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   BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04   

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https://dejure.org/2005,1306
BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04 (https://dejure.org/2005,1306)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2005 - XI R 15/04 (https://dejure.org/2005,1306)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - XI R 15/04 (https://dejure.org/2005,1306)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    FGO § 72 Abs. 2 Satz 3

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Klagerücknahme aufgrund fehlerhaften Hinweises des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 72 Abs. 2 S. 3
    Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden; keine Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme S. 22

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme wegen rechtsirriger Veranlassung durch das Finanzgericht ? Geltendmachung der Unwirksamkeit durch Antrag auf Fortsetzung des Klageverfahrens innerhalb der Jahresfrist des § 56 Abs. 2 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Klagerücknahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unwirksame Klagerücknahme

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Anfechtung von Einstellungsbeschlüssen nach Klagerücknahme mit der Beschwerde; Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit im Finanzgerichtsprozess; Deklaratorische Bedeutung des Einstellungsbeschlusses; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 72, ZPO § 321 a, FGO § 128 Abs 2
    Beschwerde; Gegenvorstellung; Klagerücknahme; Wirksamkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 4
  • NJW 2006, 255
  • NVwZ 2006, 488 (Ls.)
  • BB 2005, 1950
  • DB 2005, 1950
  • AnwBl 2005, 166
  • BStBl II 2005, 644
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.07.1969 - II R 108/66

    Einstellung des Verfahrens - Einwilligung des Beklagten - Rücknahme der Klage -

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Eine Klagerücknahme ist zwar als Prozesshandlung grundsätzlich bedingungsfeindlich und unwiderruflich und kann auch nicht --etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen-- angefochten werden (vgl. BFH-Urteil vom 8. Juli 1969 II R 108/66, BFHE 96, 552, BStBl II 1969, 733).
  • BFH, 19.01.1972 - II B 26/69

    Beschwerde gegen Einstellungsbeschluß - Unwirksame Klagerücknahme - Abhilfe der

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Der BFH hat deshalb nach dem In-Kraft-Treten der FGO diese Rechtsprechung fortgesetzt und betont, dass es als Verstoß gegen die im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden müsste, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.1985 - IV R 1/81

    Vorabentscheidung - Zulässigkeit einer Klage

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Über die Kosten des Revisionsverfahrens war eine Entscheidung zu treffen, obwohl sich die Revision nur gegen eine Zwischenentscheidung des FG richtete (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1985 IV R 1/81, BFHE 143, 223, BStBl II 1985, 368).
  • BFH, 17.08.1961 - IV 176/59 S

    Rechtswidrigkeit der Veranlassung der Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Das spricht dafür, dass der Gesetzgeber entsprechend der Rechtsprechung des BFH vor In-Kraft-Treten der FGO (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. August 1961 IV 176/59 S, BFHE 74, 284, BStBl III 1962, 107, m.w.N.) die Möglichkeit offen halten wollte, insbesondere in den Fällen, in denen ein rechtsunkundiger Steuerpflichtiger in unzulässiger Weise --etwa durch Drohung, Druck, Täuschung oder auch unbewusste Irreführung-- zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden ist, die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme anzunehmen (vgl. Gräber/Koch, a.a.O., § 72 Rz. 21).
  • BFH, 17.12.2002 - IV B 162/02

    Außerordentliche Beschwerde, Statthaftigkeit

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Auch eine außerordentliche Beschwerde wegen sog. greifbarer Gesetzwidrigkeit ist im FG-Prozess seit dem In-Kraft-Treten des § 321a ZPO nicht mehr statthaft (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2002 IV B 162/02, BFH/NV 2003, 634).
  • BFH, 18.02.1997 - VII B 172/96

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme aufgrund der fehlenden Rechtshängigkeit einer

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Wegen der lediglich deklaratorischen Bedeutung des Einstellungsbeschlusses (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Februar 1997 VII B 172/96, BFH/NV 1997, 676) kann --wie sich aus § 72 Abs. 2 Satz 3 FGO ergibt-- die Fortsetzung des Verfahrens auch nach Eintritt der formellen Bestandskraft des Einstellungsbeschlusses innerhalb der Jahresfrist des § 56 Abs. 3 FGO beantragt werden.
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 61/92

    Inhalt und Umfang einer Hinweispflicht des Gerichts - Merkmal der

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04
    Ihm kommt in diesem Zusammenhang eine Art "prozessuale Garantenstellung" (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 72 FGO Rz. 31) zu, nicht nur gegenüber rechtsunkundigen Steuerpflichtigen, sondern --wenn auch in eingeschränktem Umfang-- ebenso gegenüber fachkundig vertretenen Beteiligten (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 61/92, BFH/NV 1994, 790).
  • BFH, 17.04.2013 - X K 3/12

    Entschädigungsklage: Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens -

    Nach allgemeinen Grundsätzen sind Prozesshandlungen im Interesse der erforderlichen Rechtsklarheit bedingungsfeindlich (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644, unter II.2.).
  • BFH, 26.10.2006 - V R 40/05

    Elektronisch übermittelte Klagerücknahme - Klagerücknahme nicht widerruflich

    a) Eine Klagerücknahme ist als Prozesshandlung grundsätzlich unwiderruflich und kann auch nicht --etwa in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die Anfechtung von Willenserklärungen-- angefochten werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Juli 1969 II R 108/66, BFHE 96, 552, BStBl II 1969, 733; vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644, unter II.2., m.w.N.).

    Der BFH hat deshalb nach dem Inkrafttreten der FGO diese Rechtsprechung fortgesetzt und betont, dass es als Verstoß gegen die im Steuerrecht zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes angesehen werden müsste, in derartigen Fällen einen Steuerpflichtigen an seiner Erklärung festzuhalten (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 1972 II B 26/69, BFHE 104, 291, BStBl II 1972, 352, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644, unter II.2., m.w.N.).

  • FG München, 25.04.2013 - 5 K 3476/11

    Wirksame Einspruchsrücknahme

    Die Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe sei zumindest dann anzunehmen, wenn ein zuständiger Amtsträger einen unzutreffenden rechtlichen Hinweis gebe und daraufhin der Einspruch zurückgenommen werde (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFH/NV 2005, 1943).

    Entgegen den Ausführungen des Klägers zum Urteil des BFH in BFH/NV 2005, 1943, habe das Finanzamt nicht auf etwaige mangelnde Erfolgsaussichten hingewiesen und auch nicht mit einer Einspruchsentscheidung gedroht.

    Die Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung eines Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe hat der BFH für den besonderen Fall bejaht, dass das Gericht einen unzutreffenden rechtlichen Hinweis über die Erfolglosigkeit der Klage gegeben hat und daraufhin die Klage von einem Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe zurückgenommen worden ist (vgl. BFH in BFH/NV 2005, 1943).

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 150/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren -

    Die unwiderruflich verfahrensbeendende Wirkung der Rücknahme einer Klage dient der Rechtssicherheit, weil andernfalls ein die Beendigung des Verfahrens betreffender Schwebezustand bestände (vgl BGH vom 26.9.2007 - XII ZB 80/07 - FamRZ 2008, 43; anders für das finanzgerichtliche Verfahren BFH vom 6.7.2005 - XI R 15/04 - BFHE 210, 4) .
  • BFH, 12.12.2017 - X B 106/17

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 6. Juli 2005 IX R 15/04 (gemeint ersichtlich XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644) die unbewusste Irreführung als ausreichend für die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme angesehen.

    Der BFH hat in seinem von dem Kläger selbst angeführten Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 (dort unter II.2.) bereits ausgeführt, dass insbesondere in den Fällen, in denen ein rechtsunkundiger Steuerpflichtiger in unzulässiger Weise --etwa durch Drohung, Druck, Täuschung oder auch unbewusste Irreführung-- zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden ist, die Klagerücknahme unwirksam sein könne.

    a) Eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 liegt nicht vor.

  • BFH, 19.04.2007 - III B 36/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

    Sie trägt im Wesentlichen vor, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche vom BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04 (BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644) ab, nach dem eine Klagerücknahme auch dann unwirksam sei, wenn der Kläger durch eine unbewusste Irreführung zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden sei.

    Die von der Klägerin behauptete Abweichung des FG-Urteils von der Entscheidung des BFH in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 liegt nicht vor, weil dem Urteil des FG kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046, m.w.N.).

    In dem vom BFH in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 entschiedenen Fall hatte der Kläger seine Klage zurückgenommen, weil der Vorsitzende Richter des angerufenen FG dem Kläger den unzutreffenden Hinweis gegeben hatte, gegen die Zulässigkeit der Klage bestünden Bedenken, und weil er eine Abweisung der Klage als unzulässig in Aussicht gestellt hatte.

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 1/07

    Anlauf der Frist für die Geltendmachung einer unwirksamen Klagerücknahme - Fehlen

    Dementsprechend war bis zum Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) nach allgemeiner Meinung der Einstellungsbeschluss mit der Beschwerde anfechtbar (z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644; Gräber/Koch, a.a.O., 4. Aufl., § 72 Rz 44), d.h. als "Entscheidung des Finanzgerichts" i.S. des § 128 Abs. 1 FGO anerkannt.

    Denn gerade bei rechtsunkundigen Klägern ist die Gefahr, dass sie aus ihrer Sicht (§ 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Belehrungen oder Anregungen des Gerichts missverstehen oder die Unrichtigkeit einer Belehrung nicht erkennen (vgl. so z.B. BFH-Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644) besonders groß.

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    Die in der mündlichen Verhandlung durch die Erörterung der Sach- und Rechtslage mit dem FG veranlasste Formulierung des Klageantrags (mit dem Begehren auf Berücksichtigung der streitigen Verluste durch Änderung des bleibenden Verlustabzugs) hat daran ersichtlich nichts geändert (vgl. zur wirksamen Rücknahme einer Klage BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644).
  • BSG, 18.06.2010 - B 14 AS 162/09 B
    Sie macht als Zulassungsgründe grundsätzliche Bedeutung (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz ) und eine Divergenz (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG) zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 6.7.2005 (BFHE 210, 4) geltend.

    Der unzutreffende Hinweis einer Vorsitzenden Richterin bezüglich der Unzulässigkeit einer Klage könne zur Unwirksamkeit der daraufhin vorgenommenen Klagerücknahme führen (Hinweis auf BFHE 210, 4).

    Die Klägerin hat aber keinen abstrakten Rechtssatz des LSG formuliert, der dem aus der Entscheidung des BFH (BFHE 210, 4) aufgestellten Rechtssatz: "Die Zurücknahme einer Klage ist unwirksam, wenn sie durch den nicht zutreffenden Hinweis des Vorsitzenden Richters des FG veranlasst worden ist, dass die Klage unzulässig sei" entgegenstehen könnte.

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12056/12

    Körperschaftsteuer 2004 bis 2006 und Gewerbesteuermessbetrag 2004 bis 2006

    Dieser Einschätzung steht der Einstellungsbeschluss vom 15. März 2012 nicht entgegen, da dieser lediglich deklaratorischer Natur ist (vgl. nur Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 06. Juli 2005 XI R 15/04, BStBl II 2005, 644).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2017 - L 25 AS 931/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme - rechtlich nicht vertretener bzw

  • BFH, 24.08.2006 - XI B 149/05

    Einspruch - rechtsschutzgewährende Auslegung

  • FG Hamburg, 17.06.2016 - 4 V 88/16

    Verfahrensrecht (FGO): Streit über wirksame Rücknahme eines Eilantrags

  • FG München, 20.03.2007 - 13 K 2970/05

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die

  • BFH, 08.01.2007 - XI S 2/06

    Nichterfassung von Barzahlungen; Steuerhinterziehung

  • BFH, 05.09.2008 - IV B 144/07

    Richterliche Hinweispflicht bei fachkundig vertretenen Beteiligten -

  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 8 U 5884/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verbindung zweier Verfahren - Klageantrag:

  • FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2035/02

    Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; Isolierte

  • BFH, 10.03.2020 - X B 136/19

    Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 206/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

  • FG Düsseldorf, 03.07.2006 - 11 K 2003/02

    Festsetzungsfrist; Festsetzungsverjährung; Anfechtung; Ersetzung; isolierte

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 205/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04

    Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 für einen im Beitrittsgebiet

  • FG Hamburg, 11.07.2014 - 3 K 207/11

    Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): Wiedereinsetzung in die

  • FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 1360/16

    Umsatzsteuer - Zur Bedeutung der Eintragung als Absender in einem CMR-Frachtbrief

  • LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 272/17

    Sozialgerichtsgesetz

  • LSG Hamburg, 10.05.2017 - L 2 R 87/16

    Rentenversicherung; Verschuldenskosten für den Fall einer missbräuchlichen

  • FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12

    Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen -

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 R 2453/17
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2017 - L 11 KR 3439/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2016 - L 2 R 467/15
  • FG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - 14 K 51/05

    Bestandskraft des Kindergeld-Bescheides bei unbewusster Irreführung durch

  • LSG Hamburg, 22.11.2017 - L 2 U 12/16

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall

  • FG München, 14.03.2017 - 12 K 194/17

    Unwirksamkeit der Klagerücknahme

  • OLG Schleswig, 06.01.2012 - 4 W 49/11

    Rechtsfolgen eines unzutreffenden rechtlichen Hinweises des Gerichts; ein

  • FG München, 24.11.2011 - 10 K 581/11

    Feststellung der Wirksamkeit einer Klagerücknahme nach Ergehen eines

  • LSG Baden-Württemberg, 12.09.2016 - L 11 R 2363/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2010 - L 13 AS 372/09
  • VG Minden, 18.10.2019 - 10 K 5001/17

    Fortführung des Verfahrens Prozesskostenhilfeantrag, isolierter

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