Rechtsprechung
BFH, 27.09.2001 - X R 134/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 227; FGO § 44 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Erlassbedürftigkeit - Erlasswürdigkeit - Durchsetzung von Steueransprüchen - Steuerrückstände - Säumniszuschläge - Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 227; FGO § 44 Abs. 1
Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erlass
- Erlass aus persönlichen Gründen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 20.03.1997 - 10 K 7339/94
- BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Papierfundstellen
- BFHE 196, 400
- BB 2002, 342
- DB 2002, 670
- BStBl 2002 II, 176
- BStBl II 2002, 176
Wird zitiert von ... (98) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Gleichzeitig haben sie den Zweck, vom Steuerpflichtigen eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zu erhalten und die Verwaltungsaufwendungen, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass fällige Steuern nicht oder nicht fristgemäß bezahlt werden, abzugelten (BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).bb) Sachlich unbillig ist die Erhebung von Säumniszuschlägen u.a. dann, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
Sie sind nur zur Hälfte zu erlassen, denn ein säumiger Steuerpflichtiger soll grundsätzlich nicht besser stehen als ein Steuerpflichtiger, dem Aussetzung der Vollziehung oder Stundung gewährt wurde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
Insofern bedarf es aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Billigkeit (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161).
So kann ein Erlass der Säumniszuschläge, auch soweit sie Zinscharakter haben und die durch die Säumnis bedingten Verwaltungsaufwendungen abgelten, gerechtfertigt sein, wenn die Voraussetzungen für einen Verzicht auf die Festsetzung von Stundungszinsen aus Billigkeitsgründen (§ 234 Abs. 2 AO 1977) erfüllt gewesen wären (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
Ob persönliche oder --andere-- sachliche Billigkeitsgründe greifen, ist aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unter Beachtung der für Maßnahmen i.S. der §§ 163, 227 AO 1977 geltenden Grundsätze zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
Der Erlass der vollen Säumniszuschläge kann daneben auch dann in Betracht kommen, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit der Hauptforderung ein Erlass gerechtfertigt gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161, m.w.N.).
- BFH, 24.10.1988 - X B 54/88
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).Lebt der Steuerpflichtige unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen, die --weil Einkünfte und Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen-- eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließen, könnte ein Erlass hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden (Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 285, 286, m.w.N.).
Der Erlass ist in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Kläger verbunden, er wirkt sich auf seine Existenz konkret aus (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171, …und vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692; offen gelassen im Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 285).
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
- BFH, 24.04.1992 - XI B 76/91
Berücksichtigung einer pauschal geltend gemachten Rechtswidrigkeit von …
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Der Erlass ist in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Kläger verbunden, er wirkt sich auf seine Existenz konkret aus (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171, und vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692;… offen gelassen im Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 285). - BFH, 13.03.1990 - VII S 3/90
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Der Erlass ist in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Kläger verbunden, er wirkt sich auf seine Existenz konkret aus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171, …und vom 24. April 1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692;… offen gelassen im Senatsbeschluss in BFH/NV 1989, 285). - BFH, 21.04.1999 - VII B 347/98
Verjährungsunterbrechung gegenüber Gesellschaftern; Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit kommt deshalb grundsätzlich weder eine zinslose Stundung noch ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen in Betracht (BFH-Beschluss vom 21. April 1999 VII B 347/98, BFH/NV 1999, 1440, m.w.N.). - BFH, 26.10.1994 - X R 104/92
Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
Nur dann, wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeschränkt ist, dass lediglich eine Entscheidung ganz bestimmten Inhalts als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null), kann das Gericht ausnahmsweise eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO; BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 104/92, BFHE 176, 3, BStBl II 1995, 297). - FG Rheinland-Pfalz, 18.12.1985 - 5 K 155/85
Auszug aus BFH, 27.09.2001 - X R 134/98
c) Auch diese unvollständige Rechtsbehelfsentscheidung hat in der nach dem Gesetz erforderlichen Weise das außergerichtliche Vorverfahren förmlich abgeschlossen (…Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 46 Rz. 7;… Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 46 FGO Rz. 38;… von Beckerath in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 46 FGO Rz. 49;… a.A. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 46 FGO Rz. 4; FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Dezember 1985 5 K 155/85, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1986, 300).
