Rechtsprechung
BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Simons & Moll-Simons
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine steuerliche Berücksichtigung des "Drittaufwands" des Eigentümer-Ehegatten
- Wolters Kluwer
Übertragbarkeit der Grundsätze zur Absetzung für Abnutzung eines Miteigentümers auf die Nutzung eines häusliches Arbeitszimmer durch die Ehefrau in einer im Alleineigentum des Ehemannes stehenden Eigentumswohnung - Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für ...
- Judicialis
EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern
, S. 47 (Entscheidungsbesprechung)
§ 19 ErbStG
Drittaufwand und AfA-Berechtigung (Notar Dr. Peter Schubert, Hof)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ausbildungskosten
- Zu berücksichtigende Ausbildungskosten
- Drittaufwand
- Abgrenzung zwischen Drittaufwand, abgekürztem Zahlungsweg bzw. Vertragsweg
- Entfernungspauschale
- Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
- Fortbildungskosten
- ABC der Aus- und Fortbildungskosten
- Einzelfälle
- Grundstücksgemeinschaften
- Mietvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- Besonderheiten bei Ehegattengrundstücken
- Kinderbetreuungskosten
- Die Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten nach § 9c Abs. 1 EStG bis 31.12.2011
- Mieterzuschuss
- Ausgaben eines Mieters oder Pächters
- Instandhaltungskosten
- Schuldzinsen
- Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung
- Schuldzinsenabzug für Baudarlehen
- Vorsorgeaufwendungen/Altersvorsorgeaufwendungen
- Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.10.1989 - II 4335/85
- BFH, 25.11.1996 - VI R 8/90
- BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
- BFH, 12.05.2000 - VI R 8/90
Papierfundstellen
- BFHE 189, 160
- NJW 1999, 3577
- NZM 1999, 1112
- BB 1999, 2124
- BB 1999, 2169
- DB 1999, 2089
- BStBl II 1999, 782
Wird zitiert von ... (135)
- BFH, 06.12.2017 - VI R 41/15
Werbungskostenabzug bei beruflicher Nutzung einer im Miteigentum von Ehegatten …
Werbungskosten im Bereich der nichtselbständigen Arbeit müssen durch den Beruf veranlasst sein, d.h. es muss ein objektiver Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Beruf bestehen und sie müssen subjektiv zur Förderung des Berufs bestimmt sein (z.B. Senatsurteile vom 28. November 1980 VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368; vom 1. Juli 1994 VI R 67/93, BFHE 175, 85, BStBl II 1995, 273; Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).Deshalb können nur solche Aufwendungen als Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 EStG abgezogen werden, welche die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindern (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b; BFH-Urteil vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, m.w.N.; Senatsurteil vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375).
Daher sind gemeinschaftlich getragene Aufwendungen für eine Immobilie, die einem Ehegatten gehört und die dieser zur Erzielung von Einnahmen nutzt, beim Eigentümerehegatten in vollem Umfang Werbungskosten (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.V.1.; BFH-Urteile vom 2. Dezember 1999 IX R 21/96, BFHE 191, 28, BStBl II 2000, 312; vom 4. September 2000 IX R 22/97, BFHE 193, 112, BStBl II 2001, 785, …und vom 20. Juni 2012 IX R 29/11, BFH/NV 2012, 1952).
Sind die finanziellen Beiträge der Eheleute unterschiedlich hoch, dann hat sowohl zivilrechtlich (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 1965 II ZR 137/63, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1966, 542, und vom 17. Mai 1983 IX ZR 14/82, NJW 1983, 1845) als auch steuerrechtlich der Ehegatte, der aus eigenen Mitteln mehr als der andere beigesteuert hat, das Mehr seinem Ehegatten mit der Folge zugewandt, dass jeder von ihnen so anzusehen ist, als habe er die seinem Anteil entsprechenden Anschaffungskosten selbst getragen (BFH-Urteil vom 20. September 1990 IV R 300/84, BFHE 162, 86, BStBl II 1991, 82; Senatsurteil vom 12. Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764; Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
Demgemäß sind auch die gemeinsam getragenen laufenden Aufwendungen für eine solche Wohnung, soweit sie grundstücksorientiert sind (z.B. Schuldzinsen auf den Anschaffungskredit, Grundsteuern, allgemeine Reparaturkosten, Versicherungsprämien und ähnliche Kosten, s. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.V.1.), nur entsprechend den Miteigentumsanteilen als Werbungskosten abziehbar.
