Rechtsprechung
BFH, 01.08.2002 - V R 17/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
UStG 1993 § 1 Abs. 1 a
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
UStG 1993 § 1 Abs. 1 a
- Simons & Moll-Simons
UStG 1993 § 1 Abs. 1a
- Wolters Kluwer
Annahme einer Geschäftsveräußerung bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter - Zeitlich eng zusammenhängende Veräußerungen einzelner Wirtschaftgüter - Beendigung der gewerblichen Tätigkeit - Voraussetzungen eines Vorsteuerabzugs
- Judicialis
UStG 1993 § 1 Abs. 1 a
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG (1993) § 1 Abs. 1a
Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Geschäftsveräußerung ? Auch bei mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften ? Enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang ? Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der gewerblichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betriebsverpachtung
- Geschäftsveräußerung
- Voraussetzungen der nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99
- BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
Papierfundstellen
- BFHE 200, 97
- BB 2003, 244
- DB 2003, 256
- BStBl II 2004, 626
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 09.03.1995 - V R 102/89
1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2. …
Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
Im Streitfall hätten die Banken einer Vertragsübernahme durch die A und Weiterführung der bisherigen Vereinbarungen mit unverändertem Inhalt zugestimmt; die Zustimmung zur Auswechslung des Sicherungsnehmers sei noch keine Verwertungshandlung (BFH-Urteil vom 9. März 1995 V R 102/89, BFHE 177, 520, BStBl II 1995, 564). - BFH, 02.04.1998 - V R 34/97
Option bei Grundstückslieferung
Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
Der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung voraus, dass eine Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird (BFH-Urteile vom 2. April 1998 V R 34/97, in BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695). - BFH, 15.10.1998 - V R 69/97
Einbringung eines landwirtschaftlichen Betriebs
Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
Der Annahme einer Vermögensübertragung steht nicht entgegen, wenn einzelne Wirtschaftsgüter nicht übertragen werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1998 V R 69/97, BFHE 187, 93, BStBl II 1999, 41). - BFH, 11.04.2002 - V R 26/01
Vorsteuerabzug bei Teilabzug aus Abschlagsrechnung?
- FG Berlin, 26.09.2000 - 5 K 5187/99
Veräußerung von
Auszug aus BFH, 01.08.2002 - V R 17/01
Seine Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 393 abgedruckt.
- BFH, 30.04.2009 - V R 4/07
Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG bei nur teilweiser Übernahme der …
Da das gesamte Anlagevermögen --mit Ausnahme des Grundstücks-- nicht veräußert worden sei, finde das BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 17/01 (BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626), welches die Zurückbehaltung "einzelner Wirtschaftsgüter" betreffe, keine Anwendung. - BFH, 26.06.2019 - XI R 3/17
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen …
Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 01.08.2002 - V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626; vom 28.11.2002 - V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665;… vom 06.05.2010 - V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, Rz 15; in BFHE 239, 359, BStBl II 2013, 221, Rz 22).bb) Bestätigt wird die Unschädlichkeit der Fortführung vor der Übertragung durch das BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1873 (Rz 19 f.) zur kurzfristigen Unterbrechung der Verpachtungstätigkeit, durch die Rechtsprechung des BFH zur Zulässigkeit von Durchgangserwerben (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 25.11.2015 - V R 66/14, BFHE 251, 526, BFH/NV 2016, 497, Rz 29; in BFHE 254, 283, BStBl II 2016, 909, Rz 41 f.;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1306, Rz 21), die umsatzsteuerrechtliche Rechtsprechung des BFH zu leer stehenden Ferienwohnungen und Gebäudeteilen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 226, 138, BStBl II 2009, 863, unter II.3., Rz 30;… in BFH/NV 2014, 1600, Rz 12), sowie die BFH-Urteile in BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626 und vom 30.01.2014 - V R 33/13 (…BFH/NV 2014, 1238) und den BFH-Beschluss vom 06.06.2006 - V B 142/05 (…BFH/NV 2006, 2088).
