Rechtsprechung
BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Sätze 1 und 2
- Judicialis
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Pauschaler Mehrbedarf bei behindertem Kind
- Wolters Kluwer
Behindertes Kind - Behinderungsbedingter Mehrbedarf - Pauschbeträge - Verrechung mit dem Pflegegeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Volljährige behinderte Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§§ 32, 62, 63 EStG
Einkommensteuer; Kindergeld für volljährige behinderte bei ihren Eltern lebende Kinder
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.1997 - 1 K 164/96
- BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97
Papierfundstellen
- BFHE 189, 442
- NJW 2000, 1358
- BB 2000, 138
- DB 2000, 128
- BStBl II 2000, 72
- BStBl II 2000, 73
Wird zitiert von ... (108)
- BFH, 19.11.2008 - III R 105/07
Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder
Ein Kind ist dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensunterhalts ausreicht (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, und VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).Für den Streitzeitraum beginnend ab September 2005 ist der Grundbedarf mit 7 680 EUR zu bemessen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72).
- BFH, 13.04.2016 - III R 28/15
Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein behindertes Kind dann außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann (z.B. Senatsurteile vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.a; vom 11. April 2013 III R 35/11, BFHE 241, 499, BStBl II 2013, 1037, Rz 14; vom 5. Februar 2015 III R 31/13, BFHE 249, 144, BStBl II 2015, 1017, Rz 13; BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.b, und vom 24. August 2004 VIII R 83/02, BFHE 207, 244, BStBl II 2007, 248, unter II.1.b).Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs zweier Bezugsgrößen zu prüfen, nämlich des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits (z.B. Senatsurteile in BFHE 241, 499, BStBl II 2013, 1037, unter II.2.a;… vom 8. August 2013 III R 30/12, BFH/NV 2014, 498, Rz 15; BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.c, …und vom 20. März 2013 XI R 51/10, BFH/NV 2013, 1088, Rz 12).
Der gesamte Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich aus dem Grundbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen (z.B. Senatsurteile in BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, unter II.1.a; in BFHE 249, 144, BStBl II 2015, 1017, Rz 13; BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.c, …und vom 14. Dezember 2004 VIII R 59/02, BFH/NV 2005, 1090, unter II.1.a).
Da bei dem behinderten Kind aber --auch weiterhin-- ein am Existenzminimum orientierter Betrag als allgemeiner Unterhaltsbedarf anerkannt werden muss (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79, unter II.2.c, und in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.c), ist zur Bemessung des Grundbedarfs an den Grundfreibetrag i.S. des § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG anzuknüpfen (…vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 27. Juli 2010 2 BvR 2122/09, BFH/NV 2010, 1994, unter II.1., zu § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F.).
Dann ist es auch gerechtfertigt, für behinderte Kinder kein Kindergeld oder keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (…z.B. Senatsurteil in BFH/NV 2014, 498, Rz 15, m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter II.1.c, und vom 4. November 2003 VIII R 43/02, BFHE 204, 120, BStBl II 2010, 1046, unter II.1.c).
Nur solche Einkünfte und Bezüge eines behinderten Kindes sind bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, die zur Bestreitung seines Lebensunterhalts bestimmt oder geeignet sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 3., m.w.N., und vom 19. August 2002 VIII R 17/02, BFHE 200, 219, BStBl II 2003, 88, unter II.2.).
- BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98
Volljährige behinderte Kinder
HVBG HVBG-Info 02/2000 vom 14.01.2000, S. 0148 - 0167, DOK 452.22:474 Zur Frage der Gewährung von Kindergeld für volljährige behinderte Kinder - BFH-Urteile vom 15.10.1999 - VI R 40/98 -, - VI R 182/98 - und - VI R 183/97 Kindergeld für ein im Rahmen der Eingliederungshilfe vollstationär untergebrachtes volljähriges behindertes Kind - Rechtsprechung BFH / BSG nach Systemumstellung des Kindergeldrechts - existenzieller Lebensbedarf eines Kindes (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG = § 67 Abs. 3 Nr. 2c SGB VII); hier:.------------------------------------------------------------------ Zum behinderungsbedingten Mehrbedarf eines volljährigen behinderten Kindes, das bei seinen Eltern lebt - Rechtsprechung BFH / BSG nach Systemumstellung des Kindergeldrechts - existenzieller Lebensbedarf eines Kindes (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG = § 67 Abs. 3 Nr. 2c SGB VII); hier: Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 15.10.1999 - VI R 183/97 - Der BFH hat mit Urteil vom 15.10.1999 - VI R 183/97 - Folgendes entschieden: Leitsatz: Bei der Entscheidung, ob ein volljähriges behindertes Kind, das bei seiner Familie lebt, i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 1996 außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist, sofern kein Einzelnachweis erfolgt, jedenfalls ein behinderungsbedingter Mehrbedarf in Höhe der Pauschbeträge des § 33b Abs. 3 EStG zu berücksichtigen.
Dieser pauschale Mehrbedarf wird nicht mit einem erhaltenen Pflegegeld verrechnet (gegen R 180d Abs. 4 Satz 2 EStR 1996 bis 1998) Orientierungssatz zum BFH-Urteil vom 15.10.1999 - VI R 183/97 -:.
BFH-Urteil vom 15.10.1999 - VI R 183/97 -.
- BFH, 19.08.2002 - VIII R 17/02
Vermögen eines volljährigen behinderten Kindes, welches das 27. Lebensjahr noch …
Nur diese Auslegung entspricht dem gesetzgeberischen Willen, bei hinreichender Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72).c) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein behindertes Kind erst dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensbedarfs ausreicht (vgl. Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, und vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).
Wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72 dargelegt hat, setzt sich der gesamte existentielle Lebensbedarf des behinderten Kindes typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.
Dabei kann der Senat offen lassen, ob er der vom VI. Senat des BFH in seinen Urteilen in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75 und vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79 angewandten Berechnungsmethode in allen Einzelheiten folgen könnte.
Der VI. Senat des BFH hat hieraus gefolgert, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sei als gesetzliche Wertentscheidung und aus Gründen der Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Kindern auch für die Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals "außerstande ... sich selbst zu unterhalten" in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zu beachten (BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 3. a, und in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).
- BFH, 26.11.2003 - VIII R 32/02
Sozialhilfe als Bezug eines behinderten Kindes
Dies ist der Fall, wenn die Behinderung einer Erwerbstätigkeit entgegensteht und das Kind über keine anderen Einkünfte und Bezüge verfügt (Urteile vom 14. Juni 1996 III R 13/94, BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173; vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, und VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).Die Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs zweier Bezugsgrößen, nämlich des gesamten Lebensbedarfs einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits, zu prüfen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72; in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).
Wie der VI. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72 ausgeführt hat, setzt sich der gesamte existenzielle Lebensbedarf eines behinderten Kindes typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.
a) Im Streitfall war P zum Selbstunterhalt unabhängig davon in der Lage, ob man den Grundbedarf im Jahr 1998 nach dem Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG in Höhe von 12 360 DM (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 3.a der Gründe) oder nach dem geringfügig höheren Grundfreibetrag von 12 365 DM (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) bemisst.
Denn da die Klägerin den behinderungsbedingten Mehraufwand des P nicht belegt hat, ist insoweit nur der Pauschbetrag nach § 33b EStG anzusetzen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 2.a der Gründe).
- BFH, 19.08.2002 - VIII R 51/01
Berücksichtigung behinderter Kinder
Nur diese Auslegung entspricht dem gesetzgeberischen Willen, bei hinreichender Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72).c) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein behindertes Kind erst dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensbedarfs ausreicht (vgl. Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, und vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).
Wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72 dargelegt hat, setzt sich der gesamte existenzielle Lebensbedarf des behinderten Kindes typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.
Dabei kann der Senat offen lassen, ob er der vom VI. Senat des BFH in seinen Urteilen in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75 und vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79 angewandten Berechnungsmethode in allen Einzelheiten folgen könnte.
