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   BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99   

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https://dejure.org/2001,1107
BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99 (https://dejure.org/2001,1107)
BFH, Entscheidung vom 02.08.2001 - VII B 290/99 (https://dejure.org/2001,1107)
BFH, Entscheidung vom 02. August 2001 - VII B 290/99 (https://dejure.org/2001,1107)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Hinlänglicher Anlass - Ausfertigung von Kontrollmitteilungen - Betriebsprüfer - Prüfung bankinterner Konten - Bargeschäfte - Anonyme Bankgeschäfte - Abwicklung von Tafelgeschäften - Steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht - Bankengeheimnis - Schutz- oder Vertrauenswirkung

  • Judicialis

    AO 1977 § 30a Abs. 3; ; AO 1977 § 194 Abs. 3

  • RA Kotz

    Anlass zur Ausfertigung von Kontrollmitteilungen - Wann?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 30a Abs. 3, § 194 Abs. 3

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO 1977 § 30a Abs. 3, § 194 Abs. 3
    1. Steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht - Folgen für Bankengeheimnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AO § 30a Abs. 3, § 194 Abs. 3
    Kontrollmitteilungen bei Tafelgeschäften

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bankenfälle - Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen bei anonym abgewickelten Tafelgeschäften

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 4
  • NJW 2001, 3655
  • BB 2001, 1992
  • DB 2001, 2125
  • BStBl II 2001, 665
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99
    Das FG hielt diesen Rechtsschutzantrag unter Bezugnahme auf die entsprechenden Erwägungen im Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97 (BFH/NV 1998, 424) für zulässig, jedoch nicht für begründet (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 1063).

    Da diese auf der Rechtsprechung des Senats beruhen (vgl. insbesondere BFH/NV 1998, 424) und die Beteiligten hiergegen keine Einwendungen erhoben haben, sieht der Senat von einer weiter gehenden Begründung ab.

    c) § 30a Abs. 3 AO 1977, der im Bankenbereich die Auswertungsbefugnis der Betriebsprüfung ihrerseits wieder begrenzt (s. dazu Senat in BFH/NV 1998, 424), steht im Streitfall der Ausschreibung und Weiterleitung von Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der betreffenden Bankkunden nach § 194 Abs. 3 AO 1977 nicht im Wege.

    Wie der Senat jedoch bereits mehrfach für den Bereich der Steuerfahndung entschieden hat, gilt dieses in Form eines gebundenen Ermessens formulierte Verbot nicht, wenn wegen des Verdachts einer Steuerverkürzung ermittelt wird oder ermittelt worden ist (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 424), mithin ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht besteht oder gegeben war (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643).

  • BFH, 15.06.2001 - VII B 11/00

    Steuerhinterziehung: Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften

    Auszug aus BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99
    Der Senat nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00 (zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen; seit 2. August 2001 auch auf der Internetseite des BFH --www.bundesfinanzhof.de-- einseh- und abrufbar), in dem er ausführlich begründet hat, dass der so genannte Anfangsverdacht einer Steuerstraftat bei der Durchführung von Tafelgeschäften dann gerechtfertigt ist, wenn der Bankkunde solche Geschäfte bei seinem Kreditinstitut, bei dem er seine Konten und/oder Depots führt, außerhalb dieser legitimationsgeprüften Konten durch --buchmäßig betrachtet-- Bareinzahlungen und Barabhebungen abwickelt.

    Dieser Anfangsverdacht rechtfertigt ohne weiteres die Ausschreibung und Versendung von Kontrollmitteilungen an die Wohnsitzfinanzämter der betreffenden Bankkunden (vgl. ebenfalls den Senatsbeschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00), ohne dass es darauf ankäme, ob die geprüften und ermittelten Konten zu den zum Schutzbereich des § 30a Abs. 3 AO 1977 gehörenden Konten zählen.

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99
    Eine Außenprüfung darf daher nicht zu dem Zwecke durchgeführt werden, die Verhältnisse dritter Personen zu erforschen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, 62, BStBl II 1997, 499; s. auch Streck, Die Fertigung von Kontrollmitteilungen bei Außenprüfungen in Banken, Deutsches Steuerrecht 1997, 1993, 1997).

    Wenn ein Teil des Schrifttums einen "hinlänglichen Anlass" für solche Feststellungen und die daraus zu ziehenden Folgerungen (z.B. Erstellen von Kontrollmitteilungen) verlangt (dazu neigt auch der VIII. Senat des BFH, vgl. in BFHE 183, 45, 61, BStBl II 1997, 499, m.w.N.; a.A. jedoch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 30. September 1998 X 437/98 V, EFG 1999, 10, m.w.N.), so ist diese Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO 1977 nach Auffassung des beschließenden Senats in erster Linie Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips, welches für jegliches Tätigwerden der staatlichen Organe zunächst das Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle, mithin einen hinlänglichen Anlass, voraussetzt.

  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99
    Wie der Senat jedoch bereits mehrfach für den Bereich der Steuerfahndung entschieden hat, gilt dieses in Form eines gebundenen Ermessens formulierte Verbot nicht, wenn wegen des Verdachts einer Steuerverkürzung ermittelt wird oder ermittelt worden ist (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 424), mithin ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht besteht oder gegeben war (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643).
  • FG Niedersachsen, 30.09.1998 - X 437/98

    Außenprüfung bei einer Privatbank hinsichtlich der für eine Kapitalgesellschaft

    Auszug aus BFH, 02.08.2001 - VII B 290/99
    Wenn ein Teil des Schrifttums einen "hinlänglichen Anlass" für solche Feststellungen und die daraus zu ziehenden Folgerungen (z.B. Erstellen von Kontrollmitteilungen) verlangt (dazu neigt auch der VIII. Senat des BFH, vgl. in BFHE 183, 45, 61, BStBl II 1997, 499, m.w.N.; a.A. jedoch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 30. September 1998 X 437/98 V, EFG 1999, 10, m.w.N.), so ist diese Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO 1977 nach Auffassung des beschließenden Senats in erster Linie Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips, welches für jegliches Tätigwerden der staatlichen Organe zunächst das Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle, mithin einen hinlänglichen Anlass, voraussetzt.
  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

    Im Streitfall kommt es nicht darauf an, wie weit der durch § 30a AO 1977 geschützte Kernbestand des Bankgeheimnisses reicht (zur weiteren Entwicklung der Rechtsprechung in dieser Frage s. auch BFH-Urteil vom 15. Dezember 1998 VIII R 6/98, BFHE 187, 302, BStBl II 1999, 138; BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643; vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BFHE 195, 40, BStBl II 2001, 624; vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; vom 4. September 2000 I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648; vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495; Entscheidungen des FG Köln vom 8. Dezember 1999 2 V 7278/99, EFG 2000, 598; des FG Hamburg vom 19. Oktober 2000 VI 169/98, EFG 2001, 246; des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. November 2001 V 288/00, EFG 2001, 182, und des Niedersächsischen FG vom 22. Juni 2001 6 V 672/00, EFG 2001, 1100).

    Denn jedenfalls geht die Rechtsprechung übereinstimmend davon aus, dass Kontrollmaterial über die Verhältnisse Dritter im Rahmen einer Außenprüfung nach § 30a Abs. 3 Satz 1 AO 1977 nicht "ins Blaue hinein" gefertigt werden dürfe (BFH-Urteil in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; BFH-Beschluss in BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648); gerade damit wird aber eine allgemeine Steuerüberwachung von Einkünften aus § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F. auf der Bankenebene ausgeschlossen.

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Vielmehr genügt es, wenn die vom Prüfer einzusehenden Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen Hinweise auf die Verhältnisse dritter Personen zu geben vermögen, die bei objektiver Betrachtung für deren Besteuerung von Bedeutung sein können (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665, 667).

    Unzulässig ist eine Prüfungstätigkeit, die losgelöst von der konkret angeordneten Außenprüfung unmittelbar und ausschließlich auf die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse Dritter und die Fertigung von Kontrollmitteilungen gerichtet ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; vom 28. April 2004 VII B 198/03, BFH/NV 2004, 1216).

  • BFH, 09.12.2008 - VII R 47/07

    Bankgeheimnis steht nicht generell Kontrollmitteilungen anlässlich einer

    Durch diese Norm wird der Ermessensspielraum der Finanzbehörden bei der Sachverhaltsermittlung nicht über die bei allen Ermittlungsmaßnahmen zu beachtenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit hinaus beschränkt (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; auch im Beschluss vom 28. Oktober 1997 VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424 hat der Senat eine mögliche Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO nur hinsichtlich der in § 30a Abs. 3 AO bezeichneten Kontenbeziehungen in Betracht gezogen; offengelassen im BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 II R 3/04, BFH/NV 2006, 1).

