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   BFH, 06.11.2002 - V R 50/01   

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https://dejure.org/2002,1743
BFH, 06.11.2002 - V R 50/01 (https://dejure.org/2002,1743)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2002 - V R 50/01 (https://dejure.org/2002,1743)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2002 - V R 50/01 (https://dejure.org/2002,1743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1980/1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 13 Teil B Buchst. f

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG 1980/1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Nr. 9 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 13 Teil B

  • Wolters Kluwer

    Veranstaltung eines Kartenspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank - Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG - Spielcasino - Karten-Memory-Spiele - Spielregeln - Gewerberechtliche Erlaubnis - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes - Überschreitung ...

  • Judicialis

    UStG 1980/1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1980/1991 § 4 Nr. 9 Buchst. b; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht von Kartenspielen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreiben eines Kartenspiels, das nicht der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts entspricht ? Identität mit Kartenspiel im Fall des EuGH-Urteils vom 11. 6. 1998 Rs. C-283/95, Karlheinz Fischer (EuGHE 1998 S.??I-3369) ? Ist Richtlinie 77/388/EWG genügend klar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 145
  • BB 2003, 141
  • DB 2003, 190
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 50/01
    Der Einspruch des Klägers hatte insoweit Erfolg, als das FA aufgrund des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 11. Juni 1998 Rs. C-283/95, Karlheinz Fischer (Slg. 1998, I-3369) das Roulettespiel steuerfrei beließ.

    Das Finanzgericht (FG) kam zum Ergebnis, entsprechend den Grundsätzen des EuGH-Urteils in Slg. 1998, I-3369 seien auch die Kartenspielumsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) von der Umsatzsteuer befreit; der Unternehmer könne sich insoweit unmittelbar auf diese Vorschrift berufen.

    Es meint, die Grundsätze des EuGH-Urteils in Slg. 1998, I-3369 könnten nicht ohne weiteres auf das vom Kläger veranstaltete Kartenspiel übertragen werden; es handele sich um das Spiel "Jeu 21".

    Nach dem Urteil des EuGH in Slg. 1998, I-3369 ist Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen darf, wenn die Veranstaltung eines solchen Glücksspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist.

    In dem Urteil in Slg. 1998, I-3369 (Randnr. 11) ist der EuGH nämlich davon ausgegangen, dass Karlheinz Fischer von der ihm erteilten Spielerlaubnis derart abwich, dass das von ihm veranstaltete Spiel dem Roulettespiel gleichkam, wie es in ordnungsgemäß zugelassenen öffentlichen Spielbanken betrieben wird.

    Im Streitfall dürfte die Vorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG alleine nicht hinreichend klar, genau und unbedingt sein (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs, Urteil vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679 Randnr. 9 ff.; EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-3369).

  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 50/01
    Im Streitfall dürfte die Vorschrift des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG alleine nicht hinreichend klar, genau und unbedingt sein (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs, Urteil vom 5. Mai 1994 Rs. C-38/93, Glawe, Slg. 1994, I-1679 Randnr. 9 ff.; EuGH-Urteil in Slg. 1998, I-3369).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 50/01
    Im Übrigen kann sich der Einzelne nur auf solche Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG berufen, die hinreichend klar und genau und nicht an Bedingungen geknüpft sind (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 6. Juli 1995 Rs. C-62/93, Soupergaz, Slg. 1995, I-1883 Randnr. 34).
  • FG Münster, 17.04.2001 - 15 K 6234/00

    Steuerfreiheit illegaler Kartenspielumsätze

    Auszug aus BFH, 06.11.2002 - V R 50/01
    Gegen das Urteil des FG, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1252 veröffentlicht ist, wendet sich das FA mit der vorliegenden Revision.
  • OLG Köln, 22.05.2007 - 8 W 10/07

    Nichtbelehrung über Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen Umsatzsteuerbescheide und

    Insbesondere unterblieb ein Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhof vom 6.11.2002 (V R 50/01) und die darin zur fehlenden Umsatzsteuerpflicht von Einnahmen privater Glücksspielbetreiber vertretene Rechtsaufassung sowie der Rat, gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2001 Einspruch einzulegen.

    und 8.9.2003 einzulegen, belehrt und diese insbesondere nicht auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhof vom 6.11.2002 (V R 50/01, BFH/NV 2003, 273 ff.) hingewiesen hat.

    Dem Vorlagebeschluss vom 6.11.2002 lag zwar insoweit ein anderer Sachverhalt zugrunde, als es um die Umsatzsteuerfreiheit der privaten Veranstaltung eines Kartenspiels und nicht um die private Aufstellung von Geldspielautomaten ging (vgl. BFH/NV 2003, 273 ff.).

    Der Beschluss des Bundesfinanzhofs wurde bereits Anfang 2003 in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht, deren Lektüre von einem Steuerberater verlangt werden kann, namentlich am 19.02.2003 in Heft 4 des "DStR-Entscheidungsdienstes", der zweimal monatlich als Beilage zu der Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" erscheint (DStRE 2003, 235 ff.; vgl. ferner BFH/NV 2003, 273 ff.; DB 2003, 190; BB 2003, 141 f.).

    Auf der Grundlage dieser Entscheidung befand der Bundesfinanzhof am 19.5.2005 (V R 50/01, BFH/NV 2005, 1881 f.), dass sich ein Veranstalter von Kartenspielen auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B lit. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen könne, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG keine Anwendung finde.

  • BFH, 19.05.2005 - V R 50/01

    USt-Befreiung; Veranstaltung von Kartenspielen

    Mit Beschluss vom 6. November 2002 (BFHE 200, 145) hatte der Senat das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und dem EuGH gemäß Art. 234 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt:.
  • BFH, 19.10.2011 - XI R 20/09

    Keine Steuerfreiheit von Personalgestellungs- und Beratungsleistungen einer

    bb) Nichts anderes gilt für § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG a.F. Der Grund für die in dieser Vorschrift vorgesehene Steuerbefreiung war auch hier die Vermeidung einer Doppelbesteuerung, weil die zugelassenen öffentlichen Spielbanken nach Maßgabe des Spielbankenrechts der einzelnen Bundesländer einer Spielbankabgabe in der Regel von 80 % der Bruttoerträge unterlagen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. November 2002 V R 50/01, BFHE 200, 145, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2003, 81, und V R 7/02, BFHE 200, 149, UR 2003, 83, jeweils unter III.2.; Bunjes/Heidner, UStG, 10. Aufl., § 4 Nr. 9 Rz 13).
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2659/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der Entscheidung

    Die mögliche Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen ist erst im Anschluss an die Rechtssache Fischer zum unerlaubten Roulettespiel (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 RS. C-283/95, UR 1998, 384) diskutiert und mit Vorabentscheidungsersuchen vom 06.11.2002 (V R 7/02 - Linneweber -, UR 2003, 81) höchstrichterlich problematisiert worden.
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3432/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

    Die mögliche Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen ist erst im Anschluss an die Rechtssache Fischer zum unerlaubten Roulettespiel (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 RS. C-283/95, UR 1998, 384) diskutiert und mit Vorabentscheidungsersuchen vom 06.11.2002 (V R 7/02 - Linneweber -, UR 2003, 81) höchstrichterlich problematisiert worden.
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2174/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

    Die mögliche Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen ist erst im Anschluss an die Rechtssache Fischer zum unerlaubten Roulettespiel (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 RS. C-283/95, UR 1998, 384) diskutiert und mit Vorabentscheidungsersuchen vom 06.11.2002 (V R 7/02 - Linneweber -, UR 2003, 81) höchstrichterlich problematisiert worden.
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2784/07

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen aufgrund der

    Die mögliche Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen ist erst im Anschluss an die Rechtssache Fischer zum unerlaubten Roulettespiel (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 RS. C-283/95, UR 1998, 384) diskutiert und mit Vorabentscheidungsersuchen vom 06.11.2002 (V R 7/02 - Linneweber -, UR 2003, 81) höchstrichterlich problematisiert worden.
  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2022/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

    Die mögliche Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen ist erst im Anschluss an die Rechtssache Fischer zum unerlaubten Roulettespiel (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 RS. C-283/95, UR 1998, 384) diskutiert und mit Vorabentscheidungsersuchen vom 06.11.2002 (V R 7/02 - Linneweber -, UR 2003, 81) höchstrichterlich problematisiert worden.
  • FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 4104/08

    Vorsteuerabzug aus dem Rückkauf von Geldspielgeräten; Ermittlung des

    Denn als maßgebliches oder gar führendes Unternehmen der Spielautomatenbranche dürften der Klägerin die maßgeblichen EuGH-Verfahren spätestens seit den BFH-Vorlagebeschlüssen vom 06.11.2002 (V R 7/02, BFHE 200, 149, BFH/NV 2003, 275; V R 50/01, BFHE 200, 145, BFH/NV 2003, 273) bekannt gewesen sein.
  • OLG Frankfurt, 28.09.2009 - 17 U 81/09
    Der Beklagte hat seine Pflichten aus diesem Vertrag verletzt, weil er diesen nicht auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 6.11.2002 nach dessen Veröffentlichung in der DStRE 2003, S. 235 ff - einem Pflichtblatt für Steuerberater - hingewiesen hat und deshalb - mangels Stellung eines Abänderungsantrags - Festsetzungsverjährung für den mit der Klage primär verfolgten Schadensersatzanspruch für den Veranlagungszeitraum 1999 mit Ablauf des 31.12.2004 eintrat.
  • OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07

    Auswirkungen der "Linneweber-Entscheidung" für private Spielhallenbetreiber

  • FG Münster, 17.09.2009 - 5 K 327/09

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2447/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 128/04

    Besteuerung der Umsätze aus Geldspielgeräten; Nichtigkeit der

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 2448/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3522/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 3521/07

    Steuerfreiheit von Geldspielautomatenumsätzen; Emmott'sche Fristenhemmung;

  • FG Düsseldorf, 18.03.2015 - 4 K 1044/14

    Steuerliche Relevanz von Umsätzen eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten

  • FG Münster, 13.08.2009 - 5 K 1671/07

    Keine rückwirkende Korrektur von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden wegen

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