In diesem Fall ist dieser Beitrag, soweit er die anteiligen Anschaffungskosten des beruflich oder betrieblich genutzten Raums deckt, von dem nutzenden Ehepartner als in seinem beruflichen Interesse aufgewendet anzusehen mit der Folge, dass er für die Zeit der Nutzung zu AfA als Werbungskosten berechtigt ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.I.2.).
Wie auch der abgekürzte Zahlungsweg bezweckt der abgekürzte Vertragsweg eine Leistung des Zuwendenden an den Steuerpflichtigen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
Die bloße Nutzungsmöglichkeit der Wohnung kann weder zivilrechtlich noch steuerrechtlich übertragen oder zugewendet werden (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.c cc).
- BFH, 09.03.2016 - X R 46/14
Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung …
Für dieses Ergebnis berief sich der VIII. Senat zum einen auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782), der allerdings zu einer Sachverhaltsgestaltung ergangen war, in der derjenige Ehegatte, der einen Raum der allein dem anderen Ehegatten gehörenden Wohnung als Arbeitszimmer --im Privatvermögen-- beruflich nutzte, keinerlei Kosten für diesen Raum getragen hatte. - BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
a) Beteiligt sich ein Ehegatte finanziell an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Hauses, das dem anderen Ehegatten gehört, ist der Eigentümer-Ehegatte grundsätzlich so zu behandeln, als habe er selbst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgewendet (vgl. BFH-Urteil vom 12. Februar 1988 VI R 141/85, BFHE 152, 491, BStBl II 1988, 764, betr. Miteigentum; w.N. in Beschluß des Großen Senats vom heutigen Tage GrS 2/97, zu C.I.1.).Sowohl die Frage, ob Aufwendungen des Klägers als von der Klägerin aufgewendet zu werten sind (vgl. dazu Beschluß des Großen Senats in der Sache GrS 2/97, zu C.IV.), als auch die Frage, ob Aufwendungen der Klägerin als vorrangig auf das Arbeitszimmer getätigt anzusehen sind (dazu unten zu C.II.2.), betreffen nicht die Ermittlung des tatsächlichen Sachverhalts.
- BFH, 04.10.2016 - IX R 26/15
Berechtigung zur Vornahme von AfA bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Wie sich aus den maßgeblichen Bestimmungen des § 7 Abs. 1 EStG ("... Verteilung dieser Kosten ...") ergibt, setzt die Möglichkeit der Vornahme von AfA auf entstandene Anschaffungskosten grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige die von ihm geltend gemachten Aufwendungen auch getragen hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b; BFH-Urteile vom 4. Februar 2016 IV R 46/12, BFHE 253, 95, BStBl II 2016, 607, zu § 7 Abs. 6 EStG; vom 23. April 2009 IV R 9/06, BFHE 225, 15, BStBl II 2010, 664, zu § 6b EStG).Die Vorschrift des § 11d Abs. 1 EStDV regelt lediglich die Bemessungsgrundlage und über den Hundertsatz den Abzugszeitraum, setzt aber, weil keine selbständige Anspruchsgrundlage für den Abzug von AfA, die Berechtigung des Rechtsnachfolgers zum Abzug der AfA und damit grundsätzlich auch die Übertragung des Eigentums an dem Wirtschaftsgut vom Rechtsvorgänger auf den Rechtsnachfolger voraus (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.c dd).
Mit dieser Rechtsauffassung setzt sich der erkennende Senat nicht in Widerspruch zum Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782.
- BFH, 23.09.2009 - IV R 21/08
Zuordnung der Aufwendungen für ein von Ehegatten betrieblich genutztes häusliches …
Aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit ergibt sich, dass der Gesellschafter die Aufwendungen persönlich tragen muss (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. IV. 1. b der Gründe; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314, jeweils m. w. N.).Sind die finanziellen Beiträge der Eheleute unterschiedlich hoch, dann hat sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich der Ehegatte, der aus eigenen Mitteln mehr als der andere beigesteuert hat, das Mehr seinem Ehegatten mit der Folge zugewendet, dass jeder von ihnen so anzusehen ist, als habe er die seinem Anteil entsprechenden Herstellungskosten selbst getragen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. I. 1. der Gründe, m. w. N.).
