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   BFH, 19.05.1998 - I R 36/97   

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BFH, 19.05.1998 - I R 36/97 (https://dejure.org/1998,721)
BFH, Entscheidung vom 19.05.1998 - I R 36/97 (https://dejure.org/1998,721)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - I R 36/97 (https://dejure.org/1998,721)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anerkennung der Pensionszusage an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei späterer Verlängerung des Erdienungszeitraums. Zur Berücksichtigung der Interessenlage eines gesellschaftsfremden Vertragspartners bei der Beurteilung der gesellschaftsrechtlichen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
    Gewinnermittlung: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer - Erdienenszeit: 10 Jahre - Berechnung der 10-Jahresfrist - Umwandlung einer vGA in eine Nicht-vGA mit ex-nunc-Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Tätigkeit nach Erreichen des Pensionierungsalters für GmbH

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fremdvergleich
    Übersicht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Beherrschender Gesellschafter; Gesellschaftergeschäftsführer; Pensionsrückstellung; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 226
  • NJW 1998, 3799
  • BB 1998, 1877
  • DB 1998, 1893
  • BStBl II 1998, 689
  • NZG 1998, 869
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - I R 36/97
    Hatte ein Geschäftsführer das 60. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Pensionszusage überschritten, so wurde von der Rechtsprechung im Hinblick auf das mit dem Alter steigende Gesundheitsrisiko und die daraus resultierende Gefahr kurzfristiger Inanspruchnahme der Pension die Erdienbarkeit verneint (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.; vgl. insbesondere auch BFH-Urteil vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52).

    Erdient werden kann eine Pension von einem beherrschenden Gesellschafter aufgrund der insoweit typisierenden Rechtsprechung jedenfalls dann, wenn zwischen Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487).

    In seiner Entscheidung in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419 hat der erkennende Senat ausdrücklich ausgesprochen, daß eine Pensionszusage, die kurz vor Vollendung des 60. Lebensjahres versprochen wird, anzuerkennen ist, wenn sich der Gesellschafter-Geschäftsführer noch zur Arbeitsleistung bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres ernstlich verpflichtet.

  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - I R 36/97
    Erdient werden kann eine Pension von einem beherrschenden Gesellschafter aufgrund der insoweit typisierenden Rechtsprechung jedenfalls dann, wenn zwischen Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487).
  • BFH, 05.05.1993 - II R 60/90

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und Stuttgarter

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - I R 36/97
    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der II. Senat des BFH angeschlossen (vgl. Urteil vom 5. Mai 1993 II R 60/90, BFH/NV 1994, 529).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 3/92

    Zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung, wenn eine GmbH ohne Beteiligung der

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - I R 36/97
    Zur Beurteilung der Plausibilität der Ernsthaftigkeit kann die später eingetretene tatsächliche Entwicklung grundsätzlich herangezogen werden (vgl. ähnlich BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 I R 3/92, BFHE 170, 550, BStBl II 1993, 457).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - I R 36/97
    Ist allerdings der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. z.B. Urteil vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577, m.w.N.).
  • BFH, 20.05.1992 - I R 2/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionsrückstellung

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - I R 36/97
    Hatte ein Geschäftsführer das 60. Lebensjahr bereits im Zeitpunkt der Pensionszusage überschritten, so wurde von der Rechtsprechung im Hinblick auf das mit dem Alter steigende Gesundheitsrisiko und die daraus resultierende Gefahr kurzfristiger Inanspruchnahme der Pension die Erdienbarkeit verneint (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.; vgl. insbesondere auch BFH-Urteil vom 20. Mai 1992 I R 2/91, BFH/NV 1993, 52).
  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der

    Auszug aus BFH, 19.05.1998 - I R 36/97
    Zwar hat der Senat im Urteil vom 17. Mai 1995 I R 147/93 (BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204) im Fall einer sog. Nur-Pension ausgesprochen, daß eine vGA auch dann vorliegen kann, wenn eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Gesellschafter eine an sich für sie günstige Vereinbarung trifft, ein gedachter Fremder aber einer solchen Vereinbarung nie zugestimmt hätte.
  • BFH, 05.03.2008 - I R 12/07

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des

    Der Senat verweist insoweit auf seine ständige Spruchpraxis, wonach es bei beherrschenden Gesellschaftern grundsätzlich einer mindestens 10-jährigen Erdienensdauer, berechnet ab dem Zeitpunkt der Versorgungszusage, bedarf (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 9. November 2005 I R 94/04, BFH/NV 2006, 616, m.w.N.) und Ausnahmen von diesem Regelfall eine besondere Rechtfertigung erfordern (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689; vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926; vgl. zu alledem auch Gosch, a.a.O., § 8 Rz 1090 ff.).
  • BFH, 15.03.2023 - I R 41/19

