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   BFH, 08.10.2003 - II R 27/02   

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https://dejure.org/2003,761
BFH, 08.10.2003 - II R 27/02 (https://dejure.org/2003,761)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2003 - II R 27/02 (https://dejure.org/2003,761)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - II R 27/02 (https://dejure.org/2003,761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2; BewG § 138 Abs. 5 Satz 3, § 145 Abs. 3, § 146 Abs. 2 bis 5, Abs. 6 und Abs. 7; ErbStG § 9, § 10, § 12, § 25

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2; BewG § 138 Abs. 5 Satz 3, § 145 Abs. 3, § 146 Abs. 2 bis 5, Abs. 6 und Abs. 7; ErbStG § 9, § 10, § 12, § 25

  • Judicialis

    AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2; ; BewG § ... 138 Abs. 5 Satz 3; ; BewG § 145 Abs. 3; ; BewG § 146 Abs. 2; ; BewG § 146 Abs. 3; ; BewG § 146 Abs. 4; ; BewG § 146 Abs. 5; ; BewG § 146 Abs. 6; ; BewG § 146 Abs. 7; ; ErbStG § 9; ; ErbStG § 10; ; ErbStG § 12; ; ErbStG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedarfsbewertung bei unentgeltlichem Nutzungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsrecht mindert den Wert i. S. d. Bewertungsgesetzes nicht!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unentgeltliches Nutzungsrecht an bebautem Grundstück ? Bewertung für die Erbschaftsteuer ? Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ? Feststellung gegenüber Mehrzahl von Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Feststellung eines niedrigeren Grundstückswerts; Feststellung des Grundstückswerts bei einer Mehrheit von Erben, denen ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zuzurechnen ist; Wertmindernde Berücksichtigung einer im wesentlichen unentgeltlichen Nutzungsüberlassung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bewertung - Niedrigerer gemeiner Grundstückswert bei unentgeltlichem Nutzungsrecht

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 146 Abs 7, BewG § 138, BewG § 9 Abs 2, WertV § 3 Abs 3, BBauG § 194
    Bebautes Grundstück; Bedarfsbewertung; Hund; Nießbrauch; Unterhaltspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 306
  • BB 2004, 92 (Ls.)
  • DB 2004, 857
  • BStBl 2004, 179
  • BStBl II 2004, 179
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Berlin, 17.05.2002 - 3 K 3255/00

    Bedarfsbewertung eines mit einem befristeten Nutzungsrecht belasteten Grundstücks

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - II R 27/02
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 595 veröffentlicht.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des FG Berlin vom 17. Mai 2002 3 K 3255/00 sowie die Einspruchsentscheidung vom 16. Juni 2000 aufzuheben und unter Abänderung des Feststellungsbescheids vom 11. November 1999 den Grundstückswert auf 550 000 DM herabzusetzen.

  • FG Baden-Württemberg, 01.12.1999 - 9 K 360/99

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Grundbesitzwerte bei mehreren

    Auszug aus BFH, 08.10.2003 - II R 27/02
    Dies ist regelmäßig bei einer Mehrheit von Erben der Fall, denen die zum Nachlass gehörenden Gegenstände, also auch die Grundstücke, ihrem Erbanteil entsprechend zuzurechnen sind (wie hier: rechtskräftiges Urteil des FG Baden-Württemberg vom 1. Dezember 1999 9 K 360/99, EFG 2000, 1084, 1086, mit zahlreichen Literaturhinweisen; a.A. Christoffel in Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 9. Aufl., § 138 Rdnr. 83 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - 3 K 3232/07

    Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer; hier: Nachweis eines niedrigeren

    Ebenso wie ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah erzielter Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 55/01, BStBl II 2004, 703) kann ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken (vgl. R 177 ErbStR 2003) als Nachweis dienen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BStBl II 2004, 179).
  • BFH, 05.12.2019 - II R 9/18

    Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten

    Neben einem Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken hatte der BFH auch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zeitnah zum maßgeblichen Besteuerungsstichtag erzielten Kaufpreis als Nachweis zugelassen (vgl. BFH-Urteil vom 08.10.2003 - II R 27/02, BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179, unter II.1.a).
  • BFH, 11.06.2008 - II R 71/05

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG a.F.

    Hat erst die Belastung mit dem Nutzungsrecht eines Dritten, das bei der Feststellung des Grundbesitzwerts gemäß § 146 Abs. 2 bis 6 BewG unberücksichtigt bliebe, den zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 bestimmten Wert ergeben, ist der Nachweis nicht geführt (Anschluss an BFH-Urteil vom 8. Oktober 2003 II R 27/02, BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179).

    Die Auswirkungen des langfristigen Pachtvertrags, aufgrund dessen während seiner Laufzeit ein positiver Ertrag nicht erwirtschaftet werden könne, seien entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Oktober 2003 II R 27/02 (BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179) als wertmindernder Faktor bereits bei der Feststellung eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG zu berücksichtigen.

    Der Senat hält an dieser Beurteilung, die bereits seinem Urteil in BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179 zugrunde liegt, nach nochmaliger Prüfung fest.

    aa) Aufgrund der vorstehenden Grundsätze zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG können --wie bereits im BFH-Urteil in BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179 ausgeführt-- (wertmindernde) Umstände (Belastungen) bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur unter den Voraussetzungen des § 10 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), der hinsichtlich der Bewertung über § 12 ErbStG auch auf die Vorschriften der §§ 138 ff. BewG verweist, und unter Beachtung des Abzugsverbots nach § 25 ErbStG berücksichtigt werden.

    b) Es ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, dass das FA den Grundstückswert gegenüber allen Klägern nach § 138 Abs. 5 Satz 3 BewG i.V.m. § 179 Abs. 2 Satz 2 der Abgabenordnung gesondert und einheitlich festgestellt hat (BFH-Urteil in BFHE 204, 306, BStBl II 2004, 179).

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