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   BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03   

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https://dejure.org/2005,1184
BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03 (https://dejure.org/2005,1184)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2005 - IV R 14/03 (https://dejure.org/2005,1184)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - IV R 14/03 (https://dejure.org/2005,1184)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 34

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Rückerwerb eines Teilbetriebs durch Besitzpersonengesellschaft bei Betriebsaufspaltung und nachfolgende Grundbesitzveräußerung

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 34

  • Judicialis

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 16 Abs. 3; ; EStG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 § 34
    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Aufgabe des Teilbetriebs nach vorherigem Übergang eines Grundstücksteils in einen anderen Teilbetrieb

  • datenbank.nwb.de

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften ? Rückerwerb eines Betriebsteils durch die Besitzpersonengesellschaft ? Fortführung des Betriebsteils als Teilbetrieb ? Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage des Teilbetriebs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückerwerb eines Teils der Betriebsgesellschaft durch die Besitzpersonengesellschaft zum Zweck der Fortführung; Einordnung eines durch die Betriebsgesellschaft genutzten Grundstücks als wesentliche Betriebsgrundlage des zurückerworbenen Teilbetriebs ; Vermietung und ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betriebsveräußerung
    Gewinne aus Betriebsveräußerungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    Zurückbehaltung unwesentlicher Wirtschaftsgüter
    Grundsätzliches zum Restbetriebsvermögen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1, EStG § 16 Abs 3, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 1
    Betriebsaufspaltung; Konkurs; Teilbetrieb; Teilbetriebsaufgabe; Teilbetriebsveräußerung; Verpachtungsbetrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 95
  • BB 2005, 1088
  • BB 2005, 986 (Ls.)
  • DB 2005, 978
  • DB 2007, 29
  • DB 2007, 8
  • BStBl II 2005, 395
  • NZG 2005, 862
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97

    Teilbetrieb bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    Im Fall der Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften liegt danach ein Teilbetrieb vor, wenn an eine Betriebsgesellschaft räumlich abgrenzbare Grundstücksteile, die ausschließlich dieser Gesellschaft zuzuordnen sind, durch gesonderten Vertrag vermietet werden (BFH-Urteil vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690).

    Sie nimmt dadurch einen gewerblichen Charakter an (BFH-Urteile in BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397; in BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554, unter 3.a; in BFH/NV 1998, 690).

  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    Die Regelung umfasst nicht nur Gewinne aus der Aufgabe eines ganzen Betriebs, sondern auch aus der Aufgabe eines Teilbetriebs (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88, und vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, unter II.A. Nr. 3).

    b) Ein Teilbetrieb wird aufgegeben, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang insgesamt an verschiedene Erwerber veräußert oder entnimmt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373, und in BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537).

  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    Keinen gesonderten Verwaltungskomplex stellen demgegenüber neben den im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zusätzlich "schlicht" als gewillkürtes Betriebsvermögen verpachtete Grundstücke dar (BFH-Urteil vom 24. April 1969 IV R 202/68, BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397).

    Sie nimmt dadurch einen gewerblichen Charakter an (BFH-Urteile in BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397; in BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554, unter 3.a; in BFH/NV 1998, 690).

  • BFH, 13.10.1972 - I R 213/69

    Grundstückszugänge - Grundstücksabgänge - Zeitpunkt der Buchung -

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    Eine Grundstücksvermietung kann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie (wie im Fall der Betriebsaufspaltung) für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209, unter 2.).

    Sie nimmt dadurch einen gewerblichen Charakter an (BFH-Urteile in BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397; in BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 5. April 1979 IV R 48/77, BFHE 128, 49, BStBl II 1979, 554, unter 3.a; in BFH/NV 1998, 690).

  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    b) Für den mit der Aufgabe erzielten Gewinn ist die Tarifvergünstigung nicht nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) zu versagen.

    Eine Zusammenballung liegt aber nicht vor, wenn dem Veräußerer oder Aufgebenden noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229).

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 25/88

    1. Veräußerung des Inventars eines Pachtbetriebs durch den alten an den neuen

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    b) Ein Teilbetrieb wird aufgegeben, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang insgesamt an verschiedene Erwerber veräußert oder entnimmt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373, und in BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537).
  • BFH, 05.07.1984 - IV R 36/81

    Zur Unterscheidung zwischen der Vorbereitung einer künftigen Betriebsaufgabe und

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    Die Betriebsaufgabe beginnt mit solchen Vorgängen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständigen Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind, wie z.B. die Einstellung der werbenden Tätigkeit oder die Veräußerung bestimmter, für die Fortführung des Betriebs unerlässlicher Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (BFH-Urteil vom 5. Juli 1984 IV R 36/81, BFHE 141, 325, BStBl II 1984, 711).
  • BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92

    Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG )

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    Diese Voraussetzung ist nach dem BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92 (BFH/NV 1994, 617) z.B. bei der Verpachtung an mehrere Betriebsgesellschaften erfüllt.
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 42/99

    Milchaufgabevergütung bei Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    Bei einem mehrere Veranlagungszeiträume umfassenden Aufgabezeitraum können deshalb auch in mehr als einem Veranlagungszeitraum Teile des Gewinns anfallen, die nach der Rechtsprechung des BFH jedenfalls bei einer Verteilung auf nicht mehr als zwei Veranlagungszeiträume jeweils als tarifbegünstigt angesehen werden (vgl. BFH-Urteile vom 26. Mai 1993 X R 101/90, BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710, und vom 24. August 2000 IV R 42/99, BFHE 193, 107, BStBl II 2003, 67).
  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03
    Eine Zusammenballung liegt aber nicht vor, wenn dem Veräußerer oder Aufgebenden noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229).
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

  • BFH, 16.07.1970 - IV R 227/68

    Einordnung der Summe von Wirtschaftsgütern als Teilbetrieb

  • BFH, 05.04.1979 - IV R 48/77

    Keine steuerbegünstigte Teilbetriebsaufgabe, wenn der Mitunternehmer einer

  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

  • BFH, 27.10.1994 - I R 107/93

    Begriffe des "Betriebs" und der "Betriebsstätte" i.S. von § § 9 Abs. 1 DB-StÄndG

  • BFH, 28.10.1964 - IV 102/64 U

    Anforderungen an eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe

  • FG Düsseldorf, 13.06.2001 - 2 K 9160/97

    Teilbetriebsaufgabe; Betriebsaufspaltung; Grundstücksverpachtung;

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Wegen des identischen Wortlauts von § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG und § 7 Abs. 1 EStDV a.F. könne die zu letztgenannter Vorschrift ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung auch auf die gesetzliche Nachfolgevorschrift, die lediglich klarstellende Funktion habe, angewandt werden; hierzu gehöre auch die Anwendung der sog. Gesamtplanrechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, und vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).
  • BFH, 29.11.2017 - I R 7/16

    Zurückbehalt wesentlicher Betriebsgrundlage bei Einbringung - Betriebsaufspaltung

    Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, wenn die Tätigkeit endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).

    b) Die Grundstücksverwaltung im Rahmen eines Gewerbebetriebs ist zwar Teilbetrieb, wenn sie auch außerhalb des Gewerbebetriebs gewerblichen Charakter hätte und sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (Senatsurteil vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; BFH-Urteil in BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).

    Im Fall der Betriebsaufspaltung reicht es insoweit aus, dass die Verpachtungstätigkeit infolge der für die Betriebsaufspaltung geltenden Grundsätze als gewerblich qualifiziert wird (BFH-Urteil in BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).

  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Zwar hat der IV. Senat des BFH in der Entscheidung vom 20. Januar 2005 IV R 14/03 (BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395) --wie von der Klägerin geltend gemacht-- Veräußerungen in einem Zeitraum von bis zu 19 Monaten als einen --für eine Betriebsaufgabe erforderlichen-- einheitlichen Vorgang angesehen.

    In dem der Entscheidung in BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395 zugrunde liegenden Sachverhalt wurden bei gegebener Betriebsaufspaltung die der Betriebsgesellschaft überlassenen Grundstücke indes --anders als im Streitfall-- nach und nach veräußert.

    Die Gesamtplanrechtsprechung dient hier ausschließlich der Verwirklichung des Zwecks der Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG, nämlich die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen (BFH-Urteil in BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, unter 3.b).

    Dementsprechend wird aufgrund der Gesamtplanrechtsprechung die Anwendung der Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG versagt, wenn es deshalb nicht zu der zusammengeballten Realisierung kommt, weil kurz vor einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs wesentliche Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der in ihnen ruhenden stillen Reserven übertragen werden (BFH-Urteil in BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).

    Insoweit bleibt es vielmehr bei dem tatsächlich verwirklichten Sachverhalt der Realisierung eines laufenden Gewinns (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395, unter 3.b).

  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Dabei kann offenbleiben, ob es sich bei dieser Rechtsfigur lediglich um einen speziellen Anwendungsfall des § 42 AO (so BFH-Urteil in BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471) oder um eine davon unabhängige eigenständige steuerrechtliche Würdigung mehrerer wirtschaftlich zusammenhängender Sachverhalte anhand des Normzwecks handelt (so BFH-Urteile vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, und vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, wenn die Tätigkeit endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; in BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772).
  • FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13

    Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten

    Die Grundstücksverwaltung im Rahmen eines Gewerbebetriebs ist Teilbetrieb, wenn sie auch außerhalb des Gewerbebetriebs gewerblichen Charakter hätte und sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209; vom 12. November 1997 XI R 24/97, BFH/NV 1998, 690; vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; FG Köln, Urteil vom 15. Juni 2011 7 K 3773/08, EFG 2012, 108; Schmitt in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, 6. Aufl., 2013, § 20 UmwStG Rz. 114; Schmidt/Wacker, EStG, 34. Aufl. 2015, § 16 Rz. 160, unter "Grundstücksverwaltung").