- BFH, 29.08.2012 - XI R 10/12
Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens - …
Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 1. August 2002 V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626; vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665, und vom 23. August 2007 V R 14/05, BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165;… vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 235, 571, BFH/NV 2012, 677).Es ist daher unerheblich, dass Z für seine Tätigkeit unwesentliche Wirtschaftsgüter nicht übernommen hat (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626; in BFHE 219, 229, BStBl II 2008, 165; ebenso Abschn. 1.5.
- BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und …
Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist nicht erforderlich (vgl. BFH-Urteile vom 01.08.2002 - V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626; vom 28.11.2002 - V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665;… vom 06.05.2010 - V R 25/09, BFH/NV 2010, 1873, Rz 15; in BFHE 239, 359, BStBl II 2013, 221, Rz 22; in BFHE 265, 549, Rz 52). - FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 6 K 2485/13
GmbH & Co. KG keine Organgesellschaft - Auswirkungen eines Gesamtplans bei der …
Eine Geschäftsveräußerung im ganzen könne auf mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften beruhen, wenn diese in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stünden und die Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit - insbesondere auch für den Erwerber - offensichtlich sei (BFH-Urteil vom 1.8.2002, V R 17/01). - FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07
Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für …
Der BFH hat - soweit ersichtlich - bislang nur entschieden, eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a Satz 2 UStG könne auf mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften beruhen, wenn diese in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stünden und die Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit - insbesondere auch für den Erwerber - offensichtlich sei (BFH-Urteil vom 01.08.2002 - V R 17/01, BStBl. II 2004, 626). - FG Köln, 12.12.2006 - 8 K 1130/05
Veräußerung eines Bürogebäudes als Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG
Denn der Annahme einer Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG steht nicht entgegen, wenn einzelne Wirtschaftsgüter nicht übertragen werden (BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 17/01, BStBl II 2004, 626 m.w.N.; siehe auch Abschn. 5 Abs. 1 Satz 6 UStR 2005, begrenzt auf einzelne unwesentliche Wirtschaftsgüter). - FG Hamburg, 18.09.2002 - II 168/01
Geschäftsveräußerung bei Veräußerung des einzigen Grundstücks:
Selbst eine Übertragung in mehreren Teilakten ist unschädlich, wenn diese in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und die Übertragung des ganzen Vermögens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit offensichtlich ist (BFH v. 1.8.2002 - V R 17/01, STEUER-TELEX 2003, 7). - BFH, 18.08.2008 - XI B 192/07
Übertragung eines Unternehmen im Ganzen auch wenn einzelne Betriebsgrundlagen …
c) Aus dem BFH-Urteil vom 1. August 2002 V R 17/01 (BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626), auf das sich die Klägerin beruft, ergibt sich insoweit nichts anderes. - FG Münster, 20.05.2020 - 15 K 1850/17
Land- und Forstwirtschaft: Veräußerung eines Sauenbestands unter gleichzeitiger …
Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung kann auf mehreren zeitlich versetzten Kausalgeschäften beruhen, wenn diese in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und die Übertragung des Unternehmens auf einen Erwerber zur Beendigung der bisherigen unternehmerischen Tätigkeit führt und dies auch für den Erwerber offensichtlich ist (BFH-Urteil vom 1.8.2002 V R 17/01, BFHE 200, 97, BStBl II 2004, 626). - BFH, 06.06.2006 - V B 142/05
Rechtliches Gehör; Urteil vor Ausführung eines Beweisbeschlusses
- FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19
Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem …
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2004 - 10 K 59/02
Steuerbegünstigung einer Teilbetriebsveräußerung
- FG Sachsen-Anhalt, 14.04.2021 - 3 K 654/18
Leistungsbeziehung zwischen Insolvenzverwalter und absonderungsberechtigtem …