- BFH, 07.09.2017 - X B 52/17
Nichtzulassungsbeschwerde - Überraschungsentscheidung - Erlass
In seinem Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98 (BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176) sei der Senat gegen die Auffassung des FA von einem durchgeführten Vorverfahren ausgegangen, obwohl die Oberfinanzdirektion im Beschwerdeverfahren über die Säumniszuschläge ausdrücklich nicht entschieden habe.Gegenüber dem Senatsurteil in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, auf das sich das FG berufen habe, bestünden wesentliche Unterschiede im Sachverhalt.
Im Übrigen habe auch der Senat in dem Urteil in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176 ausgeführt, dass die Frage, ob der dortige Kläger eine Konzession erhalten könne, zu berücksichtigen sei.
Betreffend den Erlassantrag für die Säumniszuschläge besteht die gerügte Divergenz nicht, da die Entscheidung des Senats in seinem Urteil in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176 zu einer anderen verfahrensrechtlichen Ausgangslage ergangen ist.
Der Senat hat in seinem weiteren Urteil vom 27. Mai 2009 X R 34/06 (…BFH/NV 2009, 1826) ausdrücklich klargestellt (unter II.1.a cc), dass die Grundsätze des Urteils in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176 jedenfalls nicht anwendbar sind, wenn schon weder ein Einspruchsverfahren noch eine (unvollständige) Einspruchsentscheidung existieren.
Lebt der Steuerpflichtige unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen, die (wegen geringer und überdies dem Pfändungsschutz unterliegender Einkünfte und Vermögen) eine Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis ausschließen, könnte ein Erlass hieran nichts ändern und wäre nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil verbunden (dazu im Einzelnen Senatsurteil in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, unter B.II.1.).
- FG Köln, 06.11.2002 - 11 K 1612/00
Erlass von Säumniszuschlägen
Schließlich könne auch unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom 27.09.2001 (X R 134/98, BStBl II 2002, 176) nicht festgestellt werden, dass die Klägerin durch die Steuerrückstände gehindert gewesen sei, eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen.In keinem Fall darf es Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis selbst erlassen (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2001 X R 134/98, BStBl II 2002, 176).
§ 227 AO betrifft nach Wortlaut und systematischer Stellung im Erhebungsverfahren nur die in der Einziehung liegenden Unbilligkeiten; auf den Vorteil, der im Erlöschen der Steuerschulden (§ 47 AO; hier: Säumniszuschläge) gesehen werden könnte, kommt es deshalb nicht entscheidend an (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2002, 176, 179).
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die Verhältnisse ausnahmsweise anders z.B. dann zu beurteilen, wenn die Steuerrückstände (hier: Säumniszuschläge) den Steuerpflichtigen hindern, eine neue (selbständige) Erwerbstätigkeit aufzunehmen und sich so eine eigene, von Sozialhilfeleistungen unabhängige wirtschaftliche Existenz aufzubauen (vgl. BFH-Urteil vom 27.09.2001 X R 134/98, BStBl II 2002, 176).
Der erkennende Senat schließt daraus, das die Steuerrückstände den Steuerpflichtigen nicht hindern dürfen, überhaupt eine neue Erwerbstätigkeit zum Aufbau einer wirtschaftlichen Existenz aufzunehmen; das vom Bundesfinanzhof in Klammern gesetzte Wort "selbständige" als Ergänzung zum Wort Erwerbstätigkeit ist als Erläuterung der Erwerbstätigkeit anzusehen, die sich im Urteilsfall (vgl. BFH in BStBl II 2002, 176, 179) auf eine Taxikonzession gründen und zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit mit gewerblichem Einkünften führen sollte.
