Rechtsprechung
   BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2829
BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02 (https://dejure.org/2004,2829)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2004 - IV R 65/02 (https://dejure.org/2004,2829)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - IV R 65/02 (https://dejure.org/2004,2829)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2829) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStR 1993 R 35

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStR (1993) R 35
    Rücklage für Ersatzbeschaffung

  • datenbank.nwb.de

    Ersatzbeschaffung eines funktionsgleichen WG grundsätzlich nur im selben Betrieb möglich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rücklage für Ersatzbeschaffung ? Funktionsgleichheit des Ersatzwirtschaftsguts ? Ersatzwirtschaftsgut muss grundsätzlich demselben Betrieb dienen ? Ausnahmen von diesem Grundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven; Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen durch Zerstörung oder Entzug; Anschaffung des Ersatzwirtschaftsgutes für einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen zur Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen zur Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStR 1990 Abschn 35, EStG § 6
    Entfernung; Funktionszusammenhang; Landwirtschaft; Rücklage für Ersatzbeschaffung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 168
  • BB 2004, 1047
  • BB 2004, 706
  • DB 2004, 849
  • DB 2005, 11
  • BStBl II 2004, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 29.04.1999 - IV R 7/98

    Rücklage für Ersatzbeschaffung

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in Abschn. 35 EStR 1990 bzw. R 35 EStR 1993 übernommenen Grundsätzen zur Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (ständige Rechtsprechung seit der Grundsatzentscheidung des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 2. April 1930 VI A 514/30, RStBl 1930, 313, 314; s. auch Senatsurteil vom 29. April 1999 IV R 7/98, BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, m.w.N.).

    Voraussetzung für die Bildung der Rücklage ist jedoch, dass die Absicht der Ersatzbeschaffung besteht; andernfalls bleibt es bei der Rechtsfolge der Gewinnrealisierung (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1972 VIII R 29/70, BFHE 108, 326, BStBl II 1973, 297; s. auch Senatsurteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, und in BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, beide zur Auflösung einer Rücklage wegen Wegfalls der Reinvestitionsabsicht).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung eine allgemeine Begünstigung der Ersatzbeschaffung stets ebenso abgelehnt (z.B. BFH-Urteile vom 12. März 1969 I 97/65, BFHE 95, 178, BStBl II 1969, 381, und in BFHE 143, 46, BStBl II 1985, 250; s. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 1 BvR 273/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 317; Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 5, Rückl. R. 2) wie eine Analogie zur Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG, mit der vor allem wirtschaftslenkende Zwecke verfolgt werden (Senatsurteil in BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, zu 2.d der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 11.12.1984 - IX R 27/82

    Die Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist weder eine

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Damit soll dem Steuerpflichtigen, der ohne seinen Willen in eine Zwangslage geraten ist, die Entschädigung ungeschmälert für eine Ersatzbeschaffung zur Verfügung stehen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 IX R 27/82, BFHE 143, 46, BStBl II 1985, 250).

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung eine allgemeine Begünstigung der Ersatzbeschaffung stets ebenso abgelehnt (z.B. BFH-Urteile vom 12. März 1969 I 97/65, BFHE 95, 178, BStBl II 1969, 381, und in BFHE 143, 46, BStBl II 1985, 250; s. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 1 BvR 273/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 317; Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 5, Rückl. R. 2) wie eine Analogie zur Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG, mit der vor allem wirtschaftslenkende Zwecke verfolgt werden (Senatsurteil in BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, zu 2.d der Gründe, m.w.N.).

  • BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88

    Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung eine allgemeine Begünstigung der Ersatzbeschaffung stets ebenso abgelehnt (z.B. BFH-Urteile vom 12. März 1969 I 97/65, BFHE 95, 178, BStBl II 1969, 381, und in BFHE 143, 46, BStBl II 1985, 250; s. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 1 BvR 273/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 317; Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 5, Rückl. R. 2) wie eine Analogie zur Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG, mit der vor allem wirtschaftslenkende Zwecke verfolgt werden (Senatsurteil in BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, zu 2.d der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 12.03.1969 - I 97/65

    Entschädigung - Dulden von Baumaßnahmen - Abbruch von Gebäuden - Kosten des

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung eine allgemeine Begünstigung der Ersatzbeschaffung stets ebenso abgelehnt (z.B. BFH-Urteile vom 12. März 1969 I 97/65, BFHE 95, 178, BStBl II 1969, 381, und in BFHE 143, 46, BStBl II 1985, 250; s. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 1988 1 BvR 273/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 317; Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz 1975, § 5, Rückl. R. 2) wie eine Analogie zur Reinvestitionsvergünstigung des § 6b EStG, mit der vor allem wirtschaftslenkende Zwecke verfolgt werden (Senatsurteil in BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, zu 2.d der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01

    Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Ebenso wenig bestand Veranlassung, den in der Vorentscheidung entwickelten Gedanken eines Finanzierungszusammenhangs aufzugreifen, den der XI. Senat des BFH zur Auslegung des § 7g Abs. 3 EStG (sog. Ansparrücklage) entwickelt hat (BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFHE 198, 415).
  • Drs-Bund, 08.05.1987 - BT-Drs 11/257
    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Auch insoweit gilt, dass die seit langem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Ersatzbeschaffungsrücklage keiner Analogie zu einer erst später geschaffenen wirtschaftslenkenden Norm zugänglich sind, die wie § 7g EStG die Wettbewerbssituation kleiner und mittlerer Betriebe dadurch verbessern soll, dass deren Liquidität und Eigenkapitalbildung unterstützt und deren Investitions- und Innovationskraft gestärkt werden (BTDrucks 10/336, 13, 25, 26; BTDrucks 11/257, 8 f.).
  • BFH, 24.03.1998 - I R 20/94

    Zustimmung des Finanzamts zur Bilanzänderung

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Schließlich folge aus der Vergleichbarkeit der Ersatzbeschaffungsrücklage mit der Rücklage nach § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG), dass die Bildung der Rücklage für Ersatzbeschaffung auch noch nach Ablauf der Reinvestitionsfrist möglich sei (BFH-Urteil vom 24. März 1998 I R 20/94, BFHE 185, 451, BStBl II 1999, 272).
  • BFH, 03.10.1985 - IV R 16/83

    Steuerliche Bewertung von Leistungen aus einer Brandschadens-Versicherung

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Der erkennende Senat hat deshalb die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auch schon deshalb abgelehnt, weil die Entschädigungsleistungen für ein zerstörtes landwirtschaftliches Gebäude und das zerstörte Inventar zur Herstellung eines gewerblich genutzten Gebäudes verwendet worden waren (Urteil vom 3. Oktober 1985 IV R 16/83, BFH/NV 1986, 208).
  • BFH, 23.01.1992 - IV R 104/90

    Absetzungen für Abnutzung bei Wirtschaftsüberlassungsvertrag

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Nach einer im Jahr 1998 u.a. auch für die Streitjahre (1992 und 1993) durchgeführten Betriebsprüfung ging das FA entsprechend dem Urteil des Senats vom 23. Januar 1992 IV R 104/90 (BFHE 167, 84, BStBl II 1993, 327) davon aus, dass der zur Nutzung überlassene Grund und Boden sowie die Gebäude dem Kläger zuzurechnen waren.
  • BFH, 19.12.1972 - VIII R 29/70

    Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Sachentschädigung

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - IV R 65/02
    Voraussetzung für die Bildung der Rücklage ist jedoch, dass die Absicht der Ersatzbeschaffung besteht; andernfalls bleibt es bei der Rechtsfolge der Gewinnrealisierung (BFH-Urteil vom 19. Dezember 1972 VIII R 29/70, BFHE 108, 326, BStBl II 1973, 297; s. auch Senatsurteile vom 17. Oktober 1991 IV R 97/89, BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392, und in BFHE 188, 390, BStBl II 1999, 488, beide zur Auflösung einer Rücklage wegen Wegfalls der Reinvestitionsabsicht).
  • BFH, 17.10.1991 - IV R 97/89

    Zur Aufgabe zweier Betriebe durch eine Erbengemeinschaft bei gleichzeitiger

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 48/96
  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2002 - 1 K 266/00

    Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb

  • FG München, 24.07.1973 - II 219/70
  • BFH, 12.01.2012 - IV R 4/09

    Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfrist und Anforderungen an

    Ihre Bildung setzt aber voraus, dass die Absicht zur Ersatzbeschaffung besteht; andernfalls bleibt es bei der Gewinnerhöhung (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1972 VIII R 29/70, BFHE 108, 326, BStBl II 1973, 297; in BFHE 166, 149, BStBl II 1992, 392; vom 22. Januar 2004 IV R 65/02, BFHE 205, 168, BStBl II 2004, 421).
  • BFH, 11.10.2007 - X R 1/06

    Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter -

    In subjektiver Hinsicht setzt die Rücklage für Ersatzbeschaffung die (am Bilanzstichtag bestehende) Absicht voraus, innerhalb eines engen zeitlichen Rahmens (grundsätzlich bis zum Ende des ersten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres) ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut anzuschaffen oder herzustellen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 IV R 65/02, BFHE 205, 168, BStBl II 2004, 421, unter 1.a, m.w.N.; R 6.6 Abs. 4 Satz 1 EStH 2005).
  • FG Niedersachsen, 16.12.2008 - 15 K 40/07

    Bilanzierung einer Forderung auf Zahlung einer Versicherungsentschädigung;

    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in R 35 EStR übernommenen Grundsätzen zur Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder in Folge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (Urteil des BFH vom 22. Januar 2004 IV R 65/02, BStBl II 2004, 421 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • FG Münster, 23.06.2016 - 2 K 3762/12

    Einkommensteuerliche Anerkennung einer gebildeten Rücklage für eine

    Diese Erwägung rechtfertigt es, dass zur Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung an die Stelle der aus dem Betriebsvermögen ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter funktionsgleiche Ersatzgegenstände treten müssen, also Wirtschaftsgüter "die in einem gewissen Grade als mit den vernichteten identisch zu betrachten sind und daher eine Übertragung stiller Reserven nahe legen" (BFH-Urteil vom 22.1. 2004 IV R 65/02, BFHE 205, 168, BStBl II 2004, 421).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht