Rechtsprechung
   BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1967
BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00 (https://dejure.org/2001,1967)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2001 - VII R 99/00 (https://dejure.org/2001,1967)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - VII R 99/00 (https://dejure.org/2001,1967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 203 Abs. 1, 3, Art. 204 Abs. 1 Buchst. a; VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 859 Nr. 6

  • IWW
  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 203 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 203 Abs. 3; ; VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 204 Abs. 1 Buchst. a; ; VO (EWG) Nr. 2454/93 Art. 859 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zolllager ; Wiederausgeführte Drittlandswaren ; Entstehung einer Zollschuld ; Wiederausfuhr ; Zollgebiet der Gemeinschaft ; Externes Versandverfahren ; Unmittelbarkeit ; Entfernung von Drittlandswaren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 481
  • BB 2001, 2046
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00
    Über diese Fälle geht aber der in Art. 203 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 verwendete Begriff deutlich hinaus, wie der Gerichtshof ausgeführt hat (Urteil vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ--, 2001, 121).
  • BFH, 30.06.1970 - VII R 100/68

    Voraussetzungen für die Annahme des Entzugs eines Zollgutes

    Auszug aus BFH, 17.07.2001 - VII R 99/00
    In ähnlicher Weise hat auch der Senat den Begriff in seiner zu dem inzwischen nicht mehr geltenden § 57 des deutschen Zollgesetzes ergangenen Entscheidung verstanden (Senatsurteil vom 30. Juni 1970 VII R 100/68, BFHE 99, 509).
  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Werden die Waren letztlich doch ausgeführt, kann dies zollrechtlich allenfalls - damit die Erhebung der Einfuhrabgaben nicht einer ungewollten Sanktion gleichkommt (vgl. BFH DStRE 2002, 54, 56) - für die Frage eines möglichen Erlasses der entstandenen Abgaben (vgl. Art. 239 ZK) und strafrechtlich nur für die Frage der Strafzumessung von Bedeutung sein (vgl. auch BGH aaO).

    Im Gegensatz zu der dem Verfahren des Bundesfinanzhofs VII R 99/00 zugrundeliegenden Fallkonstellation (vgl. BFH DStRE 2002, 54) bestehen vorliegend insoweit keine vernünftigen Zweifel hinsichtlich der Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so daß eine Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 EG nicht geboten ist (vgl. hierzu EuGH NJW 1983, 1257).

    Die Erhebung von Einfuhrabgaben kommt in einem solchen Fall an sich einer systemwidrigen Sanktion gleich, weil die Waren nicht in den Wirtschaftskreislauf des Zollgebiets der Gemeinschaft eingegangen sind (vgl. BGH aaO; BFH DStRE 2002, 54, 56).

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Wird die Ware letztlich doch noch ausgeführt, kann dies steuerschuldrechtlich allenfalls - damit die Erhebung der Steuer für eine ausgeführte Ware nicht einer ungewollten Sanktion gleichkommt (vgl. BFH DStRE 2002, 54, 56) - für die Frage eines möglichen Erlasses der Steuer (vgl. § 227 AO; Art. 239 ZK) und steuerstrafrechtlich nur für die Frage der Strafzumessung von Bedeutung sein.

    Die Erhebung der Branntweinsteuer kommt in einem solchen Fall einer systemwidrigen Sanktion gleich, weil die Waren nicht in den Wirtschaftskreislauf des Steuergebiets eingegangen sind (vgl. BFH DStRE 2002, 54, 56).

  • BFH, 29.10.2002 - VII R 53/01

    Anmeldung einer Sammelgut-Sendung bei einem Zollamt - Bestehen einer Zollschuld

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Insoweit liegt der Sachverhalt ähnlich wie der dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats in BFHE 195, 481 zu Grunde liegende.

  • BFH, 29.10.2002 - VII R 52/01

    Vorlage an EuGH; Entstehung der Zollschuld durch Entziehen der Ware aus der

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 1. Februar 2001 Rs. C-66/99, EuGHE 2001, I-873 Rdnr. 50, und vom 11. Juli 2002 Rs. C-371/99 Rdnr. 54, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2002, 593; s. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00, BFHE 195, 481) ist nämlich der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung dahin zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 VO Nr. 2913/92 vorgesehenen Prüfungen gehindert ist.

    Insoweit liegt der Sachverhalt ähnlich wie der dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats in BFHE 195, 481 zu Grunde liegende.

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

    Im Verlauf des Revisionsverfahrens holte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00 (BFHE 195, 481), auf dessen Begründung verwiesen wird, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) gemäß Art. 234 Abs. 1, Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Vorabentscheidung zu folgender Rechtsfrage ein:.
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Die Kläger können auch aus dem Senatsbeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00 (BFHE 195, 481, 486) nichts für sich herleiten.
  • FG Düsseldorf, 06.08.2003 - 4 K 7378/01

    Pflichtenkreis des Zolllagerinhabers und des Hauptverpflichteten -

    Bei der ersten Sendung sei der Vorlagebeschluss des BFH vom 17.07.2001, VII R 99/00, BFH/NV 2001, 1686 ff., zu berücksichtigen.

