Weitere Entscheidung unten: BFH, 02.12.1998

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   BFH, 02.12.1998 - X R 15-16/97, X R 15/97, X R 16/97   

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https://dejure.org/1998,1704
BFH, 02.12.1998 - X R 15-16/97, X R 15/97, X R 16/97 (https://dejure.org/1998,1704)
BFH, Entscheidung vom 02.12.1998 - X R 15-16/97, X R 15/97, X R 16/97 (https://dejure.org/1998,1704)
BFH, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - X R 15-16/97, X R 15/97, X R 16/97 (https://dejure.org/1998,1704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 6, § 79a Abs. 3, 4, § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 118 Abs. 3 Satz 1, § 134; ZPO §§ 578 ff

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufnahmeverfahren - Entscheidung durch Vollsenat - Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes

  • Judicialis

    FGO § 6; ; FGO § 79a Abs. 3; ; FGO § 4; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 134; ; ZPO §§ 578 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Senatszuständigkeit bei Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 134, ZPO § 579 Abs 1 Nr 4, FGO § 116 Abs 1 Nr 3, FGO § 90 Abs 2
    Mündliche Verhandlung; Nichtigkeitsklage; Verfahrensmangel; Verzicht; Wiederaufnahme des Verfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 1
  • NJW 1999, 2391
  • NVwZ 1999, 1030 (Ls.)
  • BB 1999, 1102
  • DB 1999, 1200
  • BStBl II 1999, 412
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    Diese letztgenannte Ausgrenzung gilt zwar nach ihrem Wortlaut nur für den Nichtigkeitsgrund der Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters, wird aber von der herrschenden Meinung als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gewertet (s. allgemein: Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz, 1983, S. 97 ff.), der die Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage auch hinsichtlich der übrigen in § 579 Abs. 1 ZPO aufgezählten Tatbestände mit der Folge beschränkt, daß ein solches Rechtsschutzbegehren nur zulässig ist, wenn der in Frage stehende Nichtigkeitsgrund übersehen, nicht aber, wenn er z.B. im Vorprozeß schon geprüft und verneint worden war (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Mai 1982 IV b ZR 707/80, BGHZ 84, 24, 26, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1982, 2449; Gaul, a.a.O., S. 157, 158 f.; Rosenberg/Schwab/Gottwald, a.a.O., § 160 I. 3.; Greger in Zöller, a.a.O., § 579 Rz. 12; Grunsky in Stein/Jonas, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1994, § 579 Rz. 2; Wieczorek/Rössler, Zivilprozeßordnung, 2. Aufl., 1988, § 579 A II., jeweils m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist die Zielsetzung dieser Vorschrift nicht tangiert, einem Prozeßbeteiligten die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu garantieren, der zuvor im Prozeß aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen gehindert war, sich zu äußern (BGH in BGHZ 84, 24, 28, NJW 1982, 2449; Beschluß des BVerfG vom 29. Oktober 1997 2 BvR 1390/95, NJW 1998, 745).

    d) Mit dieser Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum Urteil des BGH in BGHZ 84, 24, NJW 1982, 2449, weil dort ausdrücklich nur der Mangel in der Prozeßfähigkeit als besonders schwerwiegend von dem in § 579 Abs. 1 Nr. 2 ZPO normierten Grundsatz ausgenommen wurde und weil das dem Rechtsuchenden für solche Fälle eröffnete Wahlrecht ausdrücklich nur die alternative Geltendmachung (im Rechtsmittelweg oder mit Hilfe der Nichtigkeitsklage), nicht aber deren Kumulation ermöglichen soll.

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    b) Hinzu kommt außerdem, daß die Einführung des Einzelrichters allein der Verfahrensstraffung und Entlastung dient, am Prinzip der Ausgestaltung der FG als Kollegialgerichte nichts grundlegend hat ändern sollen (s. dazu näher: Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Mai 1998 1 BvL 24/97 und 1 BvL 23/97, Deutsches Steuerrecht, Eildienst --DStRE-- 1998, 534 und 535, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 680 und 682).

