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   BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97   

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BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97 (https://dejure.org/1998,330)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1998 - VII R 36/97 (https://dejure.org/1998,330)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - VII R 36/97 (https://dejure.org/1998,330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    KN Pos. 4904, 8524 Anm. 6 zu Kap. 85, AV 3b; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Tarifierung - Zusammengestellte Ware - Notenbuch und CD - Antragänderung - Verpflichtungsantrag - Fortsetzungsfeststellungsantrag - Revisionsverfahren

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Tarifierung von Notenbuch inklusive CD

  • Judicialis

    KN Pos. 4904, 8524, Anm. 6 zu Kap. 85, AV 3b; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 100 Abs. 1 S. 4
    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN 4904 0000, KN 8524 9010
    Einreihung; Tarifierung; Verbindliche Zolltarifauskunft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 188
  • NVwZ-RR 1999, 351
  • BB 1998, 2150
  • BStBl II 1998, 739
  • afp 1998, 658
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. AV 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).

    Danach kann sich das entscheidende Merkmal z.B. aus der Art und Beschaffenheit des Stoffes oder der Bestandteile, aus dem Umfang, der Menge, dem Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung in bezug auf die Verwendung der Ware ergeben (vgl. EuGH in EuGHE 1996, I-3047).

  • BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94

    Verbindliche Zolltarifauskunft bezüglich Orangenextrakt zur Herstellung von

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wie auch des erkennenden Senats (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 Rs. C-121/95 --Vobis--, EuGHE 1996, I-3047, Rz. 13; Senatsurteil vom 15. November 1994 VII R 36/94, BFH/NV 1995, 846) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. AV 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).
  • BFH, 28.04.1998 - VII R 83/96

    Erledigung einer Zolltarifauskunft in einem Verfahren zur Rücknahme dieser durch

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
    Ein solches Interesse wäre im übrigen, bezogen auf die ungültig gewordene vZTA, aber auch dann anzuerkennen, wenn die Klägerin eine neue vZTA zur (tariflich) gleichen Ware beantragen wollte und eindeutig feststeht, daß eine materielle Rechtsänderung der Tariflage nicht eingetreten und daher mit Sicherheit anzunehmen ist, daß die OFD an der von ihr im erledigten Verfahren vertretenen Auffassung bei der Erteilung einer neuen vZTA festhalten würde (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1998 VII R 83/96, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt).
  • BFH, 25.02.1997 - VII R 8/96

    Anforderungen an eine verbindliche Zolltarifauskunft - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
    b) Die Klägerin durfte hinsichtlich der für die CD erteilten vZTA auch als Revisionsbeklagte zum Fortsetzungsfeststellungsbegehren gemäß § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO übergehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1997 VII R 8/96, BFH/NV 1997, 453, m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
    Die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH kommt mithin nicht in Betracht (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • BFH, 06.11.1990 - VII R 38/87
    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
    Die Auslegung der Anm. 6, wie sie die OFD im Rahmen der Erteilung der vZTAe vorgenommen hat, stellt sich daher als eine unzulässige teleologische Extension dar (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1989 VII K 10/88, BFH/NV 1990, 467, wonach bei der Auslegung der Positionen der KN eine Analogie nicht zulässig ist; sowie Senatsurteil vom 6. November 1990 VII R 38/87, BFHE 162, 524).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
    Der Umstellung des Antrags im Revisionsverfahren steht ebenso nicht entgegen, daß sich der Verwaltungsakt bereits während des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens erledigt hat, ohne daß das FG dem bei seiner Entscheidung Rechnung getragen hätte (st. Rspr. vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. April 1984 IV R 244/83, BStBl II 1984, 790, m.w.N.).
  • BFH, 02.06.1992 - VII K 2/91

    Verbindliche Zolltarifauskunft über ein Stereo-Baustein-Set

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
    Welches dieser nicht abschließend aufzählbaren Merkmale im Einzelfall zu berücksichtigen ist, hängt von der Art der Ware ab (vgl. Senatsurteil vom 2. Juni 1992 VII K 2/91, BFH/NV 1992, 853).
  • BFH, 27.06.1989 - VII K 10/88

    Tarifierung von Hackschnitzel

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
    Die Auslegung der Anm. 6, wie sie die OFD im Rahmen der Erteilung der vZTAe vorgenommen hat, stellt sich daher als eine unzulässige teleologische Extension dar (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 1989 VII K 10/88, BFH/NV 1990, 467, wonach bei der Auslegung der Positionen der KN eine Analogie nicht zulässig ist; sowie Senatsurteil vom 6. November 1990 VII R 38/87, BFHE 162, 524).
  • BFH, 25.04.2013 - V R 2/13

    Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung

    Insoweit ist zu entscheiden, ob der charakterbestimmende Schwerpunkt der Leistung in der Lieferung der Zeitschrift oder der Lieferung der CDs besteht (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1998 VII R 36/97, BFHE 186, 188, BStBl II 1998, 739; auch Urteile des FG München vom 30. Januar 2003  14 K 3152/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 808, und FG Hamburg vom 30. Juni 2005 VI 323/03, EFG 2005, 1812).
  • FG Köln, 23.07.2002 - 3 K 5372/99

    Ermäßigter Steuersatz auf Lieferung von Multimediaboxen

    Ihrer Auffassung nach sei der Steuersatz nach dem charakterbestimmenden Bestandteil der Lieferung - hier dem Lehrbuch - zu ermitteln, was sich aus dem BFH-Urteil vom 23.07.1998 VII R 36/97 (BStBl. II 1998, 739) ergebe.

    Das von der Klägerin zitierte BFH-Urteil VII R 36/97 sei aufgrund des Nichtanwendungserlasses des BMF vom 06.01.1999 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

    Soweit hiernach nichts anders bestimmt ist, richtet sich die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) (BFH-Urteil v. 23.07.1998 VII R 36/97, BStBl. II 1998, 739).

    Die Auffassung des Beklagten, dass die Anm. 6 zu Kap. 85 KN eine Warenzusammenstellung nach AV 3b immer dann ausschließt, wenn ein Aufzeichnungsträger einen Bestandteil dieser Kombination bildet, geht fehl (vgl. auch BFH-Urteil v. 23.07.1998 VII R 36/97, BStBl. II 1998, 739).

    Die weitere Formulierung, dass dies auch (sogar, selbst wenn) dann gilt, wenn die Aufzeichnungsträger mit dem Gerät, für das sie bestimmt sind, gestellt werden, lässt keine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung zu (vgl. auch BFH-Urteil v. 23.07.1998 VII R 36/97, a.a.O.).

  • FG Hamburg, 30.06.2005 - VI 323/03

    Ermäßigter Steuersatz für Computerzeitschriften mit beigefügter CD

    Die Computerzeitschrift sei, worauf der BFH in seiner Entscheidung zur Zusammenstellung eines Notenbuchs mit einer CD (Urteil vom 23.7.1998, VII R 36/97, BStBl 1998 11, 739) abgehoben habe, ohne die CD verwendbar, wohingegen eine isolierte Nutzung der CD von allenfalls geringer Bedeutung sein könne.

    Insoweit reicht aus, dass die Bestandteile zueinander passen, sich gegenseitig ergänzen und ihre Zusammensetzung ein Ganzes bildet, dessen Bestandteile üblicherweise nicht getrennt zum Kauf angeboten werden; eine untrennbare Verbindung ist nicht erforderlich (vgl. ErlHS IX und BFH-Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, BFHE 186, 188 , BStBl II 1998, 739).

    Welches Merkmal im Einzelfall ausschlaggebend ist, hängt von der Art. der Ware ab (BFH-Urteil vom 23. Juli 1998, VII R 36/97, HFR 1999, 41 betr. Notenbuch und CD; FG Köln, Urteil vom 23. Juli 2002, 3 K 5372/99, EFG 2002, 1633 betr. autodidaktische Sprachlehrkurse bestehend aus Lehrbuch und Tonträger).

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