Rechtsprechung
BFH, 21.10.1999 - X R 75/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
- Judicialis
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
- Wolters Kluwer
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Vermögensgegenstand - Übertragung auf ein Kind - Mindestzeitrente - Verlängerte Leibrente - Entgeltliches Veräußerungsgeschäft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
Vermögensübergabe gegen verlängerte Leibrente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Einkommensteuer; Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Vorweggenommene Erbfolge
- Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 26/95
- BFH, 21.10.1999 - X R 75/97
Papierfundstellen
- BFHE 190, 197
- NJW 2000, 1134
- BB 2000, 137
- BB 2000, 1657
- DB 2000, 121
- BStBl 2002, 650
- BStBl II 2002, 650
Wird zitiert von ... (12)
- BFH, 11.10.2007 - X R 14/06
Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last
b) Der Rechtsgriff "Versorgungsleistungen" umfasst grundsätzlich solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche die Grundbedürfnisse des Bezugsberechtigten wie Wohnen und Ernährung und der sonstige Lebensbedarf lebenslänglich abgedeckt werden (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 X R 75/97, BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650). - BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente
Diese Leistungen werden typischerweise auf die Lebenszeit des Berechtigten gezahlt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 X R 75/97, BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650, m.w.N.).Nur die sog. verlängerte Leibrente, die über den (ungewissen) Zeitpunkt des Todes der Bezugsperson hinaus auf bestimmte Dauer an Dritte zu zahlen ist (auch: Mindestzeitrente), ist steuerrechtlich eine Gegenleistungsrente (Senatsurteil in BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650).
Daher kann der Überlegung der Kläger nicht gefolgt werden, aus der Begrenzung des in monatlichen Raten zu zahlenden "Kaufpreises" ergebe sich, dass die wiederkehrenden Leistungen auf eine fest bestimmte Zeit --nämlich 245 Monate-- zu zahlen seien und es sich daher um eine Mindestrente handele, die zur Annahme eines entgeltlichen Übertragungsgeschäftes führe (vgl. Senatsurteile vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, und in BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650).
- BFH, 19.08.2008 - IX R 56/07
Einstufung einer Mindestzeitrente als Leibrente - Rentenzahlungen als …
Überdies widerspreche die Vorentscheidung dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Oktober 1999 X R 75/97 (BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650), dem sich die Finanzverwaltung angeschlossen habe.Entgegen der Auffassung der Revision widerspricht diese Beurteilung --worauf auch schon das FG hingewiesen hat-- nicht dem BFH-Urteil in BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650 (dem folgend auch das Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 16. September 2004, BStBl I 2004, 922 ff., Rz 59).
- FG Köln, 22.08.2007 - 7 K 1706/03
Steuerliche Behandlung der als Gegenleistung für den Eigentumserwerb an einem …
Dass die Mindestzeitrente mit einer lebenslänglichen oder abgekürzten Leibrente nicht gleichzustellen sei, folge auch aus dem Urteil des BFH vom 21. Oktober 1999 (BStBl II 2002, 650 ).Dabei verkennt der Senat nicht das - auch von den Klägern zitierte - Urteil des BFH vom 21. Oktober 1999 (X R 75/97, BStBl II 2002, 650).
Auch der BFH weist in dem Urteil vom 21. Oktober 1999 (X R 75/97, a.a.O.) ausdrücklich darauf hin, dass es in seinem Fall nicht um die Ermittlung des Zinsanteils einer sog. Gegenleistungsrente gehe.
