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   BFH, 16.06.2004 - I B 44/04   

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https://dejure.org/2004,1168
BFH, 16.06.2004 - I B 44/04 (https://dejure.org/2004,1168)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2004 - I B 44/04 (https://dejure.org/2004,1168)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - I B 44/04 (https://dejure.org/2004,1168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EG Art. 49, 50; EStG 1997 § 50a Abs. 4 und 5, § 50d Abs. 1; EStDV § 73e; FGO § 69 Abs. 2 und 3; AO 1977 § 168

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EG Art. 49, 50; EStG 1997 § 50a Abs. 4 und 5, § 50d Abs. 1; EStDV § 73e; FGO § 69 Abs. 2 und 3; AO 1977 § 168

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zweifel an der Vereinbarkeit des Steuerabzugs gemäß § 50 a Abs. 4 und 5, § 50 d Abs. 1 EStG mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 49, 50 EG

  • Judicialis

    EG Art. 49; ; EG Art. 50; ; EStG 1997 § 50a Abs. 4; ; EStG 1997 § 50a Abs. 5; ; EStG 1997 § 50d Abs. 1; ; EStDV § 73e; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3; ; AO 1977 § 168

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

  • datenbank.nwb.de

    Ernstliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Steuerabzugs gem. § 50a Abs. 4 und 5, § 50d Abs. 1 EStG mit der Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 49, 50 EG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BFH hat ernstliche Zweifel, ob der Quellensteuerabzug gegenüber ausländischen Künstlern rechtmäßig ist ? Aufhebung der Vollziehung einer Steueranmeldung ? Keine Sicherheitsleistung erforderlich ? Keine erneute Anrufung des EuGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH zieht Vereinbarkeit des Quellensteuerabzugs mit Gemeinschaftsrecht erneut in Zweifel

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit des Steuerabzugsverfahrens auf Vergütungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Quellensteuer
    Das Abzugsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen
    Abzugsverfahren
    Quellensteuer bei Vergütungen nach § 50a Abs. 1 EStG
    Wichtige Rechtsprechung zu § 50a EStG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 284
  • BB 2004, 1725
  • BB 2004, 1726
  • BB 2004, 1829
  • BB 2004, 796
  • DB 2004, 1758
  • BStBl II 2004, 882
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.04.2004 - I R 39/04

    Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - I B 44/04
    Der beschließende Senat hat durch (den zur Veröffentlichung bestimmten) Beschluss vom 28. April 2004 I R 39/04 dem EuGH mehrere Fragen zur Auslegung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. vor dem Vertrag von Amsterdam (EGV) vorgelegt, die die Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens gemäß § 50a Abs. 4 und 5, § 50d Abs. 1 EStG mit Art. 59 und 60 EGV (jetzt Art. 49 und 50 EG) betreffen.
  • BFH, 25.07.1994 - I B 241/93

    Minderung des vom Organträger zu versteuernden Gewerbeertrags durch

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - I B 44/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 08.08.2001 - I B 40/01

    Eingetragener Verein - Freistellungsbescheid - Gemeinnützige Zwecke verfolgende

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - I B 44/04
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 8. August 2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536).
  • BFH, 13.08.1997 - I B 30/97

    Zur Frage der Erstattung von Abzugsbeträgen nach § 50 a EStG

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - I B 44/04
    Die Rechtmäßigkeit der Steueranmeldungen --die Verwaltungsakten über Steuerfestsetzungen gleichstehen (s. § 168 Satz 1 der Abgabenordnung; Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 13. August 1997 I B 30/97, BFHE 184, 92, BStBl II 1997, 700; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., 2002, § 69 Rz. 55 "Steueranmeldungen")-- ist ernstlich zweifelhaft i.S. des § 69 Abs. 2 FGO.
  • BFH, 01.12.2004 - I R 39/03
    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - I B 44/04
    Wegen der Gründe dieser Zweifel wird --um Wiederholungen zu vermeiden-- auf den Beschluss vom 28. April 2004 I R 39/03 verwiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.01.2015 - 5 V 2068/14

    Steuerhinterziehung im Fall des Verkaufs und der Verwendung von

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes sind anzunehmen wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 16.6.2004 I B 44/04, BStBl. II 2004, 882).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Dazu bedarf es vielmehr konkreter Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Steueranspruchs (BFH-Beschluss in BFHE 122, 516, BStBl II 1977, 726, 728; Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882; vom 24. März 2004 I B 203/03, BFH/NV 2004, 959, m.w.N.), die im Streitfall nicht vorliegen.
  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09

    Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte; dabei ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579; BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, unter II.3.a der Entscheidungsgründe, m.w.N.; vom 18. Mai 2001 VIII B 25/01, BFH/NV 2001, 1119; vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882); es genügt, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 89, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04

    Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG

    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).
  • BFH, 13.10.2009 - VIII B 62/09

    Keine Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. für Freiberufler im Jahr 2007 - Kein

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte; dabei ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423, BStBl II 1978, 579; BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1998 III B 9/98, BFHE 186, 236, BStBl II 1998, 721, unter II.3.a der Gründe, m.w.N.; vom 18. Mai 2001 VIII B 25/01, BFH/NV 2001, 1119; vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882); es genügt, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wenig auszuschließen ist wie sein Misserfolg (Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 69 FGO Rz 89, m.w.N.).
  • BFH, 20.03.2009 - VIII B 170/08

    Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheides des Gesellschafters

    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882; vom 14. Februar 2006 VIII B 107/04, BFHE 212, 285, BStBl II 2006, 523, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2005 - I B 108/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).

    Im Streitfall bestehen bei summarischer Prüfung --zwischen den Beteiligten unstreitig-- im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) ernsthafte Zweifel, ob es mit Art. 49 und 50 des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte --EG-- (vorher: Art. 59 und 60 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EGV--) vereinbar ist, dass die Regelungen in § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden, die ein Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder an eine diesen gemäß Art. 48 (= Art. 58 EGV) i.V.m. Art. 55 (= Art. 66 EGV) EG gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat (BFH-Beschluss in BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).

  • BFH, 22.12.2011 - VIII B 190/11

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen, AdV

    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882; vom 14. Februar 2006 VIII B 107/04, BFHE 212, 285, BStBl II 2006, 523, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.2012 - VIII B 45/12

    Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG -

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund des unstreitigen Sachverhalts, der gerichtsbekannten Tatsachen und der präsenten Beweismittel erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882; vom 14. Februar 2006 VIII B 107/04, BFHE 212, 285, BStBl II 2006, 523, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2005 - I B 109/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juni 2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).

    Im Streitfall bestehen bei summarischer Prüfung --zwischen den Beteiligten unstreitig-- im Hinblick auf den Beschluss des Senats vom 28. April 2004 I R 39/04 (BFHE 206, 120, BStBl II 2004, 878) ernsthafte Zweifel, ob es mit Art. 49 und 50 des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG) vereinbar ist, dass die Regelungen in § 50a Abs. 4 und 5 und § 50d Abs. 1 EStG auch auf Vergütungen für künstlerische Darbietungen angewendet werden, die ein im Inland ansässiger Vergütungsschuldner an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates oder an eine diesen gemäß Art. 48 i.V.m. Art. 55 EG gleichgestellte Gesellschaft zu zahlen hat (BFH-Beschluss in BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).

  • BFH, 15.07.2008 - I B 16/08

    Bilanzielle Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG

  • BFH, 22.12.2011 - VIII B 146/11

    AdV: Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BFH, 18.10.2007 - I B 148/07

    Kürzung bei der Gewerbesteuer für Wohnungsbauunternehmen

  • BFH, 26.01.2006 - VI B 89/05

    Anordnung LSt-Ap - AdV

  • FG Düsseldorf, 15.02.2007 - 16 V 4691/06

    Möglichkeit der Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei einem China-Restaurant;

  • FG Hessen, 06.11.2013 - 6 V 2469/12

    Umsatzsteuerliche Organschaft im Falle der Eigenverwaltung nach Eröffnung des

  • BFH, 09.01.2012 - VIII B 95/11

    Aussetzung der Vollziehung, Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • FG Sachsen, 05.05.2006 - 2 V 1752/05

    Abzugsbesteuerung von EU-Künstlern; Einkünfte der ausländischen Künstler für

  • BFH, 03.05.2012 - V S 13/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf AdV während des

  • BFH, 03.04.2007 - I B 156/05

    Fehlerkorrektur nach § 177 AO

  • FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 3316/02

    Europarechtskonformität des Ausschlusses der Verzinsung von Steuerabzugsbeträgen

  • BFH, 29.11.2005 - I B 196/04

    Aussetzung FG-Verfahren: Vorabentscheidung EuGH

  • FG München, 08.04.2014 - 5 V 3539/13

    Festsetzungsverjährung, Ermittlungspflicht des FA, Mietverträge unter nahen

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

  • FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10

    Frage der Steuerbefreiung von durch privaten Schwimmunterricht erzielten Umsätze

  • FG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - 3 V 2447/11

    Ernstliche Zweifel an der Versagung eines Anspruchs auf Differenzkindergeld für

  • FG Münster, 10.10.2005 - 13 V 1792/05

    Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 3 EStG , Vorkostenabzug nach § 10i EStG a.F.

  • FG Baden-Württemberg, 29.03.2010 - 3 V 5084/09

    Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Absenkung der Altersgrenze

  • FG Münster, 28.07.2005 - 3 V 1797/05

    Grundstückszurechnung aufgrund wirtschaftlichen Eigentums

  • FG München, 04.02.2014 - 5 V 3538/13

    Kindergeld, Weiterleitung

  • FG München, 19.06.2013 - 5 V 1314/13

    Gewöhnlicher Aufenthalt oder inländischer Wohnsitz des Erblassers

  • FG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 V 3370/06

    Arbeitslohn; Schenkung mit abfindungsähnlichem Charakter; Zusammenhang mit dem

  • FG München, 19.09.2012 - 5 V 2410/12

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes der Kinder bei mehrjährigem Schulbesuch

  • FG Hamburg, 22.10.2007 - 2 V 194/07

    Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Abzugs von Vorsorgeaufwendungen;

  • FG Münster, 18.12.2012 - 11 V 3094/12

    Keine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand, wenn Folgeprovision für "Betreuung

  • FG München, 17.12.2007 - 6 V 4166/06

    Glaubhaftmachung von Gründen für eine Aussetzung der Vollziehung ohne

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