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   BFH, 04.06.2003 - X R 49/01   

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https://dejure.org/2003,784
BFH, 04.06.2003 - X R 49/01 (https://dejure.org/2003,784)
BFH, Entscheidung vom 04.06.2003 - X R 49/01 (https://dejure.org/2003,784)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - X R 49/01 (https://dejure.org/2003,784)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10e Abs. 1 Satz 8, § 23 Abs. 1; EStDV § 9a

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 1 Satz 8; ; EStG § 23 Abs. 1; ; EStDV § 9a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 1 S. 8 § 23 Abs. 1; EStDV § 9a
    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Grundstück "angeschafft" iSv § 10e Abs. 1 EStG?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluss der Wohneigentumsförderung bei Anschaffung vom Ehegatten ? Entscheidender Zeitpunkt Übergang des wirtschaftlichen Eigentums ? Hier mit vollständiger Kaufpreiszahlung erst nach Eheschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kauf der Wohnung vom künftigen Ehegatten begünstig

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gemäß § 26 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz (EStG),wenn der Steuerpflichtige die Wohnung von seinem Ehegatten anschafft; Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkommensteuerrecht: Wann ist ein Grundstück "angeschafft"? (IBR 2003, 590)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Eigenheimzulage
    Begünstigungsvoraussetzungen für die Eigenheimzulage
    Besonderheiten
    Anschaffung vom Ehegatten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1 S 8, GG Art 6 Abs 1
    Anschaffung; Ehegatten; Verfassung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 320
  • BB 2003, 1830 (Ls.)
  • DB 2003, 1824
  • BStBl II 2003, 751
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    Es kommt somit auf den Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 239, BStBl II 1992, 398, und vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).

    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf diesen übergehen (z.B. Urteile in BFHE 166, 239, BStBl II 1992, 398, und in BFH/NV 2000, 1331; vom 18. Juli 2001 X R 39/97, BFHE 196, 139, BStBl II 2002, 284).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 39/97

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf diesen übergehen (z.B. Urteile in BFHE 166, 239, BStBl II 1992, 398, und in BFH/NV 2000, 1331; vom 18. Juli 2001 X R 39/97, BFHE 196, 139, BStBl II 2002, 284).

    Nach den zutreffenden Ausführungen des FG genügt das bereits für die Zeit vor der Eheschließung behauptete Einverständnis zwischen den Klägern, dass Besitz, Nutzen und Lasten auf den Kläger übergehen sollten, für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums nicht (Senatsentscheidung in BFHE 196, 139, BStBl II 2002, 284).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 67/00

    Einkommensteuer - Abzugsbetrag - Eigennutzung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    Solange Nutzen, Lasten und die Gefahr des zufälligen Untergangs noch nicht auf den Erwerber übergegangen sind, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (Senatsentscheidung vom 27. September 2001 X R 67/00, BFH/NV 2002, 327).

    Für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums reicht es nicht aus, dass der Kläger durch Zahlung des Restkaufpreises vor dem Tag der Eheschließung den Übergang von Besitz, Gefahr, Lasten und Nutzen ohne Zutun der Verkäuferin herbeiführen konnte (Senatsentscheidung in BFH/NV 2002, 327).

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 43/90

    Zeitpunkt der Anschaffung eines Grundstücks ist der Tag des Übergangs von Besitz,

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    Es kommt somit auf den Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 239, BStBl II 1992, 398, und vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).

    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf diesen übergehen (z.B. Urteile in BFHE 166, 239, BStBl II 1992, 398, und in BFH/NV 2000, 1331; vom 18. Juli 2001 X R 39/97, BFHE 196, 139, BStBl II 2002, 284).

  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    Die spätere Heirat von Veräußerer und Erwerber ist deshalb ebenso wenig von Bedeutung wie eine spätere Scheidung oder der spätere Eintritt oder Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung (Senatsentscheidung vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).

    Diese Grundsätze kommen auch im Rahmen des § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG zur Anwendung (vgl. Senatsentscheidung in BFH/NV 1999, 24).

  • BFH, 13.02.2003 - X R 6/99

    Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG hat der Senat keine Bedenken, wie sich aus seinem Urteil vom 13. Februar 2003 X R 6/99 (BFH/NV 2003, 770) ergibt.
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    a) Der Begriff "Anschaffung", der aus dem Handelsrecht in das Einkommensteuerrecht übernommen worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553), wird im EStG nicht ausdrücklich definiert (Stobbe in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 6 EStG Anm. 272).
  • BFH, 17.12.1997 - X R 88/95

    Zu Anschaffungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG bei

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung sind dort grundsätzlich allein die Zeitpunkte des Abschlusses der obligatorischen Verträge maßgebend (vgl. Senatsentscheidung vom 17. Dezember 1997 X R 88/95, BFHE 185, 40, BStBl II 1998, 343, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.1975 - VIII R 61/72

    GmbH - Gründer einer GmbH - Übernahmeverpflichtung - Übernahme der Stammeinlage -

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    Das ist aber bereits mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts geschehen (BFH-Urteil vom 26. August 1975 VIII R 61/72, BFHE 116, 553, BStBl II 1976, 64).
  • BFH, 02.09.1988 - III R 53/84

    Bewegliche Wirtschaftsgüter sind im Investitionszulagenrecht auch dann erst mit

    Auszug aus BFH, 04.06.2003 - X R 49/01
    Allerdings setzt § 9a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) den Begriff der Lieferung jenem der Anschaffung gleich (BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 53/84, BFHE 154, 413, BStBl II 1988, 1009).
  • BFH, 08.04.2014 - IX R 18/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Zustandekommen des schuldrechtlichen

    Das ist aber bereits mit dem Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts geschehen (BFH-Urteil vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751).
  • BFH, 22.09.2016 - IV R 1/14

    Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen - Erlangung wirtschaftlichen Eigentums

    Geliefert ist ein Wirtschaftsgut, wenn der Steuerpflichtige (Erwerber) zumindest die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut in dem Sinne erlangt hat, dass er als dessen wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 14. April 2011 IV R 52/09, BFHE 233, 257, BStBl II 2011, 929, und vom 1. Februar 2012 I R 57/10, BFHE 236, 374, BStBl II 2012, 407).
  • BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

    Das ist in der Regel der Fall, sobald in Erwartung des Eigentumserwerbes Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteile vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 4. Juni 2003 X R 49/01, BFHE 202, 320, BStBl II 2003, 751; vom 15. Dezember 2009 IX R 9/08, BFH/NV 2010, 1099).
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