Die Zurechnung der Aufwendungen folgt der von den Ehegatten getroffenen Entscheidung, Miteigentum zu erwerben (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. I. 1. der Gründe, m. w. N.).
cc) Auch die anteiligen Energiekosten für das Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind den Ehegatten nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zuzuordnen; insoweit sind diese Kosten als für Rechnung des jeweiligen Ehegatten geleistet anzusehen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. V. 1. der Gründe).
Für Mietaufwendungen kann nichts anderes als für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Finanzierungsaufwendungen gelten (hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C. I. 1. der Gründe, m. w. N.).
- BFH, 29.04.2008 - VIII R 98/04
Betriebsraum eines Ehegatten im gemeinsamen Einfamilienhaus: Unterliegen die …
Sind die finanziellen Beiträge der Ehegatten unterschiedlich hoch, dann hat sowohl zivilrechtlich, als auch steuerrechtlich (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.I.1.; BFH-Urteil in BFHE 196, 139, BStBl II 2002, 284) der Ehegatte, der aus eigenen Mitteln mehr als der andere beigesteuert hat, das Mehr seinem Ehegatten mit der Folge zugewendet, dass jeder von ihnen so anzusehen ist, als habe er die seinem Anteil entsprechenden Anschaffungskosten selbst getragen.dd) Sollte sich aus dem Schreiben des BMF in BStBl I 1996, 1257, welches sich nicht ausdrücklich mit einem von Eheleuten gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus befasst, für den Streitfall eine abweichende Verwaltungsauffassung ergeben, so könnte der Senat ihr mit Rücksicht auf die zeitlich nach dem genannten BMF-Schreiben ergangene Rechtsprechung des Großen Senats des BFH (Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) nicht folgen.
- FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1554/12
Betriebsausgabenabzug für Raumkosten - Drittaufwand für Schuldzinsen bei …
Diese sind vielmehr nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) der S zuzurechnen.Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich nach der zutreffenden Ansicht des BFH aus dem Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit und dem daraus abgeleiteten Nettoprinzip, wonach der Steuerpflichtige die Aufwendungen grundsätzlich persönlich tragen muss (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.IV.1.b).
Für die auch im Streitfall maßgebliche Konstellation, dass Miteigentum am Grundstück und Gebäude begründet wird, soll nach Ansicht des Großen Senats in einem ersten Schritt davon auszugehen sein, dass jeder der Ehegatten Herstellungskosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil getragen habe (vgl. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
In Bezug auf die laufenden Aufwendungen, die zum einen mit der Anschaffung/Herstellung des Grundstücks und zum anderen mit der Nutzung des Arbeitszimmers eines zusammen hängen, hat der Große Senat in seinem Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) zwischen den grundstücksorientierten und den nutzungsorientierten Aufwendungen unterschieden.
aa) Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Großen Senats im Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 159, 442, BStBl II 1990, 462) sind die insgesamt gezahlten Schuldzinsen, auch wenn diese allein von einem Konto des Klägers bezahlt wurden, zur Hälfte der S zuzurechnen.
Aus wessen Mitteln die Zahlung im Einzelfall stammt ist unmaßgeblich (so auch ausdrücklich der Große Senat im Zusammenhang mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten in den Ehegatten-Fällen, BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.I.1.; vgl. ferner BFH-Urteil vom 29.4.2008 VIII R 98/04, BFHE 221, 129, BStBl II 2008, 749).
Zu einem gleichen Ergebnis kommt Wolff-Diepenbrock (DStR 1999, 1642), nach dessen Ansicht der Große Senats mit seinen Ausführungen zu den laufenden Aufwendungen im Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) die Grundsätze des BFH-Urteils vom 3.4.1987 VI R 91/85 (BFHE 149, 572, BStBl II 1987, 623), wonach dem ein Arbeitszimmer nutzenden Miteigentümer der volle Schuldzinsenabzug zusteht, nicht in Frage stellen wollte.
Der Senat vermag dieser Auffassung nicht zu folgen, da sie seines Erachtens nicht im Einklang mit den Ausführungen des Großen Senats im Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) steht.
In Bezug auf die den hälftigen Miteigentumsanteil des Klägers übersteigenden Schuldzinsen müssen daher die gleichen Grundsätze Anwendung finden, die der Große Senat in seinem Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) in Bezug auf das Verhältnis von Nichteigentümer und Alleineigentümer aufgestellt hat.
Insoweit gelte grundsätzlich, dass die Zahlung, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen sei, jeweils für Rechnung desjenigen geleistet werde, der den Betrag schulde (vgl. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.V.).
Dies wird durch die nachfolgende Differenzierung des Großen Senats bestätigt, wonach allein die nutzungsorientierten Aufwendungen im Falle einer Kostentragung durch den Nichteigentümer-Ehegatten sachlich und subjektiv durch den Beruf des das Arbeitszimmer nutzenden Ehegatten veranlasst seien, während die grundstücksorientierten Aufwendungen stets auch im Interesse des Eigentümers aufgewendet würden (vgl. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.V.2.b).
Soweit der Große Senat in Bezug auf die grundstücksbezogenen Aufwendungen ausnahmsweise einen Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug dann für zulässig erachtet hat, wenn der nutzende Nichteigentümer-Ehegatte in Absprache mit dem Eigentümer-Ehegatten die laufenden Aufwendungen übernimmt (vgl. BFH-Beschluss vom 23.8.1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 unter C.V.2.a), liegt diese Ausnahme im Streitfall nicht vor.
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 4 K 280/06
Zum Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug bei abgekürztem Vertragsweg
Der Werbungskostenabzug steht grundsätzlich der Person zu, die den Aufwand getragen hat (BFH-Beschlüsse vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174; BStBl II 1999, 774; vom 23. August 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151; BStBl II 1999, 778 und vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160; BStBl II 1999, 782).Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit und dem daraus abgeleiteten Nettoprinzip, wonach der Steuerpflichtige die Aufwendungen im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG grundsätzlich persönlich tragen muss, da die Einkünfte subjektbezogen zu ermitteln sind und deshalb nur solche Aufwendungen als Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 EStG abgezogen werden können, die die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindern (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, 166; BStBl II 1999, 782; BFH-Urteile vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301; BStBl II 2000, 314 und vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318; BStBl II 2006, 623).
Ausnahmen hiervon sind für Bargeschäfte des täglichen Lebens (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301; BStBl II 2000, 314) sowie für den Fall der Abkürzung des Zahlungsweges anerkannt, wenn also der Zahlende im Einvernehmen mit dem Schuldner, mithin mit Drittleistungswillen, dessen Schuld tilgt (BFH GrS 2/97 a.a.O.; BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BStBl II 2000, 314).
Nach dem für das Steuerrecht maßgeblichen wirtschaftlichen Gehalt eines solchen Dreiecksverhältnisses ist die Direktzahlung des Dritten dem Zahlungsumweg über den Steuerpflichtigen im Rahmen zweier zweiseitiger Rechtsbeziehungen gleich zu behandeln (BFH-Urteil vom 15. November 2005 IX R 25/03, BFHE 211, 318; BStBl II 2006, 623;… zustimmend L. Schmidt-Heinicke, EStG, 25. Aufl. 2006, § 4 Rn. 504; noch offengelassen im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160; BStBl II 1999, 782 zu c. IV. 1. c, bb), denn die im Streitfall gegebene Abkürzung des Vertragsweges ist in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der Situation gleichzuachten, in der der Arbeitgeber dem weichenden Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag eine um die Kosten einer Outplacementberatung erhöhte Abfindung unter der Voraussetzung zusagt, dass der Arbeitnehmer selbst einen Vertrag über eine solche Beratung abschließt und die Honorarrechnung des Beraters selbst begleicht.
- BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im …
Der Zinsaufwand sei als nicht abzugsfähiger Drittaufwand nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. August 1999 GrS 2/97 (BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782) anzusehen.Wie dem Steuerpflichtigen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 8 EStG nur solche Einnahmen zuzurechnen sind, die seine persönliche Leistungsfähigkeit erhöhen, so sind entsprechend nur solche Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die seine persönliche Leistungsfähigkeit mindern (BFH-Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, unter C.IV.1.b).
aaa) Leistet ein Ehegatte als alleiniger Schuldner der Zinsverpflichtung die Zahlung für eine diesen Ehegatten allein treffende Verbindlichkeit, wird die Zahlung --sofern im Innenverhältnis weder Ersatz geleistet wird noch ein Rückgriffsanspruch besteht-- ausschließlich für Rechnung dieses Ehegatten erbracht (BFH-Entscheidungen vom 13. März 1996 VI R 103/95, BFHE 180, 139, BStBl II 1996, 375; in BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310; in BFHE 191, 28, BStBl II 2000, 312, und in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782).
bbb) Dem Steuerpflichtigen kann von einem Dritten getragener Aufwand auch ohne Ersatzpflicht oder Kostentragung im Innenverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen im Wege des abgekürzten Vertragswegs als eigener Aufwand zugerechnet werden (…näher dazu BFH-Entscheidungen in BFHE 211, 318, BStBl II 2006, 623, und in BStBl II 2008, 572, BFH/NV 2008, 664; offengelassen in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782; beschränkt auf "Bargeschäfte des täglichen Lebens" BFH-Urteil vom 24. Februar 2000 IV R 75/98, BFHE 191, 301, BStBl II 2000, 314; ferner BMF-Schreiben vom 7. Juli 2008, DStR 2008, 1382).
Schuldet er keinen Ersatz, hat der Große Senat des BFH in seinem Beschluss in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782 erkannt, dass die Zuwendung geschenkter Mittel an den Steuerpflichtigen und das Bestreiten von Anschaffungskosten oder Aufwand mit diesen Mitteln zu eigenem Aufwand des Steuerpflichtigen führt (sog. Zuwendungsgedanke, vgl. Blümich/Thürmer, § 9 EStG Rz 175).
Inwieweit der vom IX. Senat des BFH für alle Konstellationen von Kreditverhältnissen und Dauerschuldverhältnissen befürwortete Ausschluss des Werbungskostenabzugs nach den Grundsätzen des abgekürzten Vertragswegs vom erkennenden Senat geteilt wird (vgl. zur Abgrenzung der Zuwendung eines Geldbetrags von der Zuwendung eines Nutzungsrechts Entscheidungen des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782; vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348; Haenicke, DStZ 2006, 793, 796; Schnorr, StuW 2003, 222, 224), bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
Art. 6 Abs. 1 GG verlangt aber nicht eine Besserstellung der Ehegatten gegenüber Unverheirateten, solange nicht spezifische Belastungen auszugleichen sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782;… BFH-Beschluss vom 5. Juli 2000 IX B 60/98, BFH/NV 2000, 1344) und bietet keinen Maßstab für die --im Streitfall entscheidungserheblichen-- unterschiedlichen Auswirkungen steuerlicher Vorschriften für Ehen von Frauen mit und ohne Berufstätigkeit (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 11. Oktober 1977 1 BvR 343/73, 83/74, 183 und 428/75, BVerfGE 47, 1, 19, m.w.N.).
- BFH, 07.02.2008 - VI R 41/05
Zur Abziehbarkeit von Studienkosten und BAföG-Rückzahlungen - Abkürzung des …
Das ist der Fall, wenn der Dritte für Rechnung des Steuerpflichtigen an dessen Gläubiger leistet (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782;… vgl. auch BFH-Urteil vom 22. Juli 2003 VI R 4/02, BFH/NV 2004, 32). - BFH, 03.02.2016 - X R 25/12
Aufwandszurechnung bei Schuldzinszahlungen von einem Gemeinschaftskonto …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92
Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 68/96
Unentgeltliche Nutzungsüberlassung an eine GmbH
- BFH, 15.11.2005 - IX R 25/03
Abziehbarkeit von Aufwendungen bei abgekürztem Vertragsweg
- BFH, 13.03.2018 - IX R 22/17
Kein Abzug vom Nießbraucher getragener Erhaltungsaufwendungen i.S. des § 82b …
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 10/14
AfA-Befugnis des Nichteigentümer-Ehegatten bei betrieblicher Nutzung des …
- BFH, 16.07.2015 - III R 33/14
Kein Betriebsausgabenabzug bei Nutzung eines nach der sog. 1 %-Regelung …
- BFH, 15.07.2014 - X R 24/12
Behandlung der betrieblichen Nutzung eines zum Betriebsvermögen des anderen …
- BFH, 25.11.2010 - III R 79/09
Zurechnung von Kinderbetreuungskosten - Abgekürzter Zahlungs- und Vertragsweg
