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   BFH, 17.10.2001 - I R 97/00   

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https://dejure.org/2001,1232
BFH, 17.10.2001 - I R 97/00 (https://dejure.org/2001,1232)
BFH, Entscheidung vom 17.10.2001 - I R 97/00 (https://dejure.org/2001,1232)
BFH, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - I R 97/00 (https://dejure.org/2001,1232)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EStG § 20; ; AO 1977 § 42 Satz 1; ; KStG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20; AO (1977) § 42 S. 1; KStG § 8 Abs. 1
    Einkünfteverlagerung durch zinsloses Gesellschafterdarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Verlustnutzung mittels Darlehensgewährung kein Gestaltungsmissbrauch

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42
    Darlehen; Gestaltungsmissbrauch; Missbrauch; Zinsen; Zurechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 63
  • BB 2002, 181
  • DB 2002, 125
  • NZG 2002, 347
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 19.08.1999 - I R 77/96

    Gestaltungsmißbrauch beim Schütt-aus-Hol-zurück-Verfahren

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    a) Eine Gestaltung ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung missbräuchlich, wenn sie zur Erreichung des wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und nicht durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe gerechtfertigt wird (Senatsurteile in BFHE 186, 496, BStBl II 1999, 123, 126; vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43, 44, jeweils m.w.N.).

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats nicht erfüllt, wenn die zu beurteilende Gestaltung dazu dient, das Verlustausgleichspotenzial eines Anteilseigners möglichst umfassend auszunutzen (Senatsurteil in BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43, 45).

    Das gilt unabhängig davon, ob sie zugleich von weiteren, außersteuerlichen Zielsetzungen getragen wird oder nicht (Senatsurteil in BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43, 45).

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    Gleichwohl sind auf sie, was die steuerliche Zurechnung dieses Ertrags betrifft, die für Einkünfte aus Kapitalvermögen geltenden Regeln entsprechend anwendbar (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272, 275).

    Aus demselben Grund muss im Streitfall nicht auf die Regeln zur Ertragszurechnung bei Wertpapier-Pensionsgeschäften eingegangen werden (hierzu BFH in BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272), bei denen es letztlich ebenfalls im Kern um die Abgrenzung zwischen der Abtretung des Stammrechts einerseits und der Abtretung von Ertragsansprüchen andererseits geht.

  • BFH, 08.07.1998 - I R 112/97

    Erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH sind Einkünfte aus Kapitalvermögen demjenigen zuzurechnen, der das betreffende Kapital im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Nutzung überlassen hat (Senatsurteil vom 8. Juli 1998 I R 112/97, BFHE 186, 496, BStBl II 1999, 123, m.w.N.).

    a) Eine Gestaltung ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung missbräuchlich, wenn sie zur Erreichung des wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und nicht durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe gerechtfertigt wird (Senatsurteile in BFHE 186, 496, BStBl II 1999, 123, 126; vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43, 44, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 14.12.1976 - VIII R 146/73

    Bei unentgeltlicher Nießbrauchsbestellung sind Wertpapiererträge Einnahmen des

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    Insbesondere ist die hier vorliegende Gestaltung nicht mit der unentgeltlichen Einräumung eines Zuwendungsnießbrauchs vergleichbar, bei der --zumindest unter bestimmten Voraussetzungen-- die Erträge des nießbrauchbelasteten Kapitalvermögens steuerlich weiterhin dem Nießbrauchsbesteller zuzurechnen sind (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1976 VIII R 146/73, BFHE 121, 53, BStBl II 1977, 115).
  • BFH, 28.01.1992 - VIII R 7/88

    Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung von Basisgesellschaft im

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    c) Die Rechtsprechung zum Gestaltungsmissbrauch bei Einschaltung einer wirtschaftlich funktionslosen Zwischengesellschaft (BFH-Urteile vom 5. März 1986 I R 201/82, BFHE 146, 158, BStBl II 1986, 496; vom 28. Januar 1992 VIII R 7/88, BFHE 167, 273, BStBl II 1993, 84; vom 27. August 1997 I R 8/97, BFHE 184, 329, BStBl II 1998, 163), auf die das FA zur Begründung seiner Auffassung weiter verwiesen hat, ist im Streitfall nicht einschlägig.
  • BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92

    Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    Entsprechendes gilt bei der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung und deren anschließender Vermietung durch den Nutzungsberechtigten (BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122; vom 10. Oktober 2000 IX R 11/97, BFH/NV 2001, 586).
  • BFH, 05.03.1986 - I R 201/82

    Rechtsmißbrauch - Zwischenschaltung von Basisgesellschaften - Niedrig besteuertes

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    c) Die Rechtsprechung zum Gestaltungsmissbrauch bei Einschaltung einer wirtschaftlich funktionslosen Zwischengesellschaft (BFH-Urteile vom 5. März 1986 I R 201/82, BFHE 146, 158, BStBl II 1986, 496; vom 28. Januar 1992 VIII R 7/88, BFHE 167, 273, BStBl II 1993, 84; vom 27. August 1997 I R 8/97, BFHE 184, 329, BStBl II 1998, 163), auf die das FA zur Begründung seiner Auffassung weiter verwiesen hat, ist im Streitfall nicht einschlägig.
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    Die unentgeltliche Darlehensgewährung an die A-GmbH kann nicht als verdeckte Einlage der X-AG gewertet werden und unter diesem Gesichtspunkt das Einkommen der X-AG erhöhen (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348).
  • BFH, 27.08.1997 - I R 8/97

    Gestaltungsmißbrauch durch beschränkt Steuerpflichtige

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    c) Die Rechtsprechung zum Gestaltungsmissbrauch bei Einschaltung einer wirtschaftlich funktionslosen Zwischengesellschaft (BFH-Urteile vom 5. März 1986 I R 201/82, BFHE 146, 158, BStBl II 1986, 496; vom 28. Januar 1992 VIII R 7/88, BFHE 167, 273, BStBl II 1993, 84; vom 27. August 1997 I R 8/97, BFHE 184, 329, BStBl II 1998, 163), auf die das FA zur Begründung seiner Auffassung weiter verwiesen hat, ist im Streitfall nicht einschlägig.
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97

    Leihweise Wohnungsüberlassung an ein minderjähriges Kind

    Auszug aus BFH, 17.10.2001 - I R 97/00
    Entsprechendes gilt bei der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung und deren anschließender Vermietung durch den Nutzungsberechtigten (BFH-Urteile vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122; vom 10. Oktober 2000 IX R 11/97, BFH/NV 2001, 586).
  • FG München, 29.08.2000 - 7 K 4456/98

    Zinslose Darlehensgewährung einer Kapitalgesellschaft an ihre Enkelgesellschaft

  • BFH, 16.04.2014 - I R 2/12

    Sog. cum/ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Neben dem Stimmrecht stehen ihm sämtliche Erträge aus den darlehensweise übertragenen Aktien zu (z.B. Senatsurteil vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFHE 197, 63, m.w.N.; Schnitger/Bildstein, IStR 2008, 202, 203).
  • FG Hessen, 28.01.2020 - 4 K 890/17

    Berücksichtigung von Aktiendividenden bei der Ermittlung des Einkommens;

    Soweit abweichend von der Ansicht, dass bei einer Wertpapierleihe regelmäßig mit dem zivilrechtlichen Eigentum auch das wirtschaftliche Eigentum übergehe, der BFH im Urteil vom 18.08.2015 zu der Ansicht gelangt sei, dass der dortige Entleiher von Aktien nur eine formale zivilrechtliche Rechtsposition - eine leere Eigentumshülle - erworben habe, sei dies keine Rechtsprechungsänderung (im Verhältnis zum Urteil vom 17.10.2001 I R 97/00) gewesen, sondern den konkreten Umständen des Einzelfalls geschuldet.

    Daran anknüpfend hat er in seinem Urteil vom 18.08.2015, I R 88/13, BFH/NV 2016, S. 341 auch für eine Gestaltungsvariante bei Cum-/cum-Geschäften im Rahmen einer Wertpapierleihe entschieden, dass zwar - unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 17.10.2001, I R 97/00 - bei einer Wertpapierleihe regelmäßig mit dem Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auch das wirtschaftliche Eigentum übergehe, das wirtschaftliche Eigentum aber ausnahmsweise beim Verleiher verbleibe, wenn aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände ausnahmsweise lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition, eine leere Eigentumshülle, an den Aktien verschafft werde.

  • BFH, 18.08.2015 - I R 88/13

    Zurechnung von Aktien bei einer Wertpapierleihe

    Danach werden die Erträge aus den "verliehenen" Wertpapieren regelmäßig dem Entleiher zuzurechnen sein, weil er zivilrechtlicher Eigentümer der Wertpapiere wurde (Senatsurteile vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFHE 197, 63; in BFHE 246, 15).
  • BFH, 17.11.2020 - I R 2/18

    Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer "Gewinngesellschaft" auf eine

    bb) Gestaltungen, die darauf abzielen, dem Steuerpflichtigen die Nutzung eines von ihm erwirtschafteten Verlusts zu ermöglichen, sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung in zahlreichen Entscheidungen nicht als rechtsmissbräuchlich bewertet worden (z.B. Senatsurteile vom 19.08.1999 - I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43, zur inkongruenten Gewinnausschüttung mit nachfolgender inkongruenter Wiedereinlage; vom 17.10.2001 - I R 97/00, BFHE 197, 63, zur Verlagerung von Zinserträgen; BFH-Urteile vom 29.05.2008 - IX R 77/06, BFHE 221, 231, BStBl II 2008, 789, zur Veräußerung von GmbH-Anteilen an eine beteiligungsidentische GmbH; vom 07.12.2010 - IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, zur ringweisen Anteilsveräußerung; vom 04.12.2014 - IV R 28/11, BFH/NV 2015, 495, zur inkongruenten Gewinnausschüttung; abgrenzend dazu BFH-Urteil vom 18.03.2004 - III R 25/02, BFHE 205, 470, BStBl II 2004, 787, Rz 110, zur Zwischenschaltung einer mit Verlustvorträgen "ausgestatteten" GmbH bei Grundstücksgeschäften).

    Da das Herbeiführen eines Verlustausgleichs im Kern mit den gesetzlichen Zielsetzungen (Leistungsfähigkeitsprinzip, § 10d EStG) übereinstimmt, ist der Senat zudem davon ausgegangen, dass entsprechende Gestaltungen grundsätzlich nicht durch weitere außersteuerliche Motive gerechtfertigt werden müssen (Senatsurteile in BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43; in BFHE 197, 63).

    Gegen die Zinserträge konnte die Verlustgesellschaft sodann ihre Verlustvorträge verrechnen (Senatsurteil in BFHE 197, 63).

    Entgegen der Auffassung des FA rechtfertigt der Umstand, dass der Veräußerer der Anteile der D GmbH nicht konzernangehörig war und die Klägerin für den Erwerb der Anteile einen Preis zu zahlen hatte, keine abweichende Angemessenheitsbeurteilung gegenüber der dem Senatsurteil in BFHE 197, 63 zugrundeliegenden.

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass die Klägerin im Unterschied zu der Gestaltung, die seinem Urteil in BFHE 197, 63 zugrunde lag, die ihr "zugeschobenen" Einkünfte des Rückwirkungszeitraums nicht selbst erwirtschaftet hat und die fraglichen Einkünfte in Folge der vorgenommenen Vorabausschüttungen wirtschaftlich im Wesentlichen der C zugutekamen.

  • BFH, 30.06.2011 - VI R 37/09

    Zuflusszeitpunkt verbilligter Arbeitnehmeraktien - Erlangung der wirtschaftlichen

    Das zeigt etwa das Rechtsinstitut der Wertpapierleihe, wonach während der Laufzeit des Leihvertrags die Erträge aus den verliehenen Wertpapieren dem Entleiher zuzurechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFHE 197, 63, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 25/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Zwischenschaltung einer GmbH

    Der BFH hat zwar z.B. die Gewährung eines zinslosen Darlehens durch Anteilseigner an die Kapitalgesellschaft, um dieser durch zusätzliche Einkünfte noch den Ausgleich von Verlustvorträgen zu ermöglichen, nicht als missbräuchlich angesehen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFHE 197, 63, BFH/NV 2002, 240; vom 19. August 1999 I R 77/96, BFHE 189, 342, BStBl II 2001, 43; BFH-Beschluss vom 25. Juli 2002 I B 52/02, BFH/NV 2002, 1341, 1342, m.w.N.; Urteil vom 8. Juli 1998 I R 123/97, BFHE 186, 540, BFH/NV 1999, 269, zur Verlagerung von Risikogeschäften durch Anteilseigner auf eine Kapitalgesellschaft).
  • FG Sachsen, 26.01.2016 - 3 K 653/11

    Entstehen einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf Darlehenszinsen

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Oktober 2001 ( I R 97/00) sei auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Die Hinzurechnung nach § 1 AStG widerspreche der Rechtsprechung des BFH in den Beschlüssen vom 29. April 2009 ( I R 26/08 und I R 88/08) sowie dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 ( I R 97/00).

    Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot ergibt sich auch nicht etwa - wie die Klägerin meint - aus dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFH/NV 2002, S. 240 .

  • FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 22/10

    Körperschaftsteuer: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

    Der Wertpapierverleiher bucht das Wertpapier zum Buchwert aus und eine entsprechende Sachdarlehensforderung ein; diese gehört als Surrogat für das Wertpapier zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen (vgl. BFH Urteil vom 17.10.2001 I R 97/00, BFHE 197, 63, BFH/NV 2002, 240; Merkt in Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch, § 246 Rn. 21; Stuhrmann in Blümich, EStG § 20 Rn. 453; Bordewin / Brandt / Adamek, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 20 Rn. 45, 46; Häuselmann/Wiesenbart, DB 1990, 2129, 2134; a. A. Bilanzierung wie beim Pensionsgeschäft: Prahl/Naumann WM 92, 1173; Wiedmann in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, § 340 b Rn. 24).
  • FG Niedersachsen, 17.11.2016 - 6 K 230/15

    Rechtsstreit um die Anwendbarkeit von § 8b Abs. 1 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz

    Danach werden die Erträge aus den "verliehenen" Wertpapieren regelmäßig dem Entleiher zuzurechnen sein, weil er zivilrechtlicher Eigentümer der Wertpapiere wurde (BFH-Urteil vom 18. August 2015 I R 88/13, BFH/NV 2016, 341; BFH-Urteil vom 16. April 2014 I R 2/12, BFH/NV 2014, 1813; BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFH/NV 2002, 240).

    In seinem Urteil vom 18. August 2015 I R 88/13, BFH/NV 2016, 341 hat der BFH ausdrücklich an seine bisherige Rechtsprechung angeknüpft und ausgeführt, dass nach den Urteilen des Senats vom 16. April 2014 I R 2/12, BFH/NV 2014, 1813 und vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFH/NV 2002, 240 bei einer Wertpapierleihe die allgemeinen Grundsätze zum Übergang des zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums an Kapitalgesellschaftsanteilen anzuwenden sind und dass danach die Erträge aus den verliehenen Wertpapieren regelmäßig dem Entleiher zuzurechnen sind, weil er zivilrechtlicher Eigentümer der Wertpapiere geworden ist.

