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   BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03   

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https://dejure.org/2004,864
BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03 (https://dejure.org/2004,864)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2004 - IX R 34/03 (https://dejure.org/2004,864)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - IX R 34/03 (https://dejure.org/2004,864)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1, § 12 Nr. 1, § 21 Abs. 1

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 12 Nr. 1 § 21 Abs. 1
    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen als Veräußerungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandsetzungsaufwendungen als Veräußerungskosten?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermietungseinkünfte ? Kein Werbungskostenabzug für beim Verkauf ererbter Mietwohngrundstücke vereinbarte Instandsetzung noch vor Übergabe ? Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Instandsetzung: Keine Werbungskosten bei Veräußerung des Mietobjekts

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug eingeschränkt - Reparaturen vor Eigennutzung bzw. Verkauf

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierung der Aufwendungen für die im Rahmen der Veräußerung eines Mietwohngrundstücks vom Verkäufer übernommene Instandsetzung als Werbungskosten; Werbungskosten als durch die Einkunftsart veranlassten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der ...

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Vermieter: Immobilien rechtzeitig renovieren

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Instandhaltung; Instandsetzung; Veräußerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 232
  • NJW 2005, 3168 (Ls.)
  • NZM 2005, 713
  • BB 2005, 649 (Ls.)
  • DB 2005, 585
  • BStBl II 2005, 343
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96

    Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Jedoch ist bei während der Vermietungszeit durchgeführten Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Zwar hat der Senat im Rahmen der Anwendung des § 21a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229, unter 1.) und im Rahmen der Geltung der sog. Großen Übergangsregelung (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787) entschieden, eine Beurteilung des angefallenen Reparaturaufwands "nach seiner Zweckbestimmung" sei abzulehnen und nur auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme abzustellen.

    Die typisierende Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen dienten noch der Vermietungstätigkeit (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, und in BFH/NV 2001, 1022), setzt einen für solche Fälle üblichen ("typischen") Geschehensablauf voraus; den aber haben die Kläger (einvernehmlich mit dem Erwerber) durch die von ihnen mit Blick auf die Veräußerung gewollte Gestaltung der Grundstücksübergabe verlassen.

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Mithin können auch die damit im Zusammenhang angefallenen Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 159/85, BFH/NV 1990, 761, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, m.w.N.).

    Die Mitveranlassung der Aufwendungen durch die Abnutzung der Immobilie während der bisherigen Vermietungstätigkeit reicht nicht aus, um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechtfertigen; denn der objektive Zusammenhang der Aufwendungen mit der früheren Einkunftserzielung wird durch die von den Beteiligten gewollte Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert (vgl. BFH in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; zur Erwerberseite bei sog. Modernisierungsmodellen s. BFH-Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918; vom 12. November 1991 IX R 71/89, BFH/NV 1992, 301).

  • BFH, 20.02.2001 - IX R 49/98

    Vermietung - Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Jedoch ist bei während der Vermietungszeit durchgeführten Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (dazu im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022).

    Die typisierende Annahme, während der Vermietungszeit durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen dienten noch der Vermietungstätigkeit (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, und in BFH/NV 2001, 1022), setzt einen für solche Fälle üblichen ("typischen") Geschehensablauf voraus; den aber haben die Kläger (einvernehmlich mit dem Erwerber) durch die von ihnen mit Blick auf die Veräußerung gewollte Gestaltung der Grundstücksübergabe verlassen.

  • BFH, 04.07.1989 - IX R 192/85

    Sofortiger Abzug von Erhaltungsaufwand im Rahmen der Pauschalierung des

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Zwar hat der Senat im Rahmen der Anwendung des § 21a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 1989 IX R 192/85, BFH/NV 1990, 229, unter 1.) und im Rahmen der Geltung der sog. Großen Übergangsregelung (vgl. BFH in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787) entschieden, eine Beurteilung des angefallenen Reparaturaufwands "nach seiner Zweckbestimmung" sei abzulehnen und nur auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme abzustellen.
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 122/92

    Von einem Miteigentümer veruntreute Geldbeträge keine Werbungskosten bei den

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.1997 - IX R 70/95

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93

    Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Sind demgegenüber die Aufwendungen nicht (fast) ausschließlich durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern daneben auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie insgesamt nicht als Werbungskosten abgezogen werden; eine Aufteilung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. BFH-Urteile vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 29. Juli 1997 IX R 70/95, BFH/NV 1997, 850).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 43/89

