Rechtsprechung
BFH, 04.11.1999 - VII R 43/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
ZWVO 1980 Art. 8 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i und Abs. 4
- Wolters Kluwer
Agent - Zollwertrechtliche grenzüberschreitende Transaktion - Hersteller - Lieferant - Ware - Drittland - Einführer - Gemeinschaft - Unmittelbarer Stellvertreter - Einkaufskommissionär - Provision - Einkaufsprovision - Zollwertrecht - Einbeziehung in den Zollwert
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine Pflicht zur Angabe von getrennt ausgewiesenen Einkaufsprovisionen in der Zollwertanmeldung
- Judicialis
ZWVO 1980 Art. 8 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i; ; ZWVO 1980 Art. 8 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkaufsprovision eines Einkaufskommissionärs nicht in den Zollwert einer Ware einzubeziehen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- bdo.de , S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Zollwertrechtliche Behandlung der Einkaufsprovision eines Agenten
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
VO (EWG) Nr 1224/80 Art 2, VO (EWG) Nr 1224/80 Art 3, VO (EWG) Nr 1224/80 Art 8
Einkaufsprovision
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 12.02.1998 - IV 355/93
- BFH, 04.11.1999 - VII R 43/98
Papierfundstellen
- BFHE 190, 514
- BB 2000, 190
- BB 2000, 317
- DB 2000, 128
- DB 2000, 192
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 25.07.1991 - C-299/90
Hauptzollamt Karlsruhe / Hepp
Auszug aus BFH, 04.11.1999 - VII R 43/98
Nach dem Urteil des EuGH vom 25. Juli 1991 Rs. C-299/90 (EuGHE 1991, I-4301) kommt es nicht darauf an, ob der Agent die zollwertrechtlich maßgebliche grenzüberschreitende Transaktion zwischen dem Hersteller/Lieferanten der Ware im Drittland und dem Einführer in der Gemeinschaft als unmittelbarer Stellvertreter des Einführers (handelnd in fremdem Namen) vermittelt hat oder dabei lediglich als mittelbarer Vertreter (handelnd in eigenem Namen) aufgetreten ist.Das FG berufe sich insoweit zu Unrecht auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 25. Juli 1991 Rs. C-299/90 --Hepp-- (EuGHE 1991, I-4301).
Bei der Auslegung dieser Bestimmung ist das FG auf der Grundlage der auf Vorlage des Senats (…Beschluß vom 17. Juli 1990 VII R 35/89, BFHE 161, 274, BFH/NV 1991, 711) ergangenen, bereits angeführten Vorabentscheidung des EuGH in EuGHE 1991, I-4301 zutreffend davon ausgegangen, daß das Tätigwerden dieser Person für den Käufer beim Kauf der zu bewertenden Waren funktionell, d.h. unter Berücksichtigung der tatsächlichen Funktion eines Einkaufskommissionärs zu beurteilen ist.
- BFH, 14.12.1993 - VII R 45/93
Ausweis von Montagekosten
Auszug aus BFH, 04.11.1999 - VII R 43/98
Ein getrennter Ausweis im Sinne des Zollwertrechts von Aufwendungen oder Kosten, die nach dem Willen des Zollwertanmelders nicht in den festzustellenden Zollwert einbezogen werden sollen (zur Bedeutung des Begriffs "getrennt ausgewiesen" vgl. zuletzt das Senatsurteil vom 14. Dezember 1993 VII R 45/93, BFHE 173, 280), macht nur Sinn und ist nur dann erforderlich, wenn die betreffenden Kostenelemente im Rechnungspreis für die eingeführte Ware enthalten sind, sofern das gemeinschaftliche Zollwertrecht es in bestimmten Fällen ermöglichen will, sonst zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis der eingeführten Ware gehörende Bestandteile gerade aufgrund des getrennten Ausweises aus diesem Preis auszusondern und sie damit vor einer Mitverzollung zu bewahren.Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsurteil in BFHE 173, 280, weil es sich dort um einen sog. Abzugsfall handelte, in dem gerade ein getrennter Ausweis als Voraussetzung für eine Nichteinbeziehung der Montagekosten in den Zollwert gemäß Art. 3 Abs. 4 Buchst. a ZWVO 1980 zu führen war.
- BFH, 17.07.1990 - VII R 35/89
Zurechnung einer gezahlten Einkaufsprovision zum Zollwert - Einordnung des …
Auszug aus BFH, 04.11.1999 - VII R 43/98
Bei der Auslegung dieser Bestimmung ist das FG auf der Grundlage der auf Vorlage des Senats (Beschluß vom 17. Juli 1990 VII R 35/89, BFHE 161, 274, BFH/NV 1991, 711) ergangenen, bereits angeführten Vorabentscheidung des EuGH in EuGHE 1991, I-4301 zutreffend davon ausgegangen, daß das Tätigwerden dieser Person für den Käufer beim Kauf der zu bewertenden Waren funktionell, d.h. unter Berücksichtigung der tatsächlichen Funktion eines Einkaufskommissionärs zu beurteilen ist. - BFH, 17.07.1990 - VII R 23/89
Einbeziehung von Einkaufsprovisionen in den Zollwert
Auszug aus BFH, 04.11.1999 - VII R 43/98
Entsprechend verhielt es sich in dem dem Senatsurteil vom 17. Juli 1990 VII R 23/89 (BFH/NV 1991, 134, ZfZ 1990, 358) zugrundeliegenden Sachverhalt. - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BFH, 04.11.1999 - VII R 43/98
Der Senat ist in Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415 --C.I.L.F.I.T.-- nicht nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997, ABlEG Nr. C 340/1; 1999 Nr. L 114/56) zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet.
- FG Düsseldorf, 18.07.2001 - 4 K 6669/00
Gezahlte Einkaufsprovision bei Einfuhr von Bekleidung; Beistellungen bei der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 08.02.2006 - 4 K 4819/02
Auftreten eines Einkaufskommissionärs bzgl. des Einführens von Waren in die …
Dies ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Funktion des Einkaufskommissionärs zu beurteilen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 4. November 1999 VII R 43/98, BFHE 190, 514).Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Agent in fremdem oder eigenem Namen aufgetreten ist (BFH-Urteil in BFHE 190, 514).
Anders als die Klägerin meint, trifft sie als Einführerin die Feststellungslast für das Vorliegen von Einkaufsprovisionen (BFH-Urteil in BFHE 190, 514).
Deshalb ist es nicht entscheidend, ob die von dem Hersteller und dem Einkaufskommissionär in Rechnung gestellten Preise für die eingeführten Waren identisch sind, wenn insgesamt von einer "Durchberechnung" der Preise des Herstellers ausgegangen werden kann und einleuchtend erklärt wird, wofür die Aufschläge berechnet wurden (BFH-Urteil in BFHE 190, 514).
- BFH, 21.09.2011 - VII R 25/10
Einbeziehung eines von einem Auktionshaus berechneten Aufgelds in den Zollwert - …
Unter einer Einkaufsprovision ist nach Art. 32 Abs. 4 ZK ein Betrag zu verstehen, den ein Einführer jemandem dafür zahlt, dass er für ihn beim Kauf der zu bewertenden Ware tätig wird, wobei es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht darauf ankommt, ob der Einkaufsagent als unmittelbarer oder mittelbarer Stellvertreter des Käufers tätig wird; entscheidend ist allein, dass er bei dem Geschäft für Rechnung seines Auftraggebers, des Käufers in der Gemeinschaft, handelt (Senatsurteil vom 4. November 1999 VII R 43/98, BFHE 190, 514, ZfZ 2000, 121).
- FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 1028/11
Anwendung eines Zollsatzes von 10 % bei der Einfuhr von neuen Kraftfahrzeugen der …
Dies ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Funktion des Einkaufskommissionärs zu beurteilen (BFH, Urteil vom 4. November 1999 VII R 43/98, BFHE 190, 514).Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Agent in fremdem oder eigenem Namen aufgetreten ist (BFH-Urteil in BFHE 190, 514).
Den Einführer trifft die Feststellungslast für das Vorliegen von Einkaufsprovisionen (BFH-Urteil in BFHE 190, 514).
- BFH, 12.12.2002 - VII R 43/01
Berücksichtigung einer Einkaufsprovision beim Zollwert; Auslegung des Begriffes …
Soweit sich diese Rechtsprechung mit Einkaufsprovisionen befasst und auf deren Nichteinbeziehung in den Zollwert erkannt hat (vgl. EuGH-Urteil vom 25. Juli 1991 Rs. C-299/90 --Hepp--, EuGHE 1991, I-4301; BFH-Urteil vom 4. November 1999 VII R 43/98, BFHE 190, 514), ging es stets um die Bewertung der eingeführten Waren nach der Transaktionswertmethode, nicht aber um die Bestimmung des Wertes von Beistellungen. - FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 295/98
Definition des Begriffes: Einkaufsprovisionen
Soweit Zweifel verbleiben, gehen diese zu Lasten der Klägerin, da sie für das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen die materielle Beweislast trägt (vgl. BFH, Urt. v. 4.11.1999 VII R 43/98, BFHE 190 S. 514 = ZfZ 2000 S. 121).In diesem Fall ist die dem Auftraggeber vom dem Agenten berechnete Provision eine Einkaufsprovision i.S.d. Zollwertrechts (BFH, Urt. v. 4.11.1999, BFHE 190 S. 514 = ZfZ 2000 S. 121).
- BFH, 23.02.2004 - VII B 303/03
Anmeldung Vorerwerberpreis ohne Rechnungsunterlagen; Überprüfung der …
Denn nach den für den Senat bindenden Feststellungen des FG hat die Klägerin nicht den ihr obliegenden Nachweis erbracht, dass es sich bei den von ihr in Abzug gebrachten Beträgen tatsächlich um Einkaufsprovisionen handelte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. November 1999 VII R 43/98, BFHE 190, 514, 520). - FG Saarland, 23.02.2010 - 2 K 2102/06
Bei ausländischer Auktion gezahltes Auktionsaufgeld als Bestandteil des Zollwerts
Unter dem Begriff "Einkaufsprovisionen" sind nach Art. 32 Abs. 4 ZK Beträge zu verstehen, die ein Einführer jemandem (Einkaufskommissionär, Einkaufsagent) dafür zahlt, dass er für ihn beim Kauf der zu bewertenden Waren tätig wird (BFH vom 4. November 1999 VII R 43/98, BFH/NV 2000, 529 unter Bezug auf EuGH vom 25. Juli 1991 Rs. C-299/90, EuGHE 1991, I-4301). - FG Hamburg, 23.01.2002 - V 26/01
Rechtsschutz gegen negative Prüfungsentscheidungen:
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