Rechtsprechung
   BFH, 07.04.2005 - V R 5/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,510
BFH, 07.04.2005 - V R 5/04 (https://dejure.org/2005,510)
BFH, Entscheidung vom 07.04.2005 - V R 5/04 (https://dejure.org/2005,510)
BFH, Entscheidung vom 07. April 2005 - V R 5/04 (https://dejure.org/2005,510)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,510) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • zvi-online.de

    UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; InsO §§ 35, 36, § 55 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 811 Nr. 5
    Umsatzsteuer aus neuer gewerblicher Tätigkeit des Insolvenzschuldners keine Masseschuld bei Einsatz persönlicher Arbeit und unpfändbarer Gegenstände

  • Judicialis

    UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 35; ; InsO § 36; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 811 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Neue gewerbliche Tätigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenz eines Bauunternehmers ? Aufnahme einer neuen gewerblichen Bautätigkeit während des Insolvenzverfahrens ? Umsatzsteuerschuld aus insolvenzfreier Tätigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Schuldners entstandene Umsatzsteuerschuld als Masseverbindlichkeit ; Begründung von Verbindlichkeiten durch Verteilung der Insolvenzmasse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 18 Abs 4 J: 1999, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 80 Abs 1
    Insolvenz; Masseverbindlichkeit; Sondervorauszahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 156
  • ZIP 2005, 1376
  • BB 2005, 1669
  • DB 2005, 2005
  • BStBl II 2005, 848
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.03.1995 - I R 82/93

    Zinserträge - Konkursmasse

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V R 5/04
    Als Verwertung der Masse ist auch die ertragbringende Nutzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögensgegenstände anzusehen (so bereits zur Konkursmasse BFH-Urteil vom 15. März 1995 I R 82/93, BFHE 177, 257).
  • BFH, 07.11.1995 - VII R 26/95

    Haftung bei gleichzeitigem Konkurs aller GbR-Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V R 5/04
    Bereits zu § 58 Nr. 2 der Konkursordnung (KO) ist der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Massekosten für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse nicht nur solche Ausgaben sind, die durch die Amtstätigkeit des Konkursverwalters ausgelöst werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Juni 1992 V R 130/89, BFH/NV 1993, 201; vom 7. November 1995 VII R 26/95, BFH/NV 1996, 379, unter 5., und vom 16. August 2001 V R 59/99, BFHE 196, 341, BStBl II 2003, 208, unter 3. c).
  • LG Erfurt, 30.10.2002 - 3 O 2992/01

    Keine Aufrechnung durch einen Steuergläubiger, der etwas zur Insolvenzmasse

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V R 5/04
    Entscheidend ist deshalb, ob die Steuerschulden aus einer insolvenzfreien Tätigkeit des Schuldners herrühren (so auch Landgericht Erfurt, Urteil vom 30. Oktober 2002 3 O 2992/01, ZInsO 2002, 1090) und nicht, ob die Entgelte in die Insolvenzmasse fallen.
  • BFH, 16.08.2001 - V R 59/99

    Grundstückslieferung im Konkurs

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V R 5/04
    Bereits zu § 58 Nr. 2 der Konkursordnung (KO) ist der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Massekosten für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse nicht nur solche Ausgaben sind, die durch die Amtstätigkeit des Konkursverwalters ausgelöst werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Juni 1992 V R 130/89, BFH/NV 1993, 201; vom 7. November 1995 VII R 26/95, BFH/NV 1996, 379, unter 5., und vom 16. August 2001 V R 59/99, BFHE 196, 341, BStBl II 2003, 208, unter 3. c).
  • BFH, 24.06.1992 - V R 130/89

    Umsatzsteuerfreier Erwerb auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V R 5/04
    Bereits zu § 58 Nr. 2 der Konkursordnung (KO) ist der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Massekosten für die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse nicht nur solche Ausgaben sind, die durch die Amtstätigkeit des Konkursverwalters ausgelöst werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 24. Juni 1992 V R 130/89, BFH/NV 1993, 201; vom 7. November 1995 VII R 26/95, BFH/NV 1996, 379, unter 5., und vom 16. August 2001 V R 59/99, BFHE 196, 341, BStBl II 2003, 208, unter 3. c).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

    Auszug aus BFH, 07.04.2005 - V R 5/04
    Auf die Frage, ob die Entgelte, die der Schuldner für seine steuerpflichtige Tätigkeit erhält, gemäß § 35 InsO in die Insolvenzmasse fallen und ob der Insolvenzverwalter sie zur Masse ziehen muss (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, Zeitschrift für Insolvenzrecht --ZInsO-- 2003, 413), kommt es nicht an.
  • BFH, 01.09.2010 - VII R 35/08

    Aufrechnung der Finanzbehörde mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden gegen einen

    Derselbe Rechtsgedanke spiegele sich auch in der Entscheidung des BFH vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) wider, wonach Steuerschulden, die aus einer insolvenzfreien Tätigkeit des Schuldners herrühren, keine Masseverbindlichkeiten darstellen.

    Das von der Revision ferner in diesem Zusammenhang angeführte BFH-Urteil in BFHE 192, 132, BStBl II 2000, 639 betrifft die Frage der umsatzsteuerrechtlichen Veranlagung und ist schon deshalb für die Frage der Aufrechenbarkeit aus einer solchen Veranlagung herrührender Forderungen nicht ergiebig, das BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 deshalb nicht, weil es ausschließlich auf der Anwendung des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO beruht, um den es hier nicht geht.

  • BFH, 06.12.2023 - XI R 5/20

    Vorsteuerberichtigung bei der Organgesellschaft aufgrund einer erfolgreichen

    bb) Der Begriff der "Insolvenzmasse" ist in § 35 Abs. 1 InsO dahingehend bestimmt, dass das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen erfasst, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (vgl. BFH-Urteile vom 07.04.2005 - V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848, unter II.2.b; vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 14).
  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Die Urteile vom 29. Januar 2009 V R 64/07 (BFHE 224, 24, BStBl II 2009, 682) und vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) beruhten auf den Besonderheiten der Umsatzsteuer.

    Nach dem Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 komme es nur darauf an, ob es sich um eine ertragbringende Nutzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögensgegenstände handele.

    Auch das BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 betrifft einen anderen Fall, nämlich die Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit durch den Insolvenzschuldner.

  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

    b) Die zur Umsatzsteuer ergangenen BFH-Urteile vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) und vom 17. März 2010 XI R 2/08 (BFHE 229, 394, BStBl II 2015, 196) stehen der vom Senat vorgenommenen Wertung ebenfalls nicht entgegen.
  • BFH, 08.09.2011 - V R 38/10

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners

    Im Streitfall seien die Grundsätze des BFH-Urteils vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) anzuwenden, nach denen bereits die Nutzung von Gegenständen der Insolvenzmasse die Umsatzsteuer zur Masseverbindlichkeit werden lasse.

    Entscheidend ist, ob die Steuerschulden aus einer insolvenzfreien Tätigkeit des Schuldners herrühren (BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848, unter II.3.).

    Dem steht das Senatsurteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 nicht entgegen.

  • BFH, 18.05.2010 - X R 11/09

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des

    Entgegen der Auffassung des FG könne aus dem BFH-Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) hergeleitet werden, dass nur dann eine für die Insolvenzmasse nicht relevante Tätigkeit vorliege, wenn für die Erzielung der Einnahmen nur pfändungsfreie Gegenstände verwendet worden seien.

    bb) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 zählt die Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden, wenn der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit aufnimmt, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 der Zivilprozessordnung unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt (zu Umsatzsteuervergütungsansprüchen als Teil der Insolvenzmasse vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2009 VII R 18/09, BFHE 228, 6).

  • FG Nürnberg, 11.12.2008 - 4 K 1394/07

    Ertragsteuern auf Tätigkeit des Insolvenzschuldners, die ohne Wissen des

    Aus dem zum Umsatzsteuerrecht ergangenen BFH-Urteil vom 07.04.2005 (Az. V R 5/04, BStBl. II 2005, 848) könnten für die Einkommensteuer keine Rückschlüsse gezogen werden, da es bei der Umsatzsteuer gleichgültig sei, ob die Entgelte in die Masse fallen.

    Teils wird das Entstehen einer Masseverbindlichkeit bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 07.04.2005 V R 5/04, BStBl II 2005, 848 zur Umsatzsteuer), wobei dies teilweise unter der Voraussetzung steht, dass der Neuerwerb zur Masse gelangt (vgl. FK -InsO/Schumacher § 55 Rz. 20).

    Dem widerspricht auch nicht das zum Umsatzsteuerrecht ergangene BFH-Urteil vom 07.04.2005 (Az. V R 5/04, BStBl. II 2005, 848).

    In den von der Rechtsprechung zur Umsatzsteuer entschiedenen Sachverhalten, bei denen eine Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse angenommen wurde, war die weitere gewerbliche Betätigung des Insolvenzschuldners anders als im Streitfall von den Gläubigern bzw. dem Insolvenzverwalter genehmigt worden (vgl. BFH-Urteil vom 07.04.2005 V R 5/04, BStBl. II 2005, 848; Urteil des Finanzgerichts München vom 29.05.2008 14 K 3613/06, EFG 2008, 1483).

  • BFH, 01.09.2010 - VII R 25/09

    Insolvenzbeschlag von Umsatzsteuervergütungsansprüchen, auch wenn sie durch

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) habe lediglich entschieden, dass Umsatzsteuer wegen einer Erwerbstätigkeit des Schuldners, welche mit Hilfe unpfändbarer Gegenstände ausgeführt wird, keine Masseschuld darstellt.

    Es beruft sich im Wesentlichen auf das Urteil des BFH in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 und meint, es erschließe sich nicht, weshalb § 36 InsO für Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer insolvenzfreien Tätigkeit, nicht aber für daraus herrührende Umsatzsteuervergütungsansprüche gelten solle.

    Dass aufgrund mithilfe unpfändbarer Gegenstände ausgeführter Leistungen entstandene Umsatzsteuer nicht i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch Handlungen des Insolvenzverwalters oder in anderer Weise durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet wird, mithin keine Masseverbindlichkeit darstellt, wie der BFH in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 entschieden hat, enthält nicht unmittelbar eine Antwort auf die Frage, ob ein Umsatzsteuervergütungsanspruch eines Insolvenzschuldners, der mithilfe unpfändbarer Gegenstände unternehmerisch tätig ist, abweichend von § 35 InsO dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners zuzuordnen ist.

    Dasselbe gölte insoweit, als das FA mit erst während des Insolvenzverfahrens entstandenen Säumniszuschlägen und während des Verfahrens festgesetzten Verspätungszuschlägen aufgerechnet hat, weil solche Forderungen nicht i.S. des § 38 InsO im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens "begründet" waren, also nicht gegen Neuerwerb verrechnungsfähige Insolvenzforderungen und nach dem Urteil des BFH in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 auch keine Masseverbindlichkeiten sind.

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach

    Sofern aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. April 2005 V R 5/04 (BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) eine gegenteilige Rechtsauffassung abzuleiten wäre, folge der Senat dieser nicht.

    Der V. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848 unter Hinweis auf die Entscheidung des I. Senats die Auffassung vertreten, als Verwertung der Masse sei auch die ertragbringende Nutzung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögensgegenstände anzusehen.

  • BFH, 15.12.2009 - VII R 18/09

    Umsatzsteuervergütung aus Tätigkeit des Insolvenzschuldners nicht gegen

    Auch sei es unbillig, wenn einerseits nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Hinweis auf das Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04, BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) von dem Schuldner begründete Umsatzsteuerschulden keine Masseverbindlichkeit darstellten und daher nicht beitreibbar seien, andererseits aber die Aufrechnung gegen in dem insolvenzfreien Bereich entstandene Guthaben ausgeschlossen werde.