    Im Fall der Betriebsaufspaltung reicht es aus, dass die Verpachtungstätigkeit infolge der für die Betriebsaufspaltung geltenden Grundsätze als gewerblich qualifiziert wird; sie nimmt dadurch einen gewerblichen Charakter an (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).

    Die Maschinenvermietung konnte somit kein "zweiter Teilbetrieb" (so die Formulierung im BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395) innerhalb eines Gesamtbetriebs sein.

  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    Die kurz vor einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs stattfindende Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der in ihnen gebundenen stillen Reserven stehe einer Tarifbegünstigung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns dann entgegen, wenn beide Vorgänge auf einem vorher gefassten Plan beruhten (BFH-Urteile in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229; vom 6. Dezember 2000 VIII R 21/00, BFHE 194, 97, BStBl II 2003, 194; vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; vom 19. November 2009 IV R 89/06, BFH/NV 2010, 818; vom 30. August 2012 IV R 44/10, BFH/NV 2013, 376).
  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    Eine privilegierte Teilbetriebsveräußerung kann nur dann bejaht werden, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang veräußert oder/und entnimmt (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).
  • BFH, 29.08.2012 - XI R 10/12

    Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens -

    Deshalb ist es umsatzsteuerrechtlich unerheblich, dass ertragsteuerrechtlich eine Teilbetriebsveräußerung nur angenommen wird, wenn der veräußernde Gewerbetreibende die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395; vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BFHE 218, 316, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 24. September 2008 X B 192/07, BFH/NV 2009, 43).
  • FG Düsseldorf, 19.04.2018 - 15 K 1187/17

    Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 EStG bei unentgeltlicher Übertragung eines

    Im Rahmen des Einspruchs war die Klägerin der Ansicht, dass die vom Beklagten angeführte Gesamtplan-Rechtsprechung im vorliegenden Fall nicht einschlägig sei: Zum einen beziehe sich nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 20.01.2005 (IV R 14/03) diese Rechtsprechung nicht auf Fälle der Ausgliederung vor vorweggenommener Erbfolge.
  • FG Münster, 19.05.2020 - 13 K 571/16

    Umwandlungssteuerrecht: Verschmelzung einer KG auf eine GmbH führt zu

  • BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07

    Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei

  • FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08

    Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks

  • BFH, 17.12.2008 - IV R 11/06

    Betriebsaufgabe - kurzer Abwicklungszeitraum - nachträgliche Abänderung des

  • BFH, 22.06.2010 - I R 77/09

    Kein Übergang einer § 6b-Rücklage auf einen neuen Rechtsträger bei Abspaltung

  • BFH, 04.07.2007 - X R 44/03

    Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 61/06

    Keine Entnahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens I durch Buchungsakt -

  • BFH, 09.12.2009 - X R 4/07

    Veräußerung eines Internet-Dienstes - Annahme eines Teilbetriebs - Voraussetzung

  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

  • FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05

    Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung

  • FG Sachsen, 09.09.2008 - 3 K 1996/06

    Buchwertverknüpfung auch bei zurückbehaltenem Produktionsgrundstück

  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog.

  • FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06

    Steuerrechtliche Einordnung eines Immobilienverkaufs unter Eheleuten; Beurteilung

  • FG Hessen, 15.08.2013 - 1 K 2111/09

    Keine Tarifbegünstigung des Gewinns aus der entgeltlichen Veräußerung eines

  • BFH, 20.10.2011 - IV B 146/10

    Beginn der Betriebsaufgabe, Teilbetriebsveräußerung, Darlegung der

  • BFH, 24.09.2008 - X B 192/07

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung - Divergenz nur bei gleichen,

  • FG Nürnberg, 03.12.2009 - 7 K 1038/09

    Anwendung des § 35b GewStG trotz Anfechtung des Gewerbesteuermessbescheids -

  • FG Niedersachsen, 20.04.2022 - 9 K 243/19

    Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einer Gesellschaft

  • FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07

    Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung -

  • FG Nürnberg, 11.04.2013 - 6 K 730/10

    Kein tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen bei

  • FG Hamburg, 15.03.2012 - 1 K 218/10

    Sachverhalt i. S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO - Ruhender Gewerbebetrieb

  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 460/05

    Steuerliche Behandlung einer Realteilung bei Überführung von

  • FG Niedersachsen, 22.01.2014 - 9 K 74/12

    Vorliegen eines Teilbetriebs bei einer im Rahmen eines landwirtschaftlichen

  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - IV 246/03

    Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einheitlicher

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