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   BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01   

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https://dejure.org/2002,456
BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01 (https://dejure.org/2002,456)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2002 - XI R 25/01 (https://dejure.org/2002,456)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - XI R 25/01 (https://dejure.org/2002,456)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 3, § 10c Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen eines Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH - Zusage einer Altersversorgung an den Alleingesellschafter und GmbH-Geschäftsführer - Verdeckte Gewinnausschüttung - Beitragsleistung i.S. des § 10c Abs.3 Nr.2 ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10c Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3 § 10c Abs. 3
    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH bei Zusage einer Altersversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorwegabzug bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    GmbH - Kürzung des Vorwegabzugs - Nutzen Sie die aktuelle BFH-Rechtsprechung!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Pensionszusage

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Kürzung des Vorwegabzugs - Nutzen Sie die aktuelle BFH-Rechtsprechung!

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kürzung des Vorwegabzugs - vorteilhafte Rechtsprechung für GGf

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Alterseinkünftegesetz
    Die Entlastung der Vorsorgeaufwendungen
    Vorsorgepauschale

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 S 2 Buchst a, EStG § 10c Abs 3 Nr 2
    Altersversorgung; Anwartschaft; Kürzung; Vorwegabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 554
  • NZA 2003, 710
  • BB 2003, 140
  • BB 2003, 293
  • DB 2003, 127
  • BStBl II 2004, 546
  • NZA-RR 2003, 375
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.06.1994 - I R 137/93

    Die Rechtsfolgen der Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung sind außerhalb

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01
    Der handelsrechtliche Jahresüberschuss und damit der Anspruch auf Ausschüttung sind, da die einem Gesellschafter-Geschäftsführer in Gestalt einer vGA zugesagte Pension zivilrechtlich verbindlich und als solche in der Handelsbilanz zurückzustellen ist, auch in diesem Fall um die Zuführung zur Rückstellung gemindert (BFH-Urteil vom 29. Juni 1994 I R 137/93, BFHE 175, 347, BStBl II 2002, 366; jetzt auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Mai 2002 IV A 2 -S 2742- 32/02, BStBl I 2002, 603).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99

    Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01
    Der Gesellschafter erwirbt daher --zumindest wirtschaftlich betrachtet (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28)-- seine Anwartschaftsrechte auf die Altersversorgung durch eine Verringerung seiner gesellschaftsrechtlichen Ansprüche.
  • BFH, 25.03.1992 - X R 121/90

    Minderung eines Ausgleichsanspruchs durch einen Versorgungsanspruch aus eigenen

    Auszug aus BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01
    Verzichtet der Steuerpflichtige für den Erwerb einer Altersversorgung auf ihm zustehende vermögenswerte Rechtspositionen, steht ihm nach Sinn und Zweck der Kürzungsregelung der ungekürzte Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen zu (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596).
  • BFH, 26.04.2018 - VI R 39/16

    Vertrieb einer Ware oder Dienstleistung i.S. des § 8 Abs. 3 EStG

    Solche Fälle sind in der arbeitsteiligen Wirtschaft häufig anzutreffen (ebenso MIT, DStR 2003, 110).
  • BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH

    Sagt die GmbH ihren beiden zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern die gleiche Altersversorgung zu, so steht jedem von ihnen der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

    Das Finanzgericht (FG) habe zu Unrecht das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01 (BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) nicht auf den Streitfall angewendet.

    In diesem Sinn hat der erkennende Senat entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen bei einem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen ist, da dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt (BFH in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

    Der den Grundhöchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG ergänzende Vorwegabzug soll nämlich solche Steuerpflichtige begünstigen, die ihre Beiträge zur Altersversorgung in voller Höhe selbst aufbringen müssen (BTDrucks 8/292 S. 21; 11/2157 S. 144; vgl. z.B. BFH in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

    Auch beim Alleingesellschafter (BFH in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) hat der erkennende Senat die im Streitjahr tatsächlich bestehende gesellschaftsrechtliche Situation für maßgeblich erachtet und eine denkbare künftige Änderung der Beteiligungsverhältnisse unberücksichtigt gelassen.

  • BFH, 26.09.2006 - X R 3/05

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen bei Ehegatten als

    Mit der anschließenden Klage wandten sie sich unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01 (BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) erstmalig auch gegen die Kürzung des Vorwegabzugs.

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter dem Begriff der "Beitragsleistung" für den Erwerb von Anwartschaftsrechten auf eine (eigene) Altersversorgung nicht nur eine Geldzahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage zu verstehen (Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596; BFH-Urteil in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546, und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.

    Denn aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass der den Grundhöchstbetrag ergänzende Vorwegabzug nach den Vorstellungen des Gesetzgebers solche Steuerpflichtigen begünstigen soll, die ihre Beiträge zur Altersversorgung in voller Höhe selbst aufbringen müssen (BTDrucks 8/292, S. 21; BTDrucks 11/2157, S. 144; vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546, und in BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634).

  • BFH, 15.07.2014 - X R 35/12

    Berücksichtigung von Beiträgen für eine "Rürup-Rente" eines

    Als Alleingesellschafter-Geschäftsführer mit einer Anwartschaft aus einer zu seinen Gunsten abgeschlossenen Direktversicherung gehörte der Kläger jedoch --unabhängig von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01 (BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196)-- nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG a.F., so dass eine Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a.F. zu unterbleiben hatte.

    Dass der betreffende Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer bislang gleichwohl nicht unter die Kürzungsvorschrift fiel, basierte allein auf der vom XI. Senat des BFH unter Außerachtlassung des Trennungsprinzips begründeten Sichtweise, eine eigene Beitragsleistung liege auch dann vor, wenn die GmbH Beiträge für die Altersversorgung leiste und dies zur Folge habe, dass sich der ausschüttungsfähige Gewinn der Gesellschaft mindere (BFH-Urteile in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546; in BFH/NV 2005, 196; bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern vgl. HHR/Kulosa, § 10 EStG Rz 354).

  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    b) Der Vorwegabzug hat den Sinn, --nur-- jenen Steuerpflichtigen eine zusätzliche Steuerentlastung zu gewähren, die im Gegensatz zu Arbeitnehmern und Beamten ihre gesamte Altersvorsorge aus eigenem Einkommen finanzieren müssen (BVerfG-Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter C.V.1.b der Gründe, unter Bezugnahme auf BTDrucks 3/2573, S. 17, 21; BTDrucks 8/292, S. 21; s. ferner BTDrucks 11/2157, S. 144; BFH-Entscheidungen vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546, und vom 5. Juli 2005 XI B 101/04, BFH/NV 2005, 1854; Kulosa in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 10 EStG Anm. 362).
  • BFH, 15.12.2004 - XI R 45/03

    GmbH-Gesellschafter; Kürzung Vorwegabzug

    Die Grundsätze des Urteils vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01 (BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) seien anwendbar.

    In diesem Sinn hat der erkennende Senat entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen bei einem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH nicht nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen ist, da dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung --GmbHG--) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt (Urteil in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

    Der den Grundhöchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG ergänzende Vorwegabzug soll nämlich solche Steuerpflichtige begünstigen, die ihre Beiträge zur Altersversorgung in voller Höhe selbst aufbringen müssen (BTDrucks 8/292 S. 21; 11/2157 S. 144; vgl. z.B. BFH in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

    Auch beim Alleingesellschafter (BFH in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) hat der erkennende Senat die im Streitjahr tatsächlich bestehende gesellschaftsrechtliche Situation für maßgeblich erachtet und eine denkbare künftige Änderung der Beteiligungsverhältnisse unberücksichtigt gelassen.

  • FG Köln, 28.11.2007 - 10 K 5655/04

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für

    Aus den BFH-Urteilen vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634 und vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509 lasse sich entgegen der Ansicht des Beklagten entnehmen, dass die Erwägungen des BFH-Urteils vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 Geltung auch für Minderheitsgesellschafter beanspruchten.

    Verzichtet der Steuerpflichtige für den Erwerb einer Altersversorgung auf ihm zustehende vermögenswerte Rechtspositionen, steht ihm nach Sinn und Zweck der Kürzungsregelung der ungekürzte Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen zu (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 für den Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH; BFH-Urteil vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289 für 40%-Minderheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH).

    aa) Nach der vom Kläger angeführten BFH-Rechtsprechung ist dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser - wirtschaftlich betrachtet - eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 GmbHG) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 für den Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH; zu Bedenken gegen diese Rechtsprechung hinsichtlich der Verbindung von erworbenen Anspruch mit dem - gegebenenfalls wechselseitigen - Verzicht des Steuerpflichtigen auf mögliche gesellschaftsrechtliche Ansprüche vgl. BFH-Urteil vom 26. September 2006 X R 3/05, DStR 2007, 102, BFH/NV 2007, 323).

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Alleingesellschafter-Geschäftsführer die Beteiligung erst im Laufe des Kalenderjahres erworben hat und ihm der Gewinn der GmbH für das ganze Kalenderjahr zusteht (BFH-Urteil vom 28. Juli XI R 9/04, BFH/NV 2005, 196) und auch dann, wenn sich die zugesagte Altersversorgung als vGA erweist (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546; für den Alleingesellschafter-Geschäftsführer ebenso BMF-Schreiben vom 9. Juli 2004 IV C 4 -S 2221- 115/04, BStBl I 2004, 582).

    Der den Grundhöchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG ergänzende Vorwegabzug soll nämlich solche Steuerpflichtige begünstigen, die ihre Beiträge zur Altersversorgung in voller Höhe selbst aufbringen müssen (BT-Drucks. 8/292 S. 21; 11/2157 S. 144; vgl. z.B. BFH in BFHE 200, 554 , BStBl II 2004, 546 ).

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Kürzung Vorwegabzug

    Im Rahmen eines --aus anderen Gründen-- eingeleiteten Klageverfahrens begehrten die Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01 (BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546) bei der Kürzung des Vorwegabzugs die Einnahmen des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH außer Ansatz zu lassen.

    Mit ihrer Revision rügen die Kläger Abweichung der Vorentscheidung vom Urteil des BFH in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546.

    Die Auffassung des FG, die Rechtsprechung des erkennenden Senats widerspreche dem sog. Trennungsprinzip, beruht auf einem Missverständnis der in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 aufgestellten Rechtsgrundsätze.

    Der erkennende Senat hat entschieden, dass der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen eines Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer GmbH nicht zu kürzen ist, wenn diese ihm eine Altersversorgung zugesagt hat (BFH in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 17/08

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführer

    Bei einem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH bleibe nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Vorwegabzug ungekürzt, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der Gesellschaft zugesagte Altersversorgung unter Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistung erwerbe (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

    a) Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter dem Begriff der "Beitragsleistung" für den Erwerb von Anwartschaftsrechten auf eine (eigene) Altersversorgung nicht nur eine Geldzahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage zu verstehen (Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 121/90, BFH/NV 1992, 596; BFH-Urteil in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).

    Der XI. Senat des BFH hat --ausgehend von diesem Grundsatz-- mit seinen Urteilen in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546 und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04 (BFH/NV 2005, 196) entschieden, dass dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ungekürzt zu belassen ist, weil dieser --wirtschaftlich betrachtet-- eine ihm von der GmbH zugesagte Altersversorgung durch Verzicht auf entsprechende gesellschaftsrechtliche Ansprüche (§§ 29, 72 GmbHG) und damit letztlich ausschließlich durch eigene Beitragsleistungen erwirbt.

    Denn aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass der den Grundhöchstbetrag ergänzende Vorwegabzug nach den Vorstellungen des Gesetzgebers (nur) solche Steuerpflichtigen begünstigen soll, die ihre Beiträge zur Altersversorgung in voller Höhe selbst aufbringen müssen (BTDrucks 8/292, S. 21; BTDrucks 11/2157, S. 144; vgl. auch BFH-Urteile in BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546, und in BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634).

  • FG Köln, 13.03.2003 - 6 K 5158/99

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Daneben sind die Kläger der Ansicht, dass die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16.10.2002 (Az.: XI R 25/01, BFH/NV 2003, 252) auf den vorliegenden Fall anzuwenden sei.

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 16.10.2002 (XI R 25/01, BFH/NV 2003, 252) für den Fall des Alleingesellschafters entschieden, dass Beitragsleistungen im Sinne des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht nur die Zahlung, sondern jede Minderung eines Vermögensanspruchs gegen eine Versorgungszusage ist.

    Wollte man die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16.10.2002 XI R 25/01, a.a.O.) auf den vorliegenden Fall anwenden, in dem an einer GmbH zwei Gesellschafter-Geschäftsführer zu gleichen Teilen beteiligt sind, denen eine identische Pensionszusage erteilt wurde, so würde sich deren Anspruch auf Gewinnausschüttung bzw. nach Liquidation auf Vermögensteilung um den ihrer Beteiligung an der Gesellschaft entsprechenden Anteil an der gesamten Pensionsrückstellung mindern.

    Da der Kläger bereits nicht aufgrund von ausschließlich eigenen Beitragsleistungen den Pensionsanspruch erworben hat, bedarf die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 16.10.2002 XI R 25/01, BFH/NV 2003, 252) überhaupt auf Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern übertragbar ist, keiner Entscheidung.

  • FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 6920/02

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

  • BFH, 27.05.2009 - X R 50/06

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-Geschäftsführern - Pflichtbeiträge

  • FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 4917/99

    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft

  • FG Köln, 17.03.2004 - 14 K 5315/01

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei Alleingesellschaftergeschäftsführer; keine agB

  • FG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - 4 K 3551/09

    Annahme einer eigenen Beitragsleistung für Anwartschaftsrechte auf eine

  • FG München, 23.07.2003 - 1 K 920/02

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen zwei

  • BFH, 15.11.2006 - XI R 73/03

    Nichtabziehbarkeit von nach dem 31. März 1999 gezahlten Nachzahlungszinsen

  • BFH, 21.08.2013 - X R 41/10

    Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst.

  • FG München, 23.07.2003 - 1 K 919/02

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen zwei

  • FG Köln, 18.01.2008 - 5 K 572/06

    Bestimmung des Umfangs eines Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 Abgabenordnung

  • BFH, 17.01.2007 - X R 10/06

    Mehrere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; Pensionszusage; Kürzung Vorwegabzug

  • BFH, 19.05.2011 - X R 30/10

    Erwerb der Versorgungszusage des Gesellschaftergeschäftsführers zu Lasten seiner

  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

  • FG Hessen, 03.09.2008 - 3 K 1209/04

    Keine eigenen Beiträge zur Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • FG Münster, 09.11.2004 - 8 K 568/02

    Vorwegabzug

  • BFH, 20.03.2013 - X R 30/11

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer im Fall einer

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03

    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • BFH, 24.06.2009 - X R 55/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

  • BFH, 24.06.2009 - X R 54/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

  • FG Köln, 20.05.2008 - 15 K 4227/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen für

  • BFH, 06.03.2006 - X B 102/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; Divergenz

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2003 - 1 K 2402/01

    Abzug von Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben ; Kürzung des Vorwegabzugs bei

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2004 - 8 K 327/01

    Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG beim

  • BFH, 19.05.2011 - X R 31/10

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 05. 2011 X R 30/10 - Erwerb der

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 67/03

    Kürzung des Vorwegabzugs der Vorsorgeaufwendungen eines GmbH-Geschäftsführers bei

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07

    Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

  • FG Münster, 22.07.2010 - 3 K 3464/08

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Gesellschafter-GF im Konzernverbund

  • FG Münster, 15.09.2003 - 11 K 1203/02

    Sonderausgaben: Vorsorgeaufwendungen

  • FG Niedersachsen, 02.04.2009 - 6 K 11260/07

    Berücksichtigung der Einnahmen aus einerTätigkeit als Geschäftsführer in die

  • BFH, 23.07.2008 - X B 51/08

    Kürzung des Vorwegabzugs wegen Pensionszusage an einen zu 99,75 % beteiligten

  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

  • BFH, 02.09.2008 - X R 45/05

    Kürzung des Vorwegabzugs - kein unbegrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen -

  • BFH, 06.04.2009 - X B 213/08

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BFH, 13.08.2013 - X B 140/12

    Sachverhaltsaufklärung

  • BFH, 01.08.2013 - X B 197/12

    Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BFH, 03.07.2008 - X B 172/07

    Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zuordnung der von einem

  • FG Niedersachsen, 07.10.2004 - 16 K 12261/01

    Kürzung des Vorwegabzuges bei Ehegatten-Gesellschaftern einer GmbH bei

  • FG München, 20.07.2010 - 2 K 2868/08

    Auslegung des Begriffs "von Bedeutung" im Sinne des § 181 Abs. 5 AO im

  • FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 3761/10

    Kürzung der Vorsorgepauschale auch bei Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung

  • FG Niedersachsen, 01.02.2006 - 2 K 466/03

    Vorwegabzug für Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern ;

  • FG Hessen, 05.07.2005 - 11 K 1854/02

    Fristverlängerungsantrag begründet keinen "Antrag" für die Durchführung der

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2012 - 4 K 360/12

    Ermittlung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen

  • FG Niedersachsen, 10.10.2007 - 9 K 5/07

    Voraussetzungen für die Gewährung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei einem an

  • FG München, 23.02.2005 - 9 K 5038/03

    Keine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für Alleingesellschafter und

  • FG Hamburg, 29.05.2007 - 3 K 215/06

    Einkommensteuer: Vorsorgeaufwendungen Vorwegabzug

  • BFH, 15.12.2004 - XI R 46/03
  • FG München, 20.09.2006 - 6 K 3686/04

    Veräußerungsverlust bei Anteilsübertragung zwischen nahen Angehörigen;

  • FG Münster, 17.12.2013 - 1 K 3850/10

    Günstigerprüfung, Kürzung des Vorwegabzugs im VZ 2008

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