    VGA - Versorgungszahlung und Geschäftsführergehalt

    Im Übrigen hat der Senat bereits im Urteil vom 17.05.1995 - I R 147/93 (BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204) darauf hingewiesen, dass der doppelte Fremdvergleich dem Gesellschafter nicht die Möglichkeit nehme, gegenüber der Kapitalgesellschaft Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen unter Marktwert zu erbringen (vgl. auch Senatsurteil vom 19.05.1998 - I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689; Senatsbeschluss vom 01.02.2010 - I B 118/09, BFH/NV 2010, 1127).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 27/99

    "Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA

    Das kann aber auch der Fall sein, wenn eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Gesellschafter eine an sich für sie günstige Vereinbarung trifft, ein gedachter Fremder aber einer solchen Vereinbarung nicht zugestimmt hätte (Senatsurteile vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204; vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689).
  • BFH, 25.06.2014 - I R 76/13

    Pensionszusage: verdeckte Gewinnausschüttung infolge Ausscheidens des

    Auf Basis dieser Maßstäbe kann nach der gleichermaßen gefestigten Rechtsprechung des Senats eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilte Pensionszusage u.a. nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (z.B. Senatsurteile vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 412, BStBl II 1995, 419; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689; vom 23. September 2008 I R 62/07, BFHE 223, 64, BStBl II 2013, 39).
  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

    Wird der in einer Pensionszusage vorgesehene Eintritt des Versorgungsfalls durch eine spätere Änderung der Zusage hinausgeschoben, so ist für die Zeit bis zum Wirksamwerden der Änderung die Erdienbarkeit des Versorgungsanspruchs nach Maßgabe der ursprünglichen Zusage zu beurteilen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689).
  • BFH, 28.06.2005 - I R 25/04

    VGA: Pensionszusage, Erdienbarkeit bei Gesellschafter-Geschäftsführer

    Mit einer Vereinbarung vom 14. Januar 1999 wurde die Pensionszusage nach Maßgabe des Senatsurteils vom 19. Mai 1998 I R 36/97 (BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689) neu gefasst.

    Dieses zutreffende Verständnis deckt sich damit, dass die Vertragsbeteiligten den ursprünglich vorgesehenen Eintritt in die laufende Versorgung später auf das 70. Lebensjahr verlängert haben, und zwar erklärtermaßen, um den vom Senat im Urteil in BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689 aufgestellten Grundsätzen Rechnung zu tragen.

    In jenem Urteil in BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689 hat der Senat entschieden, es sei unter der Voraussetzung der ernsthaften Vereinbarung eines zehnjährigen Erdienenszeitraums unschädlich, wenn der ursprünglich vereinbarte und unter zehn Jahren liegende Erdienenszeitraum verlängert wird.

  • FG Sachsen, 29.01.2002 - 6 K 486/99

    Pensionszusage an über 60 Jahre alten Gesellschafter-Geschäftsführer;

    Gerade den Kapitalgesellschaften, die ernsthafte Pensionsverpflichtungen begründen wollen, müsse die Möglichkeit gegeben werden, auf Rechtsprechungsänderungen zu reagieren (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BStBl II 1998, 689).

    Es bedarf hier keiner Entscheidung darüber, ob im Streitfall -abgesehen von dem Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren- die Möglichkeit einer Anpassung der Pensionszusage wegen geänderter oder sich weiterentwickelt habender Rechtsprechung geboten gewesen wäre (vgl. BFH in BStBl II 1998, 689).

    Im Falle eines beherrschenden Gesellschafters kann eine Anpassung der Pensionszusage lediglich für die Zeit nach Abschluss der Nachtragsvereinbarung zu beachten sein (vgl. BFH in BStBl II 1998, 689).

  • BFH, 28.01.2004 - I R 87/02

    VGA bei Betrieb gewerblicher Art

    Es ist in diesem Zusammenhang geboten, in den anzustellenden Fremdvergleich auch die Position des --gedachten-- Vertragspartners einzubeziehen und darin ein Indiz für die angemessene Preisgestaltung zu erkennen (sog. verdoppelter Fremdvergleich, vgl. Senatsurteile vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204; vom 6. Dezember 1995 I R 88/94, BFHE 179, 322, BStBl II 1996, 383; aber auch vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689).
  • BFH, 19.06.2000 - I B 110/99

    Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen

    Bei dem hiernach anzustellenden Fremdvergleich ist in besonderem Maße zu berücksichtigen, ob die begünstigte Person während der ihr voraussichtlich verbleibenden Dienstzeit die zugesagte Pension noch erdienen kann (Senatsurteile vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689, 690; vom 18. August 1998 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226, m.w.N.).

    Durch die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung ist geklärt, dass Rechtsgeschäfte zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter steuerlich nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie im Vorhinein klar und eindeutig vereinbart worden sind (Senatsurteil in BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689, 690; Blümich/Rengers, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 8 KStG Rz. 295, jeweils m.w.N.).

