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   BFH, 16.05.2002 - III R 9/98   

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https://dejure.org/2002,984
BFH, 16.05.2002 - III R 9/98 (https://dejure.org/2002,984)
BFH, Entscheidung vom 16.05.2002 - III R 9/98 (https://dejure.org/2002,984)
BFH, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - III R 9/98 (https://dejure.org/2002,984)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Gewerbesteuer - Umqualifizierung - Nicht steuerbare vermögensverwaltende Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit - Grundstückshandel - Wohnungseigentum - Objekt

  • Judicialis

    EStG 1981 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1; ; GewStDV a.F. § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf von Eigentumswohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel durch Neubau von 16 ETW?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Ist jede ETW ein eigenes "Zählobjekt"?

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbebetrieb
    Die negativen Tatbestandsvoraussetzungen
    Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung (§ 14 AO)
    Der gewerbliche Grundstückshandel und die Drei-Objekt-Grenze
    Das erste BMF-Schreiben (1990)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 Nr 1, GewStG § 2 Abs 1
    Gewerbl. Grundstückshandel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 245
  • NJW 2003, 238
  • NVwZ 2003, 1288 (Ls.)
  • NZM 2002, 709
  • BB 2002, 1627
  • DB 2002, 1864
  • BStBl II 2002, 571
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

    Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
    Ist das Gebäude noch nicht errichtet, beschränkt sich das Wohnungsrecht zunächst auf den Miteigentumsanteil am Grundstück; solche Wohnungsrechte können auch in der Hand des bisherigen Grundstückseigentümers bestehen (BFH-Urteil vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007).

    Für die Veräußerung einer derartigen Wohnung bedarf es zwar der Übertragung sämtlicher zugrunde liegender Wohnungseigentumsrechte, steuerrechtlich wird gleichwohl ein einheitliches Wirtschaftsgut, nämlich die eine Einheit bildende Wohnung übertragen (BFH-Urteile in BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94).

    Der BFH hat allerdings im Urteil in BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007 diese Erwägungen auch bereits dann gelten lassen, wenn sich der Inhaber der Wohnungseigentumsrechte zur Errichtung und Übertragung einer 2 (bzw. mehr) Eigentumsrechte umfassenden Wohnung verpflichtet.

    Den notariellen Kaufverträgen lässt sich --anders als in dem vom BFH in BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007 entschiedenen Fall-- keinerlei Verpflichtung der Klägerin entnehmen, im II. OG eine einheitliche Zahnarztpraxis zu errichten und bezugsfertig zu übergeben.

  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
    Für die Veräußerung einer derartigen Wohnung bedarf es zwar der Übertragung sämtlicher zugrunde liegender Wohnungseigentumsrechte, steuerrechtlich wird gleichwohl ein einheitliches Wirtschaftsgut, nämlich die eine Einheit bildende Wohnung übertragen (BFH-Urteile in BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94).

    Vielmehr handelt es sich um eine Mehrzahl selbständiger Tätigkeiten, denen rechtlich und wirtschaftlich auch eine eigenständige Bedeutung im Sinne des Tatbestandsmerkmals der Nachhaltigkeit zukommt (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1991 III R 59/89, BFH/NV 1992, 464, 466, und in BFH/NV 1994, 94, m.w.N.).

    Entscheidend ist, dass der Verkäufer sich insofern an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden, der die Verkaufsbedingungen erfüllt, verkaufen will (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 94, unter 1. d der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
    Die indizielle Bedeutung dieser Kriterien hängt in der Regel weder von der Größe und dem Wert des einzelnen Objekts sowie von dessen Nutzungsart ab, noch davon, ob der Steuerpflichtige die veräußerten Objekte lediglich angeschafft oder ob er sie errichtet hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFH/NV 2002, 587, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2002, 489, m.w.N.).

    Auf die Zahl der Objekte und den zeitlichen Abstand der maßgebenden Tätigkeiten als Beweisanzeichen kommt es nach Auffassung des Großen Senats des BFH im Beschluss in BFH/NV 2002, 587, DStR 2002, 489 allerdings dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen --ganz besonderen-- Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder umgekehrt eine fehlende Veräußerungsabsicht ergibt.

  • BFH, 11.12.1991 - III R 59/89

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
    Vielmehr handelt es sich um eine Mehrzahl selbständiger Tätigkeiten, denen rechtlich und wirtschaftlich auch eine eigenständige Bedeutung im Sinne des Tatbestandsmerkmals der Nachhaltigkeit zukommt (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1991 III R 59/89, BFH/NV 1992, 464, 466, und in BFH/NV 1994, 94, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97

    Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
    Dementsprechend lassen nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2000 5 K 1398/97 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2000, 1306, 1309, Revision VIII R 38/00) auch gescheiterte, rückabgewickelte Grundstücksveräußerungen einen Rückschluss darauf zu, dass ein marktmäßiger Umschlag von Grundstücken und nicht die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Vermögenswerten im Vordergrund steht.
  • BFH, 18.07.2002 - VIII R 38/00

