Rechtsprechung
   BFH, 16.06.2004 - X R 50/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,737
BFH, 16.06.2004 - X R 50/01 (https://dejure.org/2004,737)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2004 - X R 50/01 (https://dejure.org/2004,737)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - X R 50/01 (https://dejure.org/2004,737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Behandlung der Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge - Übertragung eines Grundstücks unter dem Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs - Steuerrechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen als dauernde Last oder sonstige wiederkehrende Bezüge - ...

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Vermögensübergabe im Rahmen vorweggenommener Erbfolge: Ablösung eines Nießbrauchs gegen wiederkehrende Leistungen - Ertragsprognose

  • datenbank.nwb.de

    Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs gegen wiederkehrende Leistungen [BStBl 2005 II S. 130]

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorweggenommene Erbfolge an Mietwohnungsgrundstück ? Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs des Übergebers durch Versorgungsrente ? Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten sowie Werbungskostenabzug des Zinsanteils einerseits und Sonderausgabenabzug als dauernde Last nach Höhe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vorweggenommene Erbfolge - Ablösung eines Nießbrauchs

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 2
    Ablösung; Leibrente; Nießbrauch; Unterhalt; Vermögensübergabe; Wertermittlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 207, 114
  • NJW 2005, 1599 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 298
  • FamRZ 2005, 270
  • BB 2004, 2560
  • DB 2004, 2509
  • BStBl II 2005, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    Dem liegt nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) die normleitende Vorstellung zugrunde, dass der Übergeber "das Vermögen --ähnlich wie beim Nießbrauchsvorbehalt-- ohne die vorbehaltenen Erträge, die ihm nunmehr als Versorgungsleistungen zufließen, übertragen hat".

    Sie sind Entgelt für das übernommene Vermögen (BFH-Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95).

    Dies steht im Widerspruch zur Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95.

    a) Hierbei wird es berücksichtigen, dass den nach steuerlichen Regeln ermittelten Einkünften zur Bezifferung des maßgeblichen Nettoertrages AfA, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie außerordentliche Aufwendungen, nicht jedoch Erhaltungsaufwendungen hinzuzurechnen sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter Bezugnahme auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 26. August 2002, BStBl I 2002, 893 Tz. 14).

    In Übereinstimmung mit der Praxis der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben in BStBl I 2002, 893 Tz. 15) kann dieser der durchschnittliche Nettoertrag des Jahres der Übergabe und der beiden vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt werden (BFH-Beschluss in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95).

    Zwar liegt die Beweislast dafür beim Übernehmer, jedoch kann, so der Große Senat des BFH (in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95), auch die tatsächliche spätere Entwicklung als Beweisanzeichen herangezogen werden.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    b) Die steuerrechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen als dauernde Last/sonstige wiederkehrende Bezüge "beruht auf dem Umstand, dass sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen" (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847).

    c) Im Anschluss an die Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 326 f., BStBl II 1990, 847 und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) hat der erkennende Senat entschieden, dass eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last auch dann vorliegen kann, wenn im Vermögensübergabevertrag zunächst ein befristeter Vorbehaltsnießbrauch und zeitlich hieran anschließend eine Versorgungsrente vereinbart werden (Urteil vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23).

    Die im Verhältnis des Generationennachfolge-Verbundes geltende Vermutung für die private Versorgungsrente --die Rente ist unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte nach dem Versorgungsbedürfnis der weichenden Generation und nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden, hat insofern familiären Charakter und ist kein Entgelt im Rahmen eines Veräußerungsgeschäfts unter kaufmännischer Abwägung von Leistung und Gegenleistung (BFH-Beschluss in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. I. 1.; Senatsurteil vom 20. Oktober 1999 X R 86/96, BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602, jeweils mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung)--, wirkt sich vorliegend als Vermutung für die Fortführung des Ertragsvorbehalts aus.

  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    Solches ist dann in Betracht zu ziehen, wenn das Recht in anderer Weise als durch Vorbehalt anlässlich einer Übertragung von Vermögen, namentlich mittels Zuwendung oder aufgrund eines wiederum entgeltlichen Rechtsgeschäfts begründet worden ist und wenn Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Grundsätzen bemessen sind (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass ein für die Abziehbarkeit als dauernde Last erforderlicher sachlicher Zusammenhang mit der Vermögensübergabe dann besteht, wenn die Versorgungsrente --wenn auch betragsmäßig eingeschränkt-- den ursprünglich vereinbarten Vorbehaltsnießbrauch ersetzt (Senatsurteil in BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663; sog. gleitende Vermögensübergabe, s. BFH-Urteile vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; vom 13. März 1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659).

