Rechtsprechung
   BFH, 29.03.2000 - I R 22/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2795
BFH, 29.03.2000 - I R 22/99 (https://dejure.org/2000,2795)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2000 - I R 22/99 (https://dejure.org/2000,2795)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2000 - I R 22/99 (https://dejure.org/2000,2795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Einbringungsgeborene Anteile - Veräußerungsgewinn - Aufgabegewinn - Anschaffungskosten

  • Judicialis

    UmwStG § 20 Abs. 4; ; UmwStG § 21 Abs. 1; ; UmwStG § 21 Abs. 2 Satz 1; ; UmwStG § 21 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 16; ; EStG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsgewinn bei einbringungsgeborenen Anteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG § 20, UmwStG § 21
    Anschaffungskosten; Anteil; Einbringungsgeborene Anteile; Nachträgliche Anschaffungskosten; Umwandlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 56
  • BB 2000, 1716
  • DB 2000, 1689
  • BStBl II 2000, 508
  • NZG 2001, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - I R 22/99
    Die von der Klägerin erbrachten Bürgschaftsleistungen und Darlehensverluste sind in dem angefochtenen Urteil des FG unter Beachtung der BFH-Rechtsprechung (siehe z.B. Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, m.w.N.) als eigenkapitalersetzende Maßnahmen qualifiziert und dementsprechend als nachträglich entstandene Anschaffungskosten nach Grund und Höhe hergeleitet worden.
  • BFH, 23.01.1986 - IV R 335/84

    Kapitalgesellschaft - Einlage - Einbringung eines Betriebs - Einbringungsgewinn -

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - I R 22/99
    In Konsequenz daraus wirken sich nachträgliche Anschaffungskosten hier wie dort gleichermaßen aus (einhellige Meinung, vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 23. Januar 1986 IV R 335/84, BFHE 146, 236, BStBl II 1986, 623, 625; Widmann in Widmann/Mayer, a.a.O., § 20 UmwStG Rz. 1153, § 21 UmwStG Rz. 246; Dehmer, a.a.O., § 20 UmwStG Rz. 344; Merkert, ebenda; Herrmann in Frotscher, Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz, § 21 UmwStG Rz. 89 f.; Haritz in Haritz/Benkert, Umwandlungssteuergesetz, § 21 Rz. 173 ff.; Korn, Kölner Steuerdialog 1999, 12006).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 43/86

    Realisierung von Verlusten - Verdeckte Einlage - GmbH-Anteile - Schweizerische

    Auszug aus BFH, 29.03.2000 - I R 22/99
    Nur so wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der bei der späteren Veräußerung oder Aufgabe der betreffenden einbringungsgeborenen Anteile zu versteuernde Gewinn nicht nur die stillen Reserven im Einbringungszeitpunkt erfasst, vielmehr auch durch Wertschwankungen beeinflusst wird, die in dem Zeitraum zwischen Einbringung und Besteuerung eintreten (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1990 I R 43/86, BFHE 160, 180, BStBl II 1990, 615, 618; Widmann in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, 3. Aufl., § 21 UmwStG Rz. 311; Dehmer, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, 2. Aufl., § 21 UmwStG Rz. 93).
  • BFH, 09.04.2019 - X R 23/16

    Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise

    b) Bei sachgerechter Auslegung müssen für Forderungen aus Gesellschafterdarlehen jedenfalls dann, wenn --wie hier-- die Beteiligung neben den Voraussetzungen des vorrangigen § 21 UmwStG 1995 zugleich auch die des § 17 EStG erfüllt, die zu § 17 EStG entwickelten Grundsätze gelten (grundlegend hierzu --betreffend die insoweit vergleichbare Vorschrift des § 21 UmwStG 1977-- BFH-Urteil vom 29. März 2000 - I R 22/99, BFHE 192, 56, BStBl II 2000, 508; vgl. ab 2006 auch § 17 Abs. 6 EStG).
  • BFH, 19.12.2007 - I R 111/05

    Bindung an den Wertansatz des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung von

