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   BFH, 21.06.2001 - III R 27/98   

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BFH, 21.06.2001 - III R 27/98 (https://dejure.org/2001,378)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2001 - III R 27/98 (https://dejure.org/2001,378)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - III R 27/98 (https://dejure.org/2001,378)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 4, § ... 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 3 Satz 1; EStG 1987 § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 und 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 3 Satz 1; EStG 1987 § 34 Abs. 1 und Abs. 2 N... r. 1; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, § 7

  • Wolters Kluwer

    Grundstück - Betriebsvermögen - Umlaufvermögen - Gewerblicher Grundstückshandel - Unechte Betriebsaufspaltung - Wesentliche Betriebsgrundlage - Betriebskapitalgesellschaft - Notwendiges Betriebsvermögen - Anlagevermögen - Besitzunternehmen - Tatsächliche Nutzung

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § ... 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 7 Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 4; ; EStG § 15 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; ; EStG 1987 § 34 Abs. 1; ; EStG 1987 § 34 Abs. 2 Nr. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; GewStG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 1, EStG § 34, GewStG § 2
    Betriebsaufspaltung; Betriebsvermögen; Gewerbesteuerpflicht; Gewerbl. Grundstückshandel; Tarif; Teilbetrieb; Veräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 59
  • NZM 2002, 306
  • BB 2001, 2258
  • BB 2002, 550
  • DB 2001, 2525
  • BStBl II 2002, 537
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (53)

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    Die vom FA aus § 344 Abs. 1 HGB herangezogene Vermutung verwende der BFH nicht mehr, um den Umfang eines Grundstückshandels zu bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 1994 X R 98/91, BFH/NV 1994, 627; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617).

    Indes stellen die Objektzahl und der enge zeitliche Zusammenhang nur Beweisanzeichen dar, die im Interesse gleicher Rechtsanwendung eine Zuordnung zum "Bild des Gewerbebetriebes" in der Form des Handels mit Grundstücken durch marktmäßigen Umschlag erheblicher Sachwerte oder einer Bauunternehmung ermöglichen (BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter Abschn. C. II. 2. der Gründe).

    Allerdings sind nur diejenigen Grundstücksgeschäfte als gewerblich zu beurteilen, die in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zueinander stehen, so dass der Schluss auf einen einheitlich gewerblichen Betätigungswillen möglich ist (BFH-Beschluss in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C. II. 2. der Gründe).

    Umgekehrt hat der Große Senat des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 619 die subsidiäre Zuordnung der Veräußerungen von Grundstücken zu einem gewerblichen Grundstückshandel hervorgehoben, indem er ausgeführt hat, dabei werde vorausgesetzt, dass diese Rechtsakte nicht bereits zu einem anderweitig bestehenden Gewerbebetrieb gehörten.

    Vielmehr gehört er sachlich zu dem Aufgabevorgang hinsichtlich des zu anderen Zwecken gegründeten Besitzunternehmens (so auch der Große Senat des BFH in BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 622).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    Tätigkeiten, bei denen zunächst noch offen ist, ob sie einen gewerblichen Grundstückshandel begründen, können im Rahmen der Gesamtschau auch im Nachhinein die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels noch erfüllen (BFH-Urteil vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, 172, m.w.N.).

    Indes können nach ständiger Rechtsprechung Tätigkeiten, bei denen zunächst noch offen ist, ob sie einen gewerblichen Grundstückshandel bilden, im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau im Nachhinein die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels erfüllen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170, 172, m.w.N.).

    Die Tatsache, dass das später veräußerte Objekt zunächst vermietet war, hindert dann die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels grundsätzlich nicht (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 627, 628, m.w.N.); nur bei einer vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommenen langfristigen Vermietung kommt eine gegenläufige indizielle Wirkung in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170, 172).

  • BFH, 12.04.1991 - III R 39/86

    1. Keine Einbeziehung von Wirtschaftsgütern, die in das Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    a) Zu Recht hat das FG die erforderliche personelle und sachliche Verflechtung zwischen dem Kläger als Alleingesellschafter der GmbH und Alleineigentümer des Grundstücks in R, C bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1991 III R 39/86, BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773).

    Die Betriebsaufspaltung begann spätestens mit dem Abschluss des Mietvertrages (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 13/95

    1. Vorrang der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vor § 15 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    Der BFH hat im Gegenteil z.B. im Falle einer sog. qualifizierten Betriebsverpachtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ausgeführt, der Verpächter verliere sein Wahlrecht nicht dadurch, dass er bei Begründung der Betriebsaufspaltung gezwungen sei, die Buchwerte des Betriebsvermögens fortzuführen (vgl. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325, unter 3. b bb der Gründe, m.w.N.; ferner vom 6. März 1997 XI R 2/96, BFHE 183, 85, BStBl II 1997, 460, unter II. 3. der Gründe, m.w.N.).

    c) Auch nach der geänderten sachlichen Zuordnung des Grundstücksanteils im Objekt I zum Anlagevermögen des Besitzunternehmens durften danach die anteiligen Buchwerte nach der im Streitjahr geltenden Rechtslage fortgeführt werden (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325).

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88

    1. Veräußerung des Inventars eines Pachtbetriebs durch den alten an den neuen

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    c) Ein Teilbetrieb wird aufgegeben, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang insgesamt an verschiedene Erwerber veräußert (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373, unter I. 1. b und c der Gründe; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 205).

    Der durch die (Teil-)Betriebsaufgabe entstandene Aufgabegewinn ist nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 16 Abs. 3 EStG in der für das Streitjahr maßgebenden Fassung tarifbegünstigt (BFH-Urteil in BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373).

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    Dieser Zeitraum von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch, wenn das Grundstück vom Veräußerer zunächst vermietet worden ist; dann ist von einer zumindest bedingten Veräußerungsabsicht auszugehen (BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 I R 118/97, BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28, m.w.N.).

    Gewinne aus der Veräußerung von zum Umlaufvermögen gehörenden Grundstücken während oder nach einer Betriebsaufgabe sind hingegen als laufende Gewinne zu erfassen (BFH-Urteil in BFHE 188, 561, BStBl II 2000, 28).

  • BFH, 06.08.1998 - III R 227/94

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verschenken von Objekten

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird in aller Regel angenommen, wenn die Zeitspanne zwischen Errichtung und Verkauf der Objekte nicht mehr als fünf Jahre beträgt (BFH-Urteil vom 6. August 1998 III R 227/94, BFH/NV 1999, 302, m.w.N.).

    Mit dem Beginn des gewerblichen Grundstückshandels werden die Objekte notwendiges Betriebsvermögen, und zwar Umlaufvermögen (BFH-Urteile in BFH/NV 1999, 302; vom 30. November 1977 I R 115/74, BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193, 194).

  • BFH, 11.12.1996 - X R 241/93

    Gewerblicher Grundstückshandel: frühere Veräußerungen

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    Vor allem aber fehle der notwendige sachliche Zusammenhang zwischen der Veräußerung der verschiedenen Objekte (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1996 X R 241/93, BFH/NV 1997, 396; BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332, betreffend Errichtung von Wohnobjekten).

    Der erforderliche sachliche Zusammenhang (vgl. dazu BFH-Urteil vom 22. Mai 1987 III R 212/83, BFH/NV 1987, 717, 719) zwischen den einzelnen Geschäften wird durch die einen Gewerbebetrieb kennzeichnenden Merkmale hergestellt (vgl. ferner BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, BFH/NV 1993, 656, unter 2. a der Gründe; in BFH/NV 1997, 396, unter 2. der Gründe; Beschluss vom 10. September 1999 X B 26/99, BFH/NV 2000, 557, unter 1. der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 02.02.1972 - I R 217/69

    Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    Der laufende Gewinn gehöre zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens "Automatenaufstellung" Spielsalon A-Straße/O (vgl. Abschn. 40 Abs. 1 Nr. 1 GewStR; BFH-Urteil vom 2. Februar 1972 I R 217/69, BFHE 105, 35, BStBl II 1972, 470).

    Zum anderen hat der Kläger seine 100 %ige Beteiligung an der GmbH in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufgabe des (Teil-)Betriebes "Betriebsaufspaltung" insgesamt veräußert (vgl. grundlegend BFH-Urteil in BFHE 105, 35, BStBl II 1972, 470).

  • BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen

    Auszug aus BFH, 21.06.2001 - III R 27/98
    a) Hinsichtlich des Objektes L hat das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung der Beteiligten die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG festgestellt (vgl. auch BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844; vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92, BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367).

    Soweit das Objekt I anteilig dem gewerblichen Grundstückshandel zuzuordnen ist, kommt ein gewerbesteuerpflichtiger laufender Gewinn in Betracht (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367, unter 2. der Gründe, m.w.N.; vom 22. April 1998 IV B 66/97, BFH/NV 1998, 1520, unter 2. b der Gründe).