  • BFH, 06.03.2013 - I R 2/12

    Cum-Ex-Skandal: Finanzämter sind hilflos gegenüber Steuertricks

    Die persönliche Zurechnung von Dividenden richtet sich nach der hier maßgeblichen Rechtslage im Veranlagungszeitraum 2008 nach § 20 Abs. 2a EStG 2002 n.F.; das gilt auch dann, wenn --wie im Streitfall-- die Anteile an der ausschüttenden Gesellschaft in einem Betriebsvermögengehalten werden (Senatsurteil in BFHE 228, 195, BStBl II 2010, 590; s.a. Senatsurteil vom 17. Oktober 2001 I R 97/00, BFHE 197, 63; zustimmend z.B. Desens, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 2012, 142, 148).

    Neben dem Stimmrecht stehen ihm sämtliche Erträge aus den darlehensweise übertragenen Aktien zu (z.B. Senatsurteil in BFHE 197, 63, m.w.N. - dort zugleich zur Zurechnung der Einkünfte; s.a. z.B. Landesamt für Steuern Bayern, Verfügung vom 20. Juli 2010 S 2134.1.1-5/2 St 32, Der Betrieb 2010, 1672; MünchKomm BGB/Berger, 6. Auf1., § 607 Rz 6 f.; Schnitger/Bildstein, IStR 2008, 202, 203).

  • BFH, 14.02.2022 - VIII R 29/18

    Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen

  • BFH, 15.03.2023 - I R 24/20

    Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen

  • BFH, 25.07.2002 - I B 52/02

    Betrieb gewerblicher Art; Gewinnerzielungsabsicht; Einlage von Aktien in das BV

  • FG Nürnberg, 13.12.2016 - 1 K 1214/14

    Körperschaftsteuer 2005 - 2008 sowie Gewerbesteuermessbetrag 2005 - 2008

  • FG Thüringen, 28.09.2011 - 3 K 1086/09

    Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung bei Verschmelzung der

  • FG Nürnberg, 07.06.2016 - 1 K 904/14

    Wirtschaftliches Eigentum an im Rahmen eines Wertpapierdarlehensvertrags als

  • FG Münster, 23.04.2004 - 9 K 6368/01

    Verlustabzug bei Verschmelzung

  • FG Baden-Württemberg, 01.08.2007 - 1 K 51/06

    Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs bei der Realisierung von

  • BFH, 07.08.2002 - I R 64/01

    VGA - Schwestergesellschaften, Verlagerung von Einkünften

  • FG München, 15.12.2009 - 2 K 2608/06

    Steuerliche Geltendmachung eines Veräußerungsverlustes von unmittelbar zuvor

  • FG Düsseldorf, 22.06.2006 - 15 K 2567/03

    Gewinnerzielungsabsicht; Betrieb gewerblicher Art; Einlage von Finanzanlagen;

  • BFH, 14.02.2022 - VIII R 30/18

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.02.2022 VIII R 29/18 - Mittelbare vGA im

  • FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17

    Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher

  • FG Münster, 11.11.2005 - 9 K 6277/03

    Voraussetzungen der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen

  • FG Hessen, 01.07.2021 - 4 K 646/20

    Gestaltungsmissbrauch und kein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei

  • FG München, 14.12.2020 - 7 K 899/19

    Abgewiesene Klage im Verfahren um Körperschaftsteuerbescheid

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.11.2020 - 3 K 403/10

    Einkünfte-Zurechnung bei Wertpapierleihe - Betriebsausgabenabzug im Rahmen eines

  • FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 2577/07

    Berücksichtigung von Ausfallgarantien Dritter bei der Bewertung von effektiv

  • BFH, 08.12.2003 - I B 122/03

    Steuerumgehung von § 8 Nr. 1 GewStG; Kreditabdeckung über kurzen Zeitraum mit

  • FG Düsseldorf, 11.11.2004 - 14 K 5249/01

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen und um die Besteuerung eines

  • FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 857/09

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung im Falle der Gewährung eines unverzinslichen

  • FG Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - 2 K 54/02

    Vermeidung des Konkurses einer GmbH und damit Vermeidung der Verwertung von

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