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   BFH, 28.07.2005 - III R 48/03   

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https://dejure.org/2005,1725
BFH, 28.07.2005 - III R 48/03 (https://dejure.org/2005,1725)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2005 - III R 48/03 (https://dejure.org/2005,1725)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - III R 48/03 (https://dejure.org/2005,1725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 155 Abs. 3, § 171 Abs. 3, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2; EStG § 26 Abs. 1, § 26a, § 26b; FGO § 101, § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 155 Abs. 3, § 171 Abs. 3, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2; EStG § 26 Abs. 1, § 26a, § 26b; FGO § 101, § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zusammenveranlagung - Wechsel auf getrennte Veranlagung

  • Judicialis

    AO 1977 § 155 Abs. 3; ; AO 1977 § ... 171 Abs. 3; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 26a; ; EStG § 26b; ; FGO § 101; ; FGO § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung; kein Ablauf der Festsetzungsfrist bis zur unanfechtbaren Entscheidung über den Antrag auf getrennte Veranlagung

  • datenbank.nwb.de

    Wechsel von der Zusammenveranlagung zur getrennten Veranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Verpflichtung zu einer getrennten Veranlagung eines Ehepaars; Aufhebung eines Zusammenveranlagungsbescheids zwecks Durchführung einer getrennten Veranlagung; Ansetzen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuer; Berücksichtigung von ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
    Ehegattenveranlagung
    Wahlrechtsausübung
    Änderung des Veranlagungswahlrechts
    Rechtsprechung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 101, FGO § 110 Abs 1, AO 1977 § 174 Abs 4, AO 1977 § 174 Abs 5, AO 1977 § 169 Abs 1 S 1, EStG § 26, FGO § 60 Abs 3
    Änderung; Beiladung; Bindung; Festsetzungsverjährung; Getrennte Veranlagung; Streitgegenstand; Urteil

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 393
  • FamRZ 2005, 1904 (Ls.)
  • BB 2005, 2230
  • DB 2005, 2389
  • BStBl II 2005, 865
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 03.03.2005 - III R 22/02

    Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist solange gehemmt, bis über den Antrag auf getrennte Veranlagung unanfechtbar entschieden worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 3. März 2005 III R 22/02, BFH/NV 2005, 1657).

    Nach dem Senatsurteil vom 3. März 2005 III R 22/02 (BFH/NV 2005, 1657) ist der zulässige Antrag eines Ehegatten, statt der bisherigen Zusammenveranlagung eine getrennte Veranlagung durchzuführen, als rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 zu beurteilen.

    Wird die Wahl der Veranlagungsart nachträglich abweichend ausgeübt, wirkt sie rechtsgestaltend auf die Steuerschuld ein, da die Veranlagungsart unmittelbar die Höhe der Steuer beeinflusst (Senatsurteil in BFH/NV 2005, 1657).

  • BFH, 20.01.1999 - XI R 31/96

    Ehegatten; Änderung des Veranlagungswahlrechts

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Sowohl das FA als auch der Kläger, den das FG zum Verfahren beigeladen hatte, legten gegen das FG-Urteil Revision ein, die der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 20. Januar 1999 XI R 31/96 (BFH/NV 1999, 1333) als unbegründet zurückwies.

    Zu Unrecht gehe das FG davon aus, dass sich eine Befugnis des FA zum Erlass der Änderungsbescheide aus der Rechtskraftwirkung des BFH-Urteils in BFH/NV 1999, 1333 ergeben habe.

  • FG Nürnberg, 13.12.1995 - III 98/90
    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Auf die Klage der Ehefrau hob das Finanzgericht (FG) die Einkommensteuerbescheide 1982 und 1983 auf und verpflichtete das FA, die Ehefrau für 1982 und 1983 getrennt zur Einkommensteuer zu veranlagen (Urteil des FG Nürnberg vom 13. Dezember 1995 III 98/90, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 710).

    Allerdings war das FA entgegen der Auffassung des FG nicht durch das rechtskräftige FG-Urteil in EFG 1996, 710 nach §§ 101, 110 FGO verpflichtet, die Einkommensteuer des Klägers für die Jahre 1982 und 1983 im Wege der getrennten Veranlagung festzusetzen.

