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   BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97   

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BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97 (https://dejure.org/1999,1001)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1999 - IV R 40/97 (https://dejure.org/1999,1001)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1999 - IV R 40/97 (https://dejure.org/1999,1001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4; HGB § 255 Abs. 1 und 2; FGO § 11 Abs. 2, 4

  • Wolters Kluwer

    Eigenkapitalvermittlungsprovision - Fonds-Gesellschaft - Betriebsausgaben - Verdeckte Kaufpreiszahlung - Verdeckte Herstellungskosten

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; HGB § 255 Abs. 1; ; HGB § 255 Abs. 2; ; FGO § 11 Abs. 2; ; FGO § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenkapitalvermittlungsprovision als Betriebsausgaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 4 Abs. 4; HGB § 255 Abs. 1 und 2; FGO § 11 Abs. 2, 4
    Vorlage an Großen Senat - Fondsgesellschaft bei geschlossenem Immobilienfonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen der Fondsgesellschaft - Volle Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben oder verdeckte Kaufpreiszahlungen oder Herstellungskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind Provisionen an Kommanditisten für Anwerbung von Kommanditisten steuerlich zu behandeln? (IBR 1999, 607)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 374
  • BB 1999, 1533
  • DB 1999, 1534
  • BStBl II 1999, 828
  • NZG 2000, 326
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 24.08.1995 - IV R 27/94

    Bei einem beruflich veranlaßten Umzug in ein erworbenes Einfamilienhaus sind die

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Anschaffungspreis auch die Nebenkosten (§ 255 Abs. 1 HGB; Senatsurteil vom 24. August 1995 IV R 27/94, BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895).

    Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die neben dem Anschaffungspreis geleistet werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (vgl. Senatsurteil in BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895).

    Deren Provisionen sind Anschaffungsnebenkosten (Senatsurteil in BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895).

    Andererseits gilt für alle Einkunftsarten derselbe Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten (BFH-Beschluß in BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil in BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895).

  • BFH, 04.03.1992 - IX B 24/91

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Vermittlung des Eigenkapitals als

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Auf Anfrage nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) hat der IX. Senat mitgeteilt, er halte an seiner im Beschluß vom 4. März 1992 IX B 24/91 (BFH/NV 1992, 648) vertretenen Auffassung fest, wonach Provisionen für die Vermittlung von Eigenkapital eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in denjenigen Fällen nicht sofort als Werbungskosten abziehbar seien, in denen diese Provisionen lediglich einen Rechnungsfaktor im Rahmen des für den Anleger maßgebenden Gesamtaufwands darstellten.

    Die einzelnen Teilverträge hätten keine selbständige Bedeutung und ließen sich nur aus der gewünschten Schaffung sofort steuerlich abzugsfähiger Ausgaben erklären (Beschlüsse vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883, und in BFH/NV 1992, 648; Urteil in BFHE 174, 127, BStBl II 1995, 166).

    a) Der vorlegende Senat möchte die Revision des FA als unbegründet zurückweisen, würde damit aber i.S. des § 11 Abs. 2 FGO von dem Beschluß des IX. Senats des BFH in BFH/NV 1992, 648 abweichen.

    Der IX. Senat hat auf Anfrage nach § 11 Abs. 3 FGO mitgeteilt, daß er an seiner im Beschluß in BFH/NV 1992, 648 vertretenen Auffassung festhalte, wonach Provisionen für die Vermittlung von Eigenkapital eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR in denjenigen Fällen nicht sofort als Werbungskosten abziehbar seien, in denen diese Provisionen lediglich einen Rechnungsfaktor im Rahmen des für den Anleger maßgebenden Gesamtaufwands darstellten.

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88

    Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Der Fonds-Gesellschaft wird durch die bloße Vermittlung von zeichnungswilligen Anlegern nicht etwa eine Leistung erbracht, die als "Konzeption" eines Anlagemodells angesehen und als entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut aktiviert werden könnte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 XI R 45/88, BFHE 170, 487, BStBl II 1993, 538, unter B. II.).

    Dieses Aktivierungsverbot ist im Hinblick auf den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch steuerrechtlich zu beachten (BFH-Urteile in BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128, und in BFHE 170, 487, BStBl II 1993, 538).

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Herstellungskosten für ein Gebäude sind alle Aufwendungen, die auf einer Herstellungsleistung für das Gebäude beruhen und die zum Verbrauch von Gütern oder zur Inanspruchnahme von Diensten geführt haben (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB; BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 1. b).

    Andererseits gilt für alle Einkunftsarten derselbe Begriff der Anschaffungs- und Herstellungskosten (BFH-Beschluß in BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil in BFHE 178, 359, BStBl II 1995, 895).

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 82/91

    Steuerliche Behandlung von geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Zahlungsempfänger von Nebenkosten ist häufig nicht der Verkäufer des Wirtschaftsguts, sondern ein Dritter, der Leistungen im Rahmen des Anschaffungsvorgangs an den Käufer erbracht hat (BFH-Urteil vom 11. Januar 1994 IX R 82/91, BFHE 174, 127, BStBl II 1995, 166, unter 4.).

    Die einzelnen Teilverträge hätten keine selbständige Bedeutung und ließen sich nur aus der gewünschten Schaffung sofort steuerlich abzugsfähiger Ausgaben erklären (Beschlüsse vom 4. Februar 1992 IX B 39/91, BFHE 167, 102, BStBl II 1992, 883, und in BFH/NV 1992, 648; Urteil in BFHE 174, 127, BStBl II 1995, 166).

  • BFH, 23.10.1986 - IV R 352/84

    Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß in BFH/NV 1994, 370, der im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung der Streitsache ergangen ist, unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78 (BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101) und vom 23. Oktober 1986 IV R 352/84 (BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128) ausgeführt hat, sind Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

    Dieses Aktivierungsverbot ist im Hinblick auf den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch steuerrechtlich zu beachten (BFH-Urteile in BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128, und in BFHE 170, 487, BStBl II 1993, 538).

  • BFH, 04.03.1986 - VIII R 188/84

    Zuwendungen an politische Parteien sind im allgemeinen nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Liegt eine betriebliche Veranlassung für Aufwendungen vor, sind die Aufwendungen grundsätzlich in voller Höhe und unabhängig davon, ob sie notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sind, als Betriebsausgaben abzugsfähig (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 1986 VIII R 188/84, BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373, m.w.N.).

    Denn einerseits werden die Begriffe der Betriebsausgaben und Werbungskosten nach der Rechtsprechung des BFH einheitlich ausgelegt (Urteil in BFHE 146, 151, BStBl II 1986, 373).

  • BFH, 23.11.1993 - IV B 63/93

    Zurechnung von Provisionszahlungen zu den Anschaffungskosten oder

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Der BFH habe das Abzugsverbot für unangemessene Provisionen entweder aus § 42 der Abgabenordnung --AO 1977-- (Urteil vom 1. Dezember 1987 IX R 170/83, BFHE 152, 101) oder aus § 12 EStG (erkennender Senat in dem Aussetzungsbeschluß zum vorliegenden Verfahren vom 23. November 1993 IV B 63/93, BFH/NV 1994, 370) abgeleitet.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß in BFH/NV 1994, 370, der im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung der Streitsache ergangen ist, unter Bezugnahme auf seine Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78 (BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101) und vom 23. Oktober 1986 IV R 352/84 (BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128) ausgeführt hat, sind Provisionen, die eine KG für die Vermittlung des Eintritts von Kommanditisten schuldet, sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 148/85

    Aktivierung familiär veranlaßter Abfindungszahlungen in den Ergänzungsbilanzen

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Die betreffenden Aufwendungen sind dann als Entnahme zu beurteilen (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1991 VIII R 148/85, BFHE 167, 309, BStBl II 1992, 647).
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77

    Zulassung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ernstlicher Zweifel -

    Auszug aus BFH, 29.04.1999 - IV R 40/97
    Wie der Große Senat des BFH in seinem Beschluß vom 28. November 1977 GrS 4/77 (BFHE 124, 130, BStBl II 1978, 229) entschieden hat, liegt eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 FGO auch dann vor, wenn sie nicht in einem Revisionsverfahren, sondern in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes stattfindet.
  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 31/75

    Übergröße und aufwendige Bauweise eines Betriebsgebäudes oder Ausscheiden des für

  • BFH, 04.02.1992 - IX B 39/91

    Keine Werbungskosten durch Provisionen für Vermittlung des Gesellschaftskapitals

  • BFH, 20.05.1988 - III R 151/86

    1. Zur Teilwertvermutung bei Anschaffung eines Wirtschaftsguts - 2. Verzicht auf

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

  • BFH, 27.06.1968 - V R 128/66

    Umstrittene Umsatzsteuer

  • BFH, 24.02.1987 - IX R 114/82

    - Angemessene Vermittlungsprovisionen für Gesellschafterbeitritt als vorab

  • BFH, 29.10.1985 - IX R 107/82

    Bauherrenmodell - Werbungskosten - Rechtsmißbrauch - Einkommensteuer

  • BFH, 01.12.1987 - IX R 170/83
  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

  • BFH, 08.10.1987 - IV R 5/85

    Angemessenheit der Anschaffungskosten für Betriebs-Pkw richtet sich nach

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Zwar sind betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich unabhängig davon, ob sie notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sind, in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 8/10

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co.

    Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Schiffsfonds für die wirtschaftliche und steuerliche Konzeption, die Platzierung des Eigenkapitals, die Geschäftsbesorgung, die Prospekterstellung, die Finanzierungsvermittlung sowie für die Kontrolle der Mittelverwendung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (hier Tankschiff) zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligen (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    b) Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97 (BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor im Vorlagebeschluss dargelegten abweichenden Rechtsauffassung (Senatsbeschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) auch für Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG mit folgenden Erwägungen angeschlossen: "Zwar sind im Fall einer solchen Personengesellschaft (hier gewerblich geprägte Personengesellschaft) für die handelsrechtliche Bilanzierung die Aufwendungen des Fonds aus der Perspektive der Gesellschaft zu betrachten.

    Insoweit handelt es sich --in Abkehr von der im Vorlagebeschluss in BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828 vom Senat vertretenen Auffassung-- nicht um Aufwendungen, die bei der Bemessung des Teilwerts des Anlageobjekts wie etwa bestimmte vergebliche Aufwendungen unberücksichtigt bleiben müssten.

  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

    Der Senat hatte mit Beschluss vom 29. April 1999 (BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) den Großen Senat angerufen, um die Rechtsfrage klären zu lassen, ob die von einer in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Fonds-Gesellschaft eines geschlossenen Immobilienfonds an Vermittler gezahlten Eigenkapitalvermittlungsprovisionen sofort abziehbare Betriebsausgaben darstellen, wenn die Vermittler zugleich Kommanditisten des Immobilienfonds sind, jedoch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Provisionen verdeckte Kaufpreiszahlungen für das Grundstück oder verdeckte Herstellungskosten für das Gebäude gewesen sein könnten.

    Dies beruht auf der Annahme, dass die Wiederbeschaffung Aufwendungen in derselben Höhe erforderlich machen würde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. Januar 1978 VIII R 31/75, BFHE 124, 441, BStBl II 1978, 335; vom 20. Mai 1988 III R 151/86, BFHE 153, 566, BStBl II 1989, 269; Senatsbeschluss in BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828).

    Insoweit handelt es sich --in Abkehr von der im Vorlagebeschluss in BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828 vom Senat vertretenen Auffassung-- nicht um Aufwendungen, die bei der Bemessung des Teilwerts von Grund und Boden bzw. Gebäude des Anlageobjekts wie etwa bestimmte vergebliche Aufwendungen unberücksichtigt bleiben müssten.

  • FG Hamburg, 23.05.2008 - 2 K 236/06

    Einkommensteuer: Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen eines geschlossenen

    Die Rechtsprechung des BFH in den Entscheidungen vom 08.05.2001 (IX R 10/96, BStBl II 2001, 720) und vom 28.06.2001 (IV R 40/97, BStBl II 2001, 717) stehe dem nicht entgegen.