    Soweit Zweifel an einer Zollschuldentstehung als Folge eines in dieser Weise ausgelegten Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung geäußert wurden (BFH Beschluss v. 29. Oktober 2002, VII R 52/01, BFH/NV 2003, 354 ff.; Beschluss v. 29. Oktober 2002, VII R 53/01, BFH/NV 2003, 282 ff., ZfZ 2003, 130 ff.; Beschluss v. 17. Juli 2001, VII R 99/00, ZfZ 2001, 376 ff.), greifen diese Zweifel im Streitfall nicht durch, denn anders als im vorliegenden Fall war in den zitierten Vorlagebeschlüssen des BFH der Verbleib der Ware eindeutig bestätigt, so dass die Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK im Widerspruch zu den Grundsätzen des Wirtschaftszolls stand.

    Art. 203 Abs. 3 4. Anstrich ZK bestimmt die Zollschuldnerschaft des jeweiligen Verfahrensinhabers, der dafür einzustehen hat, dass die in seinem Verantwortungsbereich befindlichen Waren nicht in den Wirtschaftskreislauf des gemeinschaftlichen Zollgebiets eingehen (s. Witte, Zollkodex 3. Aufl. Art. 203 Rz. 20; Stiehle in Schwarz/Wockenfoth Zollrecht 3. Aufl. Art. 203 ZK Rz. 15; für den Fall der Annahme einer Zollschuldentstehung nach Art. 203 Abs. 1 ZK auch BFH Beschluss v. 17. Juli 2001, VII R 99/00, aaO. ZfZ 2001, 377 unter 1.).

  • BFH, 04.05.2004 - VII R 64/03

    Einfuhrabgabenentstehung: Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung;

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe es mit seinem Vorlagebeschluss vom 17. Juli 2001 VII R 99/00 (BFHE 195, 481) als zweifelhaft angesehen, ob bei Waren, welche aus einem Zolllager wieder ausgeführt würden, ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung allein darin zu sehen sei, dass die Waren im unmittelbaren Anschluss an ihre Entfernung aus dem Zolllager nicht zum Versandverfahren abgefertigt worden seien.

    Ohne Erfolg beruft sich die Revision deshalb auf den Senatsbeschluss in BFHE 195, 481, da jenem Beschluss ein Fall zugrunde lag, in welchem der Verbleib der dem Zolllager entnommenen Waren nicht ungeklärt geblieben war, weil die Waren nachweislich wieder ausgeführt worden waren.

  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 283/09

    Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht: Erhebung von Einfuhrabgabe für entzogene

    Zum Beleg zitiert die Klägerin das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 17. Juli 2001 (VII R 99/00, BFHE 195, 481, ZfZ 2001, 376).

    d) Im Übrigen ist zu dem Kernargument der Klägerin, dass bei unstreitiger Wiederausfuhr eine Einfuhrabgabe nicht zu erheben ist, anzumerken: Der BFH hat zwar eine entsprechende (von der Klägerin zitierte) Rechtsansicht in seinem Vorabentscheidungsersuchen durch Beschluss vom 17. Juli 2001 (VII R 99/00, BFHE 195, 481, ZfZ 2001, 376) dargestellt, ist aber von dieser wieder abgerückt.

  • FG Hamburg, 25.11.2010 - 4 K 284/09

    Zollrecht, Einfuhrumsatzsteuerrecht: Einfuhrumsatzsteuer folgt dem Zollrecht

    Zum Beleg zitiert die Klägerin das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 17. Juli 2001 (VII R 99/00, BFHE 195, 481, ZfZ 2001, 376).

    d) Im Übrigen ist zu dem Kernargument der Klägerin, dass bei unstreitiger Wiederausfuhr eine Einfuhrabgabe nicht zu erheben ist, anzumerken: Der BFH hat zwar eine entsprechende (von der Klägerin zitierte) Rechtsansicht in seinem Vorabentscheidungsersuchen durch Beschluss vom 17. Juli 2001 (VII R 99/00, BFHE 195, 481, ZfZ 2001, 376) dargestellt, ist aber von dieser wieder abgerückt.

  • BFH, 16.12.2003 - VII B 370/02

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil

  • FG Hamburg, 13.08.2002 - IV 312/99

    Eingangsabgaben bei Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung

  • FG Bremen, 10.10.2001 - 299328K 3

    Zollschuldentstehung bei Entfernung einer sich in vorübergehender Verwahrung

  • FG Bremen, 10.10.2001 - 201435K 3

    Entstehung der Zollschuld bei Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 197/00

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

  • FG Hamburg, 29.09.2003 - IV 48/01

    Zollschuldentstehung, Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung:

  • FG Bremen, 10.10.2001 - 299326K 3

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides; Anforderungen an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht