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   BFH, 14.11.2001 - X R 24/00   

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BFH, 14.11.2001 - X R 24/00 (https://dejure.org/2001,1030)
BFH, Entscheidung vom 14.11.2001 - X R 24/00 (https://dejure.org/2001,1030)
BFH, Entscheidung vom 14. November 2001 - X R 24/00 (https://dejure.org/2001,1030)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wohnung - Sondernutzungsgebiet - Einkommensteuerbegünstigung - Nutzungsgenehmigung - Baugenehmigung

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EStG § 34f; ; BauNVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 10e 34f; BauNVO § 10

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1 S 2, BauNVO § 10
    Baugenehmigung; Ferienwohnung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 301
  • NJW 2003, 536 (Ls.)
  • NZM 2002, 963
  • BB 2002, 560 (Ls.)
  • DB 2002, 511
  • BStBl II 2002, 514
  • BauR 2002, 838 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
    Dies gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist (Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).

    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, dass unter Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

    Ziel dieser Einschränkung ist es, die Herstellung oder Anschaffung von "Ferien- und Wochenendwohnungen", bei denen die "Befriedigung des allgemeinen Wohnbedürfnisses nicht im Vordergrund steht", von der Begünstigung auszuschließen (Senats-Urteil in BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815).

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
    Dies gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist (Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).

    Der erkennende Senat hat in den Urteilen vom 28. März 1990 X R 160/88 (BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815) und vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) entschieden, dass unter Ferien- und Wochenendwohnungen i.S. des § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen.

  • BFH, 13.12.1995 - X R 103/94

    Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte beim Abzug der Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
    Die Begünstigung nach § 10e EStG hängt deshalb davon ab, ob nach der verbindlichen Entscheidung der zuständigen Behörde die Dauernutzung der Wohnung baurechtlich genehmigt wurde (Senats-Urteile vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536, und vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
    Sie schließt eine ganz bestimmte Nutzung ein (BVerwG-Urteil vom 11. Mai 1989 4 C 1.88, BVerwGE 82, 61).
  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
    Die Begünstigung nach § 10e EStG hängt deshalb davon ab, ob nach der verbindlichen Entscheidung der zuständigen Behörde die Dauernutzung der Wohnung baurechtlich genehmigt wurde (Senats-Urteile vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536, und vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
    Deshalb kann sich bei einem Gebäude die Frage nach der materiellen Legalität erst stellen, wenn die erteilte Genehmigung zurückgenommen wird (vgl. BVerwG-Urteil vom 8. Juni 1979 IV C 23.77, BVerwGE 58, 124).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
    Die Baugenehmigung enthält die verbindliche Feststellung, dass das genehmigte Vorhaben "mit dem im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung geltenden öffentlichen Recht übereinstimmt" (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 25. Oktober 1967 IV C 129.65, BVerwGE 28, 145), es also allen Anforderungen des materiellen Rechts entspricht.
  • FG Niedersachsen, 07.03.2000 - 1 K 511/96

    Anschaffungskosten für Wochenendhäuser/Ferienhäuser im Sondergebiet als

    Auszug aus BFH, 14.11.2001 - X R 24/00
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 673 veröffentlichten Urteil die Auffassung, § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG schließe die Begünstigung nicht aus, da die Wohnung der Kläger keine Ferien- oder Wochenendwohnung sei.
  • BFH, 21.05.2004 - III B 107/03

    Ferien- und Wochenendwohnungen; Eigenheimzulage

    b) Zu § 10e Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist geklärt, dass unter Ferien- und Wochenendwohnungen solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (BFH-Urteile vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225; vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514, jeweils m.w.N.).

    Eine solche Genehmigung liegt in der Erteilung einer Baugenehmigung, die weder eine Nutzungseinschränkung noch einen Hinweis auf die Festsetzungen des Bebauungsplans enthält (BFH-Urteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514).

    Die materielle Bindungswirkung einer Baugenehmigung erstreckt sich nicht nur auf den Bauherrn, sondern auch auf dessen Rechtsnachfolger (BFH-Urteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514).

    Soweit der Kläger möglicherweise das vom BFH im Urteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514 zitierte Urteil des BVerwG vom 11. Mai 1989 4 C 1.88 (BVerwGE 82, 61) als Divergenzentscheidung benennen wollte, fehlt es bereits an der Darlegung voneinander abweichender tragender abstrakter Rechtssätze in der angefochtenen Entscheidung des FG einerseits und dem Urteil des BVerwG andererseits.

    Auch das FG hat diese Maßstäbe, wie die inhaltliche Übernahme der Ausführungen des BFH-Urteils in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514 deutlich macht, uneingeschränkt seiner Entscheidung zugrunde gelegt.

  • FG Niedersachsen, 01.02.2006 - 2 K 248/04

    Anschaffung oder Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung als

    Die Klägerin beruft sich für ihre Rechtsauffassung auf das BFH-Urteil vom 14. November 2001, X R 24/00 (BStBl II 2002, 514), nach dem es für die Frage der Baurechtmäßigkeit nicht auf den Bebauungsplan, sondern auf die erteilte Baugenehmigung ankomme.

    Ziel dieser Einschränkung sei es, die Herstellung oder Anschaffung von "Ferien- und Wochenendwohnungen", bei denen die "Befriedigung des allgemeinen Wohnbedürfnisses nicht im Vordergrund steht", von der Begünstigung auszuschließen (BFH-Urteil vom 14. November 2001; X R 24/00, BStBl. II 2002, 514 m.w.N.).

    Da im Streitfall die Wohnung in einem Sondernutzungsgebiet i.S. vom § 10 BauNVO (Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete oder Campingplatzgebiete) liegt, hängt die Begünstigung nach dem EigZulG davon ab, ob nach der verbindlichen Entscheidung der zuständigen Behörde die Dauernutzung der Wohnung baurechtlich genehmigt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 2001; X R 24/00, aaO.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin angeführten BFH-Urteil vom 14. November 2001; X R 24/00 (aaO.).

  • BFH, 29.10.2003 - III B 15/03

    Dauernutzung einer Ferienwohnung

    Zu § 10e Abs. 1 Satz 2 EStG ist indes geklärt, dass unter Ferien- und Wochenendwohnungen solche Wohnungen zu verstehen sind, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225; vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514, jeweils m.w.N.).

    Eine solche Genehmigung liegt in der Erteilung einer Baugenehmigung, die weder eine Nutzungseinschränkung noch einen Hinweis auf die Festsetzungen des Bebauungsplans enthält (BFH-Urteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514).

    In dem Urteil des BFH in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514 wurde ein Wohnblockhaus ohne Nutzungseinschränkung genehmigt.

  • BFH, 04.12.2002 - X B 131/02

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen -

    Soweit die Kläger der Ansicht sind, das angefochtene Urteil stehe in Widerspruch zum Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. November 2001 X R 24/00 (BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514) und deshalb sei eine einheitliche Rechtsprechung herbeizuführen, kann ihr Antrag als Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO n.F. verstanden werden.

    a) Die Kläger haben weder aus dem angefochtenen Urteil noch aus einer anderen Entscheidung, insbesondere nicht aus dem Senatsurteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514 abstrakte Rechtssätze herausgearbeitet, die einander entgegen stünden.

    b) Sie haben zudem verkannt, dass der dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Sachverhalt und der in dem Senatsurteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514 beurteilte Fall sich in den wesentlichen Merkmalen grundlegend unterscheiden.

    In dem Senatsurteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514 wurde in der von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde erteilen Baugenehmigung --wenn auch in Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans-- die Dauernutzung zu Wohnzwecken genehmigt.

  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    Auch Gerichte, die nicht selbst mit der Kontrolle der betreffenden Genehmigung im Rahmen von Klagen und Anträgen befasst sind, sind als Teil des staatlichen Kompetenzgefüges an den Inhalt einer bestandskräftigen, formell wirksamen Genehmigung gebunden (z.B. BFH-Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 18/08, BFHE 230, 67, BStBl II 2010, 1072; vom 21. Januar 2010 VI R 52/08, BFHE 228, 295, BStBl II 2010, 703; vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514; zur Bindung einer verkehrsrechtlichen Genehmigung für andere Behörden z.B. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2008  11 CE 08.3037, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2002 - 2 K 1090/02

    Eigengenutztes nicht zulagenbegünstigtes Ferienhaus

    Nach Hinweis des Senates auf die das zitierte Urteil des Niedersächsischen FG 1 K 511/96 bestätigende Entscheidung des BFH (Urteil vom 14. November 2001 X R 24/00) sind Kopien der der Fa. ... von der Kreisverwaltung ... - Untere Bauaufsichtsbehörde - erteilten Baugenehmigung vom 18.11.1980 für das Haus der Kläger, nämlich den "Neubau eines Ferienhauses - Typ ..." Nr. 16 in der Gemarkung ... Flur 12 Parzelle 19/370" für das in Rede stehende Haus vorgelegt worden.