  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Die durch den Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung eintretende Ablaufhemmung des § 171 Abs. 3 AO 1977 muss sich der andere Ehegatte zurechnen lassen (vgl. zur steuerlichen Behandlung von Eheleuten bei der Zusammenveranlagung als ein Steuerpflichtiger BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 I R 62/95, BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.1999 - I R 114/98

    KiSt; zusammenveranlagte Ehegatten; Kirchenaustritt eines Ehegatten

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Denn bei einem nach § 155 Abs. 3 AO 1977 zusammengefassten Bescheid, in dem Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, handelt es sich um zwei (nur äußerlich verbundene) Steuerbescheide (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19, unter B.I.2.b, m.w.N.), die verfahrensrechtlich jeweils ein eigenes Schicksal erleiden können (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 114/98, BFH/NV 2000, 1243).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Ein rückwirkendes Ereignis liegt vor, wenn sich nach Ergehen eines Steuerbescheids der rechtserhebliche Sachverhalt in der Weise ändert, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist (Beschluss des Großen Senates vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897).
  • BFH, 20.05.1992 - III B 110/91

    Beiladung bei finanzgerichtlicher Auseinandersetzung über Zusammenveranlagung

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Durch die notwendige Beiladung eines Ehegatten zu dem auf Änderung der Veranlagungsart gerichteten Verfahren des anderen Ehegatten wird lediglich sichergestellt, dass die Entscheidung über die Veranlagungsart, die bei der Besteuerung beider Ehegatten nur einheitlich angewendet werden kann, für beide Ehegatten rechtsverbindlich ist (Senatsbeschluss vom 20. Mai 1992 III B 110/91, BFHE 168, 215, BStBl II 1992, 916).
  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Ob ein Ereignis in die Vergangenheit zurückwirkt, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (so schon BFH-Urteil vom 9. August 1990 X R 5/88, BFHE 162, 355, BStBl II 1991, 55).
  • BFH, 25.06.2003 - X R 66/00

    Revisionsbegründung, Anforderungen

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Denn bei einem nach § 155 Abs. 3 AO 1977 zusammengefassten Bescheid, in dem Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, handelt es sich um zwei (nur äußerlich verbundene) Steuerbescheide (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19, unter B.I.2.b, m.w.N.), die verfahrensrechtlich jeweils ein eigenes Schicksal erleiden können (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999 I R 114/98, BFH/NV 2000, 1243).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 48/03
    Wird eine Änderung der Veranlagungsart beantragt, so ist das Begehren nicht als Anfechtung der Steuerfestsetzung zu verstehen, sondern als ein --auf Durchführung einer erneuten Veranlagung in einer bestimmten Veranlagungsart gerichtetes-- Verpflichtungsbegehren (BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BFHE 206, 201, BStBl II 2004, 980).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 30/14

    Realisierung eines Veräußerungsverlusts - Änderung eines Steuerbescheids nach §

    Der Rechtsprechung des BFH zu anderen Anwendungsfällen des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO lässt sich eine derartige Einschränkung ebenfalls nicht entnehmen (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juli 1989 X R 8/84, BFHE 157, 484, BStBl II 1989, 957, und vom 28. Juli 2005 III R 48/03, BFHE 210, 393, BStBl II 2005, 865, unter II.2.a.; vgl. auch den Überblick bei Loose in Tipke/Kruse, a.a.O., § 175 AO Rz 33 ff.).
  • BFH, 27.01.2011 - III R 90/07

    Änderung einer bestandskräftigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufgrund

    Ob ein Ereignis in die Vergangenheit zurückwirkt, ist den Normen des materiellen Steuerrechts zu entnehmen (Senatsurteil vom 28. Juli 2005 III R 48/03, BFHE 210, 393, BStBl II 2005, 865).
  • BFH, 25.04.2006 - X R 42/05

    Festsetzungsverjährung bei zusammen zu veranlagenden Ehegatten - Wirkung der

    ff) Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht vom Urteil des BFH vom 28. Juli 2005 III R 48/03 (BFHE 210, 393, BStBl II 2005, 865) ab.
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