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   BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97   

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https://dejure.org/1998,2137
BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97 (https://dejure.org/1998,2137)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1998 - VII R 154/97 (https://dejure.org/1998,2137)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - VII R 154/97 (https://dejure.org/1998,2137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BRAK-Mitteilungen

    Unbefugte Steuerberatung durch Partnerschaftsgesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 3 Nr. 1, § 49 Abs. 1, § 56 Abs. 1
    Steuerberatung durch Partnerschaftsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    StBerG § 3, StBerG § 49, StBerG § 56, PartGG § 1 Abs 3, PartGG § 6 Abs 1
    Hilfeleistung in Steuersachen; Partnerschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 153
  • NJW-RR 1999, 205
  • BB 1998, 2098
  • BStBl II 1998, 692
  • NZG 1998, 900
  • NZG 1998, 941 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München I, 04.12.1997 - 13 T 16594/97

    Eintragung einer Partnerschaftsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97
    Der erkennende Senat gelangt danach zu dem Ergebnis, daß geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen von einer Partnerschaftsgesellschaft --selbst wenn in ihrem Namen ein entsprechend persönlich qualifizierter Berufsangehöriger tätig wird- - ohne eine vorherige Anerkennung der Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft nicht geleistet werden darf (ebenso Gehre, Steuerberatungsgesetz, 3. Aufl. 1995, Einleitung Rdnr. 14 und § 49 Rdnr. 9; Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, Rdnr. B 786.4.6; Hellfrisch, Das Partnerschaftsgesellschaftsrecht und seine Bedeutung für die Berufsstände der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte, Der Steuerberater 1995, 253, 256; Mittelsteiner, Das neue Berufsrecht der Steuerberater, Deutsches Steuerrecht 1994, Beihefter zu Heft 37 S. 37; a.A. Maxl in Kuhls/Meurers/Maxl/Schäfer/Goez, Steuerberatungsgesetz, § 56 Rdnr. 108; Eggesiecker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zulässig, Betriebs-Berater 1995, 2049; Seibert, Die Partnerschaft für die freien Berufe, Der Betrieb 1994, 2381; Römermann, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht 1998, 261; offen Gilgan, Der Beruf des Steuerberaters, 5. Aufl. 1996, Rdnr. 124, und in Auswirkungen des Partnerschafts-Gesellschaftsgesetzes auf die Angehörigen des steuerberatenden Berufs, Die Steuerberatung 1995, 28; unklar Kupfer, Kölner Steuerdialog 1995, 10130, 10133 f.; vgl. ferner Beschluß des Landgerichts München I vom 4. Dezember 1997 13 T 16594/97, Neue Juristische Wochenschrift 1998, 1156 zur Eintragungsfähigkeit einer nicht anerkannten Partnerschaft und zur Kommentarliteratur zum PartGG).
  • BFH, 08.03.1988 - VII R 30/85

    Zur Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft, deren alleinige Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97
    Es ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, einzuschätzen und zu bewerten, welche Gefahren für die Erfüllung der Aufgaben des Steuerberaters als unabhängigem Organ der Rechtspflege (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Urteil vom 8. April 1998 1 BvR 1773/96, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1998, 1068; Urteil des erkennenden Senats vom 8. März 1988 VII R 30, 32/85, BFHE 153, 272, BStBl II 1988, 638) davon ausgehen können, daß neben anerkannten --und den Beschränkungen des StBerG unterworfenen-- Steuerberatungsgesellschaften und als Steuerberatern bestellten Einzelpersonen auch andere Gesellschaften geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen ausüben dürfen, und ob angesichts dieser Gefahren die Zulassung von (nicht als Steuerberatungsgesellschaften anerkannten und den entsprechenden materiell-rechtlichen Bindungen unterworfenen) Partnerschaftsgesellschaften zur Steuerberatung vertretbar ist.
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvL 25/83

    Steuerberaterprüfung

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97
    Angesichts des hohen Ranges, der dem Schutz des Steuerbürgers vor einer unsachgemäßen oder von sachwidrigen Einflüssen nicht freien Steuerberatung beizumessen ist (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 12. März 1985 1 BvL 25/83 u.a., BVerfGE 69, 209, BStBl II 1985, 471) hat sich der Gesetzgeber nach Auffassung des erkennenden Senats in dem ihm bei einer Regelung der Berufsausübung von Art. 12 Abs. 1 GG gesetzten --weiten-- Rahmen gehalten, wenn er nicht als Steuerberatungsgesellschaften anerkannten Partnerschaftsgesellschaften die Ausübung der Steuerberatung (bisher) nicht gestattet hat.
  • BFH, 16.12.1986 - VIII R 123/86

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigte Prüfungsanordnung - Berechtigtes