    Der besagte sachliche Zusammenhang tritt insbesondere dann deutlich hervor, wenn die private Versorgungsrente --wenn auch betragsmäßig eingeschränkt-- auch wirtschaftlich den ursprünglich vereinbarten Vorbehaltsnießbrauch ersetzt (Urteil in BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663) oder wenn Nachtragsvereinbarungen durch eine Änderung der Bedarfslage veranlasst sind (Urteil in BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47).

  • BFH, 03.06.1992 - X R 147/88

    Sonderausgabe durch Nießbrauch ablösende Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    Des Weiteren hat er durch Urteil vom 3. Juni 1992 X R 147/88 (BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98) erkannt, dass ein Nießbrauch, den sich der Übergeber eines Vermögens vorbehalten hatte, durch eine private Versorgungsrente abgelöst werden kann.

    b) Im hier vorliegenden Fall einer "gleitenden" Vermögensübergabe im Sinne einer Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch wiederkehrende Leistungen (vgl. Senatsurteil in BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98) sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Ablösung des Nießbrauchsrechts maßgeblich (Senatsentscheidung vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095; vgl. auch BMF-Erlasse in BStBl I 1996, 1508 Tz. 15, BStBl I 2002, 893 Tz. 15).

  • BFH, 03.06.1992 - X R 14/89

    Sonderausgabe durch Vorbehaltsnießbrauch und spätere Versorgungsrente

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    c) Im Anschluss an die Beschlüsse des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 326 f., BStBl II 1990, 847 und vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) hat der erkennende Senat entschieden, dass eine als Sonderausgabe abziehbare dauernde Last auch dann vorliegen kann, wenn im Vermögensübergabevertrag zunächst ein befristeter Vorbehaltsnießbrauch und zeitlich hieran anschließend eine Versorgungsrente vereinbart werden (Urteil vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23).

    d) Mit der Ablösung des Nießbrauchs durch die Versorgungsrente wird ein weiterer Schritt zur endgültigen Vermögensübergabe hin vollzogen (Senatsurteil in BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23).

  • BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93

    Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass ein für die Abziehbarkeit als dauernde Last erforderlicher sachlicher Zusammenhang mit der Vermögensübergabe dann besteht, wenn die Versorgungsrente --wenn auch betragsmäßig eingeschränkt-- den ursprünglich vereinbarten Vorbehaltsnießbrauch ersetzt (Senatsurteil in BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663; sog. gleitende Vermögensübergabe, s. BFH-Urteile vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; vom 13. März 1997 III R 300/94, BFH/NV 1997, 659).

    Der besagte sachliche Zusammenhang tritt insbesondere dann deutlich hervor, wenn die private Versorgungsrente --wenn auch betragsmäßig eingeschränkt-- auch wirtschaftlich den ursprünglich vereinbarten Vorbehaltsnießbrauch ersetzt (Urteil in BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663) oder wenn Nachtragsvereinbarungen durch eine Änderung der Bedarfslage veranlasst sind (Urteil in BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47).

  • BFH, 14.01.2004 - X R 37/02

    Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    Jedenfalls die im Steuerrecht allgemein anerkannte Geringfügigkeitsgrenze von 10 v.H. (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Januar 2004 X R 37/02, BFHE 205, 96, BStBl II 2004, 493, mit umfangreichen Nachweisen) ist auch im vorliegenden Zusammenhang anwendbar.
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    Der in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltene Zinsanteil ist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG abziehbar (BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 38/01

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    b) Im hier vorliegenden Fall einer "gleitenden" Vermögensübergabe im Sinne einer Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs durch wiederkehrende Leistungen (vgl. Senatsurteil in BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98) sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Ablösung des Nießbrauchsrechts maßgeblich (Senatsentscheidung vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095; vgl. auch BMF-Erlasse in BStBl I 1996, 1508 Tz. 15, BStBl I 2002, 893 Tz. 15).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 22/99

    Vorweggenommene Erbfolge - Dauernde Last auch bei Übertragung von Geldvermögen?