Der Erlaß ist in diesem Fall mit einem wirtschaftlichen Vorteil für die Klägerin verbunden und er wirkt sich auf ihre Existenz konkret aus (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.03.1990 VII S 3/90, BFH/NV 1991, 171;… vom 24.04.1992 XI B 76/91, BFH/NV 1992, 692; BFH in BStBl II 2002, 176, 179).
Er hat deshalb insoweit den entscheidungserheblichen Sachverhalt nicht umfassend und einwandfrei ermittelt, obgleich der Untersuchungsgrundsatz auch im Erlaßverfahren gilt (vgl. BFH in BStBl II 2002, 176, 179).
Diese mangelnde Sachverhaltsermittlung und die daraus resultierende Nichtberücksichtigung der Möglichkeit, dass die Klägerin nach dem (vollständigen) Erlaß der Säumniszuschläge eine Berufstätigkeit aufnehmen und sich so eine neue wirtschaftliche Existenz wiederaufbauen kann, führen zur Rechtswidrigkeit der Ermessensentscheidung (vgl. BFH in BStBl II 2002, 176, 179 unter Hinweis auf Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 5 AO, Rnr. 37).
- BFH, 23.05.2022 - V B 4/22
AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
Persönliche Billigkeitsgründe liegen beispielsweise vor bei einer unverschuldeten finanziellen Notlage (BFH-Urteil vom 27.09.2001 - X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, 179; vgl. allgemein zu persönlichen Billigkeitsgründen Loose in Tipke/Kruse, § 227 AO Rz 86 ff.), sachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers die Einziehung der Säumniszuschläge den Wertungen des Gesetzgebers widerspricht (vgl. Loose in Tipke/Kruse, § 227 AO Rz 40 ff.).
- FG Niedersachsen, 13.06.2017 - 8 K 167/16
Erlass von Einkommensteuer 2012
Es bestehe jedoch nach der Rechtsprechung des BFH keine Erlassbedürftigkeit, wenn die Existenz des Steuerpflichtigen auch nach Erlass der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ernsthaft gefährdet oder vernichtet bliebe (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1988 X B 54/88; BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176).Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören die Mittel für Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Behandlung und für die sonst erforderlichen Ausgaben des täglichen Lebens, wie etwa zum Erwerb des notwendigen Hausrats und der sonst erforderlichen Gegenstände des täglichen Bedarfs (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl. II 2002, BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl. II 1987, 612;… Oellerich in Beermann/Gosch, AO/FGO, 130. Lieferung, § 163 AO Rn. 156).
Nach der vom Beklagten angeführten Rechtsprechung des BFH scheidet ein (vollständiger oder teilweiser) Erlass aus persönlichen Gründen daher aus, wenn der Steuerpflichtige unabhängig von einer solchen Billigkeitsmaßnahme in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die (wegen des Pfändungsschutzes, den er genießt) eine Durchsetzung der in Frage stehenden Steueransprüche ausschließen, ein Erlass hieran nichts ändern könnte und aus diesem Grunde nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Steuerpflichtigen verbunden wäre (…BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl. II 2002, 176).
Anders als in den Überschuldungssachverhalten, die der vom Finanzamt angeführten Rechtsprechung zugrunde liegen (…vgl. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl. II 2002, 176), befindet sich die Klägerin nicht in einer Situation, in der sie bereits durch die gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften hinreichend geschützt wäre und sich ein Erlass insoweit nicht wirtschaftlich auswirken würde.
- VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung; …
a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist dabei im Hinblick darauf, dass die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung nur von Tatsachen und Verhältnissen abhängen kann, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorgelegen haben, der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 34;… BFH, U.v. 6.2.1985 - I R 206/80 - juris Rn. 17; BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28;… BayVGH, U.v. 16.3.1990 - 23 B 89.2322 - juris Rn. 33;… BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 6 ZB 11.248 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 6.2.2012 - 4 ZB 11.1516 - juris Rn. 14).Gefährdet wäre die wirtschaftliche Existenz dabei dann gewesen, wenn ohne den Erlass der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr hätte bestritten werden können (…BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31;… BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 18;… BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 21; BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).