- BFH, 31.05.2005 - X R 36/02
Nachträgliche Anschaffungskosten in Folge Übernahme der Hauptschuld nach Ablösung …
- BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00
Mittäterschaft des Ehegatten bei Zusammenveranlagung
- BFH, 24.02.2000 - IV R 75/98
Kein Drittaufwand bei Dauerschuldverhältnissen
- BFH, 02.12.1999 - IX R 45/95
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
- FG Niedersachsen, 25.02.2016 - 1 K 169/15
Vorweggenommene Werbungskosten aufgrund eines Studiums - Abgekürzten Vertragswegs …
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93
GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
- FG Köln, 23.04.2009 - 10 K 82/09
Steuerrechtliche Qualifizierung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als …
- FG Berlin-Brandenburg, 12.07.2017 - 7 K 7078/17
Übergang nicht verbrauchter verteilter Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV …
- BFH, 02.12.1999 - IX R 21/96
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
- BFH, 19.08.2008 - IX R 78/07
Zur Zurechnung von Zins- und Tilgungsleistungen des leistenden …
- BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01
Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung …
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen
- BFH, 12.05.2000 - VI R 8/90
Ehegatten; AfA-Befugnis; Drittaufwand
- BFH, 11.03.2003 - IX R 55/01
Vermietung einer Wohnung am Beschäftigungsort an den Ehegatten
- BFH, 07.06.2000 - III R 82/97
Drittaufwand; Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 24/16
Zuordnung der Anschaffungskosten für den wirtschaftlichen Vorteil aus einer …
- BFH, 16.06.2004 - X R 34/03
Aufdeckung stiller Reserven bei Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern eines …
- BFH, 06.11.2012 - VIII R 49/10
Aufwendungen für die Facharztausbildung des als Nachfolger vorgesehenen Sohnes
- FG Nürnberg, 29.08.2002 - VII 201/99
Betriebsausgaben bei Fahrten mit einem unentgeltlich zur Nutzung überlassenen …
- BFH, 22.07.2003 - VI R 4/02
WK-Abzug, Aufwendungen für "Master of Laws"-Studium
- BFH, 03.12.2002 - IX R 14/00
Drittaufwand; Schuldzinsen nach Schuldbeitritt
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 11 K 11055/11
Nur hälftiger Werbungskostenabzug hinsichtlich der grundstücksorientierten …
- BFH, 18.07.2001 - X R 39/97
Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum
- BFH, 16.09.2015 - I R 61/13
Progressionsvorbehalt - Sozialversicherungsbeiträge französischer Beamter, …
- BFH, 23.01.2013 - X R 43/09
Ermäßigter Höchstbetrag bei Leistungen des Arbeitgebers für den …
- BFH, 04.09.2000 - IX R 22/97
Schuldzinsenabzug bei Ehegatten
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93
Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen
- BFH, 25.01.2001 - IX R 27/97
Betriebliche Schulden
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 34/94
Bürgschaftsverluste eines Nichtgesellschafters als nachträgliche AK
- BFH, 12.11.2009 - VI R 59/07
Kilometer-Pauschbeträge für Familienheimfahrten - Abholfahrten und Bringfahrten …
- BFH, 25.06.2003 - X R 66/00
Revisionsbegründung, Anforderungen
- BFH, 26.09.2006 - X R 3/05
Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als …
- BFH, 19.02.2002 - IX R 32/98
Darlehensgewährung nach vorangegangener Schenkung
- BFH, 16.09.2015 - IX R 40/14
Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen nach nicht steuerbarer Veräußerung …
- BFH, 26.04.2006 - IX R 24/04
Anschaffungskosten und Herstellungskosten oder Wertverzehr bei gewonnenem …
- FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1332/04
Vorweggenommene Werbungskosten; Schuldzinsen; Sonstige Einkünfte; …
- BFH, 16.03.2022 - I R 10/18
Zufluss von Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
- BFH, 20.06.2012 - IX R 29/11
Abziehbarkeit von Schuldzinsen aus gemeinsamer Ehegatten-Finanzierung
- BFH, 23.05.2006 - VI R 56/02
Umzugskosten bei Ehegatten
- BFH, 30.09.2003 - IX R 9/03
Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime
- LG Kleve, 07.01.2000 - 4 T 364/99
Geschäftswert für die Eigentumsumschreibungsüberwachung bei Kaufpreiszahlung auf …
- FG Niedersachsen, 26.11.2009 - 1 K 405/05
Mietkosten für den auswärts studierenden Sohn keine Werbungskosten beim Sohn - …
- FG Münster, 07.12.1999 - 6 K 6491/96
Einkunftserzielung als Voraussetzung für den Abzug von
- FG Sachsen, 18.09.2009 - 4 K 645/09
Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer um Erhaltungsmaßnahmen und …
- FG Düsseldorf, 19.12.2000 - 11 K 4260/96
Nicht berücksichtigungsfähiger Drittaufwand; Finanzierung einer Leibrente durch …
- FG Köln, 07.12.2009 - 5 K 285/07
Instandhaltungsaufwendungen als WK bei VuV
- FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97
Einkünfte aus Gewerbebetrieb und sog. Liebhaberei bei Ferienwohnungen
- FG Düsseldorf, 12.02.2014 - 7 K 407/13
Mietverhältnis zwischen Eheleuten über Geschäftsräume - Versagung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- FG Düsseldorf, 17.07.2012 - 7 K 3277/09
Anerkennung von Aufwendungen für Afa und Schuldzinsen bei Einkünften aus anderer …
- FG Düsseldorf, 30.06.2004 - 7 K 1882/02
Aufgabegewinn für beruflich genutzte Räume im Einfamilienhaus
- FG Sachsen, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; Übernahme von …
- FG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 7 V 7052/17
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Einkommensteuer 2015
- FG Düsseldorf, 07.05.2010 - 1 K 3830/08
Darlehensaufnahme durch Treuhänder-Ehegatten; Vermietung und Verpachtung; …
- FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 243/06
Einkommensteuerrecht: Drittaufwand bei Werbungskosten
- BFH, 25.05.2011 - IX R 25/10
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Treuhandvertrags unter …
- BFH, 22.01.2003 - X R 60/99
Schuldzinsenabzug
- FG München, 21.06.2012 - 10 K 3566/09
Folgen der Insolvenz des Mitinhabers eines sog. Oder-Kontos - Zinsen für …
- FG Sachsen, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Berücksichtigung von Aufwendungen eines Dritten als Werbungskosten; …
- BFH, 19.03.2002 - I R 4/01
Verbilligte Darlehensgewährung einer GmbH
- BFH, 14.07.2020 - XI B 1/20
Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Geschenke bei Kostenerstattung durch Dritte
- FG Rheinland-Pfalz, 27.05.2010 - 6 K 2712/07
Berücksichtigung eines Zuschusses zum behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs …
- BFH, 07.03.2002 - III R 42/99
Keine außergewöhnliche Belastung bei Nachzahlungen zur Rentenversicherung eines …
- FG Düsseldorf, 17.05.2018 - 15 K 1458/17
Qualifizierung der nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens begründeten …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 1 K 312/08
Entnahme des aktivierten betrieblich genutzten Miteigentumsanteils des Ehegatten …
- BFH, 29.04.2008 - IX B 15/08
Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung, …
- FG Niedersachsen, 23.10.2001 - 15 K 176/98
Aufwendungen für Dacherneuerung an gepachtetem Wirtschaftsgebäude als …
- FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2004 - 4 K 2754/00
Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei Umschuldung nach Betriebsaufgabe
- FG München, 05.05.2004 - 10 K 5214/02
Keine Gebäudeabschreibung bei gewonnenem Haus; gesonderter Feststellung des …
- FG Niedersachsen, 14.12.2021 - 6 K 20/21
Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Düsseldorf, 23.04.2008 - 2 K 2716/06
Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen; …
- BFH, 12.05.2000 - VI R 23/95
AfA-Befugnis bei Arbeitszimmer; Alleineigentum eines Ehegatten, Nutzung durch …
- BFH, 15.12.2005 - III R 35/04
Betriebsaufspaltung: disquotale Kapitalerhöhung
- FG Sachsen-Anhalt, 07.12.2002 - 6 K 2176/00
Abzugsfähigkeit von Drittaufwand; Einkommensteuer 1996 und 1997
- FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 397/07
Nichtabziehbarkeit von als Drittaufwand geleisteten Darlehenszinsen im Falle der …
- BFH, 22.11.2008 - X B 205/07
Anforderung an die Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, …
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
- FG Köln, 26.10.2005 - 10 K 8005/00
Fahrtaufwendungen, Ehegattenarbeitsverhältnis
