Rechtsprechung
BFH, 11.12.1997 - V R 50/94 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 23 Abs. 3; UStDV 1980 §§ 69, 70; AO 1977 §§ 164, 168
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rücknahme oder Widerruf eines Antrags - Berechnung abziehbarer Vorsteuerbeträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerbeträge nach Durchschnittsätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 23 Abs. 3 UStG 1980
Umsatzsteuer; Berechnung der Vorsteuer nach Durchschnittssätzen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Allgemeine Durchschnittssätze
- Voraussetzungen für die Anwendung der allgemeinen Durchschnittsätze nach § 23 UStG
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 10.03.1992 - 14 K 170/88
- BFH, 11.12.1997 - V R 50/94
Papierfundstellen
- BFHE 185, 82
- BB 1998, 1043
- BB 1998, 526
- DB 1998, 503
- BStBl II 1998, 420
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11
Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur …
Das Urteil des FG stehe im Gegensatz zu der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 19. Dezember 1985 V R 167/82, BFHE 145, 457, BStBl II 1986, 420; vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420; vom 9. Juli 2003 V R 29/02, BFHE 202, 403, BStBl II 2003, 904).Da das Erklärungsbewusstsein kein notwendiger Bestandteil der Willenserklärung ist, kann schlüssiges Verhalten auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat, sofern er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, dass sein Verhalten als Willenserklärung aufgefasst werden durfte und der Erklärungsempfänger es auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420, unter II.1.b; Palandt/Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl., § 133 Rz 11, m.w.N.).
- BGH, 12.05.2011 - III ZR 59/10
Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des …
Zwar führt der Vorbehalt der Nachprüfung, der stets den gesamten Bescheid erfasst (…vgl. BFH/NV 2008, 27 f) und gleichermaßen den Sachverhalt und die rechtliche Würdigung betreffen kann (…vgl. Seer, aaO Rn. 12;… Heuermann, aaO Rn. 8), im Ergebnis dazu, dass die materielle Bestandskraft eines Steuerbescheids suspendiert wird (vgl. BFHE 185, 82, 85). - BFH, 03.09.2009 - IV R 17/07
Beiladung einer Personengesellschaft in Insolvenz/Konkurs zum Klageverfahren …
Aufgrund des (fortbestehenden) Nachprüfungsvorbehalts ist der Feststellungsbescheid jedoch nicht materiell in Bestandskraft erwachsen (§ 172 Abs. 1 AO; vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420); er konnte deshalb - selbst ohne Antrag der Klägerin - vom FA jederzeit überprüft und zu Lasten oder zu Gunsten der Klägerin geändert werden (§ 164 Abs. 2 AO).
- FG Sachsen, 21.06.2006 - 6 K 1593/02
Vorliegen einer Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten; …
Ob ihm hierbei eine bestimmte Begrifflichkeit gegenwärtig war, kann dahinstehen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420 unter II.1.b a.E.).Dem Kläger hat das FA die neuerliche Istversteuerung weder ausdrücklich gestattet noch hat es aus dem Blickwinkel des Klägers bzw. dessen steuerlicher Vertreterin solches erklärt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420 unter II.1.b a.E.); solches wird mit der Klage im übrigen auch nicht geltend gemacht.
- BFH, 28.08.2002 - V B 65/02
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Vielmehr hat das FG dies aus anderen auf den Streitfall angewendeten Grundsätzen gemäß dem Urteil des BFH vom 11. Dezember 1997 V R 50/94 (BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420) abgelehnt. - BFH, 06.08.1998 - V B 146/97
Immobilien-Leasingvertrag - Steuerfreie Kreditgewährung - Verzicht auf …
Eine Steuerfestsetzung ist unanfechtbar, wenn sie nicht oder nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann; auf die Unabänderbarkeit kommt es dabei nicht an (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. dazu zuletzt BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420, m.w.N.). - BFH, 28.05.1998 - V R 98/96
Möglichkeit eines Unternehmers zur Beantragung der Besteuerung nach festgesetzten …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 50/94 (BFHE 185, 82, BStBl II 1998, 420) ausgeführt und im einzelnen begründet, daß unter der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung, bis zu der der Antrag auf Durchschnittsatzbesteuerung widerrufen werden kann (§ 23 Abs. 3 Satz 3 UStG 1991), die formelle Bestandskraft der erstmaligen Steuerfestsetzung zu verstehen ist, daß es sich dabei auch um eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung i. S. des § 164 AO 1977 handeln kann, daß es auf ihre Unabänderbarkeit nicht ankommt und daß Entsprechendes auch für die Rücknahme des Widerrufs gilt. - FG München, 23.10.2003 - 14 K 4321/01
Durchbrechung der Festsetzungsverjährung nach § 174 Abs. 4 und 5 AO; Nachholung …
Eine Steuerfestsetzung ist unanfechtbar, wenn sie nicht oder nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann; auf die Unabänderbarkeit kommt es dabei nicht an (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. dazu BFH-Urteile vom 11.12.1997 V R 50/94, BStBl II 1998, 420, vom 28.5.1998 V R 98/96, BFH/NV 1998, 1536 , und BFH-Beschluß vom 6.8.1998 V B 146/97, BFH/NV NV 1999, 223 ; Finanzgericht Köln, Urteil vom 23.8.1996 6 K 3936/92 - rechtskräftig, EFG 1997, 8539). - FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 5 K 1099/98
Wechsel von der Soll- zur Istbesteuerung nach Durchführung einer …
Unanfechtbar in diesem Sinne ist eine Steuerfestsetzung, wenn sie nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens oder mit Rechtsbehelfen des Steuerprozesses angefochten werden kann; auf die Unabänderbarkeit kommt es dabei nicht an (Urteil des BFH vom 11. Dezember 1997 V R 50/94, BFHE 185, 82 , BStBl. II 1998, 420). - FG Sachsen, 14.11.2001 - 5 K 1099/98
Möglichkeit des Wechsels von der Sollbesteuerung zur Istbesteuerung durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.