ehrenamtlichen Richters und Unvollständigkeit …
- FG Hessen, 16.05.2006 - 8 K 4239/03
Betriebsaufgabe - branchenfremde Verpachtung - langjährige Betriebsunterbrechung
- FG Baden-Württemberg, 24.02.1999 - 12 K 137/95
Bei einem verpachteten Autohandelsbetrieb
- BFH, 20.12.2005 - X B 120/05
Divergenz; materiell-rechtliche Fehler
- BFH, 19.06.2001 - X R 48/96
Einkommensteuerbescheid - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Pachtvertrag - …
- BFH, 26.10.2005 - X B 41/05
Tatsächliche Verständigung
- FG Niedersachsen, 07.09.2005 - 9 K 231/02
Voraussetzungen für die endgültige Aufgabe eines Gewerbebetriebes; Anforderungen …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.08.2001 - 3 K 3206/97
Abgrenzung der Betriebsaufgabe zum ruhenden Gewerbebetrieb bzw. zur …
- BFH, 07.10.1998 - VIII B 43/97
Nichterhebung angebotener Beweise; Rüge mangelnder Sachaufklärung
- FG Düsseldorf, 01.03.2017 - 7 K 2052/14
Bewertung von Grundstücken und Gebäuden mit ihrem Verkehrswert i.R.d. …
- BFH, 20.03.2006 - X B 192/05
Betriebsaufspaltung: GmbH-Anteile notwendiges Betriebsvermögen des …
- FG Köln, 23.11.2005 - 4 K 388/03
GmbH-Anteile Als Sonder-Betriebsvermögen
- FG Bremen, 23.08.2004 - 2 K 328/03
Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
- BFH, 23.06.1999 - X B 103/98
Aufgabegewinn: Gemeiner Wert von GmbH-Geschäftsanteilen
- FG Hessen, 19.09.2007 - 12 K 1411/01
Auflösung der klagenden Personengesellschaft während des Klageverfahrens - …
- BFH, 10.06.2003 - IV B 25/02
Zwangsaufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs
- FG Düsseldorf, 09.03.2006 - 16 K 3078/00
Ermittlung des Aufgabegewinns im Zusammenhang mit der Übertragung von …
- FG München, 01.02.2002 - 7 K 704/00
Mantelkauf trotz Übertragung von weniger als 75 Prozent der Anteile; …
- BFH, 13.12.2000 - VIII B 84/00
Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsaufgabe - Wiederaufnahme - …
- FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 65/08
Mantelkauf: überwiegend neues Betriebsvermögen bei innenfinanzierter Anschaffung …
- BFH, 01.08.2005 - X B 32/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
- FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 1/00
Einstellung der werbenden Tätigkeit; Vermietung des Betriebsgrundstückes; …
- FG Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 14 K 118/03
Erbauseinandersetzung - Abgrenzung zwischen Betriebsverpachtung und …
- FG Köln, 21.12.1999 - 8 K 7349/97
Zwangsaufgabe bei Betriebsverpachtung im Ganzen
- BFH, 10.08.1999 - III B 87/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verpächterwahlrecht
- FG Hessen, 09.09.1998 - 9 K 585/96
Ermittlung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- FG Hessen, 11.07.2005 - 9 K 4059/99
Betriebsaufgabe: ruhender Gewerbebetrieb - wesentliche Betriebsgrundlagen
- FG Hamburg, 27.06.2006 - 6 K 344/04
Keine Betriebsaufgabe bei verpachtetem Bäckereibetrieb
- FG Niedersachsen, 02.07.1998 - XIV 234/94
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die …
- FG Baden-Württemberg, 12.03.1998 - 14 K 215/95
Erzielung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes; Gewinn aus der …
- BFH, 08.01.1998 - IV B 9/97
Betriebsaufgabe bei Betriebsverpachtung
- FG Hessen, 24.04.2002 - 8 K 2047/99
Betriebsaufgabe; Betriebsunterbrechung; Ruhen des Betriebes; Aussiedlerwohnheim; …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2001 - 2 K 167/99
Ausübung des Verpächterwahlrechts durch Rechtsnachfolger; Unentgeltliche Übergabe …
- FG Niedersachsen, 11.11.1998 - IX 373/93
Erzielung von Veräußerungsgewinn bei der Veräußerung eines bebauten Grundstücks; …
- FG München, 01.02.2005 - 6 K 4438/04
Hinzurechnung von Pachtzinsen bei Betriebsverpachtung; Gewerbesteuermessbetrag …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.01.2002 - 4 K 1194/01
Betriebsaufgabe bei Veräußerung einzelner Wirtschaftsgüter und Verpachtung des …
- FG Köln, 13.11.2000 - 2 V 6196/00
Vergütung von Vorsteuer im besonderen Verfahren für ausländische Unternehmer
- FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 2 K 279/00
Aufgabe eines gewerblichen Grundstückshandels erfordert eindeutige …
- FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 307/98
Betriebsfortführung eines Einzelhandels bei Verpachtung
- FG Baden-Württemberg, 24.05.2000 - 2 K 281/98
Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
- FG Sachsen, 13.07.2015 - 5 K 1945/09
Rechtmäßigkeit der nach einer Betriebsprüfung geänderten Gewerbesteuerbescheide
- FG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 2 K 77/00
Betriebsaufgabe bei Vermietung der Räumlichkeiten eines zuvor verpachteten …
- FG München, 17.02.1998 - 7 V 3338/97
Streit über die Höhe eines betrieblichen Aufgabegewinns; Veräußerung der Anteile …
- FG München, 22.09.1998 - 12 K 1776/94
Bestimmung der Höhe des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen im Rahmen der sog. …
- FG Baden-Württemberg, 28.10.1997 - 7 K 137/95
Wahlrecht des Steuerpflichtigen im Fall der Verpachtung des landwirtschaftlichen …