    Daraus ist zu folgern, daß auch die diesem Gerichtssystem zugrundeliegende Erwägung, den richterlichen Entscheidungen eines Kollegiums größere Richtigkeitsgewähr beizumessen, weiterhin Gültigkeit hat (BVerfG in DStRE 1998, 535, HFR 1998, 680).

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.02.1996 - I 31/95

    Wahlrecht zwischen § 10 e EStG und § 7 FördG

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    Dessen hiergegen erhobene Klagen hatten in dem (durch Abtrennungen entstandenen) Verfahren I 31/95 wegen gesonderter Feststellung von Einkünften und Gewerbesteuer 1977 bis 1981 im Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 14. August 1995 nur zu einem Teilerfolg und in dem (ebenfalls aus Abtrennungen hervorgegangenen) Verfahren I 134/95 wegen Feststellung von Einkünften und Gewerbesteuer 1982 bis 1984 im FG-Urteil vom 6. September 1995 zur Klageabweisung geführt.
  • FG Hamburg, 25.11.1996 - I 98/96

    Nichtigkeitsklage wegen irrtümlichen Verzichts des Finanzgerichts auf die

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    Die Nichtigkeitsklagen hat das FG, jeweils in voller Senatsbesetzung, durch Urteile vom 25. November 1996 I 97/96 und I 98/96 --letzteres veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 628-- abgewiesen und hierzu im wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Klagen seien zwar zulässig, aber unbegründet.
  • BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95

    Objektiv willkürliche Auslegung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    In einem solchen Fall ist die Zielsetzung dieser Vorschrift nicht tangiert, einem Prozeßbeteiligten die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu garantieren, der zuvor im Prozeß aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen gehindert war, sich zu äußern (BGH in BGHZ 84, 24, 28, NJW 1982, 2449; Beschluß des BVerfG vom 29. Oktober 1997 2 BvR 1390/95, NJW 1998, 745).
  • BFH, 26.10.1998 - I R 22/98

    Zurückverweisung bei Einzelrichter-Entscheidung

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    c) Weil sich Wiederaufnahmeverfahren und Revision hinsichtlich der tatbestandsmäßigen Voraussetzung des Eintritts der Rechtskraft (s.o. unter a) grundlegend unterscheiden (s. auch Gaul, a.a.O., S. 157, 159; Greger in Zöller, a.a.O., Vor § 578 Rz. 1, jeweils m.w.N.), bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die neuere BFH-Rechtsprechung zur Einzelrichterkompetenz in Fällen der Zurückverweisung (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO; BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478, unter 3.; vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110, 111, sowie vom 26. Oktober 1998 I R 22/98, BFHE 187, 206, BStBl II 1999, 60).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 223/95

    Entscheidung der Hinzuziehung eines Sachverständigen im Ermessen des Gerichts

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    Beide Beschwerden wurden vom erkennenden Senat durch Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 223/95 und X B 224/95 als unbegründet zurückgewiesen, wobei eine Sachprüfung des letztgenannten Einwands am verspäteten Vorbringen scheiterte.
  • FG Hamburg, 25.11.1996 - I 97/96

    Nichtigkeitsklage wegen irrtümlichen Verzichts des Finanzgerichts auf eine

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    Die Nichtigkeitsklagen hat das FG, jeweils in voller Senatsbesetzung, durch Urteile vom 25. November 1996 I 97/96 und I 98/96 --letzteres veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 628-- abgewiesen und hierzu im wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Klagen seien zwar zulässig, aber unbegründet.
  • BFH, 20.09.1996 - VI R 40/96

    Aufwendungen für einen Lehrgang als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    c) Weil sich Wiederaufnahmeverfahren und Revision hinsichtlich der tatbestandsmäßigen Voraussetzung des Eintritts der Rechtskraft (s.o. unter a) grundlegend unterscheiden (s. auch Gaul, a.a.O., S. 157, 159; Greger in Zöller, a.a.O., Vor § 578 Rz. 1, jeweils m.w.N.), bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die neuere BFH-Rechtsprechung zur Einzelrichterkompetenz in Fällen der Zurückverweisung (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO; BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478, unter 3.; vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110, 111, sowie vom 26. Oktober 1998 I R 22/98, BFHE 187, 206, BStBl II 1999, 60).
  • BFH, 15.04.1996 - VI R 98/95

    Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 15/97
    c) Weil sich Wiederaufnahmeverfahren und Revision hinsichtlich der tatbestandsmäßigen Voraussetzung des Eintritts der Rechtskraft (s.o. unter a) grundlegend unterscheiden (s. auch Gaul, a.a.O., S. 157, 159; Greger in Zöller, a.a.O., Vor § 578 Rz. 1, jeweils m.w.N.), bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die neuere BFH-Rechtsprechung zur Einzelrichterkompetenz in Fällen der Zurückverweisung (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO; BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478, unter 3.; vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110, 111, sowie vom 26. Oktober 1998 I R 22/98, BFHE 187, 206, BStBl II 1999, 60).
  • BFH, 27.10.1992 - VII R 71/92

    Rechtliche Wirkungen der prozessualen Einordnung des Wiederaufnahmeverfahrens als

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Zuständigkeit des konsentierten Einzelrichters

  • BSG, 23.03.1965 - 11 RA 304/64

    Begründetheit der Nichtigkeitsklage - Wiederaufnahmebegehren - Unzulässige

  • VG Ansbach, 17.04.2008 - AN 4 K 08.00284

    Antrag auf Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen

    Die Kammer hat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 2. April 2008 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Dezember 1998, Az. X R 15-16/97 u.a., NJW 1999, 2391, auf RiVG ... zur Entscheidung als Einzelrichter übertragen.

    Ob sich die Einzelrichterzuständigkeit des bereits im Erstverfahren AN 4 K 04.00647/AN 4 K 07.00086 als Einzelrichter gemäß § 6 VwGO tätig gewesenen RiVG ... für das vorliegende Wiederaufnahmeverfahren (hier: Nichtigkeitsklage) bereits unmittelbar aus § 153 VwGO i.V.m. § 584 Abs. 1 ZPO ergibt (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 584, RdNr. 3, unter Hinweis auf die Einzelrichterzuständigkeiten nach §§ 348, 348a ZPO, die allerdings mit der Einzelrichterzuständigkeit nach § 6 VwGO nicht ohne weiteres vergleichbar sind) oder wiederum unmittelbar aus § 6 VwGO, bedarf hier letztlich keiner Entscheidung, denn jedenfalls hat die Kammer - vorsorglich - im Hinblick auf die vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 2. Dezember 1998, Az. R 15-16/97 u.a., NJW 1999, 2391, vertretene Rechtsauffassung, der auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren zu folgen sein dürfte, den Rechtsstreit gemäß § 6 VwGO auf den Einzelrichter übertragen.

  • AG Brandenburg, 01.06.2004 - 31 (32) C 79/04

    Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Verstoß der Übereignung eines

    Zwar lässt sich die Frage, ob in Fällen der hier streitigen Art der Richter des Amtsgerichts zuständig ist, der das zuvor rechtskräftig gewordene Urteil des Amtsgerichts erlassen hat oder der Richter des Amtsgerichts , der nunmehr auf Grund des Geschäftsverteilungsplanes des Amtsgerichts auf Grund des umgekehrten Rubrums entscheidungsbefugt ist, durch Auslegung des § 584 ZPO nicht beantworten, da in § 584 ZPO nur die "externe" Zuständigkeit des Gerichts als Institution in örtlicher, sachlicher und funktionale Hinsicht , geregelt ist (Bundesfinanzhof, NJW 1999, Seiten 2391 f.; OLG Köln, OLG-Report 1997, Seiten 272 f.; Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 04. November 1998, Aktenzeichen: IV R 74/97 in BFH/NV 1999, Seite 641; Bundessozialgericht, Entscheidung vom 24. März 1988, Aktenzeichen: 5/5b RJ 92/86) und nicht die "interne" Entscheidungsbefugnis des Amtsgerichts, jedoch legt bereits der Wortlaut des Gesetzes insofern die Auslegung nahe, dass es sich beim Wiederaufnahmeverfahren um ein neues Verfahren handelt.

