Rechtsprechung
BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EStG § 17 Abs. 4
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 17 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Konkursverfahren - Auflösungsverlust - Verlorene Stammeinlagen
- Judicialis
EStG § 17 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 17 Abs. 4
Auflösungsverlust bei wesentlicher Beteiligung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abwicklung einer Körperschaft
- Besteuerung auf der Ebene des Anteilseigners
- Beteiligung befindet sich im Privatvermögen
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 07.08.1998 - III 227/97
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Papierfundstellen
- BFHE 191, 115
- NJW-RR 2001, 338
- NZI 2000, 559
- NZI 2001, 96
- BB 2000, 1227
- DB 2000, 1260
- BStBl II 2000, 343
- NZG 2000, 951
Wird zitiert von ... (99) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94
Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344, unter 1. der Gründe, m.w.N.).Die Entstehung des Verlustes setzt aber weiter voraus, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen werden (BFH in BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344, unter 1. b bb der Gründe, m.w.N.).
Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (…BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406, m.w.N.) oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH-Urteil in BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344; zur Abgrenzung vgl. unter anderem FG Hamburg, Urteil vom 4. Juli 1997 V 231/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1391).
- BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91
Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17 …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
a) Nach Auflösung der Gesellschaft bestimmt sich der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (BFH-Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162, unter 1. b der Gründe, m.w.N., und zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II. 2. der Gründe).Dieser Zeitpunkt ist bei einer Auflösung mit anschließender Liquidation normalerweise der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation; erst dann steht fest, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann, und ferner, welche nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung anfallen und welche Veräußerungskosten/Auflösungskosten der Gesellschafter persönlich zu tragen hat (BFH-Urteil in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162, und ständige Rechtsprechung).
Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, und in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162).
- BFH, 02.10.1984 - VIII R 20/84
Ermittlung und Zeitpunkt der Erfassung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, und in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162).Danach ist insbesondere das Realisationsprinzip zu beachten (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428;… vom 7. Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25 a.E.; vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, unter 2. a der Gründe).
- BFH, 27.11.1995 - VIII B 16/95
Bürgschaftsinanspruchnahme und Refinanzierungszinsen bei GmbH-Beteiligung
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406, m.w.N.) oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH-Urteil in BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344; zur Abgrenzung vgl. unter anderem FG Hamburg, Urteil vom 4. Juli 1997 V 231/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1391). - BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91
Definition des Auflösungsgewinns
- FG Saarland, 10.06.1998 - 1 V 127/98
Einkommensteuer; Berücksichtigung von Bürgschaftsverpflichtungen eines wesentlich …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Die Dauer eines Konkursverfahrens ist nicht abzuschätzen, wenn --wie auch im Streitfall-- erhebliches Betriebsvermögen abzuwickeln ist (vgl. etwa FG des Saarlandes, Beschluss vom 10. Juni 1998 1 V 127/98, EFG 1998, 1264: 17 Jahre). - BFH, 22.01.1985 - VIII R 43/84
Zur Zurechnung von Verlustanteilen bei einem Kommanditisten nach Eröffnung des …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Das gilt auch dann, wenn die Gesellschaft ihre werbende Tätigkeit zwischenzeitlich eingestellt hat (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Januar 1985 VIII R 43/84, BFHE 144, 533, BStBl II 1986, 136, unter 2. c der Gründe) und die gesamte Aktivmasse den Gläubigern zur anteiligen Befriedigung gegen Erlass der Restschulden hingegeben werden soll (so genannter Liquidationsvergleich;… allgemeine Meinung, vgl. Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O., § 174 Rz. 1 a, m.w.N.). - BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94
Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
