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   BFH, 07.11.2002 - VII R 49/01   

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https://dejure.org/2002,1723
BFH, 07.11.2002 - VII R 49/01 (https://dejure.org/2002,1723)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2002 - VII R 49/01 (https://dejure.org/2002,1723)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2002 - VII R 49/01 (https://dejure.org/2002,1723)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EG Art. 234; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 16, Art. 18 Abs. 1 bis 3, Art. 22, Art. 23, Art. 47 Abs. 1 bis 4, Art. 48 Abs. 3 Buchst. b

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 234; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 16, Art. 18 Abs. 1 bis 3, Art. 22, Art. 23, Art. 47 Abs. 1 bis 4

  • Wolters Kluwer

    Vorlage eines Beförderungspapiers - Vorschussweise gewährte Ausfuhrerstattung - Vertrauensschutz zu Gunsten des Ausführers - Hinweispflichten des Hauptzollamtes - Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausfuhrerstattung - Rückerstattungsanspruch des Hauptzollamtes

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 16; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 18 Abs. 1; ; VO ... (EWG) Nr. 3665/87 Art. 18 Abs. 2; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 18 Abs. 3; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 22; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 23; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 2; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 3; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 4; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 48 Abs. 3 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorschussweise gewährte Ausfuhrerstattung ? Nichtvorlage des Beförderungspapiers innerhalb der vorgeschriebenen Fristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung eines Vorschusses bei lediglich vorschussweise gewährter Ausfuhrerstattungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 3665/87 Art 22 Abs 1, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 23 Abs 1, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 18 Abs 3, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 47, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 48 Abs 2
    Ausfuhrerstattung; Frist; Rückforderung; Vorschuss; Zuschlag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 453
  • BB 2003, 142
  • DB 2003, 78
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 49/01
    Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; ABlEG 1999 L 114/56) einzuholen, weil sich keine Zweifelsfrage hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergibt, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415 bis 3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81
    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 49/01
    Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; ABlEG 1999 L 114/56) einzuholen, weil sich keine Zweifelsfrage hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergibt, dass mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415 bis 3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Auszug aus BFH, 07.11.2002 - VII R 49/01
    Im Übrigen kann die Rüge des Übergehens eines Beweisantrages aber auch deswegen nicht durchgreifen, weil die Klägerin nicht vorgetragen hat, dass sie diesen angeblichen Mangel bereits in der mündlichen Verhandlung gerügt hat, oder weshalb sie ihn nicht bis zu deren Ende hat rügen können (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 30. März 1994 I R 54/93, BFHE 175, 40, BStBl II 1994, 864).
  • BFH, 02.05.2006 - VII B 198/05

    Frachtbrief

    Anders als in jenem Fall, in dem die Entscheidung über den Erstattungsanspruch bereits getroffen war, konnte die Frist hier noch ihren Zweck erfüllen, eine abschließende Entscheidung über den Ausfuhrerstattungsanspruch auch dann zu ermöglichen, wenn das Beförderungspapier nicht vorgelegt worden ist (vgl. dazu: Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 49/01, BFHE 200, 453).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass derjenige, dem die Ausfuhrerstattung vorschussweise unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen gewährt worden ist, allein verantwortlich ist für die Erfüllung dieser Voraussetzungen und dass das HZA gegenüber dem Erstattungsbeteiligten nicht verpflichtet ist, auf die rechtzeitige Erfüllung dieser Voraussetzungen zu dringen oder auch nur zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und eine verbindliche Auskunft darüber zu erteilen (Senatsurteil in BFHE 200, 453).

  • BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen

    Des Weiteren kann nach der Rechtsprechung des Senats ein etwaiges rechtswidriges Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen Stelle kein berechtigtes Vertrauen des Betroffenen auf eine unionsrechtswidrige Behandlung begründen, was erst recht dann gelten muss, wenn die Ausfuhrerstattung --wie im Streitfall-- noch gar nicht gewährt worden ist, sondern erst darüber zu entscheiden ist, ob der Ausführer, wie Art. 35 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 800/1999 in der damaligen Fassung vorschreibt, seinen Erstattungsanspruch nachgewiesen hat (Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 49/01, BFHE 200, 453, ZfZ 2003, 89; Senatsbeschluss vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00, BFH/NV 2001, 75, ZfZ 2001, 19, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2011 - VII B 133/10

    Unterschiedliche Tarifierung von LCD-Projektoren vor Inkrafttreten einer

    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, kann ein rechtswidriges Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen Stelle kein berechtigtes Vertrauen des Betroffenen in eine unionsrechtswidrige Behandlung begründen (Senatsurteil vom 7. November 2002 VII R 49/01, BFHE 200, 453, ZfZ 2003, 89; Senatsbeschluss vom 23. August 2000 VII B 145, 146/00, BFH/NV 2001, 75, ZfZ 2001, 19, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 147/06

    Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Er hat damit dem Umstand Rechnung getragen, dass durch die Gewährung der Ausfuhrerstattung als Vorauszahlung (vgl. Art. 24 VO Nr. 800/1999) bzw. als Vorschuss (vgl. Art. 22 VO Nr. 3665/87) kein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, sondern im Gegenteil die Freigabe der im Zusammenhang damit geleisteten Sicherheit ausdrücklich davon abhängt, dass der Anspruch auf die festgesetzte Ausfuhrerstattung tatsächlich entsteht und vom Ausführer form- und fristgerecht nachgewiesen wird (vgl. insoweit auch BFH, Urteil vom 07.11.2002, VII R 49/01, [...]; Beschluss vom 15.3.2001, VII B 256/00, [...]).
  • FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 146/06

    Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Er hat damit dem Umstand Rechnung getragen, dass durch die Gewährung der Ausfuhrerstattung als Vorauszahlung (vgl. Art. 24 VO Nr. 800/1999) bzw. als Vorschuss (vgl. Art. 22 VO Nr. 3665/87) kein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, sondern im Gegenteil die Freigabe der im Zusammenhang damit geleisteten Sicherheit ausdrücklich davon abhängt, dass der Anspruch auf die festgesetzte Ausfuhrerstattung tatsächlich entsteht und vom Ausführer form- und fristgerecht nachgewiesen wird (vgl. insoweit auch BFH, Urteil vom 7.11.2002, VII R 49/01, [...]; Beschluss vom 15.3.2001, VII B 256/00, [...]).
  • FG Hamburg, 24.02.2006 - IV 219/03

    Ausfuhrerstattung: Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr

    Abgesehen davon, dass der vorliegend zur Entscheidung stehende Sachverhalt dadurch gekennzeichnet ist, dass das beklagte Hauptzollamt noch darüber zu entscheiden hat, ob die Ausfuhrerstattung, die bisher nur unter Vorbehalt der Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen vorschussweise gewährt wurde, tatsächlich geschuldet wird, das vorliegende Verwaltungsverfahren also im Unterschied zu dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall noch nicht abgeschlossen, sondern offen ist, hat der Bundesfinanzhof zwischenzeitlich mit Urteil vom 7.11.2002 ( VII R 49/01, juris) klargestellt, dass sich die Erwägungen in seinem Beschluss vom 23.8.2000 auf einen Fall, in dem die Ausfuhrerstattung noch nicht endgültig, sondern nur vorschussweise gewährt worden ist, nicht übertragen lassen.
  • FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 56/07

    Zollrecht: Ausfuhrerstattung

    Sie hat sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und muss laufend überwachen, ob dem Beklagten alle erforderlichen Dokumente vorliegen, dieser ist seinerseits bis zur Entscheidung über den Erstattungsantrag weder zur Prüfung verpflichtet, ob alle Erstattungsvoraussetzungen vorliegen, noch muss er die Klägerin auf etwaige Defizite hinweisen (BFH, Urteil vom 07.11.2002, VII R 49/01).
  • FG Hamburg, 27.01.2009 - 4 K 97/05

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung, wenn innerhalb der

    Das beklagte Hauptzollamt ist dagegen gegenüber dem Ausführer nicht verpflichtet, auf die rechtzeitige Erfüllung dieser Voraussetzungen zu dringen oder auch nur darauf hinzuweisen, welche Anträge sich in der gegebenen Situation zur Wahrung des Erstattungsanspruchs als sachdienlich erweisen (vgl. BFH, Urteil vom 07.11.2002, VII R 49/01, juris).
  • FG Hamburg, 02.09.2004 - IV 385/02

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung bei fehlenden Nachweisen der Einfuhr in das

    So hat auch derBundesfinanzhof mit Urteil vom 7.11.2002( VII R 49/01 , juris) entschieden, dass das Hauptzollamt nicht verpflichtet ist, den Ausführer vor Ablauf der für die Vorlage des Beförderungspapiers festgelegten Fristen auf das Fehlen des Beförderungspapiers hinzuweisen oder auch nur zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch vorliegen und dem Ausführer eine verbindliche Auskunft darüber zu erteilen.
  • FG Hamburg, 06.05.2004 - IV 217/01

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung bei Nichteinhaltung der Frist zur Einfuhr des

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  • FG Hamburg, 31.03.2003 - IV 36/03

    Alleinverantwortlichkeit des Ausführers für die Erfüllung der

  • FG Hamburg, 28.10.2005 - IV 95/04

    Kein Erstattungsanspruch bei Nichtbeachtung der Fristen des Erstattungsverfahrens

  • FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 51/04

    Keine Rückforderung als Vorschuss gewährter Ausfuhrerstattung, wenn der Zugang

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 324/02

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung, wenn notwendige Angaben im

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 335/03

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 21.04.2005 - IV 264/03

    Rückforderung als Vorschuss gewährter Ausfuhrerstattung bei Nichtbeachtung der

  • FG Hamburg, 03.01.2005 - IV 194/02

    Ausfuhrerstattung: Beweislast hinsichtlich des Zugangs einer

  • FG Hamburg, 15.04.2003 - IV 19/00

    Verlust des Ausfuhrerstattungsanspruchs:

  • FG Hamburg, 22.03.2004 - IV 10/04

    Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung eines Rückforderungsbescheids;

  • FG Hamburg, 12.10.2004 - IV 95/03

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung, wenn innerhalb der Fristen keine

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