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   BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97   

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BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97 (https://dejure.org/2000,934)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2000 - IX R 90/97 (https://dejure.org/2000,934)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2000 - IX R 90/97 (https://dejure.org/2000,934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Ehegatten - Miteigentümer einer Wohnung - Eigenheimzulage - Fördergrundbetrag - Miteigentumsanteil

  • Judicialis

    EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3; ; EigZulG § 11 Abs. 6 Satz 3; ; EStG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenheimzulage bei Miteigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 9 Abs 2 S 3
    Hinzuerwerb eines Miteigentumsanteils

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 377
  • NJW 2001, 1744 (Ls.)
  • NZM 2000, 971
  • BB 2000, 1339
  • BB 2000, 1450
  • DB 2000, 1312
  • BStBl II 2000, 414
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.11.1995 - X R 59/95

    Instandsetzungsaufwendungen für eine unentgeltlich erworbene Wohnung weder nach §

    Auszug aus BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97
    Aber bereits für die Eigenheimförderung des § 10e EStG hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten für jeden Miteigentumsanteil selbständig zu prüfen sei, ob die Voraussetzungen der Eigenheimförderung vorliegen (BFH-Entscheidung vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 1318/97

    Eigenheimzulage; keine quotale Kürzung des Fördergrundbetrags bei Hinzuerwerb zu

    Auszug aus BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97
    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 1997 2 K 1318/97 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BFH, 10.07.1996 - X R 72/93

    Der ursprüngliche Miteigentumsanteil bleibt auch bei Hinzuerwerb eines weiteren

    Auszug aus BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97
    Zu § 10e EStG hat der BFH entschieden, dass Miteigentumsanteile für die Steuerbegünstigung auch dann selbständige Objekte bleiben, wenn sie zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung untergehen (BFH-Urteil vom 10. Juli 1996 X R 72/93, BFHE 181, 40, BStBl II 1998, 111).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02

    Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tod des Unterhaltsverpflichteten;

    Hätten die Eheleute im Falle des Fortlebens des Verunglückten das im Jahre 1997 gekaufte Haus nämlich als Miteigentümer erworben, wären die Leistungen nach § 9 EigZulG einem jeden von ihnen (nur) gemäß seinem jeweiligen Miteigentumsanteil zugeflossen (BFHE 191, 377, 378 ff.; 192, 415, 416 und 202, 327).
  • BFH, 15.01.2002 - IX R 55/00

    EigZulG § 17

    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen als einen eigenständigen Subventionstatbestand gewürdigt, der im Regelungssystem des Eigenheimzulagengesetzes Ausnahmecharakter hat (BFH-Urteile vom 6. April 2000 IX R 90/97, BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414, und vom 4. April 2000 IX R 25/98, BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652).

    aa) Der Gesetzgeber hat mit § 17 EigZulG jenseits der Tradition der Wohneigentumsförderung in den §§ 7b und 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) einen eigenständigen Subventionstatbestand geschaffen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414).

  • BFH, 15.07.2004 - III R 19/03

    Eigenheimzulage bei Hinzuerwerb weiterer Miteigentumsanteile durch Erbfall

    Da nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EigZulG ein Miteigentumsanteil einer Wohnung gleichsteht, ist in Miteigentumsfällen jeder Erwerbsvorgang bezogen auf den Miteigentumsanteil selbständig zu bewerten, auch wenn die Miteigentumsanteile zivilrechtlich durch Anteilsvereinigung untergehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. April 2000 IX R 90/97, BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414, m.w.N.).

    Auch wenn die Klägerin durch den Erwerb des Miteigentumsanteils im Wege der Erbauseinandersetzung (wirtschaftliche) Alleineigentümerin der Wohnung geworden ist, bleiben die Anteile zulagenrechtlich bestehen (BFH-Urteil in BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414).

  • BFH, 19.05.2004 - III R 29/03

    Allein-Nutzung von Wohnung im Zweifamilienhaus: Fördergrundbetrag

    Die Vorschrift soll sicherstellen, dass die Eigenheimförderung wohnungsbezogen und der Fördergrundbetrag bei Herstellung oder Anschaffung eines Förderobjektes in der Regel nur einmal gewährt wird (BFH-Urteil vom 6. April 2000 IX R 90/97, BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414, und in BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652).
  • FG Hessen, 14.06.2000 - 2 K 1438/99

    Eigenheimzulage; offenbare Unrichtigkeit; mechanisches Versehen; Vordruckfeld;

    Diesem Zweck entspricht es, jeden Miteigentumsanteil auch für den Fördergrundbetrag eigenständig zu bewerten (vgl. BFH-Urteil vom 06.04.2000 IX R 90/97, BFHE nn zur Problematik der Gewährung von Eigenheimzulage bei Hinzuerwerb eines weiteren Miteigentumsanteils bei Ehegatten, mit weiteren Literaturnachweisen).

    In der Begründung zu § 9 EigZulG heißt es: "Miteigentümer einer Wohnung können entsprechend der zu § 10e EStG geltenden Rechtslage den Fördergrundbetrag im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile in Anspruch nehmen" (BRDrucks 498/95, S. 35; BFH-Urteil vom 06.04.2000 IX R 90/97 aaO).