a) Nach Auflösung der Gesellschaft bestimmt sich der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (BFH-Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91, BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162, unter 1. b der Gründe, m.w.N., und zur Abgrenzung BFH-Urteil vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BFHE 186, 194, BStBl II 1998, 660, unter II. 2. der Gründe). - FG Hamburg, 04.07.1997 - V 231/96
Entstehung und Höhe eines Liquidationsverlustes
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (…BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406, m.w.N.) oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH-Urteil in BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344; zur Abgrenzung vgl. unter anderem FG Hamburg, Urteil vom 4. Juli 1997 V 231/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 1391). - BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88
Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den …
Auszug aus BFH, 25.01.2000 - VIII R 63/98
Danach ist insbesondere das Realisationsprinzip zu beachten (BFH-Urteile vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428;… vom 7. Juli 1992 VIII R 56/88, BFH/NV 1993, 25 a.E.; vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, unter 2. a der Gründe). - BFH, 07.07.1992 - VIII R 56/88
Steuerliche Anrechnung eines Anteils an einem Liquidationsverlust - Erwerb von …
- FG Köln, 24.10.1996 - 5 K 2101/96
- BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den …
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343). - FG Saarland, 16.02.2001 - 1 K 97/00
Zeitpunkt des Auflösungsverlustes einer GmbH in Liquidation
Demzufolge habe im Einklang mit dem vom Beklagten ergänzend angeführten BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343 bereits im Streitjahr 1993 ohne weitere Ermittlungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden können, dass die Verwertung des minimalen Gesellschaftsvermögens die Gesellschaftsschulden nicht decken und deshalb insbesondere auch nicht die vom BFH a.a.O. angesprochene Möglichkeit eines Zwangsvergleiches gegeben sein werde (Bl. 64 f.).Dem gemäß liege im Streitfall der im BFH-Urteil BStBl II 2000, 343 ausdrücklich offen gelassene Sachverhalt vor, dass mangels eines noch vorhandenen erheblichen Gesellschaftsvermögens ausnahmsweise eine vorzeitige Verlustrealisierung des Klägers schon vor Abschluss des Konkursverfahrens im Streitjahr 1993 eingetreten sei (Bl. 63).
Hierzu nimmt er auf die Gründe seiner Einspruchsentscheidung Bezug (Bl. 9) und verweist ergänzend auf das BFH-Urteil BStBl II 2000, 343, wonach ein Auflösungsverlust im Sinne des § 17 Abs. 4 EStG regelmäßig erst mit Abschluss des Konkursverfahrens realisiert werde, das vorliegend erst 1997 beendet worden und damit der streitbefangene Auflösungsverlust jedenfalls nicht im Streitjahr 1993 berücksichtigungsfähig sei (Bl. 41).
Da der Kläger zu 50 v.H. am Stammkapital der I-GmbH beteiligt war und diese Beteiligung auch in seinem Privatvermögen gehalten hat (BFH, BStBl II 2000, 343), sind die vorgenannten Vorschriften vorliegend anwendbar.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufwendungen abgeflossen sind, sondern ob die Verpflichtung dazu entstanden ist (vgl. BFH, BStBl II 1994, 162 und BStBl II 2000, 343 m.w.N.).
Eine strenge Beachtung des Realisationsprinzips ist auch deshalb geboten, weil damit der oft erhebliche Aufwand einer Ermittlung und Bewertung des Gesellschaftsvermögens durch die Beteiligten und Prognosen über den vermutlichen Ausgang des Konkursverfahrens vermieden werden (vgl. zu allem insbesondere BFH, BStBl II 2000, 343 m.w.N.).
g) Ob eine solche Prüfung dann stattzufinden hat, wenn aufgrund des Inventars und der Konkurseröffnungsbilanz des Konkursverwalters (§§ 123, 124 Konkursordnung - KO -) oder einer Zwischenrechnungslegung (§ 132 Abs. 2 KO) ohne weitere Ermittlungen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheint, hat der BFH im Urteil BStBl II 2000, 343 ausdrücklich offen gelassen, ist aber nach Auffassung des Senats aufgrund der gebotenen Stichtagsbewertung des § 17 Abs. 4 EStG zu bejahen.
Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt des Streitfalles deutlich von demjenigen des vom Beklagten zur Stützung seiner gegenteiligen Rechtsauffassung angeführten BFH-Urteils BStBl II 2000, 343.
Dem gemäß verlangt gerade die vom BFH-Urteil BStBl II 2000, 343 geforderte strenge Beachtung des Realisationsprinzips, im Streitfall die Entstehung des streitbefangenen Auflösungsverlustes des Klägers schon vor Abschluss des Konkursverfahrens auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Konkursverfahrens vorzuverlegen, da das Konkursverfahren von Anbeginn offenkundig keinerlei Verlustausgleich des Klägers aus der Liquidationsmasse der I-GmbH bewirken und, infolge der umfassenden Sicherungsrechte der Bank N, auch keinen Zwangsvergleich nach Maßgabe der §§ 173 KO zwecks Fortführung der Gesellschaft im Sinne des o.a. BFH-Urteils herbeiführen konnte.
- FG Düsseldorf, 18.07.2018 - 7 K 3302/17
Berücksichtigen des Ausfalls der privaten Darlehensforderung als Verlust einer …
Er ist der Ansicht, dass nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vorn 25.01.2000 VIII R 63/98, BStBl ll 2000, 343) im Konkursverfahren ein Auflösungsverlust i.S. von § 17 Abs. 4 EStG regelmäßig erst mit Abschluss des Konkursverfahrens realisiert werde.
- FG Baden-Württemberg, 18.06.2001 - 9 K 190/98
Zeitpunkt der Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG im …
Nach der Entscheidung des BFH vom 25.01.2000 (BStBl II 2000, 343 ) könne der Zeitpunkt der Verlustrealisierung ausnahmsweise schon vor der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen sei und die Auskehrung von Restvermögen ausgeschlossen werden könne.Nach der mittlerweile ergangenen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25.01.2000, BStBl II 2000, 343 ) sei ein Verlust nach § 17 EStG nur ausnahmsweise vor Abschluss des Konkursverfahrens zu berücksichtigen, wenn etwa die Gesellschaft schon zum Zeitpunkt der Auflösung vermögenslos gewesen sei.
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH-Urteile vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374 , BStBl II 1999, 344; vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98 BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
Die Entstehung des Verlustes setzt aber weiter voraus, dass mit Zuteilungen und Rückzahlungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht mehr zu rechnen ist und feststeht, ob und in welcher Höhe noch nachträgliche Anschaffungskosten oder sonstige im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG zu berücksichtigende wesentliche Aufwendungen anfallen (BFH in BFHE 184, 374 , BStBl II 1999, 344; BFH in BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
Dieser Zeitpunkt ist bei einer Auflösung mit anschließender Liquidation normalerweise der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation; denn erst dann steht fest, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann, sowie, welche nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung anfallen und welche Veräußerungskosten oder Auflösungskosten der Gesellschafter persönlich zu tragen hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 172, 407 , BStBl II 1994, 162 und BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (…BFH-Beschluss vom 27. November 1995 VIII B 16/95, BFH/NV 1996, 406, m.w.N.) oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH-Urteil in BFHE 184, 374 , BStBl II 1999, 344; zusammenfassend BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
c) Der Senat schließt sich der Rechtsauffassung des BFH (vgl. zusammenfassend BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ) an, wonach bei einer Auflösung der Gesellschaft wegen Eröffnung des Konkursverfahrens sich die Feststellung, dass eine Austeilung von Restvermögen ausgeschlossen werden kann, regelmäßig noch nicht treffen lässt.
Auch die Entscheidung des BFH hält eine strenge Beachtung des Realisationsprinzips aus Praktikabilitätsgründen für geboten, um den oft erheblichen Aufwand einer Ermittlung und Bewertung des Gesellschaftsvermögens durch die Beteiligten und Prognosen über den vermutlichen Ausgang des Konkursverfahrens zu vermeiden, zumal bei Eröffnung des Konkursverfahrens auch nicht sicher sei, dass es zur Vollbeendigung der Gesellschaft und damit zu einem endgültigen Liquidationsverlust der Gesellschafter kommen werde (vgl. BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
bb) Der BFH hat offen gelassen, ob eine Ausnahme von diesen Grundsätzen dann zu machen sei, wenn aufgrund des Inventars und der Konkurseröffnungsbilanz des Konkursverwalters (§§ 123, 124 KO ) oder einer Zwischenrechnungslegung (§ 132 Abs. 2 KO ) ohne weitere Ermittlungen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen sei, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken werde und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheine (vgl. BFHE 191, 115 , BStBl II 2000, 343 ).
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97
Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung
Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (vgl. BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428, und in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162).Die Dauer eines Konkursverfahrens ist nicht abzuschätzen; das gilt vor allem dann, wenn umfangreiches Betriebsvermögen mit erheblichen stillen Reserven abzuwickeln ist (BFH-Urteil in BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343).
Es kommt hinzu, dass bei der Eröffnung des Konkursverfahrens nicht sicher ist, ob es zu einer Vollbeendigung der Gesellschaft und damit zu einem endgültigen Liquidationsverlust der Gesellschafter kommen wird (vgl. hierzu die Ausführungen im Urteil des Senats in BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343).
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 25/05
Einschränkende Auslegung hinsichtlich der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens …
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344; vgl. zu den Voraussetzungen BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343;… vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761 zum Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes und einer ausnahmsweise früheren Realisierung vor Abschluss eines Liquidationsverfahrens).Ausnahmsweise kann aber auch in diesem Fall bereits vor Abschluss des Liquidationsverfahrens ein Liquidationsverlust beim Anteilseigner zu berücksichtigen sein (…vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 761; in BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 18. Mai 2005 VIII B 11/04, BFH/NV 2005, 1810).
Eine weitere Gewinn- oder Verlustermittlung in späteren Veranlagungszeiträumen --wie bei der Körperschaft-- ist beim Anteilseigner ausgeschlossen (BFH-Urteil in BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343).
- BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00
Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes …
b) Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343; vom 2. Oktober 1984 VIII R 20/84, BFHE 143, 304, BStBl II 1985, 428; in BFHE 172, 407, BStBl II 1994, 162;… vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761). - FG Düsseldorf, 22.02.2006 - 13 K 3600/01
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei der Einkommenssteuer; Maßgeblicher …
Entsprechendes gilt für die aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft entstehenden Verluste (BFH- Urteile vom 27.11.2001 VIII R 36/00, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2002, 731 m. w. N. und vom 25.01.2000 VIII R 63/98, BStBl. II 2000, 343).Nach Auflösung der Gesellschaft bestimmt sich der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (BFH- Urteile vom 03.06.1993 VIII R 91/91, BStBl. II 1994, 162 und in BStBl. II 2000, 343).
Dieser Zeitpunkt ist bei einer Auflösung mit anschließender Liquidation normalerweise der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation; erst dann steht fest, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann, und ferner, welche nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung anfallen und welche Veräußerungskosten/Auflösungskosten der Gesellschafter persönlich zu tragen hat (ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteile in BStBl. II 1994, 162 und in BStBl. II 2000, 343).
Ausnahmsweise kann der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsverlust realisiert ist, schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits feststehenden Verlustes nicht mehr zu rechnen ist (BFH- Urteile vom 02.10.1984 VIII R 20/84, BStBl. II 1985, 428, in BStBl. II 1994, 162 und in BStBl. II 2000, 343).
Das ist nach ständiger und vom erkennenden Senat für zutreffend gehaltener Rechtsprechung des BFH z. B. dann der Fall, wenn die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde (…BFH- Beschluss vom 27.11.1995 VIII B 16/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 406 m. w. N.; BFH- Urteile in BStBl. II 2000, 343, in BStBl. II 2002, 731 …und vom 12.12.2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761) oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war (BFH- Urteil vom 04.11.1997 VIII R 18/94, BStBl. II 1999, 344 und in BStBl. II 2000, 343).
Hier kann die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter ausgeschlossen werden (BFH- Urteil in BStBl. II 2000, 343).
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 2/02
GmbH-Gesellschafter: Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts als Schuldzinsen
Ohne einen Auflösungsbeschluss, mit dem die Gesellschafter dokumentieren, dass sie die Gesellschaft nicht mehr fortführen wollen, ist regelmäßig davon auszugehen, dass ihre Absicht, über das Unternehmen der Kapitalgesellschaft Einkünfte nach § 17 EStG oder § 20 EStG zu erzielen, fortbesteht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, unter 2.a bb der Gründe); die künftige Entwicklung der Gesellschaft ist trotz ihrer Überschuldung noch nicht absehbar (vgl. --zur Auflösung einer GmbH durch Konkurs-- BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BFHE 191, 115, BStBl II 2000, 343, und in BFH/NV 2001, 761, sowie --zur Abgrenzung der Rechtsfolgen bei freiwilliger und bei erzwungener Auflösung-- BFH-Urteil in BFHE 197, 394, BStBl II 2002, 731, und BFH-Beschluss vom 28. Januar 2002 VIII B 63/01, BFH/NV 2002, 646). - FG Saarland, 21.11.2001 - 1 K 230/98
Anerkennung (nachträglicher) Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften …
Da der Kläger zu 40 v. H. am Stammkapital der I-GmbH beteiligt war und diese Beteiligung auch in seinem Privatvermögen gehalten hat (BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 63/98, BStBl II 2000, 343), sind die vorgenannten Vorschriften im Streitfall anwendbar.Dabei bestimmt sich nach der Auflösung einer GmbH der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, soweit die Eigenart der Gewinnermittlung nach § 17 EStG keine Abweichungen von diesem Grundsatz erfordert (…vgl. BFH, BFH/NV 1994, 459; BStBl II 1994, 162; BFH, BStBl. II 2000, 343, jeweils m.w.N.).
Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Aufwendungen abgeflossen sind, sondern ob die Verpflichtung dazu entstanden ist (vgl. BFH, BStBl II 1994, 162 und BStBl II 2000, 343 m.w.N.).
Eine strenge Beachtung des Realisationsprinzips ist auch deshalb geboten, weil damit der oft erhebliche Aufwand einer Ermittlung und Bewertung des Gesellschaftsvermögens durch die Beteiligten und Prognosen über den vermutlichen Ausgang des Konkursverfahrens vermieden werden (vgl. zu allem insbesondere BFH, BStBl II 2000, 343 m.w.N.).
g) Ob eine solche Prüfung dann stattzufinden hat, wenn aufgrund des Inventars und der Konkurseröffnungsbilanz des Konkursverwalters (§§ 123, 124 Konkursordnung - KO -) oder einer Zwischenrechnungslegung (§ 132 Abs. 2 KO) ohne weitere Ermittlungen mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass das Vermögen der Gesellschaft zu Liquidationswerten die Schulden nicht mehr decken wird und ein Zwangsvergleich ausgeschlossen erscheint, hat der BFH im Urteil BStBl II 2000, 343 ausdrücklich offen gelassen, ist aber nach Auffassung des Senats aufgrund der gebotenen Stichtagsbewertung des § 17 Abs. 4 EStG zu bejahen.
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 48/12
Nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen
- FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 13 K 6500/04
Berücksichtigung eines Verlustes gemäß § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) aus der …
- BFH, 27.10.2020 - IX R 5/20
Ausfall einer privaten Darlehensforderung
- FG Köln, 26.11.2014 - 7 K 1444/13
Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG
- BFH, 25.03.2003 - VIII R 24/02
Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG; Eröffnung des Konkursverfahrens über …
- BFH, 21.01.2004 - VIII R 8/02
Wesentliche Beteiligung nach § 17 EStG; Haftung für Gesellschaftsschulden
- FG Düsseldorf, 12.04.2022 - 10 K 1175/19
Entstehung eines Auflösungsverlustes einer Gesellschaft i.R.v. Einkünften aus …
- FG Münster, 27.03.2014 - 2 K 4479/12
Feststehen der Anschaffungskosten als Voraussetzung für die Berücksichtigung …
- FG Berlin, 01.07.2004 - 1 K 1192/01
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns- oder verlustes
- FG Rheinland-Pfalz, 19.11.2018 - 3 K 1846/15
Berücksichtigung des Darlehensverzichts eines Gesellschafters einer …
- FG Sachsen, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes; Auflösung der Gesellschaft wegen …
- FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 125/00
Veräußerungsverlust bei Löschung einer GmbH von Amts wegen (§§ 17 Abs. 2 und 4 …
- FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 150/99
Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsverlustes
- FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 11 K 2442/03
Auflösungsverlust; GmbH-Beteiligung; Bürgschaft; Nachträgliche …
- FG Köln, 30.03.2004 - 8 K 2807/99
Kein Werbungskostenabzug nach Wegfall der Einkunftsquelle
- FG Sachsen-Anhalt, 01.08.2002 - 2 K 2037/99
Realisation eines Veräußerungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei Eröffnung des …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.12.2009 - 2 K 1641/08
Zeitpunkt der Realisierung eines Auflösungsverlustes - Berücksichtigung von …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 2 K 1437/03
Zeitliche Zuordnung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 2 EStG
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 60/05
Kein Halbeinkünfteverfahren auf ohne Liquidation im Veranlagungszeitraum 2001 …
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 46/03
Auflösungsverlust gemäß § 17 EStG - Realisierung
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 8 K 2173/21
Zur einkommensteuerlichen Beurteilung von Kauf- und Verwertungsverträgen über …
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 45/04
Wesentliche Beteiligung: Werbungskostenabzug für Schuldzinsen
- FG Düsseldorf, 27.05.2004 - 14 K 6167/00
Liquidationsverlust bei wesentlicher Beteiligung; Nachträgliche …
- BFH, 03.12.2014 - IX B 90/14
Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei noch andauernder Liquidation
- BFH, 25.02.2009 - IX R 28/08
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehen für mittelbare Beteiligung - …
- FG Niedersachsen, 15.01.2003 - 2 K 315/98
Auflösungsverlust wegen Verlusts einer wesentlichen Beteiligung; Einbeziehung …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1666/99
Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes
- FG Düsseldorf, 29.01.2019 - 13 K 1070/17
Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb
- FG Niedersachsen, 18.05.2011 - 9 K 307/07
Auflösungsverlust wird erst im Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens …
- BFH, 18.05.2005 - VIII B 11/04
Verfahrensfehler; Vernehmung des Konkursverwalters; Auflösungsverlust i. S. des § …
- FG Münster, 24.04.2001 - 15 K 6099/99
Auflösungsverlust bei Liquidation einer GmbH
- FG Hessen, 02.07.2007 - 11 K 283/06
Vorliegen eines Veräußerungsgeschäftes bei Austritt eines Gesellschafters aus …
- FG Münster, 24.10.2006 - 6 K 1734/05
Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld während der Ableistung eines …
- BFH, 21.10.2005 - VIII B 295/04
Einheitlichkeit der Rechtsprechung; unrichtige Rechtsanwendung
- FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 680/01
Auflösungsverlust bei wesentlich beteiligtem Gesellschafter
- FG Hessen, 10.02.2005 - 11 K 4545/02
Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes nach § 17 EStG bei Ablehnung der …
- FG Niedersachsen, 06.08.2003 - 7 K 490/97
Nachträgliche Änderung eines Einkommensteuerbescheides; Nachträgliches …
- FG Hamburg, 29.01.2003 - I 511/00
Kindergeld für Auslands-Zivildienst:
- FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 87/19
Maßgeblicher Zeitpunkt der Entstehung eines Verlustes aus der Auflösung einer …
- BFH, 01.04.2008 - IX B 257/07
Keine Anwendung von § 11 EStG im Rahmen des § 17 EStG; Verlustabzug bei …
- BFH, 17.11.2004 - VIII B 129/04
Wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG : Wesentlichkeitsgrenze
- FG Thüringen, 21.10.2021 - 4 K 408/20
Aufwendungen eines GmbH-Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 4 K 157/06
Zur Frage der Kindergeldberechtigung bei der Ableistung von Freiwilligendiensten …
- FG Hamburg, 23.10.2006 - 5 K 131/04
Zur Berücksichtigung eines Auflösungsverlust gemäß § 17 Abs. 4 EStG bereits im …
- BFH, 16.01.2008 - VIII B 209/06
Darlegung einer Divergenz - Ablehnung einer beantragten Terminsverlegung
- BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99
Einlage nach Entstehen eines Auflösungsverlusts
- FG München, 05.05.2014 - 7 K 1340/12
Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei Durchführung eines …
- FG Münster, 29.06.2007 - 14 K 1878/05
Berücksichtigung eines Sperrbetrages nach § 50c Einkommensteuergesetz a.F. (EStG …
- FG Niedersachsen, 21.01.2005 - 11 K 621/03
Berücksichtigung des Auflösungsverlusts im Jahr der Eröffnung des …
- FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
- BFH, 01.04.2005 - VIII B 199/03
Entstehen eines Auflösungsverlusts
- BFH, 05.01.2005 - VIII B 57/03
Entstehung von Auflösungsverlusten i. S. des § 17 Abs. 4 EStG bereits vor …
- FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01
Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater …
- FG Münster, 06.07.2018 - 2 K 876/16
Anerkennung eines steuerlichen Verlustes aus der Auflösung einer …
- BFH, 28.01.2002 - VIII B 63/01
Auslösungsverlust i.S.d. § 17 EStG; konkursfreie Liquidation
- FG Hamburg, 22.03.2019 - 3 K 33/18