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97
    Die als Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; zur Zulässigkeit des Übergangs zu dieser Klage im Revisionsverfahren vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 1986 VIII R 123/86, BFHE 148, 426, BStBl II 1987, 248).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus BFH, 23.07.1998 - VII R 154/97
    Es ist in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers, einzuschätzen und zu bewerten, welche Gefahren für die Erfüllung der Aufgaben des Steuerberaters als unabhängigem Organ der Rechtspflege (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Urteil vom 8. April 1998 1 BvR 1773/96, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1998, 1068; Urteil des erkennenden Senats vom 8. März 1988 VII R 30, 32/85, BFHE 153, 272, BStBl II 1988, 638) davon ausgehen können, daß neben anerkannten --und den Beschränkungen des StBerG unterworfenen-- Steuerberatungsgesellschaften und als Steuerberatern bestellten Einzelpersonen auch andere Gesellschaften geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen ausüben dürfen, und ob angesichts dieser Gefahren die Zulassung von (nicht als Steuerberatungsgesellschaften anerkannten und den entsprechenden materiell-rechtlichen Bindungen unterworfenen) Partnerschaftsgesellschaften zur Steuerberatung vertretbar ist.
  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 225/04

    Erbringung von Hilfeleistungen in Steuersachen durch im Inland nicht berechtigte

    § 3 Nr. 1 StBerG bezieht sich ausschließlich auf natürliche Personen (vgl. BFH BFH/NV 1999, 137).

    Diese Vorschriften bestimmen lediglich die Grenzen einer zulässigen beruflichen Kooperation von Mitgliedern der rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe auf nationaler und europäischer Ebene (vgl. BFH BFH/NV 1999, 137 f).

    cc) Andererseits ging der Gesetzgeber bei der Fassung des § 56 StBerG davon aus, dass Steuerberatungsleistungen nicht von einer Sozietät erbracht werden, sondern ausschließlich von ihren Sozien (vgl. BFH BFH/NV 1999, 137 f).

  • BGH, 09.12.2010 - IX ZR 44/10

    Gemischte Beratersozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern: Verpflichtung

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Juli 1998 (BFHE 187, 153) betraf nur die damalige Unzulässigkeit der Steuerberatung durch eine nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannte Partnerschaftsgesellschaft und ist in seinen Grundlagen mit der Einfügung des gegenwärtigen § 3 Nr. 2 StBerG durch Art. 1 Nr. 2 des 7. StBÄndG vom 24. Juli 2000 (BGBl. I S. 874) überholt.
  • FG Düsseldorf, 13.01.2005 - 16 K 4282/02

    Interprofessionelle Partnerschaftsgesellschaft; Steuerberatungszulassung;

    Streitig ist, ob im Streitjahr 2000 erzielte Einkünfte einer interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaft, an der seinerzeit Steuerberater (StB), Rechtsanwälte (RÄ) und ein Wirtschaftsprüfer (WP) beteiligt waren, und die nicht nach § 49 des Steuerberatungsgesetzes --StBerG-- als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt und deshalb nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Juli 1998 VII R 154/97 (Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 187, 153, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 1998, 692) als solche bis zum 30. Juni 2000 nicht zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt war, in vollem Umfang als gewerbliche oder freiberufliche zu qualifizieren sind.

    a) Der BFH hat im Urteil in BFHE 187, 153, BStBl II 1998, 692 entschieden, dass eine Partnerschaftsgesellschaft (deren Mitglieder im Streitfall StB und WP waren) nur dann zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt war, wenn sie nach § 32 Abs. 3, § 49 Abs. 1 StBerG als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt war.

    In der Beurteilung der berufsrechtlichen Rechtslage schließt sich das FG im Ergebnis den Ausführungen im BFH-Urteil in BFHE 187, 153, BStBl II 1998, 692 an.

    Ferner verhält es sich so, dass die berufsrechtliche Rechtslage zumindest bis zur Veröffentlichung des BFH-Urteils in BFHE 187, 153, BStBl II 1998, 692 "unübersichtlich" war (und nach wie vor nicht unumstritten ist) und auch eine rückwirkende Änderung dieser berufsrechtlichen Rechtslage nicht als von vornherein ausgeschlossen erschien (s. hierzu S. 6 der Stellungnahme des Finanzministeriums vom 27.2.2001 zur Petition der Klägerin).

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 106/05

    Befugnis einer internationalen Sozietät zur Hilfeleistung in Steuersachen

    § 3 Nr. 1 StBerG bezieht sich ausschließlich auf natürliche Personen (vgl. BFH BFH/NV 1999, 137), Nr. 3 nur auf Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (vgl. §§ 32, 49-55 StBerG; §§ 59c-59m BRAO, §§ 1, 27 ff., 128 ff WiPrO).