    Vielmehr genügt es, wenn die vom Prüfer einzusehenden Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen Hinweise auf die Verhältnisse dritter Personen zu geben vermögen, die bei objektiver Betrachtung für deren Besteuerung von Bedeutung sein können (Senatsurteil vom 4. November 2003 VII R 28/01, BFHE 204, 15, BStBl II 2004, 1032; BFH-Beschluss in BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665).

    Unstrittig ist in der Rechtsprechung des BFH, dass Zufallserkenntnisse, die den Verdacht einer Steuerverkürzung im Einzelfall begründen, auch hinsichtlich solcher Guthabenkonten oder Depots, bei deren Errichtung eine Identitätsprüfung vorgenommen worden ist, dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 424; BFH-Urteil in BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499; BFH-Beschluss in BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665).

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 28/01

    Mitwirkungsverlangen an Kreditinstitut

    Es genügt vielmehr, dass die vom Prüfer einzusehenden Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen Hinweise auf die Verhältnisse dritter Personen zu geben vermögen, die bei objektiver Betrachtung für deren Besteuerung von Bedeutung sein können (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, 8 f., BStBl II 2001, 665, 667).

    Wenn der VIII. Senat des BFH insoweit einen hinreichend begründeten Anlass für solche Feststellungen und die daraus zu ziehenden Folgerungen (z.B. Erstellen von Kontrollmitteilungen) verlangt (vgl. Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BFHE 183, 45, 61, BStBl II 1997, 499, 506), so ist diese Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO 1977 in erster Linie Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips, das für jegliches Tätigwerden der staatlichen Organe zunächst das Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle, mithin einen hinreichenden Anlass, voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss in BFHE 196, 4, 9, BStBl II 2001, 665, 667).

  • BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00

    Verfassungsbeschwerden gegen Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren -

    Wer aber bei einem Kreditinstitut Konten und Depots führt, gleichwohl aber seine Wertpapiergeschäfte als Bargeschäfte tätigt, so dass sie anhand der über diese Konten und Depots geführten Unterlagen nicht als Wertpapiergeschäfte ersichtlich sind, setzt sich dem Verdacht aus, er habe mit dieser Art der Geschäftsabwicklung die Weiche für eine nachfolgende Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung gestellt (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; BFH, DB 2001, S. 2125 ; LG Itzehoe, wistra 1999, S. 432 ).

    Es gilt nicht, wenn ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht besteht (vgl. BFH, wistra 2002, S. 27 ; BFH, DB 2001, S. 2125 ; Tipke, in: Tipke/Kruse, AO, § 30a Rn. 18).

  • FG Niedersachsen, 22.06.2004 - 13 K 507/00

    Zulässigkeit der Außenprüfung zur Erforschung der Verhältnisse Dritter;

    Es genügt vielmehr, dass die vom Prüfer gesichteten Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen Hinweise auf die Verhältnisse dritter Personen geben, die bei objektiver Betrachtung für deren Besteuerung von Bedeutung sein können (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BStBl II 2001, 665).

    Dagegen darf eine Außenprüfung nicht zu dem Zweck durchgeführt werden, die Verhältnisse dritter Personen zu erforschen (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BStBl II 2001, 665; BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BStBl II 2000, 643 (zu § 208 AO); BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BStBl II 1997, 499; vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. November 2000 V 288/00, EFG 2001, 182).

    Weder dürfen die Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen gezielt unter Anlegung eines vorgegebenen Rasters noch andererseits "ins Blaue hinein", d.h. als beliebige Stichprobe, nach steuererheblichen Verhältnissen Dritter durchforstet werden (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BStBl II 2001, 665; vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. November 2000 V 288/00, EFG 2001, 182).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Vielmehr genügt es, wenn die vom Prüfer einzusehenden Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen Hinweise auf die Verhältnisse dritter Personen zu geben vermögen, die bei objektiver Betrachtung für deren Besteuerung von Bedeutung sein können (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665, 667).

    Unzulässig ist eine Prüfungstätigkeit, die losgelöst von der konkret angeordneten Außenprüfung unmittelbar und ausschließlich auf die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse Dritter und die Fertigung von Kontrollmitteilungen gerichtet ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665; vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; vom 28. April 2004 VII B 198/03, BFH/NV 2004, 1216).