    Aus dem BFH-Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848, wonach vom Schuldner während des Insolvenzverfahrens durch Erwerbstätigkeit mit Hilfe unpfändbarer Gegenstände begründete Umsatzsteuerschulden nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden gehören sollen, lässt sich gegen diese gesetzlich klar vorgegebene Beurteilung nichts gewinnen, ebenso wenig daraus, dass die Zuordnung solcher Umsatzsteuerschulden zum insolvenzfreien Vermögen des Schuldners zu der allerdings unbefriedigenden Rechtslage führt, dass neue Aktiva dem Insolvenzbeschlag unterfallen, mit ihnen unmittelbar zusammenhängende - unbeschadet der umsatzsteuerlichen Anknüpfung nicht an das gezahlte (zweifellos in die Insolvenzmasse fallende) Entgelt, sondern an die erbrachte Leistung gleichsam objektbezogene (vgl. dazu Urteil in BFHE 210, 156, BStBl II 2005, 848) - Steuern wie die Umsatzsteuer jedoch außerhalb des Insolvenzverfahrens befriedigt werden müssen.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 126/07

    Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts gegenüber einem

  • BFH, 18.12.2019 - XI R 10/19

    Steuerrechtliche Folgen der Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Abgabe

  • BFH, 06.03.2014 - VII S 47/13

    Zuordnung von Einkommensteuererstattungsansprüchen zum insolvenzfreien Vermögen

  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07

    Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen

  • BFH, 20.12.2012 - V R 23/11

    Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung im Insolvenzfall

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2143/08

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

  • FG Niedersachsen, 08.03.2007 - 11 K 565/06

    Freigabe eines Unternehmens durch den Insolvenzverwalter als Vorraussetzung für

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2007 - 5 V 2721/07

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids gegen einen

  • FG Niedersachsen, 28.10.2008 - 13 K 457/07

    Bestimmung der Zuordnung von Steuerforderungen zu den verschiedenen

  • BFH, 08.09.2009 - II B 63/09

    Kraftfahrzeugsteuer für unpfändbares Kraftfahrzeug als Masseverbindlichkeit

  • FG München, 11.05.2016 - 3 K 3267/13

    Zurechnung von Prostitutionsumsätzen zum Betreiber eines sog. FKK-Clubs

  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2040/08

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

  • FG Düsseldorf, 19.08.2011 - 11 K 4201/10

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Gewinn aus privater

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach

  • FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 761/08

    Vorsteuererstattungsanspruch eines freiberuflich tätigen Schuldners aus mit Hilfe

  • FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 1737/12
  • FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete

  • FG Thüringen, 10.04.2008 - 1 K 757/07

    Aufrechnung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen des Neuunternehmens des sich in

  • FG München, 24.05.2007 - 5 V 3921/06

    Steuern auf Einkünfte nach Insolvenzeröffnung als zur Insolvenzmasse zugehörig;

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2013 - 1 K 159/12

    Einkommensteuer auf laufenden Gewinnen aus der Beteiligung an einer

  • FG München, 21.07.2010 - 10 K 3005/07

    Einkommensteuer des Jahres nach der Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit

  • FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09

    Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer

  • BFH, 15.02.2008 - XI B 179/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Vorsteuerrückforderungsanspruch als

  • FG Niedersachsen, 06.12.2007 - 16 K 147/07

    Begründung von Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung

  • FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1195/08

    Kraftfahrzeugsteuerschuld bei unpfändbarem Kfz keine Masseverbindlichkeit im

  • FG Münster, 16.11.2023 - 8 K 2770/21

    Grunderwerbsteuer - Ist die Grunderwerbsteuer, die nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei

  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 3613/06

    Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des

  • FG Sachsen, 11.05.2010 - 2 K 535/10

    Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

  • FG München, 20.07.2023 - 5 K 1966/19

    Rechtmäßigkeit der Zurechnung von Prostitutionsumsätzen

  • FG Sachsen, 11.05.2011 - 2 K 535/10

    Nur einheitliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

  • FG Niedersachsen, 14.02.2007 - 5 K 163/04

    Umsatzsteuerfreie Verwertung von Grundstücken i.R.d.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2006 - L 11 KA 80/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - 1 K 2014/06

    Verrechnung von Steuererstattungsansprüchen mit Masseverbindlichkeiten im Fall

  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 4598/06

    Umsatzsteuerschulden, die aus einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Schuldners

  • FG Saarland, 11.03.2008 - 2 K 1603/07

    Kindergeld; Rückforderung von Kindergeld bei Insolvenz

  • FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 1110/07

    Aufrechnung von Insolvenzforderungen gegen Steuererstattungsansprüche aus vom

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht