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   BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02   

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https://dejure.org/2004,796
BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02 (https://dejure.org/2004,796)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2004 - IV R 43/02 (https://dejure.org/2004,796)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - IV R 43/02 (https://dejure.org/2004,796)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte als selbstständiger Arzttätigkeit ? Abgrenzung zur Liebhaberei ? Zur Feststellung einer Gewinnerzielungsabsicht ? Hinnahme von Verlusten aus persönlichen Gründen ? Gehaltszahlungen an nahe stehende Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Annahme einer Gewinnerzielungsabsicht bei Freiberuflern; Feststellung innerer Tatsachen anhand äußerer Umstände; Eignung eines Betriebes nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer einen Gewinn zu erwirtschaften; Erfordernis zusätzlicher ...

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Praxis als Liebhaberei: Umstände sprechen gegen Gewinnerzielungsabsicht

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3, EStG § 18 Abs 1 Nr 1
    Arzt; Gewinnerzielungsabsicht; Schlussphase; Verlust

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 243
  • NJW 2004, 2614
  • BB 2004, 980
  • DB 2004, 911
  • BStBl II 2004, 455
 
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Wird zitiert von ... (60)

  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    So spricht vor allem das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich genommen schon dafür, dass langjährige, stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 3.a; vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447, unter 3.a, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Einer ausdrücklichen Verweisung auf § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG in § 18 Abs. 4 (Satz 2) EStG bedarf es nicht, weil die Definition des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit auch für die anderen Gewinn-Einkunftsarten (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) gilt, wie sich nicht zuletzt aus den in dieser Vorschrift enthaltenen Negativmerkmalen ergibt, wonach die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung selbständiger Arbeit anzusehen sein darf (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455).

    Als Indiz für die Weiterführung des Verlustbetriebs aus persönlichen Gründen kann auch der Umstand gewertet werden, dass dem Steuerpflichtigen hohe andere Einkünfte zur Verfügung stehen, die für den Ausgleich entstandener Verluste herangezogen werden können (BFH-Urteile in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; vgl. auch BFH-Urteil vom 24. August 2000 IV R 46/99, BFHE 192, 542, BStBl II 2000, 674, m.w.N.) und, dass es der Steuerpflichtige trotz ständiger und nachhaltiger Verluste unterlassen hat, Maßnahmen zur Herstellung und Steigerung der Rentabilität des Betriebs zu ergreifen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 1995 VIII R 68/93, BFHE 178, 160, BStBl II 1995, 722, m.w.N.).

    Für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht trotz langjähriger Verluste kann sprechen, dass der Steuerpflichtige hierauf reagiert und Maßnahmen ergriffen hat, um die Gewinnsituation zu verbessern (BFH-Urteile in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).

    Bei den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG müssen allerdings zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (BFH-Urteile in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; in BFHE 195, 382, BStBl II 2002, 276, m.w.N.); eine Vermutung für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht lässt sich jedenfalls nicht schon aus dem Umstand herleiten, dass eine solche Tätigkeit häufig aus Passion betrieben wird (BFH-Urteil vom 13. Mai 1993 IV R 131/92, BFH/NV 1994, 93).

    Auf Veränderungen nach 1996 kommt es nicht an, weil für die Gewinnprognose auf den Betrieb abzuheben ist, wie er im Streitzeitraum geführt worden ist (BFH in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455).

  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Vielmehr muss bei längeren Verlustperioden aus weiteren Beweisanzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 VIII R 59/82, BFHE 143, 58, BStBl II 1985, 455; in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.c; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10, unter 1.; vom 2. August 1994 VIII R 55/93, BFH/NV 1995, 866, unter 1.b; vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, unter II.1.; vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727; in BFH/NV 1999, 1081, unter II.1.b cc; vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; vom 23. August 2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160, unter II.1.c; vom 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85, unter 1.b, und vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 1.b).

    Steuerliche Gesichtspunkte sind auch dann entscheidend für die Hinnahme der Verluste, wenn die Tätigkeit die Möglichkeit eröffnet, Kosten der privaten Lebensführung (z.B. anteilige Fixkosten ohnehin vorhandener Gegenstände wie PKW, Wohnung, Kommunikationsmittel oder Computer) in den einkommensteuerlich relevanten Bereich zu verlagern (ähnlich FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2002 2 K 399/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 532, unter 2.2.3.1., rkr.; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455, unter 3.a: im Verlustbetrieb Abzug von Gehaltszahlungen an die Tochter, die dafür auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten erbringt).

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