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   BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99   

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https://dejure.org/2000,3060
BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99 (https://dejure.org/2000,3060)
BFH, Entscheidung vom 08.06.2000 - IV R 39/99 (https://dejure.org/2000,3060)
BFH, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - IV R 39/99 (https://dejure.org/2000,3060)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Personengesellschaft - Veruntreuung von Betriebseinnahmen - Ausgleichszahlung an die Mitgesellschafter - Außerbetriebliche Veranlassung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4
    Rückzahlung von veruntreuten Betriebseinnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 12 Nr 1, EStG § 4 Abs 4
    Betriebsausgabe; Darlehen; Privat; Unterschlagung; Zinsen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 494
  • NJW 2001, 1375
  • BB 2000, 2506
  • DB 2000, 2457
  • BStBl II 2000, 670
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
    Schuldzinsen stehen in einem derartigen Zusammenhang mit dem Betrieb, wenn sie für eine Verbindlichkeit geleistet werden, die durch den Betrieb veranlasst ist und deshalb zum Betriebsvermögen gehört (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 unter C. II. 2.).

    Entnimmt der Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen und finanziert er gleichzeitig die Betriebsausgaben mit Kredit, stellen die anfallenden Kreditzinsen Betriebsausgaben dar (vgl. Beschlüsse des Großen Senats in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).

  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
    Entnimmt der Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen und finanziert er gleichzeitig die Betriebsausgaben mit Kredit, stellen die anfallenden Kreditzinsen Betriebsausgaben dar (vgl. Beschlüsse des Großen Senats in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
  • BFH, 22.09.1994 - IV R 41/93

    Verlust bei Veruntreuung

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
    In diesem Fall hätte sich die Unterschlagung des Geldes durch den Kläger ebenso wie die Entwendung durch einen Nichtgesellschafter als zunächst gewinnmindernder Aufwand dargestellt, der später nach Anerkennung der Schadensersatzpflicht durch den Kläger insoweit ausgeglichen worden wäre (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1994 IV R 41/93, BFHE 176, 346).
  • BFH, 04.03.1998 - XI R 64/95

    Anerkennung von Zweikontenmodellen

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
    Werden aus vom Gesellschafter aufgenommenen Darlehen stammende Mittel für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft oder für betriebliche Aufwendungen im Sonderbetriebsbereich verwendet, sind die dem Gesellschafter entstehenden Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben zu behandeln (BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 64/95, BFHE 186, 46, BStBl II 1998, 511; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 1998 IV B 94/98, BFH/NV 1999, 774).
  • BFH, 16.12.1998 - IV B 94/98

    Schuldzinsenabzug bei Rückzahlung von Vorschüssen

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
    Werden aus vom Gesellschafter aufgenommenen Darlehen stammende Mittel für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft oder für betriebliche Aufwendungen im Sonderbetriebsbereich verwendet, sind die dem Gesellschafter entstehenden Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben zu behandeln (BFH-Urteil vom 4. März 1998 XI R 64/95, BFHE 186, 46, BStBl II 1998, 511; Senatsbeschluss vom 16. Dezember 1998 IV B 94/98, BFH/NV 1999, 774).
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 42/98

    Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
    Ein betrieblicher Anlass ist etwa die gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 42/98, BFHE 190, 398, BStBl II 2000, 390).
  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96

    Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
    Um solche Verbindlichkeiten handelt es sich nicht nur bei von der Veräußerung oder Aufgabe ausgenommenen Betriebsschulden, die nicht aus dem Veräußerungserlös getilgt werden können (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 1998 VIII R 5/96, BFHE 186, 526, BStBl II 1999, 209, m.w.N.), sondern auch bei Verbindlichkeiten, die erst im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft aus betrieblichem Anlass begründet werden.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 08.06.2000 - IV R 39/99
    Entnimmt der Steuerpflichtige die Betriebseinnahmen und finanziert er gleichzeitig die Betriebsausgaben mit Kredit, stellen die anfallenden Kreditzinsen Betriebsausgaben dar (vgl. Beschlüsse des Großen Senats in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, und vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 19/12

    Behandlung der durch einen Rechtsanwalt veruntreuten Fremdgelder in der

    Hierzu gehören etwa Fälle, in denen steuerbare Einnahmen, die einer Personengesellschaft zustehen, aber auf das Konto eines Mitunternehmers umgeleitet werden (siehe BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 39/99, BFHE 192, 494, BStBl II 2000, 670; vom 22. Juni 2006 IV R 56/04, BFHE 214, 226, BStBl II 2006, 838), oder in denen ein leitender Bankangestellter (Leiter der Wertpapierabteilung) seine Vertrauensstellung ausnutzt und Eigengeschäfte im Namen der Bank tätigt (BFH-Urteil vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87, BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802).
  • BFH, 14.12.2000 - IV R 16/00

    Personengesellschaft: Unberechtigte Entnahmen

    Zu den Sonderbetriebseinnahmen in diesem Sinne gehören auch Einnahmen, die an sich der Gesellschaft zustehen, die ein Gesellschafter jedoch seinem eigenen Vermögen zuführt (Senatsurteil vom 8. Juni 2000 IV R 39/99, BFHE 192, 494, BStBl II 2000, 670; Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 15 Rdnr. 648; Groh, Der Betrieb --DB-- 1995, 844; a.A.: Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 15 Rdnr. E 164).

    Sie führte, sofern ihr nicht alle Gesellschafter zustimmten (s.o. unter 2. d), zu einer Betriebsausgabe der Gesellschaft (Senatsurteile in BFHE 176, 346, und in BFHE 192, 494, BStBl II 2000, 670).

    c) Anders als bei Einnahmen, die an sich der Gesellschaft zustehen, die ein Gesellschafter jedoch seinem eigenen Vermögen zuführt (s.o. unter 2. c), führen unberechtigte Entnahmen aus dem bereits vorhandenen oder realisierten Gesellschaftsvermögen beim ungetreuen Gesellschafter nicht zu Sonderbetriebseinnahmen (Senatsurteil in BFHE 192, 494, BStBl II 2000, 670; Paus, Inf 1998, 36, 38, re. Spalte 4.2).

  • BFH, 15.11.2011 - VIII R 12/09

    Personengesellschaft - Auseinandersetzung - Gewinnzurechnung

    cc) Von der Aufteilung und anteiligen Zurechnung des Gewinns nach normativen Maßstäben hat die Rechtsprechung bisher nur dann eine Ausnahme gemacht, wenn ein Gesellschafter durch strafbare Handlungen (z.B. Unterschlagung oder Untreue) die tatsächliche Verteilung des Gewinns, abweichend vom Vereinbarten, zu seinen Gunsten und zum Schaden der anderen Gesellschafter beeinflusst hat (vgl. dazu BFH-Urteile vom 8. Juni 2000 IV R 39/99, BFHE 192, 494, BStBl II 2000, 670, und vom 14. Dezember 2000 IV R 16/00, BFHE 194, 151, BStBl II 2001, 238 betr.
  • BFH, 06.02.2019 - VIII B 103/18

    Rüge eines Verstoßes gegen die Grundordnung des Verfahrens im

    a) Die behauptete Abweichung der Vorentscheidung zum BFH-Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 39/99, BFHE 192, 494, BStBl II 2000, 670 liegt schon mangels vergleichbarer Sachverhalte nicht vor.

    Gegenstand des BFH-Urteils in BFHE 192, 494, BStBl II 2000, 670 war die Frage, ob Schuldzinsen des dortigen Klägers nach dessen Ausscheiden aus einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft im Zusammenhang mit einer betrieblichen Verbindlichkeit des Klägers standen und betrieblich veranlasst waren.

  • FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 11 K 507/10

    Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressat eines Nachforderungsbescheides für

    Betrieblich veranlasste Zuwendungen liegen vor, wenn die Zuwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH-Beschl. v. 29. Juli 2003 XI B 237/02, BFH/NV 2003, 1576; Urt. v. 8. Juni 2000 IV R 39/99, BStBl. II 2000, 670).
  • BFH, 29.07.2003 - XI B 237/02

    Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmangel; Geldgeschäfte bei freiberuflicher

    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (BFH-Urteil vom 8. Juni 2000 IV R 39/99, BFHE 192, 494, BStBl II 2000, 670).
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