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   BFH, 06.10.2004 - VI R 27/01   

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https://dejure.org/2004,1977
BFH, 06.10.2004 - VI R 27/01 (https://dejure.org/2004,1977)
BFH, Entscheidung vom 06.10.2004 - VI R 27/01 (https://dejure.org/2004,1977)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 2004 - VI R 27/01 (https://dejure.org/2004,1977)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Häusliches Arbeitszimmer: Kosten der Gartenerneuerung

  • datenbank.nwb.de

    Kosten der Gartenerneuerung als Kosten des häuslichen Arbeitszimmers [BStBl 2004 II S. 1071]

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wiederherstellung des Gartens kann steuerlich absetzbar sein

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Häusliches Arbeitszimmer ? Kosten der Gartenerneuerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Berücksichtigung von Gartenerneuerungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kosten für Garten beim Arbeitszimmer abzugsfähig?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund entstandenener Kosten einer Gartenerneuerung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer: anteilige Kosten für Garteninstandsetzung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Arbeitszimmer; Erhaltungsaufwand; Garten; Wirtschaftsgut

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 571
  • NJW 2005, 96
  • BB 2004, 2509 (Ls.)
  • DB 2004, 2458
  • BStBl II 2004, 1071
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Münster, 31.05.1999 - 12 K 4743/97

    Arbeitszimmer - Anteilige Aufwendungen für Garten nicht berücksichtigungsfähig

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VI R 27/01
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 13 veröffentlicht.
  • BFH, 30.01.1996 - IX R 18/91

    Die zu einem Wohngebäude gehörende Gartenanlage ist ein selbständiges

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VI R 27/01
    Denn Gebäude und Gartenanlage bildeten einkommensteuerrechtlich unterschiedliche Wirtschaftsgüter (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 1996 IX R 18/91, BFHE 180, 65, BStBl II 1997, 25).
  • BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83

    Die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VI R 27/01
    Befindet sich das Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung, fallen unter die abziehbaren Aufwendungen dem Grunde nach auch die anteiligen Kosten einer Reparatur des Gebäudes (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112).
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VI R 27/01
    a) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind nach der Rechtsprechung des Senats alle Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (z.B. BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BFHE 195, 225, BStBl II 2001, 585, m.w.N.) Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, 410, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.1986 - VI R 39/83

    Erhöhungsbetrag der Kraftfahrzeugversicherung nach Unfall nicht neben

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VI R 27/01
    Dabei genügt grundsätzlich auch ein mittelbarer Zusammenhang, der allerdings den objektiven Umständen des jeweiligen Streitfalls nach nicht zu lose oder zu entfernt sein darf (BFH-Urteil vom 11. Juli 1986 VI R 39/83, BFHE 147, 331, BStBl II 1986, 866, m.w.N.; vgl. auch v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. B 196, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus BFH, 06.10.2004 - VI R 27/01
    a) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind nach der Rechtsprechung des Senats alle Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (z.B. BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BFHE 195, 225, BStBl II 2001, 585, m.w.N.) Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407, 410, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2019 - VIII R 16/15

    Häusliches Arbeitszimmer: Kein Abzug für Umbau des privat genutzten Badezimmers

    aa) Befindet sich das häusliche Arbeitszimmer in einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung, fallen unter die abziehbaren Aufwendungen dem Grunde nach auch die anteiligen Kosten einer Reparatur des Gebäudes (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004 - VI R 27/01, BFHE 206, 571, BStBl II 2004, 1071, unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 - VI R 68/83, BFHE 139, 520, BStBl II 1984, 112).
  • FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1554/12

    Betriebsausgabenabzug für Raumkosten - Drittaufwand für Schuldzinsen bei

    Abschreibungen auf die Außenanlagen und die hierauf entfallende nicht abziehbare Vorsteuer sind - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht anzuerkennen, da insoweit kein betrieblicher Veranlassungszusammenhang mit der Büronutzung besteht (Hinweis auf BFH-Urteil vom 6.10.2004 VI R 27/01, Sammlung der Entscheidungen des BFH --BFHE-- 206, 571, Bundessteuerblatt --BStBl-- II 2004, 1071).
  • BFH, 14.03.2008 - IX B 183/07

    Aufwendungen für einen Garten als Werbungskosten - Zuordnung zu den Kosten des

    Aus den vom FG zur Begründung seiner Entscheidung in Bezug genommenen BFH-Urteilen ergibt sich, dass Aufwendungen für die Anlage und Unterhaltung des --vom Gebäude zu unterscheidenden-- Wirtschaftsgutes "Garten" nur als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn (auch) der Garten der Erzielung von Vermietungseinkünften dient (BFH-Urteil vom 30. Januar 1996 IX R 18/91, BFHE 180, 65, BStBl II 1997, 25) oder die den Garten betreffenden Aufwendungen durch eine Reparatur des Gebäudes, in dem sich das Arbeitszimmer befindet, veranlasst worden sind (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004 VI R 27/01, BFHE 206, 571, BStBl II 2004, 1071).
  • FG Bremen, 29.08.2007 - 4 K 54/05

    Grundsätzlich keine Einbeziehung der Kosten für die Neuanlage des Gartens in die

    Er bezieht sich im Wesentlichen auf die Einspruchsentscheidung und ergänzend auf das Urteil des BFH vom 06. Oktober 2004 ( VI R 27/01, BStBl II 2004, S. 1071).

    Dabei genügt zwar grundsätzlich auch ein mittelbarer Zusammenhang, der jedoch den objektiven Umständen des jeweiligen Streitfalls nach nicht zu lose oder zu entfernt sein darf (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2004, VI R 27/01, BFHE 206, 571 , BStBl II 2004, 1071: Häusliches Arbeitszimmer - Kosten der Gartenerneuerung, im Anschluss an BFH-Urteil vom 11. Juli 1986 VI R 39/83, BFHE 147, 331 , BStBl II 1986, 866 , m.w.N.).

  • FG Saarland, 30.05.2007 - 1 K 1023/05

    Arbeitszimmer eines Key Account Managers; Zuordnung von Aufwendungen

    Der Begriff der Wohnfläche ist § 42 II. BV zu entnehmen, so dass Zubehörräume wie Keller, Dachböden oder auch Garagen nicht zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BStBl II 1984 II, 112;vom 6. Oktober 2004 VI R 27/01, BStBl II 2004, 1071).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 1 K 2195/10

    Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kein

    Hierunter fallen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach der Rechtsprechung des BFH alle Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (z. B. BFH-Urteile vom 23. März 2001 VI R 175/99, BFHE 195, 225, BStBl II 2001, 585, und vom 6. Oktober 2004 VI R 27/01, BFHE 206, 571, BStBl II 2004, 1071) und für ihn einen Vermögensabfluss in Geld oder Geldeswert darstellen (BFH-Urteil vom 17. September 2009 VI R 24/08, BFHE 226, 321, BStBl II 2010, 198).
  • FG Niedersachsen, 17.06.2011 - 13 K 142/10

    Abziehbarkeit von gebäudebzogenen Aufwendungen als Werbungskosten bei

    Der Begriff der Wohnfläche ist § 42 II. BV zu entnehmen, so dass Zubehörräume wie Keller, Dachböden oder auch Garagen nicht zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VI R 68/83, BStBl II 1984 II, 112; vom 6. Oktober 2004 VI R 27/01, BStBl II 2004, 1071).
  • FG München, 02.08.2005 - 4 V 1994/05

    Übermaßverbot bei der Bedarfswertfeststellung; Aussetzung der Vollziehung in

    Der BFH hat in mehreren Entscheidungen zu § 148 BewG (vom 18. August 2004 II B 174/03, BFH/NV 2005, 56 ; vom 2. Juli 2004 II R 22/02, BFH/NV 2004, 151 , und vom 2. Juli 2004 II R 9/02, BStBl II 2004, 1039) entschieden, dass die Bewertungsregelungen des § 148 BewG nicht generell zu verfassungswidrigen Werten führen, sondern in dem Fall, in dem die Werte deutlich über den Verkehrswerten liegen, aufgrund des Übermaßverbots verfassungsgemäß so auszulegen sind, dass in solchen Fällen dann ein Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes für das gesamte (bewertungsrechtliche) Grundstück zulässig ist (vgl. BFH vom 29. September 2004 II R 57/02, BStBl II 2004, 1071).
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