- BFH, 31.01.2019 - VI B 8/18
Kein Korrespondenzprinzip zwischen Sozialrecht und Steuerrecht bei …
- FG Niedersachsen, 12.07.2012 - 5 K 200/10
Nachträgliche Anschaffungskosten auf eine wesentliche Beteiligung
- FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 2959/09
Nichtabziehbarkeit von als Drittaufwand geleisteten Darlehenszinsen im Falle der …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 1 K 1665/06
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von …
- BFH, 15.11.2006 - XI R 46/05
Vorwegabzug: Ehegatten als alleinige GmbH-Geschäftsführer
- BFH, 23.06.2004 - X R 37/03
Veräußerungsgeschäfte bzw. verdeckte Einlagen bei teilentgeltlicher Übertragung …
- FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 467/09
Aufwendungen für ein Erststudium als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2007 - 3 K 13/06
Keine Anerkennung eines Ehegatten-Mietvertrages bei nur teilweiser Zahlung der …
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 3268/18
Die Vorschriften über die Erhebung eines besonderen Kirchgelds nach § 5 Abs. 1 …
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18
Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben
- BFH, 02.11.2006 - XI B 116/05
NZB: Divergenz, Verträge zwischen Angehörigen
- FG München, 11.07.2007 - 1 K 2789/05
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer …
- FG Saarland, 07.10.2003 - 1 K 200/01
Einkommensteuer; Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten (§ 21 EStG; § 42 AO)
- BFH, 18.04.2020 - X B 146/19
Verletzung der Begründungspflicht
- FG Rheinland-Pfalz, 22.01.2004 - 6 K 2184/02
Computertisch als GWG absetzbar
- FG München, 28.09.2000 - 15 K 3895/96
Schnurgerüsterstellung auf der Baustelle nicht bereits als Beginn der Bauarbeiten …
- FG Düsseldorf, 11.05.2000 - 14 K 2643/96
Erbauseinandersetzung; Betriebsvermögen; Pflichtteilsberechtigte; Aufnahme als …
- FG Rheinland-Pfalz, 27.07.2021 - 3 K 2081/20
Besteuerung von Bezügen eines US-amerikanischen Staatsangehörigen aus …
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 8 K 75/03
Steuerrechtliche Anerkennung eines Kaufvertrags - wirtschaftlicher Zusammenhang …
- BFH, 05.07.2000 - IX B 60/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Drittaufwand; Darlehenszinsen von …
- FG Sachsen, 23.03.2005 - 6 K 1339/04
Aufwendungen für nach Reifeprüfung aufgenommenes Erststudium als vorweggenommene …
- FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 206/97
Steuerschädliche Verwendung einer Kapitallebensversicherung bei Sicherung eines …
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 2 K 1856/01
Rückwirkendes Ereignis bei nachträglicher Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft - …
- FG Münster, 26.10.2005 - 1 K 2184/02
Veräußerung von Kommanditanteilen
- FG München, 20.02.2020 - 13 K 1151/17
Hinzurechnung von Gehältern zu Pensionsrückstellungen
- FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 3084/00
Zur Berechnung eines Auflösungsverlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer …
- FG Niedersachsen, 28.08.2001 - 2 K 82/99
Kein Drittaufwand, wenn Dritter aufgrund eigener Vertragspflicht Leistung …
- FG Brandenburg, 17.08.2005 - 2 K 113/04
Antrag auf Bilanzänderung nach Betriebsprüfung - Änderungsrahmen - Eigentum an …
- FG Saarland, 10.07.2003 - 1 K 200/01
Grundstücksübertragung zwischen Ehegatten; Einkommensteuer 1997
- FG München, 10.12.2002 - 6 K 2070/00
1. Finanzierung durch Zwei-Konten-Modell; 2. Kein abgekürzter Vertragsweg bei …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2002 - 2 K 1338/01
Zu den Voraussetzungen der Entstehung und der Berechnung eines …
- FG München, 13.07.2000 - 10 K 4502/97
Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen bei Stundung des Mietzinses
- FG München, 11.08.2016 - 10 K 746/16
Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit der nachträglichen Betriebsausgaben
- FG München, 13.12.2004 - 15 K 4580/03
Reinigungskosten für Berufskleidung; Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte; …