    Diese Vorschriften bestimmen lediglich die Grenzen einer zulässigen beruflichen Kooperation von Mitgliedern der rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe auf nationaler und europäischer Ebene (vgl. BFH BFH/NV 1999, 137 f).

    cc) Andererseits ging der Gesetzgeber bei der Fassung des § 56 StBerG davon aus, dass Steuerberatungsleistungen nicht von einer Sozietät erbracht werden, sondern ausschließlich von ihren Sozien (vgl. BFH BFH/NV 1999, 137 f).

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZR 229/04

    Erbringung von Hilfeleistungen in Steuersachen durch im Inland nicht berechtigte

    § 3 Nr. 1 StBerG bezieht sich ausschließlich auf natürliche Personen (vgl. BFH BFH/NV 1999, 137), Nr. 3 nur auf Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (vgl. §§ 32, 49-55 StBerG; §§ 59c-59m BRAO, §§ 1, 27 ff, 128 ff WiPrO).

    Diese Vorschriften bestimmen lediglich die Grenzen einer zulässigen beruflichen Kooperation von Mitgliedern der rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden Berufe auf nationaler und europäischer Ebene (vgl. BFH BFH/NV 1999, 137 f).

    cc) Andererseits ging der Gesetzgeber bei der Fassung des § 56 StBerG davon aus, dass Steuerberatungsleistungen nicht von einer Sozietät erbracht werden, sondern ausschließlich von ihren Sozien (vgl. BFH BFH/NV 1999, 137 f).

  • BFH, 18.09.2012 - VII R 45/11

    Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Tätigkeit als Vorstand einer

    Die nach Art. 12 des Grundgesetzes garantierte Berufsfreiheit verwehrt es dem Gesetzgeber daher nicht, der Gefahr der Kommerzialisierung des Steuerberaterberufs und dem Einfluss gewerblicher Interessen auf die Steuerberatung vorzubeugen, um den Steuerbürger vor einer unsachgemäßen, weil von sachwidrigen, insbesondere kommerziellen Interessen beeinflussten Steuerberatung zu schützen (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 1998 VII R 154/97, BFHE 187, 153, BStBl II 1998, 692; Senatsbeschluss vom 18. November 2010 VII B 262/09, BFH/NV 2011, 656, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1999 - XI R 66/97

    Prozeßvertretung durch Partnerschaftsgesellschaften

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Partnerschaft nach § 49 Abs. 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt und damit nach § 3 Nr. 1 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1998 VII R 154/97, BStBl II 1998, 692).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04

    Kein Honoraranspruch bei Steuerberatungsvertrag mit Sozietät aus deutschem und

    die Partnerschaften im Jahre 1998 entschieden, dass eine nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannte Partnerschaft zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen nicht befugt sei (BFHE 187, 153 = BStBl. II 1998, 692 = NJW-RR 1999, 205).
  • BFH, 23.04.1999 - VII B 300/98

    Postulationsfähigkeit; Partnerschaftsgesellschaft

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Juli 1998 VII R 154/97 (BFHE 187, 153, BStBl II 1998, 692) ausgeführt hat, ist Zurechnungssubjekt des prozessualen Handelns einer Partnerschaftsgesellschaft die Partnerschaft selbst als ein der juristischen Person weitgehend angenähertes eigenständiges Rechtsgebilde.

    Ebensowenig wie das Handeln der Partnerschaft deshalb, selbst wenn sie bei der Hilfeleistung in Steuersachen durch einen Partner tätig wird, welcher Steuerberater oder Rechtsanwalt ist, nach § 3 des Steuerberatungsgesetzes als befugt angesehen werden kann (Urteil des Senats in BFHE 187, 153, BStBl II 1998, 692), kann ein von ihr eingelegtes Rechtsmittel, selbst wenn dabei einer ihrer Partner tätig wird, welcher Rechtsanwalt oder Steuerberater ist, als i.S. des Art. 1 Nr. 1 Satz 1 BFHEntlG durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater eingelegt angesehen werden.

  • BFH, 27.07.1999 - VII B 300/98

    Unzulässige Gegenvorstellung

    Daß diese Rechtsprechung auf die Partnerschaftsgesellschaft zu übertragen sein würde, lag zumindest nahe --zumal wenn die Bevollmächtigte der Antragstellerin das in dem angegriffenen Beschluß angeführte Urteil des Senats vom 23. Juli 1998 VII R 154/97 (BFHE 187, 153, BStBl II 1998, 692) beachtet hätte, das lange vor Ergehen des angegriffenen Beschlusses des Senats in zahlreichen Fachpublikationen ebenso wie im BStBl veröffentlicht worden war-- und mußte nicht eigens ins Bewußtsein gerufen werden, um den Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu wahren.
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