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   BFH, 07.03.2002 - III R 41/98   

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https://dejure.org/2002,3452
BFH, 07.03.2002 - III R 41/98 (https://dejure.org/2002,3452)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2002 - III R 41/98 (https://dejure.org/2002,3452)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2002 - III R 41/98 (https://dejure.org/2002,3452)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Betriebsumstellung - Rentabilitätserwägung - Wirtschaftsjahr - Produktionsunterbrechung - Verbleibensfrist - Investitionszulagenschädlich - Suppenhennenschlachterei - Masthähnchenschlachterei

  • Judicialis

    InvZulG 1986 § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1986) § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    InvZulG : Verbleibensvoraussetzungen bei Betriebsunterbrechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Investitionszulagengesetz
    Begünstigung beweglicher Wirtschaftsgüter
    Zugehörigkeits-, Verbleibens- und Nutzungsvoraussetzungen sowie Erstinvestitionen
    Verbleibensvoraussetzung
    Verbleib in »aktiver« Betriebsstätte

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 1 Abs 3 Nr 1, InvZulG § 5 Abs 6 Nr 1
    Stillegung; Umbau; Unterbrechung; Verbleiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 173
  • BB 2002, 1528
  • DB 2002, 1588
  • BStBl II 2002, 582
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.09.2001 - III R 84/97

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 07.03.2002 - III R 41/98
    Bei Eintritt eines Betriebs in das Abwicklungsstadium vor Ablauf der Verbleibensfrist sind daher die Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllt (Senatsurteil vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, m.w.N.).

    Ein vorzeitiges Ausscheiden von Wirtschaftsgütern aus dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte erkennt der Senat ausnahmsweise dann als unschädlich an, wenn die Gründe hierfür im Wirtschaftsgut selbst liegen, weil es technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht ist und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert hat (Senatsurteil in BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, m.w.N.).

  • BFH, 27.04.1999 - III R 32/98

    Investitionszulage: Dreijahreszeitraum bei Betriebseinstellung

    Auszug aus BFH, 07.03.2002 - III R 41/98
    Ebenso fehlt es an der Zugehörigkeit zum Anlagevermögen eines werbenden Betriebs für die Dauer der Verbleibensfrist, wenn der Investor den Betrieb vor Ablauf der Frist stilllegt (Senatsurteile vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615; vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37).
  • BFH, 07.02.2002 - III R 14/00

    Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er

    Auszug aus BFH, 07.03.2002 - III R 41/98
    Nach dem Senatsurteil vom 7. Februar 2002 III R 14/00 (BStBl II 2002, 312) ist eine ununterbrochene "aktive Nutzung" des Wirtschaftsguts selbst nicht erforderlich.
  • BFH, 16.03.2000 - III R 21/99

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 07.03.2002 - III R 41/98
    Bei Anschaffung und Betriebseröffnung im selben Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr ist die Investitionszulage daher im Regelfall zu gewähren (Senatsurteil vom 16. März 2000 III R 21/99, BFHE 192, 169, BStBl II 2000, 700).
  • BFH, 07.09.2000 - III R 44/96

    Keine Investitionszulage auch im Fall der Verschrottung eines noch nicht

    Auszug aus BFH, 07.03.2002 - III R 41/98
    Ebenso fehlt es an der Zugehörigkeit zum Anlagevermögen eines werbenden Betriebs für die Dauer der Verbleibensfrist, wenn der Investor den Betrieb vor Ablauf der Frist stilllegt (Senatsurteile vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615; vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37).
  • BFH, 07.11.2000 - III R 19/98

    Investitionszulage: Anschaffung vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 07.03.2002 - III R 41/98
    Es ist unschädlich, wenn solche Wirtschaftsgüter wegen der erst nachfolgenden Betriebseröffnung tatsächlich noch nicht eingesetzt werden können (Senatsurteil vom 7. November 2000 III R 19/98, BFHE 193, 229, BStBl II 2001, 256, m.w.N.).
  • BFH, 07.09.2000 - III B 60/98

    Investitionszulage; vorübergehende Überführung von Wirtschaftsgütern in das

    Auszug aus BFH, 07.03.2002 - III R 41/98
    Eine auch nur vorübergehende Überführung in das Umlaufvermögen ist zulagenschädlich (Senatsbeschluss vom 7. September 2000 III B 60/98, BFH/NV 2001, 486, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2013 - III R 56/12

    Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei Untergang

    a) aa) In betriebsbezogener Hinsicht ist eine Förderfähigkeit nur bei einem aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmenden Betrieb bzw. einer entsprechenden Betriebsstätte gegeben (Senatsurteile vom 7. Februar 2002 III R 14/00, BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312; vom 7. März 2002 III R 41/98, BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582, und vom 31. August 2006 III R 26/04, BFH/NV 2007, 103).