    Die Klägerin sieht eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO offenbar darin, dass das FG die im Gesellschaftsverhältnis liegende Veranlassung der Pensionszusage ohne weiteres aus dem Alter des W abgeleitet habe, während nach der Rechtsprechung des BFH (Senatsurteile vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577, und in BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689) dem anzustellenden Fremdvergleich nur indizielle Bedeutung zukomme.

  • BFH, 18.12.2002 - I R 27/02

    VGA; Forderungsverzicht unter Besserungsvorbehalt

    Das kann aber auch der Fall sein, wenn eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Gesellschafter eine an sich für sie günstige Vereinbarung trifft, ein gedachter Fremder aber einer solchen Vereinbarung nicht zugestimmt hätte (Senatsurteile vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204; vom 19. Mai 1998 I R 36/97, BFHE 186, 226, BStBl II 1998, 689).
  • FG Münster, 09.01.2004 - 9 K 4626/01

    Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer - Indizwirkung der zehnjährigen

  • BFH, 08.10.2014 - I B 96/13

    Unübliche Firmenpacht als vGA

  • BFH, 04.09.2002 - I R 48/01

    Pensionszusage; vGA

  • FG Hamburg, 28.11.2003 - III 78/01

    Körperschaftsteuer: Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei nicht zeitgerecht

  • BFH, 18.04.2002 - III R 43/00

    GmbH: Vordienstzeiten bei Pensionszusage

  • BFH, 08.04.2008 - I B 168/07

    Neues tatsächliches Vorbringen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

  • FG Düsseldorf, 10.09.2002 - 6 K 6493/98

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Pensionsrückstellung; Probezeit; Finanzierbarkeit;

  • FG Brandenburg, 14.03.2001 - 2 K 1116/98

    Erdienbarkeit einer dem beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH

  • BFH, 30.01.2002 - I R 56/01

    Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

  • BFH, 03.12.1999 - I B 3/99

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.09.2000 - 3 (1) K 162/98

    Pensionszusage einer GmbH zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers auch bei

  • FG Münster, 19.12.2003 - 9 K 491/01

    Erteilung einer Pensionszusage

  • BFH, 29.03.2000 - I R 85/98

    VGA; Änderung einer Tantiemevereinbarung zugunsten des

  • FG Hamburg, 18.11.1998 - II 135/96

    Nur-Gewinntantieme bei besonderen Umständen keine vGA

  • FG Hamburg, 25.04.2003 - III 14/01

    Sondervergütungen gemäß § 15 Abs.1 Nr. 2 EStG bei mittelbarer

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1998 - 3 K 2739/94

    Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1998 - 3 K 2740/94

    Angemessenheit von Gewinntantiemen; Massstab für Angemessenheitsprüfung;

  • FG Düsseldorf, 24.09.2002 - 6 K 220/99

    Wasserversorgungsunternehmen; Abwassergebühren-Inkasso; Frischwasserverbrauch;

  • FG Düsseldorf, 14.05.2002 - 6 K 7467/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Anteilsverkauf; Abfindung; Pensionszusage;

  • BFH, 01.02.2010 - I B 118/09

    Darlegung grundsätzlicher Bedeutung - Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • BFH, 17.12.2002 - I R 43/02

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

  • FG Saarland, 18.09.2013 - 1 K 1124/12

    Berechnung der zu bildenden Rückstellung für eine Pensionsverpflichtung gegenüber

  • BFH, 04.05.2000 - I B 121/99

    Divergenz - verwaltungsseitige Übergangsregelung

  • FG Düsseldorf, 30.11.2006 - 15 K 637/04

    Defizitärer Betrieb; BgA; Stadtbibliothek; Verzicht auf Verlustausgleich;

  • FG Niedersachsen, 27.02.2001 - 6 K 571/97

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage trotz Überschuldung im fiktiven

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 12 K 8423/05

    Rückstellungen für Mietaufwendungen keine verdeckte Gewinnausschüttung -

  • FG Düsseldorf, 29.02.2000 - 6 K 1596/95

    Auflösung einer Rückstellung; Rechnungsabgrenzung - Übernahme der

  • FG Niedersachsen, 22.04.2004 - 6 K 91/00

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zugesagter Dynamisierung der Altersrente;

  • FG Düsseldorf, 01.02.2005 - 6 K 2099/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung; Inkasso; Kommunale Abwassergebühren;

  • FG Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 6 K 44/98

    Vergütungen aufgrund eines Beratervertrags an pensionierten

  • FG Düsseldorf, 18.10.2005 - 6 K 5761/02
  • FG München, 17.12.2013 - 6 K 1949/10

    Risikogeschäfte zwischen dem Gesellschafter/Geschäftsführer und der GmbH als

  • FG Hamburg, 13.09.2001 - II 702/99

    "Nur-Tantieme-Vergütungen" als verdeckte Gewinnausschüttungen

  • FG Brandenburg, 30.08.2000 - 2 K 2190/98

    An einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage

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