    Auszug aus BFH, 16.06.2004 - X R 50/01
    Dieser umfasst neben dem Jahr der Übergabe die beiden folgenden Jahre (Senatsurteil vom heutigen Tage X R 22/99, www.bundesfinanzhof.de, unter Entscheidungen).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 85/94

    Zur Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs oder eines Pflichtteilsanspruchs von

  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

  • BFH, 13.03.1997 - III R 300/94

    Gestaltungsmißbrauch hinsichtlich sachlicher Verflechtung

  • BFH, 20.10.1999 - X R 86/96

    Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

  • BFH, 29.01.1992 - X R 193/87

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

  • FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 4110/98

    Vorweggenommene Erbfolge: Versorgungs-/Unterhaltsleistung

  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Dies ist für die Abziehbarkeit und materiell-rechtlich korrespondierend für die Steuerbarkeit der privaten Versorgungsrente konstituierend (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.1.b der Gründe).

    Dies gilt nicht nur für den Vorbehaltsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 14/89, BFHE 169, 25, BStBl II 1993, 23; vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663; vom 3. März 2004 X R 38/01, BFH/NV 2004, 1095, unter II.1., letzter Absatz; in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130), sondern ebenso für den hier in Rede stehenden Zuwendungsnießbrauch (vgl. z.B. Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, unter 2.b; vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, unter II.1.a bb und cc der Gründe).

    Darüber hinaus kann der Kläger den in den einzelnen wiederkehrenden Zahlungen enthaltenen Zinsanteil gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG als Werbungskosten abziehen (grundlegend --für den Fall der auch hier vorliegenden dauernden Last-- BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47; vgl. ferner Senatsurteil in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.5., ebenfalls eine dauernde Last betreffend).

  • BFH, 12.05.2015 - IX R 32/14

    Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts

    Es kommt vielmehr darauf an, ob die Versorgungsrente --wenn auch betragsmäßig eingeschränkt-- den ursprünglich vereinbarten Vorbehaltsnießbrauch ersetzt (gleitende Vermögensübergabe; BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130).

    Hiervon wäre unter den vom FG festgestellten Umständen sogar im Zweifel auszugehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.2.).

  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

    Der erkennende Senat hat für die vereinbarungsgemäße Umschichtung ertraglosen (Geld-)Vermögens in ertragbringendes Vermögen bisher verlangt, dass für die Zukunft ausreichend hohe Nettoerträge zu erwarten seien (Senatsurteile vom 16. Juni 2004 X R 22/99, BFHE 206, 400, BStBl II 2004, 1053, und X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130).

    Im Steuerrecht ist eine Geringfügigkeitsgrenze von 10 % allgemein anerkannt (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130).

  • BFH, 08.07.2015 - X R 47/14

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Zeitpunktbezogene Ertragsprognose

    Dies ist für die Abziehbarkeit und materiell-rechtlich korrespondierend für die Steuerbarkeit der privaten Versorgungsrente konstituierend (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.1.b der Gründe).

    Denn in einem solchen Fall handelt es sich nicht mehr um den Ertrag des "übergebenen" Vermögens (Senatsurteil in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130).

    Da es sich bei der Ertragsprognose um eine "überschlägige Berechnung" (Kempermann, Deutsches Steuerrecht 2003, 1736, 1740) handelt und der Sonderausgabenabzug nicht daran scheitern soll, dass die erzielbaren Nettoerträge die Summe der versprochenen Vermögenserträge geringfügig unterschreiten, ist die im Steuerrecht allgemein anerkannte Geringfügigkeitsgrenze von 10 % (vgl. dazu Senatsurteil vom 14. Januar 2004 X R 37/02, BFHE 205, 96, BStBl II 2004, 493, mit umfangreichen Nachweisen) auch bei der Ertragsprognose anwendbar (Senatsurteil in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130).

  • BFH, 15.09.2010 - X R 13/09

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Notwendigkeit schriftlicher

    Dies ist für die Abziehbarkeit und materiell-rechtlich korrespondierend für die Steuerbarkeit der privaten Versorgungsrente konstituierend (Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01 BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, unter II.1.b der Gründe).
  • BFH, 15.02.2006 - X R 5/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Grabmalkosten

    b) Der erkennende Senat weist darauf hin, dass im Hinblick auf den das Sonderrecht der Vermögensübergabe konstituierenden Grundsatz der materiell-rechtlichen Korrespondenz (vgl. Senatsurteile in BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, und vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130) als dauernde Last abziehbare Altenteilsleistungen beim Bezieher als sonstige wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 EStG) steuerbar sind.
  • BFH, 25.02.2014 - X R 34/11

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Keine notwendige Beiladung des