    Revisionszulassung nach § 115 Abs. 1 FGO a.F.; offensichtliche Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
    Dementsprechend lassen nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2000 5 K 1398/97 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2000, 1306, 1309, Revision VIII R 38/00) auch gescheiterte, rückabgewickelte Grundstücksveräußerungen einen Rückschluss darauf zu, dass ein marktmäßiger Umschlag von Grundstücken und nicht die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Vermögenswerten im Vordergrund steht.
  • BFH, 10.10.1991 - XI R 22/90

    Wertung von Grundstücksgeschäften als gewerbliche Tätigkeit - Veräußerung

    Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
    Durch die Teilungserklärung vom 4. Juni 1981 hat die Klägerin die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von 16 selbständigen Wohnungseigentumsrechten geschaffen und anschließend daran 8 Wohnungen durch jeweils eigenständige Rechtsgeschäfte substantiell verwertet (vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 1991 XI R 22/90, BFH/NV 1992, 238).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
    Ein Gewerbebetrieb war --auch-- im Streitjahr 1982 anzunehmen, wenn eine Tätigkeit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 EStG i.V.m. § 1 GewStDV a.F. (nunmehr § 2 Abs. 1 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 2 EStG) erfüllt und sich die Tätigkeit nach den Umständen des Einzelfalls nicht als private Vermögensverwaltung darstellt (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. III. 3. b aa (1) und (2) der Gründe).
  • FG Münster, 11.05.1993 - 1 K 4651/88

    FG-Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 9/98
    Das Finanzgericht (FG) gab der hiergegen nach erfolglosen Einsprüchen gerichteten Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1060 veröffentlichtem Urteil statt.
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2010 - 6 K 2428/04

    Aufwendungen für die Grundsteinlegung sind Herstellungskosten - Abfindung an

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Objekte auf Grund eines zwingenden Nutzungszusammenhangs zu einem wirtschaftlichen Objekt verbunden werden, etwa der Verkauf "einer" Wohnung, an der zwei Miteigentumsanteile bestehen (BFH, Urteil vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BStBl. II 2002, 571).

    Offen gelassen hat der BFH (in BStBl. II 2002, 571), ob nur ein Objekt vorliegt, wenn mehrere Wohnungen zu einer Zahnarztpraxis umgebaut werden.

  • BFH, 03.08.2004 - X R 40/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze, Objektbegriff,

    aa) "Objekt" im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zum gewerblichen Grundstückshandel ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz --WEG--), und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und anderen Umständen (BFH-Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C. III. 2. letzter Absatz; zuletzt BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571).

    Mehrere sachenrechtlich selbständige Grundstücke --vor allem Eigentumswohnungen-- können eine wirtschaftliche Einheit bilden, wenn die Raumeinheiten entweder unmittelbar neben- oder unmittelbar untereinander angeordnet sind, sie also so miteinander verbunden sind, dass sie sich --gedanklich aus dem Gesamtbauwerk herausgelöst-- als ein Raumkörper darstellen (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23. Februar 1979 III R 73/77, BFHE 128, 83, BStBl II 1979, 547; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94; in BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571; ständige Rechtsprechung).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01

    Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft

    Deshalb kann offen bleiben, ob die verkauften 6 bzw. 4 Grundstücksparzellen 6 bzw. 4 Objekte im Sinne dieser Drei-Objekt-Grenze sind oder ob es sich dabei im Hinblick auf das auf dem verkauften Grundbesitz zu errichtende Einkaufszentrum und die mitverkauften Baupläne um eine wirtschaftliche Einheit handelt, die als nur ein Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze zu beurteilen ist (vgl. zur wirtschaftlichen Einheit bei mehreren Grundstücken oder Wohnungen die BFH-Urteile vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 37/02

    Ungleiche Behandlung aufgeteilte/unaufgeteilte Mehrfamilienhäuser

    Unter einem Objekt im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels ist jedes einzelne Immobilienobjekt zu verstehen, das selbständig veräußert und genutzt werden kann (zum Objektbegriff BFH-Urteile vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 246, BStBl II 2002, 571; in BFH/NV 2003, 455, m.w.N.).

    Es handelt sich insoweit nicht um einen wirtschaftlich einheitlichen Vorgang, sondern um eine Mehrzahl selbständiger Tätigkeiten, denen rechtlich und wirtschaftlich auch eine eigenständige Bedeutung zukommt (BFH-Urteile in BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390, und in BFHE 199, 246, BStBl II 2002, 571, 574, m.w.N.).

  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH beteiligt sich der Verkäufer bereits dann am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, wenn er an jeden zu verkaufen bereit ist, der die Kaufbedingungen erfüllt (BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571, unter II. 2. c).
  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Ähnlich ist die Rechtsprechung des BFH verfahren, wenn eine Wohnung unter Inanspruchnahme von mehr als einem Wohnungseigentum desselben Eigentümers errichtet worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571; vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94; vom 11. März 1992 XI R 17/90, BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007).
  • FG Sachsen, 16.07.2003 - 7 K 1147/96

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Grundstücks vor seiner

    Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass die Klägerin und ihre Gesellschafter den Verkauf des Grundstücks zu keinem Zeitpunkt angeboten hätten (BFH-Urteil vom 16.Mai 2002 III R 9/98, DStR 30/2002).