    Wegen dieser besonderen prozessualen Bedeutung der Entscheidung über den Wiederaufnahmegrund kann in dieser Hinsicht eine erfahrensrechtliche Einheit mit der Verhandlung des Vorprozesses dementsprechend nicht angenommen werden (Bundesfinanzhof, NJW 1999, Seiten 2391 f.), so dass das nunmehr erkennende Gericht auf Grund des Geschäftsverteilungsplans des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel auch das "intern" zuständige Gericht ist.

  • LSG Sachsen, 15.01.2013 - L 3 AS 1215/12

    Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens; einstweilige Anordnung; Entscheidung durch

    Das im Ausgangsverfahren von den Beteiligten erklärte Einverständnis mit der Entscheidung durch den Einzelrichter wirkt im Wiederaufnahmeverfahren, das ein neues Verfahren darstellt, nicht fort (vgl. BFH, Urteil vom 2. Dezember 1998 - X R 15-16/97, X R 15/97, X R 16/97 - BFHE 188, 1 = NJW 1999, 2391 = JURIS-Dokument Rdnr. 14).
  • BSG, 22.12.2016 - B 14 AS 91/16 BH

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Rechtsmissbräuchliche

    Hiernach findet die Klage nicht statt, wenn die Nichtigkeit mittels eines Rechtsmittels geltend gemacht werden konnte (zur Anwendung auf die Fälle des § 579 Abs. 1 Nr. 4 vgl BFH Urteil vom 2.12.1998 - X R 15-16/97 - BFHE 188, 1 mwN; BSG Urteil vom 23.3.1965 - 11 RA 304/64 - BSGE 23, 30).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 3 U 151/06

    Nichtigkeitsklage: Zulässigkeit; Beweislast hinsichtlich des Vortrags nicht

    Soweit sich die Beklagte für ihre gegenteilige Auffassung auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 02.12.1998 (NJW 99, S. 2391) bezieht, so kann auch aus dieser Entscheidung nicht gefolgert werden, dass im vorliegenden Rechtsstreit die Nichtigkeitsklage unzulässig ist.
  • BFH, 02.12.1998 - X R 16/97

    Wiederaufnahmeverfahren - Entscheidung durch Vollsenat - Geltendmachung eines

    X R 15/97 X R 16/97.
  • VerfG Brandenburg, 17.05.2001 - VfGBbg 4/01

    Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts;

    Das Landgericht bezieht sich in dem Berufungsurteil des Nichtigkeitsverfahrens insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, NJW 1999, 2391, 2391), als dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.
  • VG Ansbach, 27.06.2008 - AN 4 K 08.00611

    Antrag auf Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen

    Die Kammer hat den Rechtsstreit - noch unter dem ursprünglichen Aktenzeichen AN 4 K 08.00284 - mit Beschluss vom 2. April 2008 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Dezember 1998, Az. X R 15-16/97 u.a., NJW 1999, 2391, auf RiVG ... zur Entscheidung als Einzelrichter übertragen.
  • VG Ansbach, 17.04.2008 - AN 4 K 08.00283

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen

    Ob sich die Einzelrichterzuständigkeit des bereits im Erstverfahren AN 4 K 03.02343 als Einzelrichter gemäß § 6 VwGO tätig gewesenen RiVG ... für den Erlass des Verweisungsbeschlusses im vorliegenden Wiederaufnahmeverfahren bereits aus § 153 VwGO i.V.m. § 584 Abs. 1 ZPO ergibt (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Auflage 2008, § 584, RdNr. 3, unter Hinweis auf die Einzelrichterzuständigkeiten nach §§ 348, 348 a ZPO, die allerdings mit der Einzelrichterzuständigkeit nach § 6 VwGO nicht ohne Weiteres vergleichbar sind) oder aus § 6 VwGO, bedarf hier letztlich keiner Entscheidung, denn jedenfalls hat die Kammer - vorsorglich - im Hinblick auf die vom Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 2. Dezember 1998, Az. X R 15 - 16/97 u.a., NJW 1999, 2391, vertretenen Rechtsauffassung, der auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren zu folgen sein dürfte, den Rechtsstreit gemäß § 6 VwGO auf den Einzelrichter übertragen.
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   BFH, 02.12.1998 - X R 16/97   

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https://dejure.org/1998,13195
BFH, 02.12.1998 - X R 16/97 (https://dejure.org/1998,13195)
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Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    FGO § 6; ; FGO § 79a Abs. 3; ; FGO § 4; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 118 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 134; ; ZPO §§ 578 ff.

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahmeverfahren - Entscheidung durch Vollsenat - Geltendmachung eines Nichtigkeitsgrundes

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 134, ZPO § 579 Abs 1 Nr 4, FGO § 116 Abs 1 Nr 3, FGO § 90 Abs 2
    Mündliche Verhandlung; Nichtigkeitsklage; Verfahrensmangel; Verzicht; Wiederaufnahme des Verfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 1
  • BStBl II 1999, 412
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    Diese letztgenannte Ausgrenzung gilt zwar nach ihrem Wortlaut nur für den Nichtigkeitsgrund der Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters, wird aber von der herrschenden Meinung als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes gewertet (s. allgemein: Canaris, Die Feststellung von Lücken im Gesetz, 1983, S. 97 ff.), der die Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage auch hinsichtlich der übrigen in § 579 Abs. 1 ZPO aufgezählten Tatbestände mit der Folge beschränkt, daß ein solches Rechtsschutzbegehren nur zulässig ist, wenn der in Frage stehende Nichtigkeitsgrund übersehen, nicht aber, wenn er z.B. im Vorprozeß schon geprüft und verneint worden war (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 5. Mai 1982 IV b ZR 707/80, BGHZ 84, 24, 26, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1982, 2449; Gaul, a.a.O., S. 157, 158 f.; Rosenberg/Schwab/Gottwald, a.a.O., § 160 I. 3.; Greger in Zöller, a.a.O., § 579 Rz. 12; Grunsky in Stein/Jonas, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1994, § 579 Rz. 2; Wieczorek/Rössler, Zivilprozeßordnung, 2. Aufl., 1988, § 579 A II., jeweils m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist die Zielsetzung dieser Vorschrift nicht tangiert, einem Prozeßbeteiligten die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu garantieren, der zuvor im Prozeß aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen gehindert war, sich zu äußern (BGH in BGHZ 84, 24, 28, NJW 1982, 2449; Beschluß des BVerfG vom 29. Oktober 1997 2 BvR 1390/95, NJW 1998, 745).

    d) Mit dieser Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zum Urteil des BGH in BGHZ 84, 24, NJW 1982, 2449, weil dort ausdrücklich nur der Mangel in der Prozeßfähigkeit als besonders schwerwiegend von dem in § 579 Abs. 1 Nr. 2 ZPO normierten Grundsatz ausgenommen wurde und weil das dem Rechtsuchenden für solche Fälle eröffnete Wahlrecht ausdrücklich nur die alternative Geltendmachung (im Rechtsmittelweg oder mit Hilfe der Nichtigkeitsklage), nicht aber deren Kumulation ermöglichen soll.

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    b) Hinzu kommt außerdem, daß die Einführung des Einzelrichters allein der Verfahrensstraffung und Entlastung dient, am Prinzip der Ausgestaltung der FG als Kollegialgerichte nichts grundlegend hat ändern sollen (s. dazu näher: Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Mai 1998 1 BvL 24/97 und 1 BvL 23/97, Deutsches Steuerrecht, Eildienst --DStRE-- 1998, 534 und 535, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 680 und 682).

    Daraus ist zu folgern, daß auch die diesem Gerichtssystem zugrundeliegende Erwägung, den richterlichen Entscheidungen eines Kollegiums größere Richtigkeitsgewähr beizumessen, weiterhin Gültigkeit hat (BVerfG in DStRE 1998, 535, HFR 1998, 680).

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 24/97

    Unzulässige Richtervorlage mangels Zuständigkeit des konsentierten Einzelrichters

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    b) Hinzu kommt außerdem, daß die Einführung des Einzelrichters allein der Verfahrensstraffung und Entlastung dient, am Prinzip der Ausgestaltung der FG als Kollegialgerichte nichts grundlegend hat ändern sollen (s. dazu näher: Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 5. Mai 1998 1 BvL 24/97 und 1 BvL 23/97, Deutsches Steuerrecht, Eildienst --DStRE-- 1998, 534 und 535, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 680 und 682).
  • FG Sachsen-Anhalt, 01.02.1996 - I 31/95

    Wahlrecht zwischen § 10 e EStG und § 7 FördG

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    Dessen hiergegen erhobene Klagen hatten in dem (durch Abtrennungen entstandenen) Verfahren I 31/95 wegen gesonderter Feststellung von Einkünften und Gewerbesteuer 1977 bis 1981 im Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 14. August 1995 nur zu einem Teilerfolg und in dem (ebenfalls aus Abtrennungen hervorgegangenen) Verfahren I 134/95 wegen Feststellung von Einkünften und Gewerbesteuer 1982 bis 1984 im FG-Urteil vom 6. September 1995 zur Klageabweisung geführt.
  • BFH, 20.09.1996 - VI R 40/96

    Aufwendungen für einen Lehrgang als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    c) Weil sich Wiederaufnahmeverfahren und Revision hinsichtlich der tatbestandsmäßigen Voraussetzung des Eintritts der Rechtskraft (s.o. unter a) grundlegend unterscheiden (s. auch Gaul, a.a.O., S. 157, 159; Greger in Zöller, a.a.O., Vor § 578 Rz. 1, jeweils m.w.N.), bedarf es hier keines näheren Eingehens auf die neuere BFH-Rechtsprechung zur Einzelrichterkompetenz in Fällen der Zurückverweisung (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO; BFH-Urteile vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478, unter 3.; vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110, 111, sowie vom 26. Oktober 1998 I R 22/98, BFHE 187, 206, BStBl II 1999, 60).
  • BFH, 27.10.1992 - VII R 71/92

    Rechtliche Wirkungen der prozessualen Einordnung des Wiederaufnahmeverfahrens als

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    Zwar heißt es in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Beschluß vom 27. Oktober 1992 VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314) und in der Literatur (z.B. Greger in Zöller, a.a.O., § 590 Rdnr. 9; Offerhaus in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 134 FGO Rdnr. 5) überwiegend, das Wiederaufnahmeverfahren sei "prozessual als Fortsetzung des Vorprozesses anzusehen".
  • FG Hamburg, 25.11.1996 - I 98/96

    Nichtigkeitsklage wegen irrtümlichen Verzichts des Finanzgerichts auf die

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    Die Nichtigkeitsklagen hat das FG, jeweils in voller Senatsbesetzung, durch Urteile vom 25. November 1996 I 97/96 und I 98/96 --letzteres veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 628-- abgewiesen und hierzu im wesentlichen folgendes ausgeführt: Die Klagen seien zwar zulässig, aber unbegründet.
  • BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95

    Objektiv willkürliche Auslegung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    In einem solchen Fall ist die Zielsetzung dieser Vorschrift nicht tangiert, einem Prozeßbeteiligten die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu garantieren, der zuvor im Prozeß aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen gehindert war, sich zu äußern (BGH in BGHZ 84, 24, 28, NJW 1982, 2449; Beschluß des BVerfG vom 29. Oktober 1997 2 BvR 1390/95, NJW 1998, 745).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 223/95

    Entscheidung der Hinzuziehung eines Sachverständigen im Ermessen des Gerichts

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    Beide Beschwerden wurden vom erkennenden Senat durch Beschlüsse vom 9. Mai 1996 X B 223/95 und X B 224/95 als unbegründet zurückgewiesen, wobei eine Sachprüfung des letztgenannten Einwands am verspäteten Vorbringen scheiterte.
  • BFH, 02.12.1998 - X R 15/97

    Senatszuständigkeit bei Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus BFH, 02.12.1998 - X R 16/97
    X R 15/97 X R 16/97.
  • BFH, 26.10.1998 - I R 22/98

    Zurückverweisung bei Einzelrichter-Entscheidung

  • BFH, 15.04.1996 - VI R 98/95

    Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter

  • FG Hamburg, 25.11.1996 - I 97/96

    Nichtigkeitsklage wegen irrtümlichen Verzichts des Finanzgerichts auf eine

  • BSG, 23.03.1965 - 11 RA 304/64

    Begründetheit der Nichtigkeitsklage - Wiederaufnahmebegehren - Unzulässige

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