Rechtsprechung
BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; GewStG § 2 Abs. 1; BGB §§ 1896 ff.
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; GewStG § 2 Abs. 1; BGB §§ 1896 ff
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; GewStG § 2 Abs. 1; BGB §§ 1896 ff.
Einkünfte eines Berufsbetreuers - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Berufsmäßiger Betreuer als Gewerbetreibender
- Judicialis
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3; ; GewStG § 2 Abs. 1; ; BGB §§ 1896 ff.
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beruf des Betreuers i. S. der §§ 1896 ff. BGB ist keine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ? Betreuer ist kein Katalogberuf ? Betreuer übt keine sonstige selbstständige Arbeit aus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig
- datenbank.nwb.de
Berufsmäßiger Betreuer als Gewerbetreibender
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Berufsbetreuer sind gewerblich tätig
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb für einen berufsmäßigen Betreuer; Erfüllen der Voraussetzungen einer selbstständigen Arbeit durch die Tätigkeit eines berfusmäßigen Betreuers; Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Berufsmäßige Betreuer sind Gewerbetreibende
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hauptberuflicher Betreuer unterliegt der Gewerbesteuer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betreuungsleistungen
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.04.2003 - 10 K 1732/01
- BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03
Papierfundstellen
- BFHE 208, 280
- NJW 2005, 1006
- FamRZ 2005, 516
- BB 2005, 369
- DB 2005, 591
- Rpfleger 2005, 192
- BStBl II 2005, 288
Wird zitiert von ... (29)
- BFH, 15.06.2010 - VIII R 10/09
Berufsbetreuer erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus …
aa) Der in der Vergangenheit für die Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit zuständig gewesene IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die Berufsbetreuertätigkeit mit Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03 (BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288 mit Anm. Habscheidt, NJW 2005, 1257) unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24; vom 28. August 2003 IV R 1/03, BFHE 203, 438, BStBl II 2004, 112) als gewerbliche und nicht als sonstige selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG angesehen, weil diese Vorschrift nur vermögensverwaltende Tätigkeiten erfasse.c) Der erkennende Senat, auf den die alleinige Zuständigkeit für die Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit übergegangen ist, geht unter Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288) davon aus, dass die Einnahmen eines Berufsbetreuers ihrer Art nach nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb, sondern den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen sind.
An der Auffassung des IV. Senats im Urteil in BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288, dass eine Zuordnung der Betreuung zur sonstigen selbständigen Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht in Betracht komme, weil die Betreuung durch den Umfang der Personensorge über die Vermögensverwaltung hinausreiche, hält der erkennende Senat nicht mehr fest.
c) Der Senat kann ohne Anfrage bei anderen Senaten entscheiden, da er zum einen die Zuordnung der Betreuungstätigkeit zur anwaltstypischen Berufstätigkeit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des V. Senats verneint hat (…vgl. BFH-Urteile in BFHE 132, 136, BStBl II 1981, 193, und in BFH/NV 1991, 632) und zum anderen --soweit er von der Entscheidung des IV. Senats in BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288 zur fehlenden Freiberuflichkeit einer Betreuertätigkeit abweicht-- aufgrund geänderter Geschäftsverteilung ausschließlich für die Auslegung des § 18 EStG zuständig geworden ist.
- BFH, 15.06.2010 - VIII R 14/09
Berufsbetreuer und Verfahrenspfleger: keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern …
aa) Der in der Vergangenheit für die Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit zuständig gewesene IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die Berufsbetreuertätigkeit mit Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03 (BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288 mit Anm. Habscheidt, NJW 2005, 1257) unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 2. September 1988 III R 58/85, BFHE 154, 332, BStBl II 1989, 24; vom 28. August 2003 IV R 1/03, BFHE 203, 438, BStBl II 2004, 112) als gewerbliche und nicht als sonstige selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG angesehen, weil diese Vorschrift nur vermögensverwaltende Tätigkeiten erfasse.d) Der erkennende Senat, auf den die alleinige Zuständigkeit für die Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit übergegangen ist, geht unter Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung (im Urteil des IV. Senats des BFH in BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288) davon aus, dass die Einnahmen eines Berufsbetreuers ihrer Art nach nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb, sondern den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzuordnen sind.
An der Auffassung des IV. Senats im Urteil in BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288, dass eine Zuordnung der Betreuung zur sonstigen selbständigen Arbeit gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht in Betracht komme, weil die Betreuung durch den Umfang der Personensorge über die Vermögensverwaltung hinausreiche, hält der erkennende Senat nicht mehr fest.
Der Senat kann ohne Anfrage bei anderen Senaten entscheiden, da er zum einen die Zuordnung der Betreuungstätigkeit zur anwaltstypischen Berufstätigkeit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des V. Senats verneint hat (vgl. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1980 V R 27/76, BFHE 132, 136, BStBl II 1981, 193, …und vom 28. Februar 1991 V R 63/86, BFH/NV 1991, 632) und zum anderen --soweit er von der Entscheidung des IV. Senats in BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288 zur fehlenden Freiberuflichkeit einer Betreuertätigkeit abweicht-- aufgrund geänderter Geschäftsverteilung ausschließlich für die Auslegung des § 18 EStG zuständig geworden ist.
- BVerwG, 27.02.2013 - 8 C 7.12
Berufsbetreuer unterliegen der Gewerbeaufsicht
Entgegen der Auffassung der Klägerin steht der Annahme, dass es sich bei der Berufsbetreuertätigkeit um die Ausübung eines Gewerbes im Sinne des § 14 GewO handelt, nicht entgegen, dass der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 15. Juni 2010 (- VIII R 10/09 - BFHE 230, 47 und - VIII R 14/09 - BFHE 230, 54), unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 4. November 2004 - IV R 26/03 - BFHE 208, 280) entschieden hat, dass die Einnahmen eines Berufsbetreuers den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzuordnen und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren sind.
- BFH, 17.10.2012 - VIII R 57/09
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG für Aufwandsentschädigungen …
Denn Betreuer i.S. des § 1896 BGB erzielen nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Einkünfte, die der vermögensverwaltenden Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen sind (BFH-Urteile vom 15. Juni 2010 VIII R 10/09, BFHE 230, 47, BStBl II 2010, 906; VIII R 14/09, BFHE 230, 54, BStBl II 2010, 909, unter Aufgabe der früheren abweichenden Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03, BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288). - BVerwG, 20.02.2012 - 8 C 8.12
Gewerbe; Anzeige eines Gewerbes; Freier Beruf; Rechtsanwalt; Betreuer; …
Entgegen der Auffassung des Klägers steht der Annahme, dass es sich bei der Berufsbetreuertätigkeit um die Ausübung eines Gewerbes im Sinne des § 14 GewO handelt, nicht entgegen, dass der Bundesfinanzhof mit Urteilen vom 15. Juni 2010 (- VIII R 10/09 - BFHE 230, 47 und - VIII R 14/09 - BFHE 230, 54), unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteil vom 4. November 2004 - IV R 26/03 - BFHE 208, 280) entschieden hat, dass die Einnahmen eines Berufsbetreuers den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzuordnen und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren sind. - BFH, 18.10.2006 - XI R 9/06
Als Treuhänder für Immobilienfonds tätige Wirtschaftsprüfer sind …
Aus den exemplarisch aufgezählten Aktivitäten ergibt sich, dass es sich um eine vermögensverwaltende Tätigkeit handeln muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 41/03, BFHE 209, 369, BStBl II 2005, 611; vom 4. November 2004 IV R 26/03, BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288).Zudem werden von § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wie den genannten Beispielen zu entnehmen ist, regelmäßig nur gelegentliche Tätigkeiten und nur ausnahmsweise nachhaltig ausgeübte Betätigungen erfasst (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288, m.w.N.).
- BFH, 28.04.2005 - IV R 41/03
Subunternehmer übt keine sonstige selbständige Tätigkeit aus
Für die Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG reicht es danach aus, ist andererseits aber auch erforderlich, dass die Tätigkeit den im Gesetz genannten Tätigkeiten ähnlich ist, denn die dort angeführten Beispiele sollen den Begriff der sonstigen selbständigen Tätigkeit charakterisieren (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteile vom 4. November 2004 IV R 26/03, BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288; vom 28. August 2003 IV R 1/03, BFHE 203, 438, BStBl II 2004, 112, und vom 16. März 1951 IV 197/50 U, BFHE 55, 255, BStBl III 1951, 97).Eine Tätigkeit ist den in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG beispielhaft genannten Tätigkeiten ähnlich, wenn sie im Kern die Verwaltung fremden Vermögens betrifft; es ist nicht erforderlich, dass sie einer bestimmten der im Gesetz konkret genannten Tätigkeiten ähnlich ist (sog. Gruppenähnlichkeit; vgl. Senatsurteil in BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288).
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 1350/08
Betreuer i.S. des § 1896 BGB - Aufwandsentschädigungen für 42 Betreuungen als …
Diese Voraussetzungen liegen in der Person eines Berufsbetreuers vor; ein berufsmäßiger Betreuer erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 4. November 2004 IV R 26/03, BFHE 208, 280, BStBl II 2005, 288). - OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06
Gewerberechtliche Anmeldepflicht eines Berufsbetreuers
Er hat dies im Ergebnis jedoch abgelehnt und die Einkünfte der Berufsbetreuer als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG qualifiziert (BFH, Urt. vom 04.11.2004 - IV R 26/03 -, DStR 2005, 244 f. = NJW 2005, 1006 f.). - FG Niedersachsen, 14.04.2005 - 4 K 317/91
Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben bzw. gewerblich geprägten …
Man denke etwa an eine Rechtsanwalts-Personengesellschaft, deren Gesellschafter ihre umfangreiche (gewerbliche) Tätigkeit als Berufsbetreuer (vgl. BFH, NJW 2005, 1006) in eine (gewerbliche) Schwester-Personengesellschaft ausgegliedert haben. - FG Münster, 17.06.2008 - 1 K 5087/06
Einstufung einer berufsmäßigen Betreuungstätigkeit einer Sozietät von Anwälten …
- FG Münster, 22.11.2005 - 13 K 3370/00
Gewerbliche Tätigkeit als Treuhänder
- FG Berlin-Brandenburg, 05.05.2008 - 13 K 9072/05
Berücksichtigung von Fahrtaufwendungen und Telefonkosten eines ehrenamtlichen …
- VG Minden, 04.03.2009 - 3 K 1618/08
Gewerberechtliche Anzeigepflicht eines als "Berufsbetreuer" tätigen …
- OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 229/06
Gewerbliche Anmeldepflicht eines Berufsbetreuers
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 6 A 11414/06
Rechtliche Ausgestaltung der Gewerbesteuerpflicht eines Berufsbetreuers; …
- FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 4773/10
Berücksichtigung einer ursprünglich gewährten Steuerermäßigung für gewerbliche …
- BFH, 11.04.2008 - VIII B 169/07
Unbeachtlichkeit materiell-rechtlicher Einwendungen im …
- FG Niedersachsen, 21.08.2006 - 5 V 10096/06
Rückwirkende Einordnung der Einkünfte von Berufsbetreuern als gewerblich
- LSG Hessen, 21.11.2008 - L 7 AL 166/06
Überbrückungsgeld - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Berufsbetreuer - …
- FG Hamburg, 17.11.2008 - 6 K 159/06
Steuerrechtliche Behandlung der Betreuungstätigkeit eines Rechtsanwalts
- VG Lüneburg, 10.05.2006 - 5 A 482/05
Zur gewerberechtlichen Tätigkeit von Berufsbetreuern.
- VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06
Gewerberecht: Anmeldungspflicht bei hauptberuflicher Betreuung
- FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05
Gewerbebetrieb - Gewerbliche Vermögensverwaltung und Bewertung von Vorzugsaktien
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.1999 - 1 K 472/98
Qualifizierung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Berufsbetreuer; Abgrenzung …
- FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 1417/09
Verwirkung des Rechts auf nachträglichen Erlass eines …
- VG Ansbach, 14.11.2005 - AN 4 K 05.02434
Gewerbesteuerpflicht eines Berufsbetreuers; Pflichtmitgliedschaft eines …
- VG Neustadt, 25.09.2006 - 4 K 1375/06
- FG Sachsen, 28.10.2009 - 8 K 1087/09
Verwirkung des Rechts auf nachträglichen Erlass eines …