    § 6 Abs. 2 Satz 1 EigZulG ist zum einen zu dem - mangels Vorobjekts - nicht streitrelevanten Aspekt der Objektbeschränkung ergangen (vgl. BFH-Urteil vom 06.04.2000 IX R 90/97 a.a.O.) und widerspricht angesichts der obigen Ausführungen zum anderen gerade nicht dem Regelungsinhalt- und zweck des § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG .

  • BFH, 12.07.2006 - IX R 62/04

    Folgeobjekt ist kein Zweitobjekt

    Dies folgt bereits daraus, dass --obschon die Miteigentumsanteile an der selbst genutzten Wohnung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG nicht als selbständige Objekte gelten-- jeder Ehegatte einen eigenen, auch eigenständig zu prüfenden Anspruch auf Eigenheimzulage hat (BFH-Urteil vom 6. April 2000 IX R 90/97, BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414).
  • FG Brandenburg, 19.03.2003 - 2 K 595/01

    "Fortführung" der dem Erblasser wegen des Todes vor Anschaffung der Wohnung nicht

    Das EigZulG geht davon aus, dass die Eigenheimzulage - ebenso wie die Steuerbegünstigung gemäß § 10e EStG - generell nur wohnungsbezogen gewährt wird (vgl. BFH, Urteil vom 06. April 2000 IX R 90/97, BStBl. II 2000, 414, 416).

    Der enge Zusammenhang zwischen diesen beiden Regelungen wird durch die gleichartige Formulierung der Tatbestandsvoraussetzungen verdeutlicht (vgl. BFH in BStBl. II 2000, 414, 416).

  • BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06

    NZB: Auslegung von § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG

    Urteil des BFH vom 6. April 2000 IX R 90/97, BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414) zu Alleineigentum an der begünstigten Wohnung führen soll.

    Dabei nennt er jedoch keine durchgreifenden Einwände, welche eine andere als die im Urteil in BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414, aus systematischen und der Zwecksetzung von § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG Rechnung tragenden Gründen gefundene Lösung rechtfertigen würde.

  • BFH, 20.03.2002 - IX B 160/01

    Objektverbrauch; Tod eines Ehegatten

    Diese Regelung ist Folge von § 6 Abs. 2 Satz 2 EigZulG, wonach die jeweiligen Miteigentumsanteile von Ehegatten an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung nicht als selbständige Objekte gelten (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 6. April 2000 IX R 90/97, BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414).
  • FG Hessen, 24.11.2005 - 11 K 3142/04

    Gesamtgläubiger; Ehegatte; Miteigentümer; Aufrechnung; Zusammenveranlagung;

    Ehegatten, die gemeinsam eine Wohnung herstellen oder anschaffen, sind jeweils selbständig anspruchsberechtigt im Sinne des § 1 EigZulG ; das EigZulG enthält keine § 26b EStG vergleichbare Regelung, die anordnet, dass Ehegatten gemeinsam als ein Anspruchsberechtigter zu behandeln seien (vgl. BFH, Urteil vom 6. April 2000 IX R 90/97, BStBl II 2000, 414 ).

    Zudem lässt sich aus § 11 Abs. 6 Satz 3 und § 13 Abs. 1 Satz 3 EigZulG keine eigenständige Anspruchsberechtigung zusammen veranlagbarer Ehegatten ableiten; die besonderen Regelungen über die Festsetzung und Auszahlung der Eigenheimzulage an Ehegatten setzten vielmehr voraus, dass nach der Systematik des EigZulG jeder Ehegatte einen eigenen, auch eigenständig zu prüfenden Anspruch auf Eigenheimzulage hat (vgl. BFH, Urteil vom 6. April 2000 IX R 90/97, a.a.O.).

  • FG Sachsen, 13.09.2006 - 6 K 1898/02

    Zweifache Inanspruchnahme der Kinderzulage

  • BFH, 24.10.2000 - IX R 95/97

    Grundbesitz - Miteigentümer - Ausgleichszahlung - Erbauseinandersetzung -

  • FG Berlin, 30.09.2005 - 9 K 9174/02

    Eigenheimzulage für bebaute, frühere Parzellen einer Kleingartenkolonie bei

  • BFH, 14.05.2003 - X R 35/99

    Wohneigentumsförderung; Anschaffung vom Alleineigentümer-Ehegatten;

  • FG Berlin, 27.01.2006 - 2 B 2192/05

    Begünstigte Genossenschaft nach § 17 EigZulG

  • FG Hamburg, 08.05.2002 - II 107/01

    Gewährung der Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum eines Miteigentümers;

  • BFH, 18.12.2000 - X B 91/00

    Baukindergeld und Kinderzulage

  • FG Köln, 29.10.2008 - 1 K 1059/05

    Anrechnung der Förderbeträge für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei einer

  • FG Münster, 20.12.2007 - 12 V 2956/07

    Voraussetzungen Eigenheimzulage auf Genossenschaftsanteile

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 2 K 3479/97
  • FG Köln, 11.07.2002 - 7 K 3697/02

    Eigenheimzulage - Zweitobjekt im Todesjahr des Ehegatten

  • FG Niedersachsen, 22.07.2005 - 15 K 125/05

    Eigenheimzulage bei Ehegatten; Möglichkeit der Bekanntgabe in Form eines

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00

    Eigenheimzulage für Ausbau einer teilweisen fremden Wohnung nach Erwerb des

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