  • BFH, 26.07.1995 - X R 60/93

    Beginn des gewerblichen Grundstückshandels

  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 23.02.1994 - X R 98/91

    Einkommensteuer; gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines

  • BFH, 14.06.1988 - VIII R 387/83

    Keine Entnahme bei Überführung eines Wirtschaftsguts aus einem gewerblichen in

  • BFH, 27.10.1994 - I R 107/93

    Begriffe des "Betriebs" und der "Betriebsstätte" i.S. von § § 9 Abs. 1 DB-StÄndG

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

  • BFH, 21.06.1996 - VIII B 87/95

    Veräußerungsabsicht beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 06.03.1997 - XI R 2/96

    Konkurs der Betriebsgesellschaft beendet regelmäßig Betriebsaufspaltung und führt

  • BFH, 29.09.1994 - III R 80/92

    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude ist auch dann ein einheitliches

  • BFH, 29.10.1998 - XI R 58/97

    Veräußerungsgründe beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97

    Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • BFH, 31.07.1996 - III B 38/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei unterschiedlichen Nutzungsarten

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

  • BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92

    Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG )

  • BFH, 13.09.2000 - X R 140/97

    Verpachtete Gaststätte als notwendiges BV

  • BFH, 22.05.1987 - III R 212/83

    Überschüsse aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung als Einkünfte aus

  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer

  • BFH, 10.06.1988 - III R 18/85

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Zurechnung von

  • BFH, 31.01.1985 - IV R 130/82

    Voraussetzungen und Zeitpunkt einer Entnahmehandlung

  • BFH, 13.11.1997 - IV R 67/96

    Abfärbewirkung bei Betriebsaufspaltung

  • BFH, 12.09.1995 - X B 83/95

    G ebäudeabschreibung bei gewerblichen Grundstückshändlern

  • BFH, 22.01.1992 - I R 43/91

    Auswirkungen der Erhöhung der Zahl der Güterfernverkehrsgenehmigungen

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 56/97

    Betriebsunterbrechung bei Betriebsverpachtung

  • BFH, 22.04.1998 - IV B 66/97

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuerbescheides - Behandlung

  • BFH, 02.04.1997 - X B 269/96

    Einzelhandelsfiliale als Teilbetrieb

  • BFH, 16.03.1999 - IV B 2/98

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

  • BFH, 20.04.1994 - X B 100/93

    Einkommensteuer; Umfang des Betriebsvermögens bei einem gewerblichen

  • BFH, 07.06.2000 - III B 75/99

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 25.01.1995 - X R 76/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerungsgewinn als laufender Gewinn

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

  • BFH, 10.09.1999 - X B 26/99

    Zeitlich versetzte Veräußerung von Grundstücksparzellen

  • BFH, 14.09.1999 - III R 47/98

    Gewinnausschüttung bei Betriebsaufspaltung

  • BFH, 30.11.1977 - I R 115/74

    Privates Grundstück - Bebauung - Veräußerung - Notwendiges Betriebsvermögen -

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 9/90
  • BFH, 25.06.1975 - I R 225/73

    Anschaffung von Grundstücken - Veräußerung von Grundstücken - Bebauung -

  • BFH, 17.07.1991 - I R 98/88

    Einheitswerte des Besitz- und Betriebsunternehmers sind zur Prüfung der

  • BFH, 16.01.1969 - IV R 34/67

    Gewerblicher Grundstückshandel - Architekt - Umlaufvermögen - Vermögensanlage -

  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

  • FG Münster, 05.02.1998 - 11 V 7243/97

    FG-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 20.04.2006 - III R 1/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: durchgehandelte und erschlossene Objekte sind

    Die konkreten Anlässe und Beweggründe für den Verkauf sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht auch aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat (BFH-Urteile vom 12. September 1995 IX R 140/92, BFHE 178, 385, BStBl II 1995, 839, betreffend langfristiger Vermögensanlage zur Alterssicherung; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, und vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II.A.4.c).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    cc) Sollte sich dabei erweisen, dass solche besonderen Gegenindizien nicht vorliegen und dass damit von einer bedingten Veräußerungsabsicht des Klägers bereits im Zeitpunkt der Fertigstellung der Dachgeschosswohnungen auszugehen ist, so wären die betreffenden Objekte --sofern auch die übrigen Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel (insbesondere Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze) vorliegen-- von Anfang an in das Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels einzubeziehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. A. 1. c, erster Absatz).