Der VI. Senat des BFH hat hieraus gefolgert, § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sei als gesetzliche Wertentscheidung und aus Gründen der Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Kindern auch für die Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals "außerstande ... sich selbst zu unterhalten" in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG zu beachten (BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 3. a, und in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 43/02
Selbstunterhalt eines behinderten Kindes
Nur diese Auslegung entspricht dem gesetzgeberischen Willen, bei hinreichender Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72).c) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein behindertes Kind dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensbedarfs ausreicht (vgl. Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, und vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).
Wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72 dargelegt hat, setzt sich der gesamte existentielle Lebensbedarf des behinderten Kindes typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.
Die Urteile des VI. Senats des BFH in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, sowie in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75 stehen dieser Auffassung nicht entgegen.
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 50/03
Rückwirkende Änderung des Pflegekindbegriffs gilt auch für Kindergeld - …
Bei der Ermittlung des notwendigen behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist der Pauschbetrag des § 33b Abs. 3 EStG nicht zusätzlich zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und dem Pflegegeld zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung in dem BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72).b) Für den Fall, dass ein ausschließlich zu Hause gepflegtes bzw. betreutes behindertes Kind anstelle der häuslichen Pflegehilfe als Sachleistung gemäß § 36 des Elften Buches Sozialgesetzbuch -Soziale Pflegeversicherung- (SGB XI) Pflegegeld gemäß § 37 SGB XI für selbst beschaffte Pflegehilfen erhält, hat der VI. Senat des BFH mit Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97 (BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72) entschieden, dass bei der Prüfung, ob dieses Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ein behinderungsbedingter Mehrbedarf in Höhe der Pauschbeträge des § 33b Abs. 3 EStG zu berücksichtigen und dieser pauschale Mehrbedarf nicht mit einem erhaltenen Pflegegeld zu verrechnen sei.
Darüber hinaus ist jedoch zu bedenken, dass ein behindertes Kind nur dann zum Selbstunterhalt i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG imstande ist, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen behinderungsbedingten Mehrbedarfs ausreicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, unter 1.c der Gründe).
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 83/02
Kindergeld: Berücksichtigung eines volljährigen behinderten Kindes - Aufteilung …
Nur diese Auslegung entspricht dem gesetzgeberischen Willen, bei hinreichender Leistungsfähigkeit des behinderten Kindes kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag zu gewähren (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72).c) Nach der Rechtsprechung des BFH ist ein behindertes Kind dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensbedarfs ausreicht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, und vom 15. Oktober 1999 VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75).
Wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72 dargelegt hat, setzt sich der gesamte existenzielle Lebensbedarf des behinderten Kindes typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen.
Für die Jahre 1996 und 1997 ist der Grundbedarf mit 12 000 DM zu bemessen (BFH-Urteile in BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72, und in BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75; zur allgemeinen Bemessung dieses am Existenzminimum orientierten Betrages nach dem im Sozialhilferecht jeweils anerkannten Mindestbedarf vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182, 191, zu C.II.).
- BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01
Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit …
Das Finanzgericht (FG) führte unter Berufung auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile jeweils vom 15. Oktober 1999 VI R 183/97, BFHE 189, 442, BStBl II 2000, 72; VI R 40/98, BFHE 189, 449, BStBl II 2000, 75; VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79) im Wesentlichen aus, S sei in den Jahren 1997 und 1998 außerstande gewesen, sich selbst zu unterhalten.In den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in BStBl II 2000, 72; BStBl II 2000, 75, und BStBl II 2000, 79 sei die erforderliche Kausalität zwischen der Behinderung und der Unfähigkeit, eine "normale" Berufsausbildung zu absolvieren, bedeutungslos gewesen, weil es sich um Kinder gehandelt habe, die voll- bzw. teilstationär in Heimen untergebracht waren und die ganz offensichtlich keinen Zugang zu einer regulären Berufsausbildung gehabt hätten.
