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   BFH, 20.12.2001 - V R 8/98 (1)   

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https://dejure.org/2001,2353
BFH, 20.12.2001 - V R 8/98 (1) (https://dejure.org/2001,2353)
BFH, Entscheidung vom 20.12.2001 - V R 8/98 (1) (https://dejure.org/2001,2353)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - V R 8/98 (1) (https://dejure.org/2001,2353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, § 15a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 Buchst. c, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b, Art. 20 Abs. 1 Buchst. b

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons
  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Vermögensentnahme - Umlaufvermögen - Investitionsgut - Eigenverbrauchsbesteuerung - Vorsteuerabzug bei PKW

  • Judicialis

    UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; UStG 1991 § ... 15a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 6 Satz 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 7 Buchst. c; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Keine Berichtigung der Vorsteuer bei Umlaufvermögen

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Pkw-Entnahme bzw. -Veräußerung
    Unentgeltliche Wertabgaben bei der Umsatzsteuer
    Kein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten
    Entnahmebesteuerung für Bestandteile

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a J: 1991, Richtlinie 77/388/EWG Art 5 Abs 6, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 6
    Bestandteil; Eigenverbrauch; Personenkraftwagen; Vorsteuerbelastung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 347
  • BB 2002, 610
  • BStBl II 2002, 557
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.10.2001 - V R 106/98

    Entnahme eines Pkw

    Auszug aus BFH, 20.12.2001 - V R 8/98
    Wie der Senat bereits zu der ebenfalls in der Vorabentscheidung behandelten Sache Brandenstein (Senatsurteil vom 18. Oktober 2001 V R 106/98, Der Betrieb 2002, 24; BFH/NV 2002, 298 --Abdruck liegt bei--), ausgeführt hat, kommt eine Vorsteuerberichtigung nach nationalem Recht nur gemäß § 15a UStG 1991 in Betracht.

    Da der PKW im Unternehmen des Klägers zum Weiterverkauf bestimmt war, handelt es sich --anders als im Fall Brandenstein V R 106/98 (vgl. das Senatsurteil vom 18. Oktober 2001)-- um keinen Gegenstand des Anlagevermögens (Investitionsgut), sondern um einen Gegenstand des Umlaufvermögens.

  • EuGH, 17.05.2001 - C-322/99

    Fischer

    Auszug aus BFH, 20.12.2001 - V R 8/98
    Dienstleistungen (sonstige Leistungen) einschließlich derjenigen, für die zusätzlich kleinere Lieferungen von Gegenständen erforderlich sind (z.B. Karosserie- und Lackarbeiten an einem PKW), führen nicht zu "Bestandteilen" des Gegenstandes (Anschluss an die Vorabentscheidung des EuGH vom 17. Mai 2001 Rs. C-322/99 im Streitfall Fischer).

    Der EuGH beantwortete die in diesem Verfahren (Fischer) gestellten Fragen in den von ihm verbundenen Verfahren Rs. C-322/99 --Fischer-- und C-323/99 --Brandenstein-- mit Urteil vom 17. Mai 2001 --im Folgenden: Vorabentscheidung-- (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2001, 376, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 293, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 2001, 390).

  • BFH, 15.07.1999 - V R 8/98

    EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 20.12.2001 - V R 8/98
    Der Senat setzte das Revisionsverfahren aus und legte dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) Fragen zur Auslegung von Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG zur Besteuerungsgrundlage und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs vor (Beschluss vom 15. Juli 1999 V R 8/98, BFHE 189, 200, BFH/NV 1999, 1709).
  • BFH, 24.09.2009 - V R 6/08

    Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen

    b) Allerdings bestand die fehlende gesetzliche Korrekturmöglichkeit in § 15a UStG der im Streitjahr 2001 geltenden Fassung lediglich für solche Wirtschaftsgüter, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen bestimmt sind (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl II 2002, 557).
  • BFH, 07.10.2010 - V R 4/10

    Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

    Dass nach Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG bei Entnahmen --entgegen der im Streitjahr nach nationalem Recht bestehenden Rechtslage-- nur vorsteuerbelastete Bestandteile zu erfassen waren (BFH-Urteil vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl II 2002, 557) ist insoweit unerheblich.
  • BFH, 12.02.2009 - V R 85/07

    Auch nach Gemeinschaftsrecht kein Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach § 15a

    Diese Vorschrift erfasst nur die Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse bei Gegenständen des Anlagevermögens, nicht aber auch bei Gegenständen des Umlaufvermögens (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl II 2002, 557), um die es im Streitfall geht.
  • FG Nürnberg, 22.03.2005 - II 106/02

    Zur Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung des § 44 UStDV

    Dabei kommt eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nur bei Investitionsgütern, also Gegenständen des Anlagevermögens des Unternehmens, nicht aber bei Gegenständen des Umlaufvermögens in Betracht (BFH-Urteil vom 20.12.2001, V R 8/98, BStBl. II 2002, 557).
  • FG Niedersachsen, 08.11.2007 - 16 K 550/05

    Anwendbarkeit des § 15a Umsatzsteuergesetz (UStG) auf Steuerfestsetzungen 2001;

    Demgegenüber hält der BFH in den Urteilen vom 18.10.2001 (V R 106/98, Brandenstein, BFH/NV 2002, 298) und 20.12.2001 (V R 8/98, BFHE 197, 347, BStBl 2002, 557) unter Bezugnahme auf den Willen des Gesetzgebers (BT-Drucks. 8/1779 vom 5. Mai 1978, S. 43; vgl. auch Abschn. 214 Abs. 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 2000) gleichwohl daran fest, dass § 15a a.F. UStG nur bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Anwendung findet, nicht aber bei solchen des Umlaufvermögens.
  • FG Niedersachsen, 22.10.2007 - 16 K 226/07

    Möglichkeit der Vorsteuerberichtigung für einmalig nutzbare Wirtschaftsgüter des

    § 15 a UStG in der für das Streitjahr 2003 geltenden Fassung des Steueränderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, 3794) ermöglicht hingegen - ebenso wie die vorangehenden Gesetzesfassungen - eine Vorsteuerberichtigung nur bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (BFH Urteil vom 20. Dezember 2001 V R 8/98, BStBl. 2002, 557).
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