    Vielmehr wären in diesem Fall die von Anfang an zur (sofortigen) Veräußerung bestimmten Wohnungen zum Buchwert aus dem Betriebsvermögen des ruhenden Gewerbebetriebs in das Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels überführt worden (zum zwingenden Buchwerttransfer in vergleichbaren Fällen als Folge des von der ständigen Rechtsprechung des BFH vertretenen weiten Betriebsbegriffs vgl. z.B. BFH-Urteile vom 16. Februar 1996 I R 183/94, BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342, unter II. 2. b bb; in BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. A. 2. b und c, m.w.N.; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 94).

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Das BFH-Urteil in BFHE 169, 452, BStBl II 1993, 245 ist in der Literatur teilweise auf Zustimmung gestoßen, wobei die Vorschläge zur Bestimmung der "kritischen Größenrelation" zwischen "ungefähr 20%" (W.G., Anm. Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 272) und "maximal 10%" (Gosch, StBp 1993, 116, 117; gl.A. Anm. Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1993, 306) schwanken (vgl. nunmehr auch BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537: 16% bezüglich Spielhallenvermietung nicht untergeordnet; vom 13. Dezember 2005 XI R 45/04, BFH/NV 2006, 1453: Büroflächenanteil von 7, 45% bei Werbeagentur in Verbindung mit Sitzverlegung unwesentlich).
  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Zum Einzelunternehmen des E gehörten sowohl die der GmbH zur Nutzung überlassenen Grundstücke als notwendiges Betriebsvermögen als auch die ihm als Besitzunternehmer gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1999 III R 47/98, BFHE 190, 315, BStBl II 2000, 255, unter II.1.; vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II.A.2.).
  • BFH, 14.12.2006 - III R 64/05

    Betriebsaufspaltung; Beendigung durch Grundstücksveräußerung

    Die Ansicht des FG, der fremdvermietete Grundstückteil sei mit seiner Anschaffung nicht notwendiges Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels geworden, weil die spätere Veräußerung zu diesem Zeitpunkt nicht festgestanden habe, widerspreche dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juni 2001 III R 27/98 (BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537).

    Ist das Besitzunternehmen --wie im Streitfall-- ein Einzelunternehmen, dann umfasst dessen notwendiges Betriebsvermögen alle dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter sowie die dem Besitzunternehmer gehörenden Anteile an der Betriebs-Kapitalgesellschaft (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1999 III R 47/98, BFHE 190, 315, BStBl II 2000, 255, unter II. 1. der Gründe, und in BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, m.w.N.).

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537 führt die Vermietung eines bislang zum Betriebsvermögen eines Grundstückshandels gehörenden Gebäudeteiles im Rahmen einer unechten Betriebsaufspaltung an eine Betriebskapitalgesellschaft dazu, dass das Gebäude insoweit notwendiges Anlagevermögen (§ 247 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches --HGB--) bei dem Besitzunternehmen wird.

    Denn der Beginn eines gewerblichen Grundstückshandels macht die zum Verkauf bestimmten Objekte regelmäßig zu notwendigem Umlaufvermögen (BFH-Urteile in BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, und vom 30. November 1977 I R 115/74, BFHE 124, 52, BStBl II 1978, 193, 194).

    Im Streitfall erzielte das Besitzunternehmen durch die Betriebsaufspaltung originär gewerbliche Einkünfte (vgl. Senatsurteil in BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537).

  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Die Gewinne aus der Veräußerung der zum Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels gehörenden Objekte sind gewerbesteuerlich ebenfalls als laufender Gewinn zu erfassen (BFH-Urteil vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537).
  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens

    So habe der BFH beispielsweise im Urteil vom 21.06.2001 III R 27/98 (BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537) entschieden, dass ein zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels gehörendes Grundstück, welches danach im Rahmen einer unechten Betriebsaufspaltung zum Teil als eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine Betriebskapitalgesellschaft vermietet werde, mit diesem Grundstücksteil unter Fortführung der Buchwerte notwendiges Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs "Betriebsaufspaltung" werde.

    In dem Beschluss vom 3. Juli 1995 hat der Große Senat des BFH darüber hinaus die Subsidiarität der Zuordnung von Grundstücksverkäufen zu einem gewerblichen Grundstückshandel hervorgehoben, indem er ausgeführt hat, hierbei werde vorausgesetzt, dass diese Rechtsakte nicht bereits zu einem anderweitig bestehenden Gewerbebetrieb gehören (GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 619 unter II.2.a.E.; ebenso BFH-Urteil vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, 543 unter II A.2.b.a.E.).

    Infolgedessen waren die von der M-GmbH ab 1993 tatsächlich genutzten Grundstücksteile einschließlich des dazugehörigen Grund und Bodens dem Besitzunternehmen als notwendiges Betriebsvermögen in der Form von Anlagevermögen zuzuordnen (BFH Urteil vom 21.6. 2001 III R 27/98, BStBl II 2002, 537, 542 unter II.A.2.b der Gründe).

    Im Urteil III R 27/98 vom 21. Juni 2001 (BFHE 196, 59; BStBl II 2002, 537) hat der BFH zwar entschieden, dass ein bisher zum Betriebsvermögen (Umlaufvermögen) eines gewerblichen Grundstückshandels gehörendes Grundstück mit aufstehendem Gebäude, von welchem anschließend ein Teil des Gebäudes im Rahmen einer unechten Betriebsaufspaltung als eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine Betriebskapitalgesellschaft vermietet wird, anteilig unter Fortführung des Buchwerts notwendiges Betriebsvermögen (Anlagevermögen) bei dem Besitzunternehmen wird.

    Im Urteil III R 27/98 (BStBl II 2002, 537, 544) hat der BFH in Übereinstimmung mit den vorstehenden Grundsätzen und unter Hinweis auf den Großen Senat des BFH hervorgehoben, dass die Veräußerung eines Grundstücksanteils im Rahmen der Aufgabe eines Besitzunternehmens nicht dem vom Steuerpflichtigen daneben betriebenen gewerblichen Grundstückshandel zuzuordnen sei.

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Die Regelung umfasst nicht nur Gewinne aus der Aufgabe eines ganzen Betriebs, sondern auch aus der Aufgabe eines Teilbetriebs (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88, und vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II.A. Nr. 3).

    b) Ein Teilbetrieb wird aufgegeben, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang insgesamt an verschiedene Erwerber veräußert oder entnimmt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373, und in BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537).

  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung;

    So habe der BFH beispielsweise im Urteil vom 21.06.2001 III R 27/98 (BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537) entschieden, dass ein zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels gehörendes Grundstück, welches danach im Rahmen einer unechten Betriebsaufspaltung zum Teil als eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine Betriebskapitalgesellschaft vermietet werde, mit diesem Grundstücksteil unter Fortführung der Buchwerte notwendiges Betriebsvermögen des Gewerbebetriebs "Betriebsaufspaltung" werde.

    In dem Beschluss vom 3. Juli 1995 hat der Große Senat des BFH darüber hinaus die Subsidiarität der Zuordnung von Grundstücksverkäufen zu einem gewerblichen Grundstückshandel hervorgehoben, indem er ausgeführt hat, hierbei werde vorausgesetzt, dass diese Rechtsakte nicht bereits zu einem anderweitig bestehenden Gewerbebetrieb gehören (GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, 619 unter II.2.a.E.; ebenso BFH-Urteil vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, 543 unter II A.2.b.a.E.).

    Infolgedessen waren die von der M-GmbH ab 1993 tatsächlich genutzten Grundstücksteile einschließlich des dazugehörigen Grund und Bodens dem Besitzunternehmen als notwendiges Betriebsvermögen in der Form von Anlagevermögen zuzuordnen (BFH Urteil vom 21.6. 2001 III R 27/98, BStBl II 2002, 537, 542 unter II.A.2.b der Gründe).

    Im Urteil III R 27/98 vom 21. Juni 2001 (BFHE 196, 59; BStBl II 2002, 537) hat der BFH zwar entschieden, dass ein bisher zum Betriebsvermögen (Umlaufvermögen) eines gewerblichen Grundstückshandels gehörendes Grundstück mit aufstehendem Gebäude, von welchem anschließend ein Teil des Gebäudes im Rahmen einer unechten Betriebsaufspaltung als eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine Betriebskapitalgesellschaft vermietet wird, anteilig unter Fortführung des Buchwerts notwendiges Betriebsvermögen (Anlagevermögen) bei dem Besitzunternehmen wird.