Grobes Verschulden eines Steuerberaters bei unterlassener Geltendmachung eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2008 - 5 K 1225/06
Zeitpunkt der Verlustrealisierung
- FG Hessen, 04.06.2013 - 2 K 2475/11
Realisationszeitpunkt eines Auflösungsverlustes gem. § 17 EStG bei Durchführung …
- FG Nürnberg, 23.11.2011 - 3 K 1176/09
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG - …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 1 K 2231/06
Zufluss einer nicht in Geld bestehenden verdeckten Gewinnausschüttung im …
- FG Hessen, 31.10.2005 - 12 K 863/04
Kindergeldanspruch bei Freiwilligendienst im außereuropäischen Ausland - …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2003 - 2 K 148/99
Übertragung einer wesentlichen Beteiligung ohne Gegenleistung; Entstehung eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2010 - 5 K 1835/09
Keine Entstehung eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG bei noch nicht …
- FG Hessen, 05.07.2005 - 11 K 1854/02
Fristverlängerungsantrag begründet keinen "Antrag" für die Durchführung der …
- FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 361/02
Verfahrensgrundsätze bei der Eintragung von Freibeträgen auf die Lohnsteuerkarte …
- FG Münster, 07.10.2003 - 13 K 6898/00
Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsverlustes
- FG Hamburg, 05.08.2003 - V 3/03
Nachweis der Auflösung einer GmbH / Konkretisierung des Bewirtungsanlasses
- FG Brandenburg, 29.11.2001 - 5 K 583/00
Kein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- FG Baden-Württemberg, 18.04.2000 - 4 K 264/98
Verlust aus wesentlicher Beteiligung bei laufender Außenprüfung
- FG Hessen, 02.12.2013 - 2 K 672/13
Steuerliche Berücksichtigung von Zahlungen eines Arbeitnehmers an seinen …
- FG Baden-Württemberg, 29.02.2008 - 3 K 92/06
Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen Verlustrücktrags oder Erlass eines …
- FG München, 25.09.2006 - 9 V 2469/06
Realisierung des Auflösungsverlusts bei Liquidation einer GmbH; Zeitpunkt des …
- FG Hessen, 12.09.2005 - 11 K 3284/04
Auflösung; GmbH; Fortsetzungsbeschluss; Überschuldung - Auflösung einer …
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02
Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02
Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der …
- FG Hessen, 20.11.2014 - 2 K 672/13
Berücksichtigung von aufgrund einer Straftat geleisteten Schadensersatz Zahlungen …
- FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 2 K 1237/10
Berücksichtigung des Verlustes aus der Auflösung einer GmbH gemäß § 17 Abs. 1 und …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2007 - 2 K 187/03
Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung bei …
- FG München, 22.06.2005 - 15 S 1550/05
Auflösungsverlust; Wesentliche Beteiligung
- FG Hamburg, 04.08.2005 - VII 55/04
Einkommensteuergesetz: Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes
- FG Nürnberg, 23.01.2003 - VI 187/00
Ermittlung des Veräußerungsverlusts; Wertansatz bei auflösend bedingtem …
- FG Düsseldorf, 14.08.2002 - 13 K 5911/99
Auflösungsverlust; Beteiligung an Kapitalgesellschaft; Konkursverfahren; …
- FG Hamburg, 13.09.2001 - II 680/99
Einkommensteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für den festzustellenden …
- FG Hamburg, 03.08.2001 - II 447/00
Eigenkapitalersetzende Darlehen als nachträgliche
- FG Baden-Württemberg, 03.05.2001 - 9 K 304/97
Keine Änderung des Feststellungsbescheids über den zum 31.12.1990 verbleibenden …
- FG München, 22.02.2002 - 6 V 3125/01
Zeitpunkt des Enstehens eines Auflösungsverlustes bei Kapitalgesellschaften
- FG Baden-Württemberg, 23.11.2000 - 2 V 35/99
Schenkung oder verlustrealisierende Veräußerung einer wesentlichen …
- FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 10 K 307/97
Aufwendungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer in Konkurs gegangenen …