    Für die Begünstigung der unstreitig in einem Sondergebiet i. S. von §§ 1 Abs. 2 Nr. 10, 10 Abs. 1 BauNVO liegenden Wohnung kommt es daher darauf an, ob die Untere Bauaufsichtsbehörde die Dauernutzung der Wohnung baurechtlich genehmigt hat (vgl. BFH-Urteil X R 24/00).

    Die erteilte Baugenehmigung, deren materielle Bindungswirkung sich wegen ihrer Tatbestandswirkung auf den Bauherrn, seine Rechtsnachfolger, sämtliche Behörden und Gerichte sowie Gemeinden erstreckt, enthält für die Dauer ihrer Wirksamkeit die verbindliche Entscheidung, dass die von ihr mitumfasste und bezweckte Nutzung der baulichen Anlage nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zeitpunkt der Entscheidung zulässig ist und schließt eine ganz bestimmte Nutzung ein (so BFH-Urteil X R 24/00, a. a. O. unter Bezugnahme auf BVerwG-Urteil vom 11. Mai 1989 4 C 1.88, BVerwGE 82, 61 ).

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.04.2007 - 13 K 4056/04

    Keine Eigenheimzulage für Wochenendhaus

    Unter Wochenendwohnungen werden solche Wohnungen verstanden, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 -III B 156/03-, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV-2005, 512 in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung zu § 10 e EStG; vgl. dazu BFH, Urteil vom 14. November 2001 -X R 24/00-, Bundessteuerblatt - BStBl-II 2002, 514).

    Sie können wegen der -unabhängig von der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit -gegebenen Bindungswirkung der Baugenehmigung diese nicht inzidenter überprüfen (vgl. BFH, Urteil vom 14. November 2001, a.a.O.).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Ansicht der Kläger auch nicht aus der Entscheidung des BFH vom 14. November 2001 (-X R 24/00-, a.a.O.).

  • BFH, 11.05.2006 - IX B 38/06

    Divergenz

    Das Finanzgericht (FG) ist mit seiner Entscheidung nicht von dem BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 24/00 (BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514) abgewichen.

    Hierdurch unterscheidet sich der Streitfall von dem dem Urteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514 zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BFH, 19.01.2005 - X R 12/03

    Ferienwohnung - Wohnungseigentumsförderung

    Darüber, ob eine Wohnung baurechtlich dauernd oder nicht dauernd bewohnt werden darf, entscheidet grundsätzlich die konkrete Baugenehmigung für die betreffende Wohnung (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514).

    b) Der Nutzungsbeschränkung bleiben auch die Kläger als Rechtsnachfolger unterworfen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120), solange die Dauernutzung nicht --wie für die Nutzungsänderung erforderlich (BVerwGE 45, 120)-- baurechtlich genehmigt worden ist (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514).

  • BFH, 19.07.2007 - IX B 33/07

    Bezeichnung einer Divergenz

    a) Das Finanzgericht (FG) ist mit seiner Entscheidung nicht von dem BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 24/00 (BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514) abgewichen.

    Hierdurch unterscheidet sich der Streitfall von dem dem Urteil in BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514 zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • BFH, 21.04.2005 - IX B 179/04

    EigZul - Dauernutzung in einem Apart-Hotel

  • BFH, 25.01.2006 - IX B 155/05

    Eigenheimzulage: Einstufung einer Wohnung - Baugenehmigung

  • FG Düsseldorf, 25.10.2002 - 10 K 5976/00

    Eigenheimzulage; Wochenendhaus; Sondernutzungsgebiet; Wohngebäude;

  • BFH, 19.11.2003 - IX R 67/00

    Wochenendhaus kein begünstigtes Objekt nach § 2 EigZulG

  • BFH, 10.12.2004 - III B 156/03

    EigZul; Wochenendhaus

  • BFH, 07.08.2007 - IX B 70/07

    Keine Eigenheimzulage nach § 2 Abs. 2 Satz 2 EigZulG für ein Wochenendhaus

  • BFH, 13.09.2007 - IX B 129/07

    Wochenendhaus; kein dauerndes Bewohnen

  • FG Niedersachsen, 24.01.2001 - 9 K 234/99

    Eigenheimzulage für Eigentumswohnung in einem Ferienhausgebiet und

  • FG München, 24.10.2007 - 1 K 4872/06

    Anspruch auf eine Eigenheimzulage (EigZul) für ein in einem Wochenendhausgebiet

  • FG München, 08.08.2007 - 1 K 4873/06

    Absetzbarkeit von Anschaffungskosten für ein Wochenendhaus; Kriterien für die

  • FG Hessen, 16.09.2003 - 1 K 4360/01

    Eigenheimzulage; Wochenendgebiet; Dauernde Nutzung - Eigenheimzulage im

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