    Insofern ist jedenfalls eine Nichteinsetzbarkeit der Wirtschaftsgüter für mehr als ein Jahr anspruchsschädlich (Senatsurteil in BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582).

  • FG Sachsen, 19.09.2013 - 6 K 537/12

    Investitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter Verbleibens- und

    Die Begünstigung einer Investition setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut während der Verbleibensfrist zu einem aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmenden Betrieb bzw. einer entsprechenden Betriebsstätte gehört (vgl. BFH, BStBl. II 2002, 582).

    Unter Beachtung des Zwecks der Investitionszulage, die Wirtschaftstätigkeit durch den Einsatz der mit der Zulage geförderten Wirtschaftsgüter in dem Betrieb bzw. in der Betriebsstätte des Investors zu stärken, ist für die Begünstigung auch zu fordern, dass das betreffende Wirtschaftsgut auch im Betrieb seinem Zweck entsprechend verwendet werden kann (vgl. BFH, BStBl. II 2002, 582).

    Dass die Betriebsumstellung und die damit verbundene Produktionsunterbrechung aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich ist, rechtfertigt es ebenso wenig wie in den Fällen eines betrieblich veranlassten vorzeitigen Ausscheidens eines Wirtschaftsguts aus der Betriebsstätte, die Verbleibensvoraussetzungen ausnahmsweise einschränkend auszulegen, da diese gewährleisten sollen, dass die die Wirtschaft stärkenden Impulse von dem tatsächlichen betrieblichen Einsatz der geförderten Wirtschaftsgüter ausgehen (vgl. BFH, BStBl. II 2002, 582).

    Etwas anders gilt nur dann, wenn die infolge der Produktionsunterbrechung fehlende aktive Teilnahme des Betriebs am wirtschaftlichen Verkehr deswegen als unschädlich angesehen werden kann, weil die Produktionsanlagen zügig umgebaut und alsbald wieder in Betrieb genommen werden (vgl. BFH, BStBl. II 2002, 582).

  • BFH, 24.03.2006 - III R 6/04

    Investitionszulage: Dreijährige Zugehörigkeit zum Anlagevermögen, Übergang des

    Denn, wie der Senat in dem Urteil vom 7. März 2002 III R 41/98 (BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582, unter II. 1. a) zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvZulG 1986 ausgeführt hat, dient die Investitionszulage dem Ziel, die Wirtschaft des Fördergebiets mit allen ihren Auswirkungen zu stärken.

    Eine auch nur vorübergehende Überführung in das Umlaufverfahren ist daher zulagenschädlich (Senat in BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582, unter II. 1. a, m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 K 244/00

    Erfüllung der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei Einstellung der

    Zweck der Gewährung von Investitionszulagen nach dem InvZulG 1991 ist es, die Wirtschaftskraft des Fördergebiets mit allen ihren Auswirkungen zu stärken, insbesondere Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern (z.B. Bundesfinanzhof - BFH, Bundessteuerblatt - BStBl II 2002, 582).

    Eine ununterbrochene aktive Nutzung des Wirtschaftsguts selbst ist jedoch nicht erforderlich; das Wirtschaftsgut muss deshalb auch nicht ständig betrieblich eingesetzt werden, vielmehr reicht es aus, dass es dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte des Investors außerhalb der Zeiten des tatsächlichen betrieblichen Einsatzes zur Nutzung zur Verfügung steht (BFH BStBl II 2002, 312) und im laufenden Geschäftsbetrieb jederzeit seinem Zweck entsprechend verwendet werden kann (BFH BStBl II 2002, 582).

    Selbst wenn man dem Vortrag der Klin. folgt und davon ausgeht, dass die A AG die Absicht hatte, die von der Klin. erworbenen Wirtschaftsgüter wieder zur Schweineproduktion einzusetzen, sind die Voraussetzungen der InvZul-Gewährung entfallen, weil die Unterbrechung der Schweineproduktion bis heute nicht beendet ist und eine länger als zwölf bis fünfzehn Monate andauernde Betriebsunterbrechung schädlich ist (z.B. BFH/NV 2002, 1110 = BStBl II 2002, 582 ; Niedersächsisches Finanzgericht - FG, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1999, 621 ; Sächsisches FG EFG 2002, 1109).

  • BFH, 31.08.2006 - III R 26/04

    Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Satz 1 InvZulG

    Denn maßgebend für die Förderung ist nicht allein die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter, sondern vor allem deren längerfristiger Einsatz in einem Betrieb oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet (vgl. Senatsurteil vom 7. März 2002 III R 41/98, BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582, m.w.N.).

    Dem Zweck der Investitionszulage entsprechend, die Wirtschaftstätigkeit durch den Einsatz der mit der Zulage geförderten Wirtschaftsgüter zu stärken, muss das Wirtschaftsgut während des Dreijahreszeitraums in dem Betrieb (der Betriebsstätte) tatsächlich eingesetzt werden oder zumindest einsetzbar sein (Senatsurteil in BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582).

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - 13 K 1853/06

    Investitionszulagenschädlichkeit der kapazitätsbedingten Abmeldung des

    Betriebswirtschaftliche Gründe rechtfertigen auch hier keine Ausnahme (BFH-Urteil vom 7. März 2002 III R 41/98, BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582).

    Denn in dem vom BFH entschiedenen Fall dauerte die Nichteinsetzbarkeit der Wirtschaftsgüter mehr als ein Jahr, was in jedem Fall schädlich sei (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2002 III R 41/98, BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 03.09.2019 - 1 K 273/16

    Klageart bei der Investitionszulage - Zuständigkeit für die gesonderte

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 07.03.2002 III R 41/98 und III R 44/97, FG Berlin-Brandenburg vom 29.09.2011, 13 K 13054/08) und Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben vom 08.05.2008, Rz. 115) seien für den Beherbergungsbereich weder eine zügige Betriebseröffnung noch eine Anlaufphase von 2 Jahren erfüllt.

    Der Festsetzung von Investitionszulage für die Streitjahre steht nicht die Rspr. des BFH entgegen, wonach vor der Eröffnung des Betriebs angeschaffte Wirtschaftsgüter zulagenbegünstigt sind, wenn der Betrieb zügig errichtet und alsbald eröffnet wird (BFH-Urteil vom 07.03.2002 III R 41/98. BStBl II 2002, 582, m. w. N.; BMF-Schreiben vom 08.05.2008, BStBl I 2008, 590, Tz. 115).

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - 13 K 2037/05

    Verletzung der Bindefristen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG durch

    Er macht unter Verweis auf des Urteil des BFH vom 7. März 2002 (III R 41/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2002, 582) geltend, dass eine Produktionsunterbrechung von mehr als zwölf Monaten die Bindefristen verletze.

    Kommt es lediglich zu einer vorübergehenden Produktionsunterbrechung, hat der BFH in einem Urteil vom 7. März 2002 (III R 41/98, BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582) offen gelassen, ob die Grundsätze zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern vor Betriebsbeginn entsprechend anzuwenden seien und die infolge der Produktionsunterbrechung fehlende aktive Teilnahme des Betriebs am wirtschaftlichen Verkehr dann als unschädlich angesehen werden könne, wenn die Produktionsanlagen zügig umgebaut und alsbald wieder in Betrieb genommen würden.

  • FG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - 13 V 13119/08

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Investitionszulage für Windkraftanlage bei

    Dagegen hat er offen gelassen, ob bei einer geringeren Dauer der Produktionsunterbrechung die Grundsätze zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern vor Betriebsbeginn entsprechend anzuwenden sind, d.h. die infolge der Produktionsunterbrechung fehlende aktive Teilnahme des Betriebs am wirtschaftlichen Verkehr dann als unschädlich angesehen werden kann, wenn die Produktionsanlagen zügig umgebaut und alsbald wieder in Betrieb genommen werden (vgl. BFH, Urteil vom 7. März 2002 III R 41/98, BFHE 198, 173, BStBl II 2002, 582).
  • FG Sachsen, 18.04.2012 - 6 K 1340/10

    Kein Investitionszulagenanspruch bei 18-monatiger Unterbrechung der Produktion

    Von einer zügigen Sanierung und alsbaldigen Wiederaufnahme der werbenden Tätigkeit kann jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Betriebsunterbrechung - wie im Streitfall - 18 Monate andauert (z.B. BFH, BFH/NV 2002, 1110 ; Sächsisches FG, EFG 2002, 1109 ).
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