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2015 - 3 K 2419/14

    Zur Zulässigkeit eines Vorlageersuchens und einer Anfertigung von

    Zwischen Außenprüfung und Feststellung steuerrelevanter Verhältnisse dritter Personen muss aber ein sachlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass bei einer konkreten und im Aufgabenbereich des Prüfers liegenden Tätigkeit ein Anlass auftaucht, der den Prüfer veranlasst, solche Feststellungen zu treffen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. November 2004 VII R 28/01, BStBl II 2004, 1032;vom 2. August 2001 VII B 290/99, BStBl II 2001, 665).

    Diese Einschränkung des § 194 Abs. 3 AO folgt in erster Linie aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das für jegliches Tätigwerden der staatlichen Organe zunächst das Überschreiten einer Erheblichkeitsschwelle, mithin einen hinreichenden Anlass, voraussetzt (vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 2001, 665).

    Unzulässig ist eine Prüfungstätigkeit, die losgelöst von der konkret angeordneten Außenprüfung unmittelbar und ausschließlich auf die Feststellung der steuerlichen Verhältnisse Dritter und die Fertigung von Kontrollmitteilungen gerichtet ist (BFH-Beschlüsse in BStBl II 2001, 665; vom 4. April 2005 VII B 305/04, BFH/NV 2005, 1226; vom 28. April 2004 VII B 198/03, BFH/NV 2004, 1216).

  • FG Niedersachsen, 22.06.2004 - 13 K 508/00

    Zulässigkeit der Außenprüfung zur Erforschung der Verhältnisse Dritter;

    Es genügt vielmehr, dass die vom Prüfer gesichteten Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen Hinweise auf die Verhältnisse dritter Personen geben, die bei objektiver Betrachtung für deren Besteuerung von Bedeutung sein können (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BStBl II 2001, 665).

    Dagegen darf eine Außenprüfung nicht zu dem Zweck durchgeführt werden, die Verhältnisse dritter Personen zu erforschen (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BStBl II 2001, 665; BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BStBl II 2000, 643 (zu § 208 AO); BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 VIII R 33/95, BStBl II 1997, 499; vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. November 2000 V 288/00, EFG 2001, 182).

    Weder dürfen die Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen gezielt unter Anlegung eines vorgegebenen Rasters noch andererseits "ins Blaue hinein", d.h. als beliebige Stichprobe, nach steuererheblichen Verhältnissen Dritter durchforstet werden (BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BStBl II 2001, 665; vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen FG vom 28. November 2000 V 288/00, EFG 2001, 182).

  • BFH, 17.07.2007 - IX R 1/06

    Provision für Versicherungsvermittlung

    Danach können Inhalt von Kontrollmitteilungen tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse Dritter sein, deren Kenntnis für die Besteuerung dieser anderen Personen möglicherweise von Bedeutung sein können (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2006 VIII R 54/04, BFH/NV 2007, 190, unter II. 1. a; BFH-Beschluss vom 2. August 2001 VII B 290/99, BFHE 196, 4, BStBl II 2001, 665, 667).
  • FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 240/98

    Kein Verwertungsverbot für die im Rahmen einer Bankenprüfung rechtswidrig

  • BFH, 04.11.2003 - VII R 29/01

    An eine Bank gerichtetes Mitwirkungsverlangen zur Feststellung der stl.

  • FG Niedersachsen, 05.12.2001 - 6 V 384/01

    Verwertung von Bankunterlagen (einstweilige Anordnung)

  • BFH, 04.04.2005 - VII B 305/04

    Kreditinstitut, Ap - Aufforderung zur Vorlage eines Wertpapierprovisionskontos

  • BFH, 14.03.2005 - II B 11/04

    Auseinanderfallen von Tenor und Entscheidungsgründen

  • FG Baden-Württemberg, 28.03.2003 - 3 K 72/99

    Aufgaben eines Betriebsprüfers; Zulässigkeit eines auf die Ermittlung

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2004 - 3 V 35/04

    Pflicht einer Sparkasse zur Vorlage von Provisionserlöskonten aus

  • FG Münster, 16.03.2007 - 11 K 4891/03

    Rechmäßigkeit der Verpflichtung der Tochtergesellschaft eines Kreditinstituts zur

  • FG Hamburg, 17.02.2003 - VI 104/02

    Zur Zulässigkeit der Versendung von Kontrollmitteilungen über Kellnerumsätze

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