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   BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97   

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https://dejure.org/1999,1907
BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97 (https://dejure.org/1999,1907)
BFH, Entscheidung vom 24.06.1999 - IV R 46/97 (https://dejure.org/1999,1907)
BFH, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - IV R 46/97 (https://dejure.org/1999,1907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1; EStR R 35

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsfall - Ersetzung des Wiederbeschaffungswerts - Rücklage - Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStR R 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStR R 35
    Rücklage für Ersatzbeschaffung bei "Bruttoentschädigung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStR Abschn 35
    Brandentschädigung; Mehrwertsteuer; Rücklage für Ersatzbeschaffung; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 128
  • BB 1999, 1749
  • BB 1999, 2024
  • DB 1999, 1931
  • BStBl II 1999, 561
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.12.1982 - IV R 54/80

    Einbeziehung von erstatteten Mehrkosten für beschleunigte Ersatzbeschaffung in

    Auszug aus BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97
    Der Teilbetrag errechnet sich aus dem Saldo zwischen der als Betriebseinnahme anzusetzenden Entschädigung und dem Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts; der Teilwert des zerstörten Wirtschaftsguts hat dafür keine Bedeutung (Urteil vom 9. Dezember 1982 IV R 54/80, BFHE 137, 453, BStBl II 1983, 371; vgl. auch Abschn. 35 Abs. 2 Satz 4 EStR 1987).

    Auch wenn die Rücklage die ungeschmälerte Verwendung der Ersatzleistung für die Wiederbeschaffung gewährleisten soll (Senat in BFHE 137, 453, BStBl II 1983, 371), unterliegt die Art ihrer Finanzierung der freien Entscheidung des Steuerpflichtigen.

  • FG Niedersachsen, 02.08.1985 - I 157/84
    Auszug aus BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97
    Wird dem Kläger mit der Entschädigung auch Umsatzsteuer erstattet, so kann diese in die Rücklage für Ersatzbeschaffung eingehen, gleichgültig ob dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, einen pauschalierten Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt oder vom Abzug der Vorsteuer ausgeschlossen ist (s. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 2. August 1985 I 157/84, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1985, 550).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82

    Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach

    Auszug aus BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97
    Dies genügt den Anforderungen, die nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO an das Bezeichnen einer Rechtsnorm zu stellen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1990 VIII R 290/82, BFHE 163, 423, BStBl II 1991, 391).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 24.06.1999 - IV R 46/97
    a) Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in Abschn. 35 EStR (in den für die Streitjahre geltenden Fassungen der EStR 1987/90 jetzt R 35 EStR) übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (s. etwa Senatsurteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392).
  • BFH, 09.09.2010 - IV R 47/08

    Vorsteuer gehört auch bei Durchschnittssatzermittler nicht zu den

    Er könnte, wie vom FG unter Hinweis auf die beiläufigen Ausführungen in dem Senatsurteil vom 24. Juni 1999 IV R 46/97 (BFHE 189, 128, BStBl II 1999, 561) vertreten, dahin zu verstehen sein, dass der nicht mit der geschuldeten Umsatzsteuer zu verrechnende Vorsteuerbetrag zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten der Reinvestitionsgüter gehört, weil er insoweit bei der Umsatzsteuer nicht abgezogen werden kann.

    An dieser in BFHE 189, 128, BStBl II 1999, 561 angedeuteten Auffassung hält der Senat aber jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht mehr fest.

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - 3 K 2805/05

    Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Anschaffungskosten für Reinvestitionsgüter

    Die Vorschriften der §§ 6b, 6c EStG , die die Ertragskraft und Substanz des landwirtschaftlichen Unternehmens fördern und erhalten wollten, würden durch eine Anwendung des § 9b EStG zu einem beachtenswerten Prozentsatz außer Kraft gesetzt (Hinweis auf BFH-Urteil vom 24.06.1999 IV R 46/97, BStBl II 1999, 561 ).

    Nach der Verfügung der OFD Kiel vom 23.10.2001 - S 2170 A - St 264, die in Abstimmung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ergangen sei, sei an dieser Auffassung auch nach Ergehen der BFH Entscheidung vom 24.06.1999 - IV R 46/97 -, der ein anderer Sachverhalt zugrunde liege, festzuhalten.

    In seinem zu einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 35 EStR ergangenen Urteil vom 24.06.1999 - IV R 46/97 -, BStBl II 1999, 561 , hat der BFH ausgeführt, § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG sei so zu verstehen ist, dass der nicht mit der geschuldeten Umsatzsteuer zu verrechnende Vorsteuerbetrag zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Ersatzwirtschaftsgüter gehört, weil er insoweit bei der Umsatzsteuer nicht abgezogen werden kann.

  • BFH, 14.10.1999 - IV R 15/99

    Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Verkehrsunfall

    Inzwischen hat der Senat aber in Anlehnung an die EStR wiederholt eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Brandschäden zugelassen, ohne zu prüfen, ob der Schaden durch ein Elementarereignis verursacht worden war (Senatsurteile vom 3. Oktober 1985 IV R 16/83, BFH/NV 1986, 208; in BFHE 188, 56, BStBl II 1999, 602; vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, und vom 24. Juni 1999 IV R 46/97, BFHE 189, 128, BStBl II 1999, 561).
  • BFH, 09.11.2016 - II R 65/14

    Kein Abzug des "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" bei der

    Steuerrechtlich ist eine Rücklage eine Gewinnrücklage, wenn sie sich auf einen Teilbetrag des ohne Rücklagenbildung realisierten Gewinns bezieht (BFH-Urteile vom 24. Juni 1999 IV R 46/97, BFHE 189, 128, BStBl II 1999, 561, und in BFHE 205, 489, BStBl II 2004, 766).
  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 3 K 179/98

    Abzugsfähigkeit einer Rücklage für Ersatzbeschaffung bei der Einheitsbewertung

    Deshalb handelt es sich auch bilanzrechtlich um eine "Gewinnrücklage" (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1999 IV R 46/97, BFHE 189, 128 , BStBl. II 1999, 561).

    Andererseits steht gerade diese Verwendung am Stichtag auch noch nicht fest, sondern sie liegt noch in der freien Entscheidung des Unternehmens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 128 , BStBl. II 1999, 561).

  • BFH, 17.03.2004 - II R 64/01

    RfE nach BewG nicht abziehbar

    Ertragsteuerlich ist die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach der für die Anwendung des § 103 Abs. 3 BewG allein maßgeblichen Steuerbilanz eine --wie das FG zutreffend erkennt-- Gewinnrücklage, weil sie sich auf einen Teilbetrag des ohne Rücklagebildung realisierten Gewinns bezieht (BFH-Urteil vom 24. Juni 1999 IV R 46/97, BFHE 189, 128, BStBl II 1999, 561).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - 1 K 266/00

    Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in Abschn. 35 EStR (in der für das Streitjahr geltenden Fassung der ESt-Richtlinie 90, jetzt Richtlinie 35 EStR ) übernommenen Grundsätzen zur sogenannten Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE) kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein WG auf Grund höherer Gewalt oder in Folge bzw. zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatz- WG angeschafft wird (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 1999 IV R 46/97, BFHE 189, 128 , BStBl II 1999, 561).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2000 - II 277/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und

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  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2000 - II 276/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen: Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und

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