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   BFH, 01.08.2002 - V R 17/01   

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https://dejure.org/2002,2392
BFH, 01.08.2002 - V R 17/01 (https://dejure.org/2002,2392)
BFH, Entscheidung vom 01.08.2002 - V R 17/01 (https://dejure.org/2002,2392)
BFH, Entscheidung vom 01. August 2002 - V R 17/01 (https://dejure.org/2002,2392)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1993 § 1 Abs. 1a

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Geschäftsveräußerung bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter - Zeitlich eng zusammenhängende Veräußerungen einzelner Wirtschaftgüter - Beendigung der gewerblichen Tätigkeit - Voraussetzungen eines Vorsteuerabzugs

  • Judicialis

    UStG 1993 § 1 Abs. 1 a

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 1 Abs. 1a
    Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsveräußerung ? Auch bei mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften ? Enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang ? Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der gewerblichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 3 Abs 1, UStG § 15 Abs 1, UStG § 17 Abs 1, UStDV § 51
    Rechnung; Sicherungsgut; Verfügungsmacht; Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 97
  • BB 2003, 244
  • DB 2003, 256
  • BStBl II 2004, 626
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.03.1995 - V R 102/89

    1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2.

    Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
    Im Streitfall hätten die Banken einer Vertragsübernahme durch die A und Weiterführung der bisherigen Vereinbarungen mit unverändertem Inhalt zugestimmt; die Zustimmung zur Auswechslung des Sicherungsnehmers sei noch keine Verwertungshandlung (BFH-Urteil vom 9. März 1995 V R 102/89, BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
    Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass eine Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird (BFH-Urteile vom 2. April 1998 V R 34/97, in BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 69/97

    Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs

    Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
    Der Annahme einer Vermögensübertragung steht nicht entgegen, wenn einzelne Wirtschaftsgüter nicht übertragen werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 69/97, BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41).
  • BFH, 11.04.2002 - V R 26/01

    Vorsteuerabzug bei Teilabzug aus Abschlagsrechnung?

    Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
    Abziehbar ist hiernach nur diese Steuer, nicht dagegen die lediglich nach § 14 Abs. 3 UStG oder nach § 14 Abs. 2 UStG geschuldete Umsatzsteuer (zuletzt BFH-Urteil vom 11. April 2002 V R 26/01, BFHE 198, 238, BFH/NV 2002, 1006).
  • FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99

    Veräußerung von

    Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
    Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 393 abgedruckt.
  • BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19

    Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und

    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 01.08.2002 - V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626; vom 28.11.2002 - V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665; vom 06.05.2010 - V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, Rz 15; in BFHE 239, 359, BStBl II 2013, 221, Rz 22; in BFHE 265, 549, Rz 52).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13

    GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der

    Eine Geschäftsveräußerung im ganzen könne auf mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften beruhen, wenn diese in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stünden und die Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit - insbesondere auch für den Erwerber - offensichtlich sei (BFH-Urteil vom 1.8.2002, V R 17/01).
  • FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07

    Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für

    Der BFH hat - soweit ersichtlich - bislang nur entschieden, eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a Satz 2 UStG könne auf mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften beruhen, wenn diese in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stünden und die Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit - insbesondere auch für den Erwerber - offensichtlich sei (BFH-Urteil vom 01.08.2002 - V R 17/01, BStBl. II 2004, 626).
  • FG Köln, 12.12.2006 - 8 K 1130/05

    Veräußerung eines Bürogebäudes als Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG

    Denn der Annahme einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG steht nicht entgegen, wenn einzelne Wirtschaftsgüter nicht übertragen werden (BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 17/01, BStBl II 2004, 626 m.w.N.; siehe auch Abschn. 5 Abs. 1 Satz 6 UStR 2005, begrenzt auf einzelne unwesentliche Wirtschaftsgüter).
  • FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01

    Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstücks:

    Selbst eine Übertragung in mehreren Teilakten ist unschädlich, wenn diese in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und die Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit offensichtlich ist (BFH v. 1.8.2002 - V R 17/01, STEUER-TELEX 2003, 7).
  • BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07

    Übertragung eines Unternehmen im Ganzen auch wenn einzelne Betriebsgrundlagen

    c) Aus dem BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 17/01 (BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626), auf das sich die Klägerin beruft, ergibt sich insoweit nichts anderes.
  • FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17

    Land- und Forstwirtschaft: Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger

    Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung kann auf mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften beruhen, wenn diese in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und die Übertragung des Unternehmens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit führt und dies auch für den Erwerber offensichtlich ist (BFH-Urteil vom 1.8.2002 V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626).
  • BFH, 06.06.2006 - V B 142/05

    Rechtliches Gehör; Urteil vor Ausführung eines Beweisbeschlusses

  • FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19

    Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.2004 - 10 K 59/02

    Steuerbegünstigung einer Teilbetriebsveräußerung

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18

    Leistungsbeziehung zwischen Insolvenzverwalter und absonderungsberechtigtem

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