    In einem zweiten Schritt bewertet er die in gesonderten Verträgen vereinbarten Vergütungen für Eigenkapitalvermittlungsprovisionen o.a. Dienstleistungen nicht als Werbungskosten/Betriebsausgaben, sondern als bzw. "wie" Anschaffungskosten (BFH Urteil vom 08.05.2001 IX R 10/96, BStBl II 2001, 720; nach zuvor anderer Ansicht in einem inzwischen zurückgenommenen Vorlagebeschluss vom 29.04.1999 VI E 40/07 [richtig: IV R 40/97 - d. Red.] , BStBl II 1999, 828 auch der IV. Senat mit Urteil vom 28.06.2001 IV R 40/97, BStBl II 2002, 717).

    Anders als die handelsrechtliche Betrachtung der Aufwendungen einer Personengesellschaft aus der Perspektive der Gesellschaft sei hier wegen § 42 AO eine Betrachtung aus der Sicht der Anleger vorzunehmen (BFH Urteil vom 28.06.2001 a.a.O. S. 719).

    Nach dem ausdrücklichen Hinweis des BFH soll sich hieran auch dann nichts ändern, wenn die Initiatoren zu den Gesellschaftern gehören und damit die Vergütung Sonderbetriebseinnahmen gem. § 15 Abs. 1 S.1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) darstellen (BFH Urteil vom 28.06.2001 a.a.O. S. 718, 719; s.a. BFH Urteil vom 07.08.1980 IX R 70/86, BStBl II 1990, 1024 und BFH Beschluss vom 04.02.1992 IX B 39/91, BStBl II 1992, 883, 885).

    Nach den Ausführungen des IV. Senats im Urteil vom 28.06.2001 (a.a.O. S. 719) ist diese Beurteilung ohne Rücksicht auf die Prüfung der Angemessenheit der Höhe der im Einzelnen vereinbarten Vergütungen.

    Ihr steht kein aktivierbares Wirtschaftsgut gegenüber; gem. § 248 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 1 EStG dürfen diese Kosten nicht als Aktivposten in der Bilanz aufgenommen werden, so dass die entsprechenden Aufwendungen grundsätzlich Betriebsausgaben darstellen (vgl. BFH Urteil vom 23.10.1988 IV R 352/84, BStBl II 1988, 128: bei Personengesellschaft, die für Zwecke der Gewinnermittlung eigene Identität hat, nicht Anschaffungskosten der Gesellschafter für ihre Beteiligung, ihren Anteil am Betriebsvermögen, sondern eigene Ausgaben der Gesellschaft für die Beschaffung von Eigenkapital; s.a. der Vorlagebeschluss BFH vom 29.04.1999 a.a.O.{{{ VI E 40/07 [richtig: IV R 40/97 - d. Red.] , BStBl II 1999, 828 auch der IV. }}} S. 830).

  • FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13

    Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und

    Zwar sind beruflich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich unabhängig davon, ob sie notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sind, in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar (vgl. BFH-Beschluss vom 29.04.1999, IV R 40/97, BStBl II 1999, 828 m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH &

    Aufwendungen eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Windkraftfonds für die Platzierungsgarantie, für die Prospekterstellung und Prospektprüfung, für die Koordinierung/Baubetreuung und für die Eigenkapitalvermittlung sind in der Steuerbilanz der KG in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln, wenn sich die Kommanditisten aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks an dem Fonds beteiligten (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717).

    Ergänzend führt sie u.a. aus, es bestünde für sie --die Klägerin-- aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24. Oktober 2001 IV C 3-S 2253 a-15/01 (BStBl I 2001, 780) Vertrauensschutz, da der Außenvertrieb der Fondsanteile der Klägerin vor der Entscheidung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) bereits abgeschlossen gewesen sei.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717 unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor im Vorlagebeschluss dargelegten abweichenden Rechtsauffassung (Senatsbeschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) auch für Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG mit folgenden Erwägungen angeschlossen: "Zwar sind im Fall einer solchen Personengesellschaft (hier gewerblich geprägte Personengesellschaft) für die handelsrechtliche Bilanzierung die Aufwendungen des Fonds aus der Perspektive der Gesellschaft zu betrachten.

