Weitere Entscheidung unten: BFH, 21.03.2002

Rechtsprechung
   BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00   

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https://dejure.org/2002,1454
BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00 (https://dejure.org/2002,1454)
BFH, Entscheidung vom 10.04.2002 - VI R 154/00 (https://dejure.org/2002,1454)
BFH, Entscheidung vom 10. April 2002 - VI R 154/00 (https://dejure.org/2002,1454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungspauschale - Regelungsverständnis der Verwaltung - Auslegung - Verwaltungsanweisung - Gesetzesauslegender Charakter - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen - Fahrtätigkeit - Bestimmtes Berufsbild

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3; ; EStG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 3 § 9 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gewährung von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gewährung von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, LStR Abschn 37 Abs 5
    Fahrtätigkeit; Sanitäter; Verpflegungsmehraufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 559
  • NVwZ 2002, 1407
  • BB 2002, 1138
  • DB 2002, 1139
  • BStBl II 2002, 779
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00
    Eine Fristversäumung ist unverschuldet, wenn sie auf einer Verzögerung bei der Postbeförderung beruht (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, statt aller vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG-, Beschluss vom 25. September 2000 1 BvR 2104/99, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 1566, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Auszug aus BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00
    Bereits zu diesen hat die Rechtsprechung ausgeführt, dass nicht die abstrakten Merkmale eines bestimmten Berufsbildes entscheidend sind; maßgebend ist vielmehr der konkrete Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers (BFH-Urteil vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443).
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Rechtsprechung
   BFH, 21.03.2002 - V R 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3289
BFH, 21.03.2002 - V R 62/01 (https://dejure.org/2002,3289)
BFH, Entscheidung vom 21.03.2002 - V R 62/01 (https://dejure.org/2002,3289)
BFH, Entscheidung vom 21. März 2002 - V R 62/01 (https://dejure.org/2002,3289)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9; UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ZVG § 107

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. a, § 9; UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ZVG § 107

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Verzichts auf eine Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens nach einem Verteilungstermin - Vorliegen eines "lebenden Unternehmens" als Voraussetzung für eine Geschäftsveräußerung - Berücksichtigung einer ...

  • rechtsportal.de

    Grundstückserwerb im Zwangsversteigerungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerpflicht der Grundstücksversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Option bei zwangsversteigertem Grundstück im Nachhinein möglich?

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 18 Abs 8 Nr 3, UStDV § 51 Abs 1 Nr 3, UStDV § 55
    Haftung; Zwangsversteigerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 230
  • BFHE 198, 559
  • NZI 2003, 458
  • BB 2002, 1528 (Ls.)
  • DB 2002, 1756
  • BStBl II 2002, 559
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 124/98

    Umsatzsteuer in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    Deshalb kann eine nachträgliche Steueroption nicht mit der Wirkung berücksichtigt werden, dass die Umsatzsteuer aus dem Versteigerungserlös herausgerechnet wurde; für einen entsprechenden Zuschlag auf den Gebotsbetrag gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 4. Mai 2000 IX ZR 124/98, BGHR § 51 Abs. 1 Nr. 3 UStDV Umsatzsteuer 1, BGHR § 81 ZVG Umsatzsteuer 1).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 115/87

    Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    a) Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt zwar umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich zu einer Lieferung des Grundstückseigentümers an den Ersteher (Senatsurteile vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    a) Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt zwar umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich zu einer Lieferung des Grundstückseigentümers an den Ersteher (Senatsurteile vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    Nach dem Senatsurteil vom 8. März 2001 V R 24/98 (BFHE 194, 522) setzt die Geschäftsveräußerung kein lebendes Unternehmen voraus.
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 3 K 132/98

    Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für

    Auszug aus BFH, 21.03.2002 - V R 62/01
    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1084 veröffentlicht ist, gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage statt.
  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02