Denn lebt der Gebührenschuldner unabhängig von der Einziehung der Gebühren in wirtschaftlichen Verhältnissen, die eine Durchsetzung des Gebührenanspruchs ausschließen, weil Einkünfte und Vermögen gering sind und dem Pfändungsschutz unterfallen, würde ein Erlass hieran nichts ändern und wäre daher nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Gebührenschuldner verbunden (…vgl. BFH, U.v. 7.7.1999 - X R 87/96 - Rn. 25 f.; BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).
Dementsprechend wird die Beklagte bei ihrer erneuten Entscheidung über den Erlassantrag unter Einbeziehung des Klägers im Rahmen der diesem nach Art. 26 Abs. 2 BayVwVfG obliegenden Mitwirkungspflichten prüfen müssen, ob sich die Einziehung der Gebühren und Säumniszuschläge, auf die sich der Erlassantrag bezog, nach den finanziellen Verhältnis des Klägers im Zeitpunkt der Ablehnung des Erlassantrags (vgl. BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 28) mit Schreiben vom 26. Mai 2009 als unbillig darstellte.
- FG Köln, 14.05.2009 - 2 K 2241/02
Anwendung des "alten" Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens auf "ausländische" …
Auch diese schließt in der nach dem Gesetz erforderlichen Weise das außergerichtliche Vorverfahren förmlich ab ( BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BStBl II 2002, 176).§ 44 Abs. 1 FGO fordert die erfolglose Durchführung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens nicht nur, um die Finanzgerichte vor nicht hinreichend vorbereiteten Klagen zu schützen, sondern hat auch Bedeutung für den Rechtsuchenden, der so einen zusätzlichen kostenlosen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, und gibt der Verwaltung die Möglichkeit der Selbstkontrolle ( BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, a.a.O.).
Der Schutz des Steuerpflichtigen, den § 44 FGO nicht zuletzt anstrebt, würde sich ins Gegenteil verkehren ( BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, a.a.O.).
- FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08
Festsetzung eines Verspätungszuschlages; Versagen einer Fristverlängerung für …
Auch wenn der Ermessensspielraum im konkreten Fall derart eingeschränkt ist, dass lediglich eine Entscheidung ganz bestimmten Inhalts ermessensgerecht ist (sog. Ermessensreduzierung auf Null), darf das Gericht den Verspätungszuschlag nicht selbst aufheben oder herabsetzen, sondern ist darauf beschränkt, eine entsprechende Verpflichtung nach § 101 Satz 1 FGO auszusprechen (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, unter B. I. 2. a, m.w.N.). - BFH, 10.01.2013 - V R 47/11
Sachentscheidung trotz fehlender Sachentscheidungsvoraussetzungen - Anhängigkeit …
Danach sei das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren auch dann i.S. des § 44 Abs. 1 FGO erfolglos geblieben, wenn die Einspruchsentscheidung der Sache nach unvollständig sei, wie sich aus dem BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98 (BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176) ergebe.Dagegen wird auch durch eine unvollständige Rechtsbehelfsentscheidung das außergerichtliche Vorverfahren in der nach dem Gesetz erforderlichen Weise förmlich abgeschlossen (…BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 2063; in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176, m.w.N.).
c) Dem steht auch nicht das vom FG für seine Auffassung angeführte BFH-Urteil in BFHE 196, 400, BStBl II 2002, 176 entgegen, da dieses auf der Besonderheit beruht, dass die Behörde in diesem Fall während eines über zwei Jahre dauernden Beschwerdeverfahrens von der "Möglichkeit der Selbstkontrolle" keinen Gebrauch gemacht hat, so dass die Annahme, es fehle an einem förmlichen Abschluss des Verfahrens dazu geführt hätte, dass Rechtsschutz nur unter erschwerten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden könnte.
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 14 K 2308/11
Bestattungskosten, Einkommen, Härte, Kostenpflichtiger, Auswahl, Erlass, …
vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urt. v. 27. September 2001 - X R 134/98 -, Juris; BVerwG, Urt. v. 23. August 1990 - 8 C 42/88 -, Juris; OVG NRW, Urt. v. 28. Februar 2011, - 14 A 451/10 -, www.nrwe.de.Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit kommt deshalb grundsätzlich weder eine zinslose Stundung noch ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen in Betracht vgl. BFH, Urt. v. 27. September 2001, - X R 134/98 -, Beschl. v. 21. April 1999, - VII B 347/98 - m.w.N., beide Juris.
- VG Gelsenkirchen, 16.12.2014 - 14 K 4511/12
Bestattungskosten; Einkommen; Härte; Kostenpflichtiger; Auswahl; Erlass; …
vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urt. v. 27. September 2001,X R 134/98 -, Juris; BVerwG, Urt. v. 23. August 1990- 8 C 42/88 -, Juris; OVG NRW, Urteil vom28. Februar 2011, - 14 A 451/10 -, www.nrwe.de.Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit kommt deshalb grundsätzlich weder eine zinslose Stundung noch ein Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen in Betracht vgl. BFH, Urt. v. 27. September 2001, - X R 134/98 -, Beschl. v. 21. April 1999, - VII B 347/98 - m.w.N., beide Juris.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - 4 L 36/07
Zum Erlass aus Billigkeitsgründen
- BFH, 29.03.2007 - IX R 17/06
Säumniszuschläge auf nicht geleistete Einkommensteuervorauszahlungen - § 37 Abs. …
- BFH, 26.10.2011 - VII R 50/10
Keine Verpflichtung des FA zur Beteiligung an einem außergerichtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 14 A 451/10
Übernahme der Friedhofsgebühren vom Sozialhilfeträger im Falle der Unzumutbarkeit …
- VG Münster, 21.05.2014 - 9 K 1251/11
Sanierungsgewinn, Gewerbesteuer, sachliche Unbilligkeit, Ermessen, BMF-Schreiben …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2007 - 4 O 137/07
Zum Erlass von Gewerbesteuern
- VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11
Erlass von Anschlussbeiträgen
- FG Köln, 30.03.2022 - 5 K 1464/21
Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch eines Steuerpflichtigen auf …
- BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05
Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG
- BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04
Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem …
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 14 K 2307/11
Bestattungskosten, Einkommen, Härte, Kostenpflichtiger, Auswahl, Erlass, …
- VG Köln, 28.01.2009 - 23 K 1375/08
Anspruch auf Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; …
- FG Hamburg, 14.01.2005 - II 259/03
Erlass von Säumniszinsen in voller Höhe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - L 19 AS 1242/21
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren …
- VG Köln, 18.10.2016 - 14 K 5619/15
Rechtmäßige Heranziehung zu Abwassergebühren aufgrund einer unzulässigen …
- FG Münster, 27.05.2004 - 2 K 1307/02
Überprüfung der Ermessensentscheidung der Finanzbehörden auf Erlass von …
- FG Düsseldorf, 12.05.2023 - 1 V 115/23
Verstoß der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a …
- VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 5900/12
Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Billigkeitsmaßnahme; Insolvenz
- FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12197/10
Sonderkonstellation für gewerbliche Zwischenvermieter gebietet …
- FG Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 1 K 2616/17
Kein Erlass von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer wegen sachlicher …