    Anteilige Kosten des Käufers für künftige Renovierung des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Die Mitveranlassung der Aufwendungen durch die Abnutzung der Immobilie während der bisherigen Vermietungstätigkeit reicht nicht aus, um den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu rechtfertigen; denn der objektive Zusammenhang der Aufwendungen mit der früheren Einkunftserzielung wird durch die von den Beteiligten gewollte Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert (vgl. BFH in BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; zur Erwerberseite bei sog. Modernisierungsmodellen s. BFH-Urteile vom 30. Juli 1991 IX R 43/89, BFHE 165, 245, BStBl II 1991, 918; vom 12. November 1991 IX R 71/89, BFH/NV 1992, 301).
  • BFH, 23.01.1990 - IX R 159/85

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Mithin können auch die damit im Zusammenhang angefallenen Aufwendungen nicht einkommensteuermindernd berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 159/85, BFH/NV 1990, 761, und IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 24/98

    VuV; Renovierungsaufwendungen nach Mieterauszug; Arbeitslohn bei nicht

    Auszug aus BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50, BStBl II 1995, 534; vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904, m.w.N.).
  • BFH, 12.11.1991 - IX R 71/89

    Einordnung von Aufwendungen für die Instandsetzung einer erworbenen

  • FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 16 K 770/01

    Vermietung und Verpachtung; Instandsetzungsaufwand; Mietwohnhaus;

  • BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17

    Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

    Da in diesem während der Vermietungszeit Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten ausgeführt worden sind, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung typisierend davon aus, dass sie der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343; vom 1. April 2009 IX R 51/08, BFH/NV 2009, 1259; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 277).
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Sind Aufwendungen aber nicht (allein) durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie nicht als Werbungskosten abgezogen werden (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, m.w.N.).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Demgegenüber werden Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Hinblick auf eine geplante anschließende Eigennutzung (vgl. Urteil in BFHE 192, 311, BStBl II 2001, 784) oder Veräußerung (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343) maßgebend mit Rücksicht auf die zukünftige (private) Nutzung des Gebäudes getätigt.
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der

    Entscheidend für die Abziehbarkeit der Aufwendungen ist insoweit, dass diese während der Vermietungszeit entstanden sind (s. im Einzelnen BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787; vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022; vom 14. Dezember 2014 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, unter II.1.a am Ende), d.h. bezogen auf den Streitfall, solange ein Anspruch der Eltern auf Nutzungsüberlassung des Hauses gegenüber dem Kläger bestand.
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 51/08

    Instandsetzungsaufwendungen in der Selbstnutzungsphase grundsätzlich keine vorab

    Werden Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten während der Vermietungszeit ausgeführt, geht der BFH typisierend davon aus, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen --unabhängig vom Zahlungszeitpunkt-- grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    In dieser Frage ist das FG auch nicht von den BFH-Urteilen vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96 (BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787), vom 20. Februar 2001 IX R 49/98 (BFH/NV 2001, 1022) sowie vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03 (BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343) und vom 17. Juli 2007 IX R 2/05 (BFHE 218, 353, BStBl II 2007, 941) abgewichen.

    Selbst eine vorliegende Mitveranlassung durch die bisherige Vermietungstätigkeit würde nicht ausreichen, wenn sie durch die vertragliche Verknüpfung mit der späteren Grundstücksveräußerung überlagert wird (vgl. BFH in BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).

    a) Das FG weicht nicht von den BFH-Urteilen in BFHE 193, 318, BStBl II 2001, 787, und in BFH/NV 2001, 1022, sowie in BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, und in BFHE 218, 353, BStBl II 2007, 941, ab (s. dazu oben 1.a).

  • FG Baden-Württemberg, 30.10.2007 - 4 K 292/04

    Zuordnung von Renovierungskosten eines zunächst vermieteten und danach verkauften

    Das vom Bekl zitierte Urteil des BFH vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03 sei im Streitfall nicht einschlägig.

    Er bezieht sich auf die Gründe seiner Einspruchsentscheidung und erwidert im Übrigen, nach dem Urteil des BFH vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03 seien Aufwendungen für die im Rahmen der Veräußerung eines Mietgrundstücks vom Verkäufer übernommene Instandsetzung auch dann nicht als Werbungskosten bei den bisherigen Vermietungseinkünften zu berücksichtigten, wenn die betreffenden Arbeiten noch während der Vermietungszeit durchgeführt worden seien.

    Eine derartige Veranlassung liegt vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313; BStBl II 1985, 453;vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485;vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, am angegebenen Ort - a.a.O. -;vom 20. Dezember 1994 IX R 122/92, BFHE 177, 50; BStBl II 1995, 534;vom 18. Dezember 2001 IX R 24/98, BFH/NV 2002, 904 undvom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232; BStBl II 2005, 343).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei während der Vermietungszeit durchgeführten Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten typisierend davon auszugehen, dass sie noch der Einkünfteerzielung dienen und die dadurch entstandenen Aufwendungen - unabhängig vom Zahlungszeitpunkt - grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile vom 10. Oktober 2000 IX R 15/96, BFHE 193, 318; BStBl II 2001, 787;vom 20. Februar 2001 IX R 49/98, BFH/NV 2001, 1022 undvom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 16.06.2021 - 9 K 16/20

    Veräußerung einer Wohnung als privates Veräußerungsgeschäft

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BFH vom 14. Dezember 2004 (IX R 94/03, BFHE 2008, 332, BStBl II 2005, 343), in welcher dieser den Veranlassungszusammenhang von Instandsetzungsaufwendungen mit der zuvor erfolgten Vermietungstätigkeit verneint und vielmehr einen solchen durch die Veräußerung des Mietobjektes gesehen hatte.
  • BFH, 17.07.2007 - IX R 2/05

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung:

    Die nutzungsbedingte Veranlassung der Aufwendungen wurde auch nicht durch die spätere, erst Anfang 2000 erfolgte Grundstücksveräußerung verdrängt oder überlagert (vgl. dazu BFH-Urteile vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465; vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 64/07

    Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung: Veräußerung des Gebäudes kann das in

    Der objektive Zusammenhang, in dem die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit mit der Vermietungstätigkeit steht, darf aber nicht durch eine Verknüpfung mit der nicht einkommensteuerbaren Grundstücksveräußerung überlagert werden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933, zur außergewöhnlichen technischen Abnutzung m.w.N. auch zu Abbruchkosten; allgemein zum Überlagerungsgedanken BFH-Urteil vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BFHE 208, 232, BStBl II 2005, 343).
  • BFH, 20.09.2022 - IX R 9/21

    Zahlungen für den Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abziehbare

  • FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§

  • FG Düsseldorf, 09.08.2007 - 16 K 840/05

    Abzug einer Abschreibung für außerordentliche Abnutzung (AfaA) als Werbungskosten

  • FG Düsseldorf, 02.02.2021 - 10 K 3253/17

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 80/07

    Instandsetzungsaufwendungen für Denkmalschutzobjekt während der Vermietungszeit

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 44/03

    Kursverlust bei Fremdwährungsdarlehen keine Werbungskosten

  • FG Köln, 16.01.2008 - 14 K 4709/04

    Anforderungen an den Nachweis des Einbaus einer teuren Einbauküche in eine

  • FG Saarland, 28.08.2008 - 1 K 2073/04

    Bei Aufwendungen, die noch im Zeitraum der Eigennutzung einer Immobilie getätigt

  • FG München, 18.05.2021 - 12 K 1506/20

    Feststellungsbescheid bei vermögensverwaltenden und personenidentischen

  • BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04

    VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung

  • BFH, 07.12.2006 - IX B 34/06

    VuV; WK-Abzug

  • FG Hamburg, 21.05.2015 - 2 K 197/14

    Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen

  • FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04

    Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung einer vermieteten Wohnung

  • FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05

    Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher

  • FG München, 24.07.2018 - 2 K 2058/17

    Beendigung der Selbstnutzung der Doppelhaushälfte und deren Vermietung

  • FG München, 25.08.2021 - 12 K 1506/20

    Stichwörter: 1. Erfüllen mehrere Personen den Tatbestand der Einkunftserzielung

  • FG Köln, 10.02.2009 - 14 K 4709/04

    Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit von Investitionen in eine hochwertige

  • ArbG Karlsruhe, 17.05.2005 - 6 Ca 361/04

    Massenentlassung: Richtlinienkonforme Auslegung; Folge der verspäteten Anzeige

  • FG Nürnberg, 25.10.2005 - I 99/04

    Finanzierungskosten der eigengenutzten Wohnung nach Beendigung einer doppelten

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