- FG Köln, 17.10.2013 - 1 K 2457/11
Abgrenzung von Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und wiederkehrenden …
Um diesem Versorgungsbedürfnis der Eltern gerecht zu werden, setzt die Berücksichtigung solchermaßen vereinbarter Versorgungsleistungen als Sonderausgaben daher grundsätzlich voraus, dass Versorgungsleistungen auf die Lebenszeit des Beziehers gezahlt werden (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteile vom 03.08.1994, X R 44/93, BStBl II 1996, 676, vom 21.10.1999, X R 75/97, BStBl II 2002, 650 und vom 01.03.2005, X R 45/03, BStBl II 2007, 103, jew. m.w.N.).Leistungen, die nur für eine bestimmte Höchstlaufzeit zu erbringen sind, sind ausnahmsweise dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn durch die Zahlungen eine Versorgungslücke überbrückt werden soll, so etwa, wenn die Zahlungen bis zum erstmaligen Bezug einer Sozialversicherungsrente oder bis zu einer Wiederverheiratung zu leisten sind (BFH-Urteile vom 26.01.1994, X R 54/92, BStBl II 1994, 633, vom 31.08.1994, X R 44/93 a.a.O., vom 21.10.1999, X R 75/97, BStBl II 2002, 650), da auch in einem solchen Fall die lebenslängliche Versorgung des Übergebenden gesichert ist.
Grundsätzlich unerheblich ist es insoweit, in welchem Verhältnis die Höchstlaufzeit zur voraussichtlichen Lebenserwartung der Bezugsberechtigten besteht (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1999, X R 75/97 a.a.O.).
- BFH, 10.04.2014 - X B 250/13
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: abgekürzte Leibrente
Hingegen sind die auf eine fest bestimmte Zeit zu zahlenden wiederkehrenden Leistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung eines Vermögensgegenstandes gezahlt werden, nicht als Rente oder dauernde Last abziehbar, sondern nach den steuerrechtlichen Grundsätzen über entgeltliche Rechtsgeschäfte zu behandeln (vgl. z.B. Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 X R 75/97, BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650). - FG Münster, 30.04.2002 - 13 K 4375/99
Keine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen nach Lehre und abgebrochenem …
Daher liegt ein durch eine andere Interessenlage geprägter Vertragstypus auch dann vor, wenn die wiederkehrenden Leistungen jedenfalls einen festbestimmten Endtermin haben, insbesondere bei der Bestimmung einer Mindestlaufzeit der wiederkehrenden Leistungen (zum Ganzen BFH, Urteile vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, 363 ff., BStBl II 1994, 633; vom 21.10.1999 X R 75/97, BFH/NV 2000, 385; jeweils m.w.N.).Entgegen seiner Auffassung ergibt sich aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 385 für den Streitfall kein abweichendes Ergebnis.
- FG Münster, 30.04.2002 - 13 K 4049/98
Keine Versorgungslücke bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter …
Daher liegt ein durch eine andere Interessenlage geprägter Vertragstypus auch dann vor, wenn die wiederkehrenden Leistungen jedenfalls einen festbestimmten Endtermin haben, insbesondere bei der Bestimmung einer Mindestlaufzeit der wiederkehrenden Leistungen (zum Ganzen BFH, Urteile vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, 363 ff., BStBl II 1994, 633; vom 21.10.1999 X R 75/97, BFH/NV 2000, 385; jeweils m.w.N.).Entgegen seiner Auffassung ergibt sich aus dem BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 385 für den Streitfall kein abweichendes Ergebnis.
- FG München, 19.12.2013 - 10 K 2320/12
Wiederkehrende Leistungen aufgrund eines Hofübergabvertrages
Für den Fall des Weiterlebens am Hof liegt dann aber - auch im Lichte des Altenteilcharakters dieser Leistungen in diesen Jahren - eine lebenslängliche Versorgung des Verbleibenden hinsichtlich seiner Grundbedürfnisse wie Wohnen und Essen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 X R 75/97, BStBl II 2002, 650) vor. - FG München, 14.10.2011 - 8 K 338/08
Keine Versorgungsleistung monatlicher Zahlungen aus einem Vermächtnis, die der …
17 b) Der Rechtsbegriff "Versorgungsleistungen" umfasst grundsätzlich solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche die Grundbedürfnisse des Bezugsberechtigten wie Wohnen und Ernährung und der sonstige Lebensbedarf lebenslänglich abgedeckt werden (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 X R 75/97, BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650). - FG Münster, 10.05.2006 - 1 K 572/03
Zeitrente ist nicht als dauernde Last im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG …
- FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 289/04
Zur Annahme dauernder Lasten bei zeitlich befristeten Zahlungen