Nach der Rechtsprechung des Senats in seinen Grundsatzentscheidungen vom 15. Oktober 1999 in BStBl II 2000, 72; BStBl II 2000, 75, und BStBl II 2000, 79 ist ein behindertes Kind --positiv ausgedrückt-- erst dann imstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es über eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt, die zur Bestreitung seines gesamten notwendigen Lebensbedarfs ausreicht.
Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG führt eine Behinderung nur dann zu einer Berücksichtigung, wenn das Kind nach den Gesamtumständen des Einzelfalles wegen der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit); d.h. dem Kind muss es objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2000, 72, 73, rechte Spalte).
- BFH, 19.08.2002 - VIII R 66/01
Volljährige behinderte Kinder, kein Ansatz eigenen Vermögens
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03
Volljährige Kinder in Berufsausbildung
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 55/01
Volljährige behinderte Kinder - kein Ansatz eigenen Vermögens
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 88/02
Kindergeldanspruch für volljähriges behindertes Kind
- BFH, 31.08.2006 - III R 71/05
Kindergeld für volljähriges blindes Kind - Vermutung für behinderungsbedingten …
- BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 59/01
Ermittlung der Einnahmen und des notwendigen behinderungsbedingten Mehrbedarfs …
- BFH, 17.02.2004 - VIII R 34/03
Kindergeld - volljährige behinderte Kinder
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 60/01
Volljährige behinderte Kinder - kein Ansatz eigenen Vermögens
- BFH, 17.11.2004 - VIII R 18/02
Behinderungsbedingter Mehraufwand bei volljährigen Kindern
- BFH, 23.02.2012 - V R 39/11
Zum Nachweis der Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG - kein …
- BFH, 05.02.2015 - III R 31/13
Elterngeldzahlungen als Bezüge eines behinderten Kindes - Antragsbefugnis und …
- FG Köln, 23.10.2008 - 10 K 1228/07
Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für ein behindertes Kind; Voraussetzungen …
- FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10
Kein Zugriff von Kommunen auf Kindergeld für behinderte Kinder ?!
- BFH, 14.12.2004 - VIII R 59/02
Kindergeld: behinderungsbedingter Mehraufwand volljähriger behinderter Kinder; …
- FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98
Verfassungskonforme Interpretation des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld
- FG Rheinland-Pfalz, 02.03.2001 - 3 K 2117/00
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Niedersachsen, 20.01.2003 - 14 K 520/01
Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind
- BFH, 26.07.2001 - VI R 56/98
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
- FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 4 K 10515/06
Kindergeld für behindertes Kind: behinderungsbedingte Unfähigkeit zum …
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/01
Volljährige behinderte Kinder - kein Ansatz eigenen Vermögens
- FG Hamburg, 06.05.2002 - I 498/98
Kindergeldanspruch für behindertes Kind
- FG Hessen, 10.06.2015 - 3 K 1496/13
§ 32 Abs.4 S.1 Nr.3 EStG
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2413/03
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs
- BFH, 20.03.2013 - XI R 51/10
Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2492/04
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.07.2010 - 10 K 10255/07
Selbstunterhalt eines behinderten Kindes - Berücksichtigung nachgezahlter …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2665/03
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2744/04
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2011 - 4 K 4137/09
Kindergeld für behindertes Kind bei den Grundbedarf des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG …
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 90/03
Behinderungsbedingter Mehrbedarf bei teilstationärer Unterbringung
- BFH, 08.08.2013 - III R 30/12
ALG II-Nachzahlung an ein behindertes Kind - ALG II als Bezüge i. S. des § 32 …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.10.2000 - 6 K 2856/98
Zur Berücksichtigung von
- FG Thüringen, 28.09.2005 - III 499/04
Berücksichtigung des Blindengeldes bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs für …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2010 - 4 V 4226/09
Kindergeld für behindertes Kind aufgrund Heranziehung zu einem Unterhaltsbeitrag …
- FG Köln, 16.02.2006 - 2 K 2675/04
Gewährung von Kindergeld b.z.w. eines Kindergeldfreibetrages bei hinreichender …
- FG Hessen, 07.05.2002 - 9 K 3425/00
Kindergeld; Psychisch behindert; Behinderungsbedingter Mehrbedarf; …
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 7 K 30/07
Fähigkeit eines teilstationär untergebrachten Kindes zum Selbstunterhalt: keine …
- FG Sachsen-Anhalt, 06.05.2008 - 4 K 397/04
Kindergeld für behindertes Kind bei Erwerbstätigkeit des Kinds
- FG Münster, 25.06.2002 - 6 K 7313/00
Existenzieller Lebensbedarf eines behinderten Kindes - Anrechnung eigenen …
- BFH, 14.10.2002 - VII R 70/01
- FG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 2 K 2584/98
Besondere ausbildungsbedingte Aufwendungen sind bei der Berechnung
- FG Münster, 26.03.2002 - 15 K 5612/98
Unabhängigkeit des Kindergeldanspruchs eines behinderten, volljährigen Kindes von …
- BFH, 17.11.2004 - VIII R 22/04
Kindergeld: Hilfe zum Lebensunterhalt als Bezug i. S. des § 32 Abs. 4 EStG
- BFH, 06.05.2003 - VIII B 178/02
Behinderte Kinder, behinderungsbedingter Mehrbedarf
- FG München, 10.07.2002 - 9 K 4317/98
Kindergeld für schwerbehindertes Kind; Anrechnung von Sozialhilfe zum notwendigen …
- FG München, 23.01.2001 - 12 K 5096/97
Kindergeld
- BFH, 28.01.2004 - VIII R 10/03
Volljähriges behindertes Kind - Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
- FG Münster, 25.06.2003 - 6 K 7313/00
Rückforderung zuviel gezahlten Kindergeldes; Nachweis eines behinderungsbedingten …
- FG Düsseldorf, 26.04.2001 - 14 K 2432/00
Kindergeldberechtigung; Pflegekind; Pflegegeld - Kindergeld: Berücksichtigung von …
- BFH, 12.05.2000 - VI R 100/99
Aufhebung von Kindergeldbescheiden; Systemwechsel zum 01.01.1996
- BFH, 19.05.2004 - VIII B 245/03
NZB: Kindergeld - Klärungsbedürftigkeit; volljähriges behindertes Kind
- FG Münster, 01.03.2001 - 12 K 5563/00
Anfechtung der rückwirkenden Aufhebung eines Kindergeldbescheides; …
- FG Münster, 06.02.2001 - 6 K 4490/99
Gewährung von Kindergeld an die Eltern eines arbeitslosen volljährigen Kindes; …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.01.2001 - 2 K 3233/99
Berücksichtigung von Vermögen eines behinderten Kindes
- FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2000 - 2 K 2747/99
Berücksichtigung ausbildungsbedingter Mehraufwendungen (Heimunterkunft, …
- FG Köln, 16.02.2006 - 2 K 6686/03
Gewährung von Kindergeld nach Aushändigung des Abschlusszeugnisses während einer …
- FG Niedersachsen, 29.01.2002 - 8 K 884/98
Kindergeldanspruch trotz eigenen Vermögens des behinderten volljährigen Kindes
- FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 532/99
Eigene Mittel des Kindes im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
- FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 6299/99
Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers - kein Ausschluss der Bedürftigkeit des …
- FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 6485/98
Eigene Mittel des Kindes im Sinne des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
- FG Baden-Württemberg, 09.11.2016 - 12 K 2756/16
Ein behindertes Kind ist auch dann aufgrund seiner Behinderung außerstande, sich …
- FG Münster, 25.10.2001 - 14 K 4010/99
Verfahren über die Festsetzung bzw. Aufhebung von Kindergeld; Unterhaltsanspruch …
- BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
Kindergeld bei Unterbringung im Pflegeheim
- FG München, 21.07.2020 - 12 K 2928/19
Auszahlung der Rentenversicherung mit Kapitalwert
- FG Niedersachsen, 03.09.2020 - 1 K 129/17
Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Ehegatten bei der …
- FG München, 29.03.2011 - 13 K 617/10
Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II und Einstiegsgeld nach dem SGB II für das …
- FG Schleswig-Holstein, 22.04.2002 - II 319/01
Kindergeldfestsetzung: Auswirkungen einer rückwirkend nachgezahlten Waisenrente - …
- BFH, 24.05.2000 - VI R 23/99
Arbeitslohn 205 DM x 13
- FG Sachsen, 06.05.2019 - 6 K 914/18
Beanspruchung von Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind
- FG Sachsen, 03.06.2002 - 6 K 309/02
Erhöhung des Höchstbetrags für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen um …
- BFH, 27.02.2006 - III S 32/05
PKH für Nichtzulassungsbeschwerde
- FG München, 10.09.2003 - 9 K 856/00
Möglichkeit eines schwerbehinderten Kindes, sich selbst zu unterhalten; …
- FG Sachsen-Anhalt, 03.06.2002 - 6 K 309/02
Keine Erhöhung des Höchstbetrags für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen in § …
- FG München, 06.08.2013 - 10 K 2628/11
Kindergeldanspruch für ein behindertes Kind
- FG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 1 K 1387/07
Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für ein volljähriges, behindertes Kind; …
- FG Sachsen, 17.08.2004 - 3 K 2367/03
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines behinderten Kindes; Voraussetzungen …
- FG Hessen, 08.10.2008 - 5 K 1938/07
Kostenvoranschlag eines Pflegedienstes als Schätzungsgrundlage für …
- FG Niedersachsen, 05.09.2002 - 5 K 526/00
Kindergeld: Vergleich zwischen dem gesamten Lebensbedarf eines Kindes und dessen …
- FG Köln, 10.04.2000 - 2 K 8998/98
Ermittlung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs
- FG Baden-Württemberg, 09.03.2000 - 8 K 276/97
Kindergeld
- FG München, 23.03.2009 - 1 K 2854/08
Aufwendungen Behinderter als außergewöhnliche Belastung
- FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 290/00
Gewährung von Kindergeld für behinderte Kinder nach Vollendung des 27. …
- FG Münster, 09.08.2013 - 14 K 4138/10
Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz als Voraussetzung für die Gewährung …
- FG Köln, 03.07.2002 - 15 K 4409/01
Verzinsung nur bei rechtshängiger Steuervergütung
- FG Niedersachsen, 11.04.2000 - 15 K 857/97
Kinderfreibetrag; Eigentumswohnung; Behindertes Kind - Kinderfreibetrag auch, …
- FG Sachsen-Anhalt, 03.04.2000 - 2 K 131/99
Kindergeldrechtliche Berücksichtigung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs, …
- FG Hessen, 21.11.2018 - 6 K 934/18
§ 90 AO, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 169 Abs. 1 und 2 AO, § 62 EStG, § 63 Abs. 1 S. …
- FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 18/11
Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind
- FG Niedersachsen, 24.10.2001 - 4 K 139/97
Kindergeld: Pflegekind, Behinderter, Familienangehörigkeit bzw. Verwandtschaft, …
- FG Baden-Württemberg, 12.04.2001 - 9 K 81/00
Aus öffentlichen Kassen gezahlte Jugendhilfeleistungen als "Bezüge" des …
- FG Sachsen, 19.08.2005 - 5 V 1797/04
Kindergeld für ein Kind, das für einen Handwerksberuf ausgebildet wird und für …
- FG München, 24.04.2001 - 12 K 2393/99
Kindergeld
- FG Baden-Württemberg, 16.01.2001 - 5 KO 4/00
- FG Münster, 22.05.2001 - 12 K 5708/99
Bemessung des Kindergeld für ein in Ausbildung befindliches behindertes und …
- FG Sachsen, 22.03.2006 - 5 K 2798/02
Kindergeld; Langfristige Arbeitsunfähigkeit bzw. eingeschränkte Arbeitsfähigkeit …
- FG Düsseldorf, 06.02.2001 - 9 K 2833/00
Geringfügigkeitsgrenze; Kindergeld für behindertes volljähriges Kind, das über …
- FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 236/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der …