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   BFH, 28.07.2005 - III R 59/04   

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https://dejure.org/2005,2659
BFH, 28.07.2005 - III R 59/04 (https://dejure.org/2005,2659)
BFH, Entscheidung vom 28.07.2005 - III R 59/04 (https://dejure.org/2005,2659)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - III R 59/04 (https://dejure.org/2005,2659)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InvZulG § 3 Abs. 1
    Investitionszulagenberechtigung des Nießbrauchers bei Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • Judicialis

    InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Zulagenberechtigung eines Nießbrauchers für Erhaltungsarbeiten; Festhalten an der BFH-Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung des Eigentums an Mietwohngrundstücken im Fördergebiet an Söhne ? Erhaltungsarbeiten an den Gebäuden durch früheren Eigentümer ? Anspruch auf Investitionszulage unabhängig vom zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum ? Festhalten an früherer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zulagenberechtigung eines Nießbrauchers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulagenberechtigung eines Nießbrauchers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Nießbrauchers auf Investitionszulage wegen auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführter Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 3 Abs 1 S 1 Nr 3, BGB § 1041
    Antragsberechtigung; Nießbrauch; Vorbehaltsnießbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 563
  • BB 2005, 2286
  • BB 2006, 816
  • DB 2005, 2391
  • BStBl II 2006, 272
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.09.2002 - III R 37/01

    Investitionszulage für Nießbraucher

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 59/04
    Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 5. September 2002 III R 37/01 (BFHE 200, 168, BStBl II 2003, 772) fest, dass ein Nießbraucher, der Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr durchführt, Anspruch auf eine Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 haben kann, unabhängig davon, ob er ausnahmsweise als wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes zu beurteilen ist.

    Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (FG) der Klage unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 5. September 2002 III R 37/01 (BFHE 200, 168, BStBl II 2003, 772) statt.

    Nach dem Urteil des Senats in BFHE 200, 168, BStBl II 2003, 772 setzt der Anspruch auf Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 nicht voraus, dass der Anspruchsberechtigte zivilrechtlicher und/oder wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist, an dem er die Erhaltungsarbeiten vorgenommen hat.

    Jedenfalls ist eine solche Absicht --wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 200, 168, BStBl II 2003, 772 ausgeführt hat-- im Gesetzeswortlaut nicht hinreichend zum Ausdruck gekommen.

  • FG Thüringen, 24.11.2004 - I 565/01

    Investitionszulage für betriebliche Bauten auf dem Grund und Boden des Ehegatten:

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 59/04
    Der Entscheidung ist sowohl von den FG als auch im Schrifttum zugestimmt worden (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 19. Februar 2004 IV 453/2001, BFH-Report 2004, 35; im Ergebnis auch Urteil des FG Thüringen vom 24. November 2004 I 565/01, EFG 2005, 727; Greite, Finanz-Rundschau 2003, 259; Schallmoser, Kommentierte Finanzrechtsprechung --KFR-- F. 13 InvZulG § 3, 1/03, S. 189; Wechselmann, Betrieb und Wirtschaft --BuW-- 2003, 330; Ludolph, D-spezial 2003 Nr. 51/52, S. 1; Masuch ABC der Investitionszulage, 3. Aufl., S. 434 "Anspruchsberechtigter", S. 468 "Nießbraucher"; Rosarius in Jasper/Sönksen/Rosarius, Investitionsförderung Handbuch, F. 4, § 3 InvZulG 1999 Rz. 35; einschränkend Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, § 3 InvZulG 1999, Rz. 24).
  • BFH, 24.09.2003 - IX B 95/03

    Bauten auf fremdem Grund und Boden; Nießbrauch

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 59/04
    Auch der IX. Senat hat in seinem Beschluss vom 24. September 2003 IX B 95/03 (BFH/NV 2004, 44) auf die systematischen Unterschiede zwischen der Förderung nach dem FördG und der Förderung nach dem InvZulG hingewiesen.
  • BFH, 27.05.2004 - III B 127/03

    Verfassungswidrige Rückwirkung des InvZulÄndG i.d.F. v. 20.12.2000

    Auszug aus BFH, 28.07.2005 - III R 59/04
    Zudem zeigen die mehrfachen Änderungen des § 3 Abs. 1 Satz 2 ff. InvZulG 1999, dass die Vermeidung von Mehrfachbegünstigungen bei den anderen Fördertatbeständen des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 nicht von vornherein lückenlos geregelt war (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2004 III B 127/03, BFH/NV 2005, 382).
  • BFH, 28.06.2006 - III R 19/05

    Investitionszulage für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

    Dagegen setzt die Investitionszulage für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 nicht zwingend zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum des Investors voraus, vielmehr sind auch Nießbraucher und Mieter begünstigt (Urteile des Senats in BFHE 200, 168, BStBl II 2003, 772, und vom 28. Juli 2005 III R 59/04, BFHE 210, 563, BStBl II 2006, 272).

    Die Verwaltung wendet das Urteil in BFHE 210, 563, BStBl II 2006, 272 über den entschiedenen Einzelfall hinaus auf Mieter nicht an (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 17. März 2006, BStBl I 2006, 282).

    Der Senat sieht sich im Übrigen dadurch bestätigt, dass die Verwaltung nunmehr die Urteile in BFHE 200, 168, BStBl II 2003, 772, und in BFHE 210, 563, BStBl II 2006, 272 auf Nießbraucher anwendet und bereits früher Investitionszulagen für durch Bauten auf fremdem Grund und Boden geschaffene Nutzungsrechte gewährt hat (Schreiben des BMF vom 3. Mai 1985, BStBl I 1985, 188 betr. das zu § 4b InvZulG 1975 ergangene Urteil des Senates in BFHE 142, 90, BStBl II 1984, 805).

  • BFH, 27.09.2012 - III R 31/09

    Investitionszulagenberechtigung für den Bauherrn - Prozessführungsbefugnis bei

    a) Ebenso wie § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 (vgl. Senatsurteile vom 5. September 2002 III R 37/01, BFHE 200, 168, BStBl II 2003, 772, und vom 28. Juli 2005 III R 59/04, BFHE 210, 563, BStBl II 2006, 272) setzt auch der Fördertatbestand in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 nicht voraus, dass der Investor zivilrechtlicher oder doch zumindest wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes ist.

    Für den im Hinblick auf den großen Sanierungsbedarf in den neuen Bundesländern sowie für den zur Entschärfung von Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Qualifizierung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen als Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand erst nachträglich eingeführten Fördertatbestand in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 hat der Senat dies bereits entschieden (vgl. Senatsurteile in BFHE 200, 168, BStBl II 2003, 772, unter II.2.e bb; in BFHE 210, 563, BStBl II 2006, 272).

    Anders als für Erhaltungsarbeiten (vgl. insoweit Senatsurteil in BFHE 210, 563, BStBl II 2006, 272) stand für den Fördertatbestand in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 auch keine Änderung durch Einfügung des Wortes "eigenen" zur Debatte.

  • FG Münster, 17.08.2006 - 14 S 1430/06

    Prozesskostenhilfe wegen ungeklärter und beim BFH anhängiger Fragen der

    Die hinreichende Aussicht auf den Erfolg der Klage ergibt sich bereits im Hinblick auf die verschiedenen beim Bundesfinanzhof zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Ausländer anhängigen Revisionsverfahren (vgl. hierzu z.B. Beschluss des BFH vom 23. Februar 2006 III R 67/98, BStBl II 2006, 272).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2013 - 13 K 13080/12

    Investitionszulage nach § 3 InvZulG für das Jahr 1999

    Darüber hinaus ist die Klägerin auch anspruchsberechtigt im Sinne von § 1 Abs. 1 InvZulG 1999, und zwar unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen noch wirtschaftliche Eigentümerin der Gebäude war (BFH-Urteil vom 28. Juli 2005 III R 59/04, BStBl II 2006, 272 m. w. N.).
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