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   BFH, 04.11.2003 - VI R 96/01   

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https://dejure.org/2003,897
BFH, 04.11.2003 - VI R 96/01 (https://dejure.org/2003,897)
BFH, Entscheidung vom 04.11.2003 - VI R 96/01 (https://dejure.org/2003,897)
BFH, Entscheidung vom 04. November 2003 - VI R 96/01 (https://dejure.org/2003,897)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Promotionskosten dem Grunde nach Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 12 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1
    Promotionskosten als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Kosten für den Erwerb eines Doktortitels als WK

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beruflich veranlasste Promotionskosten als Werbungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug für Promotionskosten

  • IWW (Kurzinformation)

    Kosten für Medizinstudium und Promotion können Werbungskosten sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Promotionskosten sind dem Grunde nach als Werbungskosten abziehbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kosten für den Erwerb eines Doktortitels als Werbungskosten ; Aufwendungen für beruflich veranlasste Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten; Sonderausgaben bei Kosten der privaten Lebensführung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Doktortitel steuerlich absetzbar? - Aufwendungen für die berufliche Qualifikation können Werbungskosten sein

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Medizinstudium und Promotion: Aufwendungen waren Werbungskosten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Aufwendungen für Doktortitel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Promotionskosten dem Grunde nach als Werbungskosten abziehbar

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten für ein Medizinstudium und für eine Promotion können Werbungskosten sein

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Ausbildungskosten
    Einzelfälle-ABC
    Fortbildungskosten
    Definition der Fortbildungskosten
    Abschluss der ersten Berufsausbildung bzw. des Erststudiums
    Ende und Unterbrechung der Berufsausbildung
    Promotion
    ABC der Aus- und Fortbildungskosten
    Einzelfälle
    Promotion

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildung; Fortbildung; Studium

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 500
  • NJW 2004, 1063
  • BB 2004, 364
  • DB 2004, 412
  • BStBl II 2004, 891
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Soweit eine Berücksichtigung von Fortbildungskosten in Frage steht, zu denen nach der Rechtsprechung des VI. Senats auch die Aufwendungen für eine Promotionsvorbereitung gehören können (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2003 VI R 96/01, BFHE 203, 500), ist entscheidend, ob ein Steuerpflichtiger Aufwendungen für eigene Bildungsmaßnahmen getragen hat, die in hinreichendem Zusammenhang mit seiner Absicht stehen, Einkünfte zu erzielen, und die deshalb nach dem sog. objektiven Nettoprinzip zu berücksichtigen sind.
  • FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18

    Aufwendungen zur Erlangung einer Professur als Sonderbetriebsausgaben - Änderung

    Sie verwiesen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4.11.2003 VI R 96/01, BStBl II 2004, 891 und machten geltend, die Aufwendungen zur Erlangung der Professur seien ausschließlich durch den Praxisbetrieb veranlasst.

    In der angesprochenen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den zuvor mit Urteil vom 4.11.2003 VI R 96/01, BStBl II 2004, 891 aufgestellten Rechtssatz, dass Aufwendungen für eine berufliche Qualifikationsmaßnahme in Gestalt eines Universitätsstudiums sowie die Aufwendungen für eine sich daran anschließende Promotion im Regelfall als Werbungskosten zu qualifizieren seien, mit der Maßgabe eingeschränkt, dass dies dann nicht gelte, wenn es lediglich um einen Titelkauf ohne eigene wissenschaftliche Leistung gehe.

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Ob das Studium eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, ist unerheblich (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; vom 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BStBl II 2004, 889; vom 4. November 2003 VI R 96/01, BFHE 203, 500, BStBl II 2004, 891; vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764).
  • BFH, 27.09.2012 - III R 13/12

    Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes

    Liegt ein erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang vor, kommt es für die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll (BFH-Urteile vom 4. November 2003 VI R 96/01, BFHE 203, 500, BStBl II 2004, 891; vom 4. November 2003 VI R 75/02, juris, und vom 4. November 2003 VI R 28/03, BFH/NV 2004, 928).
  • BFH, 26.11.2003 - VIII R 30/03

    Promotion als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a EStG

    Soweit eine Berücksichtigung von Fortbildungskosten in Frage steht, zu denen nach der jüngsten Rechtsprechung auch Aufwendungen für die Promotionsvorbereitung gehören können (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VI R 96/01, BFHE 203, 500), ist entscheidend, ob ein Steuerpflichtiger Aufwendungen für eigene Bildungsmaßnahmen getragen hat, die in hinreichendem Zusammenhang mit seiner Absicht stehen, Einkünfte zu erzielen, und die deshalb nach dem sog. objektiven Nettoprinzip zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Ob das Studium eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, ist unerheblich (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; vom 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BStBl II 2004, 889; vom 4. November 2003 VI R 96/01, BFHE 203, 500, BStBl II 2004, 891; vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 6/07

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Ob das Studium eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, ist unerheblich (vgl. etwa BFH-Urteile vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; vom 22. Juli 2003 VI R 50/02, BFHE 202, 563, BStBl II 2004, 889; vom 4. November 2003 VI R 96/01, BFHE 203, 500, BStBl II 2004, 891; vom 20. Juli 2006 VI R 26/05, BFHE 214, 370, BStBl II 2006, 764).
  • BFH, 04.11.2003 - VI R 28/03

    WK-Abzug: Promotionskosten

  • FG Münster, 24.02.2011 - 11 K 4489/09

    Kosten des Erststudiums sind keine Werbungskosten!

  • BFH, 08.06.2004 - VI B 158/03

    Promotionskosten als WK

  • FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14

    Einkommensteuer: Ist die Vermittlungsprovision für eine ausländische

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 84/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

  • VG Schwerin, 29.12.2020 - 6 A 3301/16

    Gewährung von (höheren) Wohngeldleistungen

  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 2357/05

    Ausbildungskosten anlässlich der Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer im Rahmen

  • FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 715/13

    Steuerfreiheit eines von einer kanadischen Behörde für eine post-doctorale

  • BFH, 04.11.2003 - VI R 75/02

    Aufwendungen für ein aus beruflichen Gründen aufgenommenes Promotionsstudium als

  • FG Sachsen, 13.07.2017 - 8 K 1677/16

    Aufwendungen für einen Promotionsberater nicht als Betriebsausgaben abziehbar -

  • FG Berlin, 16.05.2002 - 9 K 9208/99

    Kosten eines Promotionsstudiums als vorweggenommene Werbungskosten

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