    Durch die Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Nießbrauch, den sich der Übergeber eines Vermögens vorbehalten hatte, durch eine private Versorgungsrente abgelöst werden kann, sofern die vereinbarten Versorgungsleistungen aus den Nettoerträgen des überlassenen Grundstücks bestritten werden können bzw. die erzielbaren Nettoerträge nur geringfügig überschreiten (z.B. Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130).
  • BFH, 27.04.2015 - X B 47/15

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Sonderausgabenabzug nur bei

    Keinesfalls könne damit die sog. Geringfügigkeitsgrenze von 10 % nach dem BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01 (BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130) gemeint sein.

    bb) Der Kläger verkennt zudem, dass nach dem Senatsurteil in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130 der Sonderausgabenabzug nicht daran scheitern soll, dass die erzielbaren Nettoerträge die Summe der versprochenen Vermögenserträge geringfügig unterschreiten.

  • BFH, 18.08.2010 - X R 55/09

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in

    Dieser Anteil könnte bei der Ertragsprognose nicht berücksichtigt werden (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130).
  • BFH, 17.05.2006 - X R 2/05

    Voraussetzungen einer gleitenden Vermögensübergabe

    Als Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen wird von der Rechtsprechung auch anerkannt, wenn ein anlässlich der Übergabe von Vermögen zur Vorwegnahme der Erbfolge zugunsten des Übergebers und/oder seines Ehegatten vorbehaltenes Nutzungsrecht zu einem späteren Zeitpunkt gegen wiederkehrende Versorgungsleistungen auf die Lebenszeit des Berechtigten mit der Folge abgelöst wird, dass sich der bisherige Ertragsvorbehalt fortsetzt und an die Stelle des vorbehaltenen Nießbrauchs die private Versorgungsrente tritt (z.B. Senatsurteile vom 3. Juni 1992 X R 147/88, BFHE 169, 127, BStBl II 1993, 98; vom 16. Juni 2004 X R 50/01, BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, und vom 31. Mai 2005 X R 26/04, BFH/NV 2005, 1789).

    Unverzichtbare Voraussetzung für eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist der sachliche Zusammenhang zwischen der Übergabe von Vermögen einerseits und der Verpflichtung zum Erbringen von Versorgungsleistungen andererseits (Senatsurteile in BFHE 207, 114, BStBl II 2005, 130, und BFH/NV 2005, 1789).

  • FG Niedersachsen, 04.11.2009 - 2 K 277/07

    Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ("private

  • FG Köln, 09.03.2006 - 15 K 801/03

    Betriebsaufspaltung - Grundstück von untergeordneter Bedeutung keine wesentliche

  • BFH, 20.06.2017 - X R 38/16

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Verklammerung zweier

  • BFH, 15.09.2010 - X R 31/09

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Vorübergehende Reduzierung der

  • BFH, 31.05.2005 - X R 26/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Surrogation eines ertraglosen

  • FG Nürnberg, 04.04.2006 - I 370/04

    Versteuerung von Zahlungen bei Pflichtteilsverzicht

  • FG Nürnberg, 25.01.2019 - 7 K 410/15

    Steuerliche Anerkennung von Geldleistungen als Sonderausgaben

  • FG Niedersachsen, 27.09.2017 - 4 K 318/15

    Abzug dauernder Lasten

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.07.2008 - 3 K 237/01

    Steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen

  • BFH, 26.10.2011 - X B 224/10

    Falscher Sachverhalt als Verfahrensmangel - Vermögensübergabe gegen

  • FG Köln, 24.02.2005 - 10 K 7583/99

    Pflichtteilsverzicht beendet Zugehörigkeit zum Generationennachfolge-Verbund

  • FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11

    Steuerliche Neubewertung eines Altenteilsvertrages bei Aufgabe der selbst

  • BFH, 14.06.2005 - X B 103/04

    Anerkennung von Versorgungsleistungen als Sonderausgaben

  • FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 15 K 2811/05

    Steuerpflichtigkeit von wiederkehrenden Leistungen nach § 22 Nr. 1 S. 1

  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 4 K 44/17

    Kein Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in seiner vor Inkrafttreten

  • FG Sachsen, 28.01.2005 - 1 K 2610/02

    Gebäudeverkauf in den neuen Ländern ohne notarielle Auflassungserklärung;

  • OLG Celle, 18.10.2004 - 8 W 280/04

    Enstehung von Gebühren bei Einholung von Löschungsunterlagen durch den Notar;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht