Rechtsprechung
BFH, 10.11.1999 - X R 46/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 und 2; GG Art. 3 Abs. 1
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Vorlage an den Großen Senat - Sonderausgaben - Dauernde Last - Vorweggenommene Erbfolge - Versorgungsleistungen - Typus 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1, § 12 EStG
Einkommensteuer; Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit vorweggenommener Erbfolge
Verfahrensgang
- FG Hessen, 27.11.1996 - 2 K 2677/95
- BFH, 10.11.1999 - X R 46/97
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Papierfundstellen
- BFHE 189, 497
- NJW 2000, 1592 (Ls.)
- BB 2000, 338
- DB 2000, 453
- BStBl II 2000, 188
Wird zitiert von ... (55)
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluss vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) dem Großen Senat folgende Rechtsfrage vorgelegt:.Wegen der weiteren Begründung der Vorlage wird auf den Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 Bezug genommen.
Die Entwicklung der Rechtsprechung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der privaten Versorgungsrente ist im Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 wiedergegeben (unter III. 1. bis 7. e).
Hinsichtlich des Meinungsstandes bis zum Ergehen des Vorlagebeschlusses wird auf den Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 Bezug genommen.
Hierauf hat der vorlegende Senat im Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 zutreffend hingewiesen (unter VI. 3., 3. Spiegelstrich).
- BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen
Sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) abziehbar, wenn sie zwar aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Betriebs gezahlt werden können, aber der Substanzwert des --gepachteten-- Betriebs negativ ist und sein Ertragswert 0 DM beträgt (Anschluss an Vorlagebeschluss des Senats vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188)?.Der erkennende Senat hat die Rechtsentwicklung, die Aussagen des Großen Senats des BFH und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie die nachfolgende Rechtsprechung des Senats zur privaten Versorgungsrente und ihrer Abgrenzung gegenüber der nichtsteuerbaren und gemäß § 12 Nr. 1 EStG nichtabziehbaren Unterhaltsrente in seinem Vorlagebeschluss vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) dargestellt; hierauf wird Bezug genommen.
Der "Grundsatz vom Vorbehalt der Vermögenserträge", mit dem der Große Senat die abziehbare Versorgungsrente aus dem Anwendungsbereich des § 12 Nr. 1 EStG ausgenommen und den das BVerfG als die Abziehbarkeit gleichheitsrechtlich legitimierend angesehen hat (Beschluss vom 17. Dezember 1992 1 BvR 4/87, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 315), führt nach Auffassung des erkennenden Senats in den Fällen des sog. Typus 2 zur Nichtanwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG (Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter IV.).
Andererseits widerstreitet dieser Grundsatz der vorbehaltenen Vermögenserträge der auf einen Vergleich von Vermögenspositionen bezogenen Rechnung der "50-v.H.-Grenze", wenn --wie im Streitfall-- ein Unternehmen übergeben wird, das weder nach herkömmlicher substanzwertorientierter Betrachtung (…vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81, BFH/NV 1986, 597 - "Mittelmethode") einen Substanzwert noch unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns einen Ertragswert hat, das aber ausreichend Erträge abwirft, aus denen Versorgungsleistungen an den Übergeber gezahlt werden können (Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter III. 6. d).
Hiervon ausgehend hat der Senat in seinem Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 die Auffassung vertreten, dass die Vergleichsrechnung keine rechtliche Bedeutung hat, wenn die wiederkehrenden Renten mangels ausreichenden Ertrags des übertragenen Vermögens aus dessen Substanz gezahlt werden müssen ("Typus 2").
- BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Der Senat habe in seinem Vorlagebeschluss vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) die Auffassung vertreten, dass die Vergleichsrechnung des Abschn. 123 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) a.F. (jetzt BMF-Schreiben vom 26. August 2002, BStBl I 2002, 893, Tz. 17 f., 38 f. - sog. "50-v.H.-Grenze") keine rechtliche Bedeutung habe, wenn die wiederkehrenden Renten mangels ausreichenden Ertrags des übertragenen Vermögens aus dessen Substanz gezahlt werden müssten ("Typus 2").Es verweist auf seine Stellungnahme zum Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 (wiedergegeben im Beschluss des Großen Senats GrS 1/00 vom heutigen Tag) und weist ergänzend auf Folgendes hin: Würde man mit dem vorlegenden Senat als Gegenstand der Vermögensübergabe ein Wirtschaftsgut anerkennen, dessen Substanzwert negativ und dessen Ertragswert 0 DM sei, beruhten die wiederkehrenden Leistungen gerade nicht auf der Übergabe von Vermögen seitens der Eltern an die Kinder, weil aus einem Wirtschaftsgut ohne Substanz- oder Ertragswert keine Leistungen erbracht werden könnten.
- BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
Auch die Anwendung des für Unterhaltsleistungen geltenden Abzugsverbots des § 12 Nr. 1, 2 EStG ist durch das Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen spezialgesetzlich ausgeschlossen, weil die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben und den wiederkehrenden Bezügen auf dem Umstand beruht, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (BFH-Entscheidungen vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 unter C. II. 1. c; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 unter C. II. 3. a, 4. a; vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499 unter 2. a; in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 unter II. 2. a; vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 unter III. 6. a; vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 unter C. II. 2. c).Auch in zahlreichen BFH-Entscheidungen sind einzelne Abweichungen der tatsächlichen Durchführung vom Vereinbarten dahin gehend gewürdigt worden, dass sie der steuerlichen Anerkennung des Vertrages allein nicht entgegenstehen (vgl. nur BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 unter 2. b zur unregelmäßigen Barzahlung der Miete trotz mietvertraglich vereinbarter Überweisung;… in BFH/NV 1997, 182 unter 1. a: unpünktliche Lohnzahlung; in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349: Nichtzahlung der in einem Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten; BFH-Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 unter II.: Unregelmäßigkeit von Versorgungsleistungen).
- BFH, 15.09.2010 - X R 13/09
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Notwendigkeit schriftlicher …
(1) Der Senat hat im Hinblick auf den Rechtsbindungswillen bei Vermögensübergabe- und Versorgungsverträgen bereits in seinem Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter II.) die Auffassung vertreten, lediglich die Unregelmäßigkeit der Zahlungen hindere für sich allein die Anerkennung einer dauernden Last nicht. - BFH, 14.11.2001 - X R 32/01
Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags …
Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Grundlagen, wird auf den Senatsbeschluss vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter IV.) Bezug genommen. - BFH, 30.10.2001 - VIII R 29/00
Sofort beginnende Rentenversicherung gegen bankfinanzierte Einmalzahlung
Denn --gleich der Systematik der Kapitaleinkünfte-- sind sowohl im Falle einer Leibrente (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) als auch bei wiederkehrenden Bezügen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, 191; vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47) die normativen Grundaussagen des § 2 Abs. 1 EStG und damit der Grundsatz zu berücksichtigen, dass lediglich der Zinsanteil (Rentenertragsanteil) der Bezüge zu --ggf. nach § 20 EStG zu erfassenden-- ertragsteuerbaren Einkünften führt, nicht hingegen die Vermögensumschichtung (hier: Rückzahlung des in Form einer Einmalprämie hingegebenen Kapitals). - BFH, 31.03.2004 - X R 66/98
Ablösung einer Versorgungsverpflichtung
Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Grundlagen, wird auf die Senatsentscheidungen vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188, unter IV.) und vom 14. November 2001 X R 39/98 (BFHE 197, 179, BStBl II 2002, 246) Bezug genommen. - BFH, 17.03.2010 - X R 38/06
Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - …
Der Große Senat des BFH hat in seinen Beschlüssen vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847), in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 und vom 12. Mai 2003 GrS 2/00 (BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100) zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen umfassend Stellung genommen (vgl. zur Schilderung der Rechtsentwicklung auch den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188). - BFH, 16.06.2004 - X R 22/99
Vorweggenommene Erbfolge - Dauernde Last auch bei Übertragung von Geldvermögen?
In ersterer Hinsicht hatte die Rechtsprechung dem sog. Unterhaltskauf die steuerliche Anerkennung versagt, mit dem --gestützt auf eine den Wert des übergebenen Vermögens und den Barwert von wiederkehrenden Leistungen abgleichende "50 v.H.-Grenze" des Abschn. 123 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien a.F. (EStR a.F.)-- übergebenes Geld in eine dauernde Last mit dem (nahezu) doppelten Barwert umgewandelt werden sollte (vgl. Senatsentscheidungen vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; vom 10. November 1999 X R 46/97, BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188).Der Große Senat hat hierzu unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 in seinem Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 (unter C. II. 6. der Entscheidungsgründe) ausgeführt: "Sieht man wiederkehrende Leistungen nur unter der Voraussetzung als Sonderausgaben bzw. als wiederkehrende Bezüge i.S. des § 22 Nr. 1 EStG an, dass sie aus den Nettoerträgen des überlassenen Vermögens bestritten werden können, so kann auch die Übertragung von Geldvermögen, Wertpapieren und typischen stillen Beteiligungen in gleicher Weise berücksichtigt werden wie die Übertragung der bisher unter der Bezeichnung 'existenzwahrend' zusammengefassten Vermögensarten.".
- BFH, 15.09.2010 - X R 10/09
Keine Versagung des Sonderausgabenabzugs bei bloß verspäteter Zahlung von …
- BFH, 01.03.2005 - X R 45/03
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: als Sonderausgaben abziehbare …
- BFH, 19.01.2005 - X R 23/04
Anforderungen an die Vertragsdurchführung bei Vermögensübergabe gegen …
- BFH, 15.06.2005 - X R 64/01
Sofort beginnende Leibrentenversicherung gegen Einmalzahlung - Zinsen aus …
- BFH, 21.07.2004 - X R 44/01
Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags bei Übertragung einer wesentlichen …
- BFH, 15.09.2010 - X R 16/09
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: keine Rückkehr zu vertragsgemäßem …
- BFH, 16.05.2001 - X R 53/99
Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb - …
- BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen
- BFH, 14.11.2001 - X R 39/98
Sonderausgaben - Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente
- BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93
Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot - …
- FG Niedersachsen, 04.11.2009 - 2 K 277/07
Zur Anerkennung einer privaten Versorgungsleistung nach Veräußerung der …
- BFH, 31.05.2005 - X R 26/04
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Surrogation eines ertraglosen …
- BFH, 08.12.2010 - X R 35/10
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Folgen der Veräußerung des …
- BFH, 20.11.2003 - X B 14/03
Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz (hier: Vereinbarung einer …
- BFH, 01.10.2003 - X B 75/02
Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen
- BFH, 31.07.2002 - X R 39/01
Abziehbarkeit dauernder Lasten; Zahlungen für Erb- und/oder Pflichtteilverzicht …
- FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
Vorweggenommene Erbfolge und Wertsicherungsklausel
- FG Rheinland-Pfalz, 22.04.2004 - 6 K 1434/02
Abziehbarkeit von Versorgungsleistungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge …
- FG Düsseldorf, 28.11.2002 - 15 K 5219/98
Kein Abzug von lebenslänglichen Versorgungsleistungen als dauernde Last bei …
- BFH, 30.01.2002 - IX B 172/01
Übertragung selbstgenutzter Immobilien gegen Versorgungsleistungen
- BFH, 03.03.2004 - X R 17/98
Vermögensübergabe gegen private Versorgungsrente
- BFH, 03.03.2004 - X R 38/01
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- BFH, 03.03.2004 - X R 3/02
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- BFH, 26.06.2002 - IX R 8/98
Ruhen des Revisionsverfahrens
- FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 14 K 1424/98
Zurechnung von Versorgungsleistungen im Rahmen eines Vermögensübergabevertrages …
- FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98
Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen …
- FG Düsseldorf, 24.02.2000 - 10 K 3539/96
Einfamilienhaus; Rente; Sonderausgaben; Dauernde Last; Versorgungsleistung; …
- FG Köln, 17.05.2001 - 15 K 4884/93
Grundstücksübertragung gegen Vereinbarung einer dauernden Last bei gleichzeitiger …
- FG München, 24.02.2011 - 11 K 3859/07
Verwendung des Erlöses aus dem Verkauf des übergebenen Wirtschaftsguts zur …
- FG Hamburg, 16.12.2004 - VI 252/02
Abzugsfähigkeit monatlicher Zahlungen an ein Elternteil für ein zwischenzeitlich …
- FG Nürnberg, 25.01.2001 - VII 189/00
Austausch der Heizungsanlage einer Altenteilerwohnung als dauernde Last
- FG München, 13.04.2000 - 15 K 3507/94
Kein Sonderausgabenabzug der aufgrund eines Vermächtnisses an einen nicht …
- FG Köln, 18.01.2012 - 7 K 921/07
Wiederkehrende Leistungen bei vorweggenommener Erbfolge
- BFH, 17.05.2001 - I B 150/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Klärungsbedürftige Rechtsfrage - Betriebliche …
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 3185/00
Wiederkehrende Leistungen an die Lebensgefährtin sowie an die geschiedene Ehefrau …
- FG Münster, 29.07.2003 - 6 K 5809/00
Aufwendungen als dauernde Last
- FG Niedersachsen, 27.06.2019 - 11 K 291/18
Sonderausgabenabzug bei Versorgungsverträgen
- FG München, 21.10.2008 - 10 K 4128/07
Keine Anerkennung rückwirkend geänderter und nicht wie vereinbart durchgeführter …
- FG Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 14 K 173/97
Sonderausgabenabzug bei Abweichung von den im Vermögensübergabevertrag im Wege …
- FG München, 29.10.2002 - 2 K 782/98
Keine Anerkennung einer dauernden Last bei Übergabe eines Zweifamilienhauses, …
- FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 3 K 490/12
Berücksichtigung von Altenteilsleistungen als dauernde Lasten
- FG München, 20.03.2003 - 15 K 537/99
Abgrenzung dauernde Last gegenüber Unterhaltsrente; Zur Abgrenzung der dauernden …
- FG Hamburg, 26.07.2000 - II 357/99
Sonderausgaben: Versorgungsleistungen an Angehörige
- LG Osnabrück, 21.06.2002 - 5 T 461/01
Kostenschuldnerschaft bei Beauftragung des Notars durch Makler
- FG Baden-Württemberg, 27.11.2000 - 10 K 295/97
Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Nießbrauchsvorbehalt