    Objekt in diesem Sinne können Mehrfamilienhäuser (vgl. BFH-Urteil vom 15.März 2000 X R 130/97, BStBl II 2001, 530) oder im Einzelfall auch mehrere Wohnungseigentumsrechte desselben Eigentümers sein, wenn diese steuerrechtlich als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind und der Eigentümer sich bereits im Zeitpunkt des Abschlusses der einzelnen Kaufverträge zur Übertragung einer mehrere Wohnungseigentumsrechte umfassenden einheitlichen Wohnung verpflichtet hat (BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BStBl II 2002, 5A)).

    Dasselbe trifft auf die Problematik der Umqualifizierung einer nicht steuerbaren vermögensverwaltenden in eine gewerbliche Tätigkeit in Form eines Grundstückshandels zu, bei der in zeitlicher Hinsicht entscheidend an die bis zum verbindlichen Abschluss der Kaufverträge von dem Veräußerer entfalteten Aktivitäten anzuknüpfen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 16.Mai 2002 III R 9/98, a.a.O.).

    Im Übrigen ist davon auszugehen, dass sie ihre Leistungen an jeden, der auf die Vertragsbedingungen vom 17. Dezember 1992 eingegangen wäre, erbracht hätte (BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFH/NV 2002, 1233 ).

  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

    Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels können Objekte aller Art sein (BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571); ihre Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ist daher für jedes neu erworbene Objekt gesondert zu prüfen.
  • BFH, 05.10.2004 - X B 40/04

    Revisionszulassung wegen Sicherung der einheitlichen Rspr.; Übergehen von

    c) Entgegen der von den Klägern vertretenen Auffassung ist das FG auch nicht von den BFH-Urteilen vom 11. März 1992 XI R 17/90 (BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007) und vom 16. Mai 2002 III R 9/98 (BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571) abgewichen.

    Dies hat der BFH unter Hinweis darauf bejaht, dass es für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit "auch auf die selbständige Veräußerbarkeit und die Nutzungsverhältnisse (ankomme)" (BFH-Urteile in BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007, 1008, rechte Spalte, und in BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571, unter II. 2. b, erster Absatz).

    Bei dieser Sachlage widersprach es den vom BFH in den Urteilen in BFHE 167, 401, BStBl II 1992, 1007 und in BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571 entwickelten Grundsätzen nicht nur nicht, sondern entsprach es diesen Grundsätzen geradezu, wenn das FG --im Einklang mit dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--)-- den Verkauf der beiden (noch zu vermessenden) Teilflächen an die X-GmbH als Veräußerung von zwei wirtschaftlichen Einheiten im Sinne des BewG und von zwei Objekten im Sinne des gewerblichen Grundstückshandels wertete.

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 56/99

    Gewerblicher Grundstückshandel beim Verkauf von Doppelhaushälften

    Die Indizwirkung hängt in der Regel weder von der Größe und dem Wert des einzelnen Objekts noch von dessen Nutzungsart ab (BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 III R 9/98, BFHE 199, 245, BStBl II 2002, 571).
  • BFH, 27.11.2002 - X R 53/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerung von weniger als vier Objekten

  • BFH, 18.09.2002 - X R 108/96

    Gewerblicher Grundstückshandel, Veräußerung von weniger als vier Objekten

  • BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05

    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung

  • BFH, 23.02.2005 - XI R 35/02

    Gewerblicher Grundstückshandel - Aufteilung MFH in ETW

  • FG Köln, 31.08.2005 - 12 K 1849/01

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Bremen, 03.07.2008 - 1 K 50/07

    Voraussetzungen einer Anerkennung von Verlusten aus gewerblichem

  • BFH, 24.02.2005 - X B 183/03

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 04.04.2005 - IV B 104/03

    Gewerblicher Grundstückshandel; Fünf-Jahres-Frist; kurzfristige Überschreitung;

  • FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 20.01.2004 - X B 10/03

    Darlegung des Zulassungsgrunds der Sicherung einer einheitlichen Rspr. und von

  • FG Nürnberg, 06.10.2017 - 4 K 857/15

    Bescheid, Bebauung, Leistungen, Neubau, Revision, Bauantrag, Kaufvertrag,

  • FG Bremen, 27.10.2004 - 3 V 19/04

    Bürgschaftsprovisionen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Gewerbesteuermessbetrag

  • FG Münster, 04.11.2005 - 4 K 2284/01

    Besondere Umstände, die auf eine Veräußerungsabsicht schließen lassen

  • FG Münster, 01.07.2004 - 6 K 1584/02

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

  • FG Münster, 10.11.2004 - 6 K 5669/03

    Nachhaltigkeit bei Veräußerung nur eines Objekts

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