    Im Urteil III R 27/98 (BStBl II 2002, 537, 544) hat der BFH in Übereinstimmung mit den vorstehenden Grundsätzen und unter Hinweis auf den Großen Senat des BFH hervorgehoben, dass die Veräußerung eines Grundstücksanteils im Rahmen der Aufgabe eines Besitzunternehmens nicht dem vom Steuerpflichtigen daneben betriebenen gewerblichen Grundstückshandel zuzuordnen sei.

  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind in Fällen der Betriebsaufspaltung die dem Besitzunternehmer gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft notwendiges Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II. 2. der Gründe; vom 14. September 1999 III R 47/98, BFHE 190, 315, BStBl II 2000, 255, unter II. 1. der Gründe; vom 12. Februar 1992 XI R 18/90, BFHE 167, 499, BStBl II 1992, 723, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

  • BFH, 28.11.2002 - III R 1/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Anteilsveräußerungen

  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

  • FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08

    Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks

  • BFH, 05.05.2004 - XI R 7/02

    Gewerblicher Grundstückshandel: Was zählt zur Drei-Objekt-Grenze?

  • BFH, 15.03.2005 - X R 51/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 1 K 462/15

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 24.09.2008 - X B 192/07

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung - Divergenz nur bei gleichen,

  • BFH, 23.01.2003 - IV R 75/00

    Die Veräußerung von Umlaufvermögen im zeitlichen Zusammenhang mit der

  • BFH, 28.10.2015 - X R 21/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 -

  • BFH, 26.11.2008 - X R 23/05

    Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem

  • BFH, 23.11.2011 - IV B 107/10

    Beginn eines gewerblichen Grundstückshandels; Anzahl der Objekte im Fall der

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 50/07

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

  • FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 1740/16

    Gewerblicher Grundstückshandel - Indizielle Bedeutung einer langfristigen

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 04.07.2007 - X R 44/03

    Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung

  • FG Niedersachsen, 01.12.2021 - 9 K 18/19

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch die unentgeltliche Übertragung eines

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

  • FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11

    Aktive Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken in der Schweiz i.S. des § 8

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 83/00

    Keine Bindung von Feststellungsbescheiden für Gewerbesteuer

  • FG Münster, 26.04.2023 - 13 K 3367/20

    Gewerbesteuer: Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkäufen außerhalb der

  • FG Köln, 09.03.2006 - 15 K 801/03

    Betriebsaufspaltung - Grundstück von untergeordneter Bedeutung keine wesentliche

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

  • FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 1556/11

    Betriebsaufspaltung zwischen Schwestergesellschaften und Unverhältnismäßigkeit

  • FG München, 10.10.2006 - 11 K 3595/05

    Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel

  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2005 - 3 K 28/03

    Einbeziehung eines Grundstücks mit einer Besitzdauer von 7 ½ Jahren in den

  • BFH, 23.12.2004 - III B 160/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht - Nichterhebung von Beweisen - Erwerb eines Gebäudes

  • BFH, 24.07.2003 - X B 123/02

    Zustellungsvoraussetzungen; Beteiligung an PersG , Zusammenrechnung von

  • BFH, 21.05.2007 - XI B 164/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 06.03.2009 - IV B 71/08

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Personengesellschaftsanteilen

  • FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von

  • BFH, 27.10.2003 - X B 30/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: BV

  • BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels

  • FG Saarland, 08.11.2012 - 1 K 1284/10

    Übergang vom ruhenden zum aktiv tätigen Gewerbebetrieb im Grundstücksbereich -

  • FG Nürnberg, 08.05.2012 - 1 K 1303/10

    Schenkung von GmbH-Anteilen

  • FG Niedersachsen, 25.05.2004 - 12 K 676/00

    Rechtmäßigkeit der Zuordnung eines Parkplatzgrundstücks zu dem notwendigen

  • FG Hamburg, 15.09.2008 - 2 K 40/08

    Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht einer GmbH & Co KG

  • FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07

    Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem

  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 9 K 74/12

    Vorliegen eines Teilbetriebs bei einer im Rahmen eines landwirtschaftlichen

  • FG Hessen, 12.12.2005 - 5 K 2155/02

    Privatnutzung betrieblich angemieteter Räume; Privatnutzung; Wirtschaftsgut;

  • FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1417/07

    Verhältnis von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG -

  • FG München, 07.05.2002 - 12 K 2745/99

    Zeitpunkt einer Entnahme; Gewerblicher Grundstückshandel; Gesonderte und

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