    Durch diese Wertverknüpfung soll zum einen die Besteuerung der stillen Reserven (BTDrucks V/3186, S. 16, zu § 15 Abs. 4 des Entwurfs eines Gesetzes über Steuererleichterungen bei Änderung der Unternehmensform --UmwStG 1969--; Senatsurteil vom 29. März 2000 I R 22/99, BFHE 192, 56, BStBl II 2000, 508; Herlinghaus, ebenda), zum anderen eine einheitliche Handhabung beim einbringenden und übernehmenden Unternehmen sichergestellt werden.
  • BFH, 27.03.2013 - I R 14/12

    Stillhalteprämie und Zinsen als Veräußerungskosten - Einkunftserzielungsabsicht

    Sie wurde zum einen erst im März/April 2006 vereinbart und kann daher nicht mehr zu den Folgekosten des mit der Einbringung der Anteile an der Y-GmbH zum 31. Dezember 2005 in das Vermögen der AG abgeschlossenen Erwerbsvorgangs gerechnet werden (§ 255 Abs. 1 Satz 2 des Handelsgesetzbuchs; Gosch in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 17 Rz 91, m.w.N.); zum anderen war mit der Prämie auch keine Einlage in das Vermögen der AG verbunden (vgl. hierzu Senatsurteil vom 29. März 2000 I R 22/99, BFHE 192, 56, BStBl II 2000, 508).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 111/00

    Abgrenzung Kaufpreis/Gewinnausschüttung

    Die Anschaffungskosten werden durch die Fiktion auf den Einbringungszeitpunkt festgeschrieben, und zwar gerade deswegen, um sicherzustellen, dass die zu diesem Zeitpunkt in den Anteilen gespeicherten, bei der Sacheinbringung seinerzeit nicht aufgedeckten (vgl. § 20 Abs. 1 und 2 UmwStG 1977) stillen Reserven einer späteren Besteuerung unterliegen (vgl. auch Senatsurteil vom 29. März 2000 I R 22/99, BFHE 192, 56, BStBl II 2000, 508).
  • FG München, 08.04.2008 - 2 K 863/06

    Verdeckte Einlage durch Aufgeld auf neue GmbH-Anteile - Minderung des Gewinns aus

    Grundsätzliche Einigkeit besteht auch insoweit, dass vom Veräußerungsgewinn der Buchwert der Anteile Veräußerungskosten, die Anschaffungskosten und gegebenenfalls nachträgliche Anschaffungskosten abzuziehen sind (vgl. BFH Urteil vom 29.03.2000 - I R 22/99, BStBl II 2000, 508).
  • FG Köln, 14.11.2006 - 9 K 2612/04

    Betriebsvermögensfreibetrag, Bewertungsabschlag

    Die Einsprüche der Kläger, mit denen sie geltend machten, sie seien entgegen der Ansicht des Beklagten ertragsteuerrechtlich Mitunternehmer geworden, weil nach der BFH-Rechtsprechung (Urteile vom 27. Mai 1993 IV R 1/92, BFHE 171, 510, BStBl. II 1994, 700, und vom 28. Oktober 1999 VIII R 66-70/97, BFHE 190, 204, BStBl. II 2000, 508) für die Annahme von Mitunternehmerrisiko ausreiche, dass der betreffende Gesellschafter entweder am laufenden Gewinn und Verlust oder - wie im Streitfall - an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens beteiligt sei, wies der Beklagte mit Rechtsbehelfsentscheidungen vom 14. April 2004, auf deren Inhalt Bezug genommen wird, als unbegründet zurück.
  • FG Münster, 25.05.2012 - 4 K 511/11

    Frage der nachträglichen Änderung der Höhe eines Veräußerungsverlustes zugunsten

    Nachträgliche Anschaffungskosten sind bei der Veräußerung - wie bei § 17 EStG - in Abzug zu bringen (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2000 I R 22/99, BStBl II 2000, 508).
  • FG Düsseldorf, 30.04.2021 - 1 K 2817/17

    Vorliegen eines Verlustes aufgrund der Übertragung eines einbringungsgeborenen

    Im Ergebnis verhält es sich nicht anders als bei dem im Regelungsbereich des § 21 Abs. 1 UmwStG vollen Umfanges verdrängten Besteuerungstatbestand des § 17 EStG (BFH-Urteil 29.03.2000 - I R 22/99, BStBl II 2000, 508).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht