Rechtsprechung
BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
EStG § 12 Nr. 1 und 2, § 19, § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7, § 21 Abs. 2
Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen - IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 12 Nr. 1 und 2, § 19, § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7, § 21 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Gesellschafterdarlehen - Teilentgeltliche Überlassung - Schuldzinsen - Werbungskosten - Gesellschafter einer Familien-GmbH - Refinanzierungskosten
- judicialis
EStG § 12 Nr. 1 und 2; ; EStG § 19; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilentgeltliche Darlehensgewährung an GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Fremdfinanziertes Gesellschafterdarlehen - Schuldzinsenabzug sichern!
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 20 EStG
Einkommensteuer; Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei Gesellschafter-Darlehen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 25.09.1998 - 4 K 8318/97
- BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99
Papierfundstellen
- BFHE 193, 264
- NJW-RR 2001, 534
- BB 2001, 131
- DB 2001, 20
- DB 2001, 21
- DB 2001, 24
- BStBl II 2001, 698
Wird zitiert von ... (27)
- FG Köln, 14.09.2016 - 9 K 1560/14
Einkommensteuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung
a) Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, bestehen grundsätzlich keine Bedenken, eine zivilrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommene inkongruente Gewinnausschüttung gleichfalls steuerlich anzuerkennen, selbst im Fall einer anschließenden inkongruenten Wiedereinlage (so grundlegend BFH-Urteil vom 19. August 1999 I R 77/96, BStBl II 2001, 43 zum inkongruenten Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren; vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BStBl II 2001, 698, 702 a.E.). - BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08
Betriebsstilllegung - Betriebsübergang
Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen sind nach §§ 133, 157 BGB auslegungsfähig (vgl. BFH 6. März 2007 - I B 37/06 - 25. Juli 2000 - VIII R 35/99 - BFHE 193, 264). - BFH, 18.04.2012 - X R 5/10
Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf …
Dies beruhe auf der Überlegung, dass der von dem Gesellschafter gewährte Nutzungsvorteil in der Regel den Gewinn der Kapitalgesellschaft erhöhe, an dem der Gesellschafter nach Maßgabe der Gewinnausschüttung teilnehmen und --je nach Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen-- entsprechende betriebliche oder private Beteiligungserträge erzielen könne (…vgl. Urteile vom 24. Mai 1989 I R 45/85, BFH/NV 1989, 697; vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505; vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698, und vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668).
- BFH, 18.04.2012 - X R 7/10
Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf …
Dies beruhe auf der Überlegung, dass der von dem Gesellschafter gewährte Nutzungsvorteil in der Regel den Gewinn der Kapitalgesellschaft erhöhe, an dem der Gesellschafter nach Maßgabe der Gewinnausschüttung teilnehmen und --je nach Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen-- entsprechende betriebliche oder private Beteiligungserträge erzielen könne (…vgl. Urteile vom 24. Mai 1989 I R 45/85, BFH/NV 1989, 697; vom 28. März 2000 VIII R 68/96, BFHE 191, 505; vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698, und vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668).Zum Fall der Überlassung eines Gesellschafterdarlehens zu einem deutlich unter dem Marktzins liegenden Zinssatz hat der BFH in seinem Urteil in BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Großen Senats in BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348 ausgeführt, Entsprechendes müsse für ein teilentgeltliches Darlehen gelten.
- BFH, 24.10.2017 - VIII R 19/16
Abzug von Refinanzierungszinsen für notleidende Gesellschafterdarlehen
Durch diese Entscheidung der Kläger ist der zunächst unzweifelhaft begründete Veranlassungszusammenhang der Schuldzinsen aus den Refinanzierungsdarlehen zu den Kapitalerträgen aus den Gesellschafterdarlehen unterbrochen und ein neuer Veranlassungszusammenhang der Refinanzierungszinsen zu den Beteiligungserträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG begründet worden (s. für den insoweit vergleichbaren Fall von Refinanzierungsaufwendungen für ein zinslos oder teilentgeltlich gewährtes Darlehen BFH-Urteile vom 2. Mai 2001 VIII R 32/00, BFHE 195, 302, BStBl II 2001, 668, unter 2.a aa, und vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698, unter 5.a). - BFH, 27.08.2013 - VIII R 3/11
Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen
Grundsätzlich steht bei dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft der wirtschaftliche Zusammenhang von Aufwendungen mit den Einkünften aus Kapitalvermögen im Vordergrund und verdrängt die Beziehung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Senatsurteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698, m.w.N.).Bei der Ermittlung des für die steuerliche Beurteilung maßgeblichen Veranlassungszusammenhangs kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung des aufgenommenen Darlehens an (Senatsurteil in BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698, m.w.N.).
Der BFH hat dazu mehrfach entschieden, dass Kreditzinsen für die Fremdfinanzierung von Beiträgen zu einer Lebensversicherung, die nicht zu Einnahmen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG führt, nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden können (Senatsurteile in BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698;… vom 17. Dezember 1996 VIII R 39/95, BFH/NV 1997, 644).
- BFH, 02.05.2001 - VIII R 32/00
Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters
Zwischen den eigenen Aufwendungen der Gesellschafter und den angestrebten Einnahmen kann ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen, weil die von den Gesellschaftern gewährten unentgeltlichen Nutzungsvorteile den Gewinn der Kapitalgesellschaft erhöhen und die Gesellschafter an ihm nach Maßgabe der Gewinnausschüttung teilnehmen (…vgl. auch Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1323; vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFHE 193, 264).Wegen der weiteren Einzelheiten des Werbungskostenabzugs bei einem disquotalen Gesellschafterbeitrag verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 28. März 2000 VIII R 68/96 (BFHE 191, 505) und in BFHE 193, 264.