- BFH, 27.05.2009 - X R 34/06
Entscheidung über nicht anhängige Klage als Verfahrensfehler - Rentenbescheide …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 14 A 1479/13
Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen; Gewerbeertrag als …
- FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 33/06
Abgabenordnung/Gaststättengesetz: Zur Erteilung einer steuerlichen …
- OVG Sachsen, 07.08.2012 - 5 A 298/09
Grundsteuererlass, Erlassbedürftigkeit, Insolvenz, Freigabe, Restschulbefreiung
- FG Münster, 22.12.2022 - 5 V 1370/22
Aussetzung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über Säumniszuschläge zur …
- FG Münster, 29.05.2008 - 3 K 1892/07
Ganzer oder teilweiser Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis …
- FG Hamburg, 12.06.2020 - 5 K 160/17
Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Erlass einer Forderung aus ausschließlich …
- VG München, 08.10.2015 - M 10 K 14.3975
Ablehnung eines Antrags auf Erlass von steuerlichen Nebenforderungen
- BFH, 19.05.2004 - III R 36/02
Veranlagungswahlrecht; Untätigkeitsklage
- FG Baden-Württemberg, 26.04.2017 - 4 K 202/16
Kein Erlass der Einkommensteuer auf Unterhaltszahlungen (§ 22 Nr. 1a EStG 2011) …
- BFH, 10.05.2007 - III R 67/06
Antrag auf schlichte Änderung; Bindung eines die Kindergeldfestsetzung …
- FG Köln, 20.01.2005 - 3 K 2096/03
Steuererlass; sachliche und persönliche Billigkeitsgründe
- FG Münster, 21.09.2022 - 12 V 26/22
Aufhebung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über die Entstehung von …
- FG München, 19.12.2007 - 14 K 4704/05
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass von Einfuhrabgaben und …
- BFH, 11.03.2003 - VII B 208/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
- VG Köln, 28.01.2009 - 23 K 5501/07
Erlass von Gewerbesteuer nebst Zinsen wegen erwirtschafteter Verluste; Einhaltung …
- BFH, 15.10.2008 - I B 113/08
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung in einer Kirchensteuersache
- FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
Rechtmäßige Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung nach einem …
- VG München, 05.10.2015 - M 10 E 15.2231
Erlass von Gewerbesteuerforderungen im Billigkeitswege
- FG Düsseldorf, 24.02.2010 - 4 K 212/10
Erlass aus Billigkeitsgründen zum Erhalt der Anwaltszulassung
- FG Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 K 210/05
Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Festsetzung …
- VG Köln, 31.05.2017 - 24 K 6748/16
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 49/09
Teilerlass einer auf einem Kirchensteuer-Erstattungsüberhang beruhenden …
- FG Baden-Württemberg, 08.09.2009 - 12 K 122/06
Billigkeitsmaßnahmen für Vorsteuerberichtigung bei Übergang zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2019 - 14 E 540/18
- FG Düsseldorf, 23.06.2023 - 1 K 1869/22
Vereinbarkeit der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § …
- FG Baden-Württemberg, 21.09.2004 - 11 K 258/02
Von einem Grenzgänger zur Schweiz allein getragene Beiträge zur …
- FG Bremen, 28.08.2014 - 3 K 9/14
Kein zwingender Erlass der Rückforderung von Kindergeld, das bei der Berechnung …
- FG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - 2 K 1854/17
Erlass einer Rückforderung von Kindergeld - Ermessensfehler - Prüfung der …
- VG Cottbus, 29.08.2013 - 6 K 372/12
Straßenreinigungsgebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - 14 E 1202/10
Ausschluss der Erlassbedürftigkeit bei Verwenden der Leistungen nach dem …
- BFH, 18.07.2002 - V B 52/02
Erlass von Steuerschulden
- VGH Bayern, 19.12.2014 - 11 ZB 13.909
Maßgeblicher Zeitpunkt bei Versagungsgegenklage bei Ermessensverwaltungsakten
- VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Sanierungsbemühungen bzgl. einer betriebenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - 14 A 121/10
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen § 163 und § 227 Abgabenordnung ( AO ); …
- FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 38/05
Anforderungen an die Ermessensausübung i.R.e. Entscheidung über die Rücknahme …
- OVG Thüringen, 20.08.2002 - 4 ZKO 817/98
Kommunale Steuern; Erlass der Grundsteuer aus persönlichen und sachlichen …
- VG Magdeburg, 26.11.2012 - 9 A 189/11
Friedhofs- und Bestattungsrecht
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2007 - 4 K 225/05
Keine sachliche Unbilligkeit bei Verlust der Förderung nach § 10e EStG wegen …
- FG Hessen, 23.02.2022 - 6 V 1556/21
Ermessensfehlerhafter Haftungsbescheid bei unzureichend begründeter …
- FG Sachsen, 10.09.2013 - 6 K 390/10
Keine sachliche Unbilligkeit einer doppelten Grunderwerbsbesteuerung bei infolge …
- FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 5 K 196/11
Keine Abzweigung von Kindergeld an den nur gegenüber dem Kind …
- FG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 2 K 101/04
Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung
- VG Würzburg, 20.04.2016 - W 2 K 14.652
Erlass von Säumniszuschlägen und Vollstreckungsgebühren
- FG München, 22.04.2010 - 14 K 2464/09
Erlass von Branntweinsteuer und Aussetzungszinsen aus Billigkeitsgründen
- FG Berlin, 05.12.2003 - 3 K 3313/98
Unvollständigkeit einer Einspruchsentscheidung
- FG Münster, 21.07.2022 - 12 K 3010/20
Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlags im Rahmen des Steuerabrechnungsbescheids
- VG Köln, 17.04.2019 - 24 K 5801/17
- FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 72/06
Erlass von Rückerstattungszinsen
- FG Sachsen, 07.03.2013 - 8 K 1579/11
Erlass von Grunderwerbsteuer gegenüber dem in verdeckter Vertretung handelnden …
- FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 8 K 395/01
Fehlende sachliche und persönliche Billigkeit bei Antrag auf Erlass hinterzogener …
- VG Köln, 11.05.2011 - 21 K 1665/09
Möglichkeit des Erlasses von Hundesteuer in Sonderfällen
- FG München, 22.04.2010 - 14 K 2464/08
Erlass von Branntweinsteuer und Aussetzungszinsen aus Billigkeitsgründen
- FG Düsseldorf, 04.09.2006 - 1 K 2709/04
Herabsetzung einer Einkommensteuer; Steuermindernde Berücksichtigung von …
- FG Köln, 30.01.2003 - 10 K 5589/02
Erlass von Einkommensteuer
- FG München, 19.03.2009 - 14 K 3886/06
Billigkeitserlass: Erforderlichkeit der Begründung der unterlassenen …
- OVG Niedersachsen, 18.09.2002 - 13 LA 217/02
Pfändungsschutz; Steuererlass; Unbilligkeit
- VG Düsseldorf, 11.09.2013 - 16 K 4281/13
Gebührennachlass
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2013 - 5 K 1900/12
Erlass; Bestandskraft
- FG München, 26.10.2010 - 14 K 2094/09
Erlass von Steuerschulden
- VG Köln, 13.04.2010 - 23 L 376/10
Erlass eines Abrechnungsbescheides wegen eingetretener Zahlungsverjährung ; …
- FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06
Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen …
- FG Hamburg, 20.08.2007 - 1 K 118/07
Kindergeld, Finanzgerichtsordnung: Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer …
- VG München, 06.07.2023 - M 30 K 20.4758
Erlass von Gerichtskosten
- FG Nürnberg, 23.09.2015 - 2 K 917/14
Erstreckung eines Einspruchs auf die mit der Steuerfestsetzung verbundene …
- VG Köln, 21.07.2011 - 24 L 785/11
Anspruch auf Erlass von Nachforderungszinsen auf eine Gewerbesteuerschuld bei vom …
- VG Gelsenkirchen, 16.02.2010 - 5 L 107/10
Vollstreckung, eidesstattliche Versicherung, Erlassgründe, Zahlungsunfähigkeit, …
- VG Meiningen, 27.02.2003 - 8 K 904/99