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 23/05

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Zwar sind betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen grundsätzlich unabhängig davon, ob sie notwendig, angemessen, üblich oder zweckmäßig sind, in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur

    b) Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97 (BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717) unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor im Vorlagebeschluss dargelegten abweichenden Rechtsauffassung (Senatsbeschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828) auch für Immobilienfonds in der Rechtsform einer gewerblich geprägten KG mit folgenden Erwägungen angeschlossen: "Zwar sind im Fall einer solchen Personengesellschaft (hier gewerblich geprägte Personengesellschaft) für die handelsrechtliche Bilanzierung die Aufwendungen des Fonds aus der Perspektive der Gesellschaft zu betrachten.

    Insoweit handelt es sich --in Abkehr von der im Vorlagebeschluss in BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828 vom Senat vertretenen Auffassung-- nicht um Aufwendungen, die bei der Bemessung des Teilwerts des Anlageobjekts wie etwa bestimmte vergebliche Aufwendungen unberücksichtigt bleiben müssten.

  • BFH, 14.11.2012 - I R 19/12

    Aktiver RAP für Gebühren eines Darlehens und einer typisch stillen Beteiligung -

    Kann somit nicht streitig sein, dass der Klägerin seitens der K-GmbH Fremdkapital zur Nutzung überlassen wurde, so erübrigen sich zugleich auch weitere Ausführungen dazu, ob die Ansicht der Vorinstanz nicht auch in Widerstreit zur ständigen Rechtsprechung steht, nach der jedenfalls Eigenkapitalvermittlungsprovisionen nicht Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts sind und --weiter gehend-- Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital nach der --über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch steuerrechtlich zu beachtenden-- Regelung des § 248 Abs. 1 HGB a.F. (heute: § 248 Abs. 1 Nr. 2 HGB) nicht als Aktivposten aufgenommen werden dürfen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 29. April 1999 IV R 40/97, BFHE 188, 374, BStBl II 1999, 828; BFH-Urteil vom 28. Juni 2001 IV R 40/97, BFHE 196, 77, BStBl II 2001, 717; zur Ausnahme bei geschlossenen Fonds s. auch BFH-Urteil vom 14. April 2011 IV R 15/09, BFHE 233, 206, BStBl II 2011, 706).
  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Dabei handelt es sich um eine seitdem ständige Rechtsprechung (vgl. BFH, Beschluss vom 06.02.2009, IV B 125/08; BFH, Vorlagebeschluss vom 29.04.1999, IV R 40/97; vgl. BFH, Beschluss vom 07.04.1992, VII B 56/91; a. A. FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.10.2008, 6 V 6161/08).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 50/08

    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14. 4. 2011 IV R 8/10 -

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 3 K 1255/20

    Steuerliche Anerkennung von Unterkunftskosten eines Botschafters im Ausland

  • FG Münster, 13.03.2009 - 14 K 3638/05

    AfA-Dauer von Windkraftanlagen und bilanzielle Behandlung fondsbedingter

  • FG Niedersachsen, 23.03.2012 - 1 K 275/09

    Gewerbesteuerpflichtigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (hier:

  • BFH, 06.12.2006 - X R 13/04

    Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten

  • BFH, 06.12.2006 - X R 34/04

    Leibrente gegen Einmalbetrag; Kreditvermittlungsgebühren

  • BFH, 12.01.2011 - I K 1/10

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenbeschluss nach § 138 FGO keine

  • FG Sachsen, 18.09.2008 - 2 K 863/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Betriebsausgaben durch notwendige

  • BFH, 28.06.2001 - GrS 3/99
  • BFH, 09.08.2007 - VI R 24/05

    Doppelte Haushaltsführung; notwendiger Grundbedarf

  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 210/06

    Missbrauch bei einem Schiffsfonds

  • FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97

    Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft

  • FG München, 27.02.2007 - 13 K 4449/01

    Abziehbarkeit von Finanzierungskosten eines zu Baulandpreis erworbenen

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2006 - 3 K 2395/02

    Kreditvermittlungsgebühren als Werbungskosten bei einem Kombinationsprodukt

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