- FG Niedersachsen, 14.02.2002 - 14 K 206/97
Steuerschädliche Verwendung einer Kapitallebensversicherung bei Sicherung eines …
Sie liegt vor, wenn ein Überschuss aus den voraussichtlich erzielbaren Gesamtzinseinnahmen über die voraussichtlichen gesamten Werbungskosten angestrebt wird (BFH Urt. v. 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BStBl. II 2001, 698, 701, unter 6. a, aa).Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall von dem Sachverhalt, dem die Entscheidung des BFH vom 25. Juli 2000 (VIII R 35/99, BStBl. II 2001, 698) zugrunde lag.
Bei Schuldzinsen für ein Darlehen hängt dabei die steuerliche Qualifizierung allein von der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel ab (BFH Beschl. v. 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BStBl. II 1998, 193, 197, unter B. I. 2. der Gründe; Urt. v. 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BStBl. II 2001, 698, 700, unter 5. a.).
Wie bei der Weitergabe eines zinslosen Darlehens steht auch bei der Weitergabe eines zinsgünstigen Darlehens der Betrag, den die Kapitalgesellschaft nicht als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) für die Zinsen des Gesellschafterdarlehens aufwenden muss, für spätere Ausschüttungen zur Verfügung (vgl. BFH Urt. v. 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BStBl. II 2001, 698, 702, unter 6. b. bb. aaa.).
Jedoch ist anerkannt, dass auch zwischen einem beherrschenden Gesellschafter und seiner GmbH zivilrechtlich wirksame mündliche Vereinbarungen getroffen werden können; insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, deren Durchführung einen regelmäßigen Leistungsaustausch voraussetzt, kann es möglich sein, aus dem tatsächlichen Leistungsaustausch den Schluss zu ziehen, dass ihm eine mündlich geschlossene Vereinbarung zugrunde liegt (…BFH Urt. v. 24. Januar 1990 I R 157/86, BStBl. II 1990, 645;… Urt. v. 29. Juli 1992 I R 18/91, BS 1993, 139; Urt. v. 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BStBl. II 2001, 698).
- BFH, 11.12.2018 - VIII R 7/15
Aufteilung von Finanzierungskosten auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen und auf …
Entscheidend für die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1 EStG) ist die tatsächliche Verwendung der Darlehensmittel (Senatsurteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698, unter 4. und 5., sowie Senatsurteil in BFHE 243, 192, BStBl II 2014, 560, Rz 26;… BFH-Urteil vom 25. Mai 2011 IX R 22/10, BFH/NV 2012, 14, Rz 16). - BFH, 02.04.2014 - VIII R 26/11
Refinanzierungszinsen für Zahlungen an eigene Kapitalgesellschaft als …
Danach ist selbst bei anhaltenden Verlustperioden eine Einkünfteerzielungsabsicht nur dann zu verneinen, wenn Beweisanzeichen dafür vorliegen, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (vgl. Senatsurteile vom 8. Oktober 1985 VIII R 234/84, BFHE 145, 335, BStBl II 1986, 596; vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698).In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass bei einer darlehensweisen Weitergabe von Kreditmitteln unter dem marktüblichen Zinsniveau --von der Revisionsklägerin und dem Kläger zu 2. im finanzgerichtlichen Verfahren bestritten-- eine Aufteilung der Refinanzierungszinsen und eine jeweils anteilige Zuordnung zu den Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und denen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in Betracht kommt; insoweit wird auf das Senatsurteil in BFHE 193, 264, BStBl II 2001, 698 hingewiesen.
- BFH, 06.03.2003 - IV R 21/01
PersG; Darlehen der Gesellschaft an teilweise beteiligungsidentische KapG
- BFH, 14.11.2001 - X R 120/98
Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen
- FG Münster, 22.08.2001 - 12 K 6919/99
Schuldzinsen für die Refinanzierung von Gesellschafterdarlehen als Werbungskosten …
- FG Düsseldorf, 21.08.2007 - 17 K 2330/06
Berücksichtigung von Zinsen für ein zur Finanzierung von (Kapital) …
- FG München, 09.05.2012 - 10 V 3505/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei entgeltlichem Darlehen
- BFH, 07.09.2005 - VIII R 80/99
Kapitalvermögen: Zurechnung von Einkünften
- FG Schleswig-Holstein, 02.02.2011 - 2 K 287/07
Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für ein Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung …
- FG Hessen, 25.02.2008 - 9 K 577/03
Steuerliche Behandlung inkongruenter Gewinnausschüttungen - kein …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 1 K 2163/00
Refinanzierung von Schuldzinsen aus einem der GmbH überlassenen Darlehen
- FG Düsseldorf, 12.08.2010 - 12 K 236/06
Zur Einkunftserzielungsabsicht aus einer Beteiligung an einer GmbH
- FG Köln, 26.06.2007 - 8 K 898/07
Einordnung der Erzielung von Zinseinnahmen unter die Einkunftsart "Einkünfte aus …
- FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
Keine verfassungswidrige Rückwirkung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen …
- FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/04
Zinsen zur Finanzierung der Einkommensteuernachzahlung keine Werbungskosten
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 8 K 75/03
Steuerrechtliche Anerkennung eines Kaufvertrags - wirtschaftlicher Zusammenhang …
- FG Hamburg, 08.11.2001 - V 115/96
Schuldzinsen zur Refinanzierung als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG München, 01.04.2010 - 8 K 4025/07
Refinanzierungszinsen für ein Gesellschafterdarlehen bei fehlendem Nachweis keine …
- FG Niedersachsen, 28.02.2007 - 12 K 645/94
Schuldzinsen; Erstattungszinsen; Finanzierung; Steuernachzahlung; Werkungskosten; …