    Berechnung des Meistgebots

    Der Bundesfinanzhof hat unter Berufung auf diese Entscheidung dem Zwangsvollstreckungsrecht zumindest dann den Vorrang eingeräumt, wenn die Option nach § 9 UStG nach dem Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses ausgeübt wurde (BFH DStR 2002, 1265, 1266).
  • BFH, 28.11.2002 - VII R 41/01

    Haftung des Konkursverwalters bei Umsatzsteuer-Option

    Durch die Verwertung des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung wäre aufgrund der Regelung in § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung --UStDV-- (in der seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung, BGBl I 1993, 601; aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften --Steueränderungsgesetz 2001-- mit Wirkung vom 1. Januar 2002, BGBl I 2001, 3794) zugleich sichergestellt worden, dass der auch in diesem Verfahren mögliche Verzicht auf die Steuerbefreiung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BFHE 198, 230, BStBl II 2002, 559) nicht zu Steuerausfällen führt, weil der Vollstreckungsschuldner als leistender Unternehmer die geschuldete Umsatzsteuer nicht an das FA abführen kann.
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 77/00

    Haftung eines Liquidators bei Umsatzsteueroption

    Durch die Verwertung des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung wäre aufgrund der Regelung in § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung --UStDV-- (in der seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung, BGBl I 1993, 601; aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften --Steueränderungsgesetz 2001-- mit Wirkung vom 1. Januar 2002, BGBl I 2001, 3794; jetzt § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 UStG) zugleich sichergestellt worden, dass der auch in diesem Verfahren mögliche Verzicht auf die Steuerbefreiung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BFHE 198, 230, BStBl II 2002, 559) nicht zu Steuerausfällen führt, weil der Vollstreckungsschuldner als leistender Unternehmer die geschuldete Umsatzsteuer nicht an das FA abführen kann.
  • BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01

    USt-Option - Konkursverwalter

    Durch die Verwertung des Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung wäre aufgrund der Regelung in § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung --UStDV-- (in der seit dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung, BGBl I 1993, 600, aufgehoben durch das Steueränderungsgesetz 2001 mit Wirkung vom 1. Januar 2002, BGBl I 2001, 3794; jetzt § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 UStG) zugleich sichergestellt worden, dass der auch in diesem Verfahren mögliche Verzicht auf die Steuerbefreiung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BFHE 198, 230, BStBl II 2002, 559) nicht zu Steuerausfällen führt, weil der Vollstreckungsschuldner als leistender Unternehmer die geschuldete Umsatzsteuer nicht an das FA abführen kann.
  • BFH, 09.12.2002 - V B 85/02

    Grundstückslieferung, Verzicht auf Steuerbefreiung?

    bb) Hinzu kommt, dass eine Klärbarkeit der von der Klägerin gestellten Rechtsfragen nicht gegeben ist, weil aus der im Versäumnisverfahren am 10. Februar 1999 erstrittenen Rechnung ein Vorsteuerabzug schon deswegen nicht zugelassen ist, weil nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BFH/NV 2002, 1112) auch vor In-Kraft-Treten des § 9 Abs. 3 UStG 1999 n.F. ein Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstückslieferung im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens nach dem Verteilungstermin (im Streitfall 18. Dezember 1998) nicht mehr wirksam ist.
  • FG Sachsen, 16.12.2004 - 3 K 891/03

    Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen;

    (3) Mit der neueren Rechtsprechung geht der erkennende Senat davon aus, dass für die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen aus umsatzsteuerlicher Sicht das übertragene Unternehmen kein lebendes sein muß (BFH, Urteil vom 8. März 2001 V R 24/98, BStBl II 2003, 430 ; Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BStBl II 2002, 559 ).
  • FG Thüringen, 09.12.2010 - 2 K 156/07

    Keine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG bei Übertragung eines zuvor

    Dementsprechend setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Geschäftsveräußerung kein "lebendes Unternehmen" voraus (BFH-Urteile vom 21.3.2002 V R 62/01, BFHE 198, 230, BStBl II 2002, 559; vom 08.3.2001 V R 24/98, BFHE 194, 522, BStBl II 2003, 430; Abschn. 1.5.
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